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Kfz-Zulassung: Alles über Wunschkennzeichen, eVB-Nummer und Co.

Wer im Autohaus ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug kauft, muss sich um die Zulassung nicht mehr kümmern – die gehört zum Service. Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, diese Angelegenheit selbst zu erledigen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dabei vorgehen und welche Unterlagen Sie benötigen.

Der TÜV-Nachweis

Der erste Schritt, um ein bislang abgemeldetes oder auf einen anderen Halter angemeldetes Fahrzeug auf sich zu registrieren zu können, führt Sie häufig in eine Werkstatt oder zu einer Kfz-Prüforganisation Ihrer Wahl.

Denn zur Zulassung ist zwingend der Nachweis einer aktuellen, zumindest aber noch gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung (HU, AU) notwendig. Dass das Fahrzeug für die Ummeldung möglichst viel „Rest-TÜV“ vorweisen muss, ist allerdings so nur teilweise richtig – in dieser Frage bestehen tatsächlich Unterschiede zwischen den Bundesländern und manchmal sogar zwischen den einzelnen Zulassungsstellen.

Fahrzeuge mit entstempelten Kennzeichen
Fahrzeuge mit entstempelten Kennzeichen

Richtig ist: Sie können die Anmeldung bei bestandener HU zwar noch bis zum letzten Tag der Gültigkeit des TÜVs durchführen. Die Zulassungsbehörden sehen das in der Praxis aber etwas strenger. Gefordert wird in den meisten Fällen mindestens ein Monat Rest-TÜV, in seltenen Fällen bis zu drei Monate. Ist der Monatserste des Monats, in dem die Gültigkeit abläuft, bereits überschritten, sehen die meisten zuständigen Stellen von einer Ummeldung ganz ab.

Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich also besser schon im Vorfeld bei der Zulassungsbehörde, ob eine Ummeldung noch möglich ist.

Notwendige KfZ Vollabnahme
Notwendige KfZ Vollabnahme

Die gültige HU weisen Sie bei der Zulassung einfach mit den ausgestellten Unterlagen. Die Abgasuntersuchungs-Unterlagen benötigen Sie in der Regel nicht: Seit 2010 erfolgt die Zuteilung einer HU-Plakette sowieso nur noch bei bestandener Abgasuntersuchung. Haben Sie einen HU-Nachweis, wissen die Mitarbeiter der
Behörde dadurch automatisch, dass bei der AU alles in Ordnung war.

Die Terminvergabe

Wie alle Behörden hat auch die Zulassungsstelle feste Öffnungszeiten, in denen die Sachbearbeiter sich um Ihre Angelegenheiten kümmern. Erfahrungsgemäß setzt das aber ein hohes Maß an Geduld voraus – wer ohne Termin zur Zulassungsstelle kommt, muss fast überall längere Wartezeiten einplanen. Dazu kommt das oft etwas zeitaufwändige Zulassungsverfahren.

Seit dem Herbst 2019 gibt es allerdings eine Alternative: Das An- und Ummelden eines Fahrzeugs können Sie seither auch digital erledigen – was allerdings mit einem relativ hohen technischen Aufwand verbunden ist.

Ihnen bleibt aber immer noch die Option, über die Webseite der zuständigen Zulassungsbehörde einen Termin zu vereinbaren. Das erspart Ihnen Wartezeiten wahrscheinlich immer noch nicht vollständig, deutlich schneller als ohne Termin dürfte es für Sie trotzdem gehen.

Kfz Anmeldung: das brauchen Sie für eine Online KFZ Anmeldung
Kfz Anmeldung: das brauchen Sie für eine Online KFZ Anmeldung

Stichwort Wunschkennzeichen

Sie können durchaus zur Behörde gehen und sich ein zufälliges Kennzeichen ausstellen lassen. Alle Stellen in Deutschland haben einen Pool aus freien Kombinationen, die sie in diesem Fall zuteilen. Sollen die Buchstaben und/oder Ziffern hinter dem sogenannten Unterscheidungszeichen (das Buchstabenkürzel des Zulassungsbezirks) jedoch nach Ihren Wünschen personalisiert werden, empfiehlt sich abermals ein Klick zu Ihrer Behördenseite.

Dort können Sie in aller Regel:

  • prüfen, ob die gewünschte Kombination in diesem Verwaltungsbezirk verfügbar ist und
  • falls diese frei ist, sie reservieren lassen.

Was Sie dabei an Buchstaben und Ziffern einsetzen, ist bis auf wenige Einschränkungen nur durch die mögliche Länge des Kennzeichens begrenzt – das darf inklusive Kürzel des Verwaltungsbezirks höchstens acht Stellen haben.

