Kredit mit Bürgen – so geht’s
Wer kennt das nicht: eine dringende Anschaffung steht ins Haus und die eigenen Barmittel reichen nicht aus. Da liegt natürlich der Gedanke nahe, bei der Bank einen Kredit aufzunehmen. Leider ist das nicht immer so einfach wie es sich anhört, da die Bank einen Kredit nur gegen entsprechende Sicherheiten vergibt und wenn sie sich sicher ist, dass der Kredit auch zurückbezahlt werden kann. Ein Kredit mit Bürgen kann da oft die Lösung des Problems darstellen.
Bonitätsprüfung
Anhand einer Bonitätsprüfung stellt die Bank fest, ob die Bonität des Kreditnehmers ausreicht, um einen Kredit zu erhalten oder nicht. Dafür wird eine Schufa-Auskunft eingeholt, ein Einkommensnachweis und eine Vermögensaufstellung verlangt. Selbst wenn alle Daten vorliegen und in Ordnung sind, kann es vorkommen, dass die Bank einen Kredit nur dann gewähren möchte, wenn der Kreditnehmer noch einen Bürgen bringt, der für die Rückzahlung des Kredites bürgt. Das passiert vor allem dann, wenn man zum Beispiel Arbeit hat, aber noch in der Probezeit ist. Auch vom Bürgen wird eine Schufa Auskunft eingeholt, ein Einkommensnachweis verlangt und eine Vermögensaufstellung benötigt. Sind diese Daten in Ordnung, steht einem Kredit mit Bürgen nichts mehr im Weg.
Rückzahlung
Natürlich ist in erster Linie der Kreditnehmer verpflichtet seinen Kredit mit einem Bürgen zurück zu zahlen. Wenn aber die Raten nicht regelmäßig bezahlt werden, dann darf sich die Bank an den Bürgen halten und von diesem die Rückzahlung des Kredits verlangen. Für den Bürgen birgt das natürlich das Risiko, dass er für die Schulden eines anderen haften muss und damit auch seine eigene Bonität verschlechtert. Auch wenn sich der Bürge mit dem Gedanken trägt selbst ein Eigenheim zu finanzieren, sollte er es sich gut überlegen ob er tatsächlich bürgen möchten, da diese Bürgschaft bei ihm selbst zu höheren Darlehenszinsen führen oder im schlimmsten Fall sogar zur Ablehnung eines beantragten Darlehens führen kann.
Fazit
Selbst bei einem Kredit mit Bürgen, muss der Kreditnehmer zahlungsfähig sein und, genauso wie der Bürge, eine entsprechende Bonität nachweisen. Einen Kredit mit Bürgen sollte man nur dann in Anspruch nehmen, wenn es absolut notwendig ist und als Bürge sollte man sich des Risikos bewusst sein, dass man im Zweifelsfall für die Schulden eines anderen aufkommen und diese zurückzahlen muss.