Einschränkung bei Wunschkennzeichen
Einschränkung bei Wunschkennzeichen

Das heißt, Sie können ebenso persönliche Daten dafür nehmen wie sonstige Kombinationen, die für Sie von Bedeutung sind. Sie könnten bei einer Ummeldung sogar das bisherige Kennzeichen behalten – eine in der Old- und Youngtimer-Szene gern gewählte Option, wenn es sich beim Altkennzeichen um die bis 1999 ausgegebenen Stücke mit DIN-Schrift und ohne blaues Euro-Feld handelt.

Wichtig: Im Netz finden Sie zahlreiche Unternehmen, die für Sie kostenpflichtig ein Wunschkennzeichen reservieren. Das ist allerdings kaum notwendig – solche Reservierungen können Sie ohne Schwierigkeiten selbst vornehmen. Gebühren fallen dafür in der Regel keine an.

Die eVB-Nummer

In Deutschland können Sie kein Fahrzeug zulassen, ohne dafür eine Kfz-Versicherung abgeschlossen zu haben – das ist gesetzlich vorgeschrieben. Entsprechend erwartet die Zulassungsstelle, dass Sie den Nachweis über die Kfz-Haftpflichtversicherung erbringen.

Das war früher in Form der Deckungskarte möglich. Die konnten Fahrzeughalter von ihrer Versicherung anfordern und bei der Zulassung der entsprechenden Behörde vorlegen.

Wie die Zulassung selbst können Sie den Versicherungsnachweis inzwischen ebenfalls auf elektronischem Weg erbringen. Das Stichwort dazu lautet eVB-Nummer oder elektronische Versicherungsbestätigungsnummer. Diese siebenstellige Kombination aus Ziffern und Buchstaben ersetzt die frühere Deckungskarte. Sie bestätigt, dass es für das anzumeldende Auto eine Haftpflichtversicherung gibt.

Die eVB-Nummer erhalten Sie unkompliziert, sie kann persönlich, telefonisch, per Mail oder direkt über ein entsprechendes Kontaktformular auf der Webseite Ihrer Versicherung angefordert werden. Dazu müssen Sie lediglich Angaben zu Ihrer Person (mit dem Personalausweis) und zum betreffenden Fahrzeug machen. Die eVB-Nummer wird Ihnen dann entweder mündlich mitgeteilt oder auf anderem Wege (Mail, SMS) zugeschickt. Sie ist danach sofort und insgesamt drei Monate gültig.

Durch die Umstellung haben Fahrzeughalter mehrere Vorteile:

  • Sie können auch nach dem Beantragen der eVB-Nummer und sogar nach der Zulassung des Autos immer noch Details bezüglich der Versicherung klären. Wichtig ist zunächst nur, dass Sie eine für das Fahrzeug haben.
  • Die unkomplizierte Art und Weise, die eVB-Nummer zu beantragen und zu erhalten, spart Ihnen viel Zeit ein.
  • Es braucht bei der Zulassung keinerlei schriftlichen Unterlagen zur eVB-Nummer mehr. Theoretisch reicht es also aus, die Nummer auf der Zulassungsstelle mündlich weiterzugeben.

Das Prozedere im Einzelnen

Wie genau ist der Ablauf, wenn Sie haben ein Fahrzeug erworben haben, das jetzt an- oder auf Sie umgemeldet werden soll? Wenn Sie die Zulassung selbst bei der Zulassungsbehörde vornehmen möchten, bereits einen Termin reserviert haben und die eVB-Nummer vorliegen haben, funktioniert das Ganze wie folgt.

(Hinweis: Im Beispiel geht es um die private Zulassung eines gebraucht gekauften Fahrzeugs.)

Schritt 1: Was Sie mitbringen müssen

Folgende Unterlagen sind zwingend notwendig, damit die Zulassung abgeschlossen werden kann. Bringen Sie diese also unbedingt zu Ihrem Termin bei der Zulassungsbehörde mit:

  • Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief)
  • Nachweis der jüngsten Hauptuntersuchung
  • Kontodaten für das SEPA-Lastschriftmandat, damit die Kfz-Steuer eingezogen werden kann (dazu genügt es, wenn Sie Ihre Girokarte mitbringen).
  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Bei einer Ummeldung oder falls Sie sie behalten möchten, müssen Sie auch die alten Kennzeichen zur Entstempelung bzw. Neustempelung mitbringen.

Grundsätzlich haben Sie die Wahl, ob Sie als künftiger Halter persönlich zur Zulassung erscheinen oder einen Stellvertreter schicken. Dieser muss aber neben den genannten Unterlagen eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht mitführen, aus der sowohl Ihre wie seine Personendaten hervorgehen.

Kein unüblicher Anblick auf Zulassungsstellen: Die sind für gewöhnlich gut besucht, ohne Termin sind Wartezeiten die Regel.
Kein unüblicher Anblick auf Zulassungsstellen: Die sind für gewöhnlich gut besucht, ohne Termin sind Wartezeiten die Regel.

Schritt 2: Auf der Zulassungsstelle

Mit den vollständigen Unterlagen erscheinen Sie bei der Zulassungsstelle. Dort geht es folgendermaßen weiter:

  • Falls Sie einen Termin haben, melden Sie sich einfach an. Ansonsten werden Sie höchstwahrscheinlich eine Nummer ziehen und warten müssen.
  • Nach Aufruf durch einen freiwerdenden Mitarbeiter begeben Sie sich zu ihm. Falls Sie ein Kennzeichen reserviert haben, sollten Sie dies direkt mitteilen. Das gilt auch für alle weiteren Dinge, die vom üblichen Prozedere abweichen – etwa falls Sie für das Auto ein Saisonkennzeichen wünschen.
  • Der Mitarbeiter wird nun zunächst den bisherigen Fahrzeughalter im System austragen. Dazu wird er auch die alten Kennzeichen entstempeln. Haben Sie dafür keine Verwendung mehr, werden die alten Schilder gleich entsorgt.
  • Mit Hilfe Ihres Ausweises sowie den Fahrzeugpapieren und dem HU-Nachweis legt der Mitarbeiter im System einen neuen Halter-Datensatz mit Ihren Angaben an.
  • Sind Ihre Angaben alle korrekt, händigt der Sachbearbeiter Ihnen Ihre Unterlagen sowie einen offiziellen Freigabe-Zettel für die gewünschte Kennzeichen-Kombination aus. An dieser Stelle sind Sie auf der Zulassungsstelle vorerst fertig.

Schritt 3: Beim Kennzeichenmacher

Mit dem Freigabe-Zettel suchen Sie als nächstes einen Kennzeichenmacher auf. Für gewöhnlich finden Sie einen in unmittelbarer Nähe der Zulassungsstelle. Dort können Sie in der Regel auch gleich die Feinstaubplakette erwerben.

Mittlerweile ist es übrigens möglich, die gewünschten Kennzeichen im Internet zu bestellen. Diese werden Ihnen dann zugesandt und Sie können die Schilder direkt mit zur Zulassungsstelle nehmen. Achten Sie aber darauf, dass sowohl die Angaben auf dem Kennzeichen wie auch dessen Abmessungen nicht gegen Vorschriften verstoßen.

Ohne das Freigabe-Dokument wird Ihnen kein Schildermacher mit Ladengeschäft anfertigen. Sie werden dazu immer die notwendigen Unterlagen mit der Bestätigung der Buchstaben-Ziffern-Kombination vorlegen müssen.

Schritt 4: Zurück auf der Zulassungsstelle

Mit den fertigen Kennzeichen müssen Sie noch einmal zurück zur Zulassungsstelle – ohne das Siegel der Behörde und den HU-Stempel dürften Sie nämlich noch immer nicht mit dem Auto fahren.

Stempel und Siegel erhalten Sie üblicherweise an einem eigenen Schalter – eine Nummer werden Sie daher nicht mehr ziehen müssen. Zeigen Sie die neuen Kennzeichen sowie den Freigabe-Zettel vor. Unter Umständen müssen Sie außerdem die HU-Nachweise vorlegen. Sind Ihre Unterlagen vollständig erhält Ihr Kennzeichen den HU-Stempel und das Siegel.

Abschließend müssen Sie nur noch bezahlen. Die Höhe der Gebühren hängt dabei von der Zulassungsbehörde, der Art der Zulassung und dem Kennzeichen ab:

  • Für eine Neuzulassung ohne Wunschkennzeichen müssen Sie mit rund 25 Euro rechnen.
  • Haben Sie besondere Wünsche bei der Buchstaben-Ziffern-Kombination Ihres Kennzeichens kostet das rund 10 Euro zusätzlich.
  • Noch teurer wird bei Erstanmeldungen von Oldtimern, insbesondere dann, wenn das H-Kennzeichen durch Sonderwünsche von den Standardmaßen abweicht – in solchen Fällen können die Zulassungsgebühren auch 200 Euro und mehr betragen.

Spätestens nach dem Bezahlen erhalten Sie den Fahrzeugbrief zurück – in dem nun Sie als neuer Halter stehen. Dazu wird Ihnen der Fahrzeugschein ausgehändigt, der grundsätzlich vollkommen neu erstellt wird. Abschließend müssen Sie die Kennzeichen nur noch an Ihrem Fahrzeug anbringen. Vergessen Sie nicht, dass das Schild mit der HU-Plakette immer am Heck montiert wird.

Abschließende Hinweise

Den kleinen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) müssen Sie immer mitführen, wenn Sie im Auto unterwegs sind. Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) hingegen müssen Sie zuhause sicher deponieren – er ist der wichtigste Eigentümernachweis.

Über das SEPA-Lastschriftmandat erhalten Sie in den kommenden Tagen nach der Zulassung außerdem automatisch Ihre Steuerunterlagen. Diese sind die letzten Dokumente, die Sie für eine vollständige Kfz-Zulassung noch benötigen.

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.