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Im Falle eines (Un-) Falles: So funktioniert die Schadensregulierung

Ein kleiner Kratzer oder ein großer Auffahrunfall – im Straßenverkehr lassen sich Schäden niemals vollständig ausschließen. Bei Personen- oder Sachschäden ist es daher wichtig, dass Sie schnell und richtig die Versicherung informieren. Aber wie läuft die Schadensregulierung eigentlich ab?

Eine kleine Unachtsamkeit kann ausreichen und schon haben Sie einen Unfall verursacht. Dabei kann längst nicht nur das Auto beschädigt werden, sondern auch Personenschäden sind möglich. Spätestens dann wird es für den Unfallverursacher richtig teuer.

Aus diesem Grund muss jeder Autofahrer ausreichend versichert sein. Die Kfz‑Haftpflichtversicherung ist also gesetzlich vorgeschrieben. Sie müssen diese vorweisen, wenn Sie ein Fahrzeug zulassen möchten.

Aber auch Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug können Sie teuer zu stehen kommen. Aus diesem Grund schließen viele Autobesitzer zusätzlich eine Kaskoversicherung ab.

Welche Versicherung für welches Auto?

Wenn Sie ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen und zulassen möchten, müssen Sie sich mit der Versicherungsfrage auseinandersetzen. Wie Sie nun bereits wissen, ist die Kfz‑Haftpflichtversicherung dabei keine Option, sondern ein Muss. Sie zahlt bei berechtigten Ansprüchen eines Unfallopfers auf

  • Schmerzensgeld,
  • Verdienstausfall,
  • Sachschäden,
  • Berufsunfähigkeit oder
  • ein Ersatzfahrzeug.

Schnell bewegen sich solche Ansprüche im Millionenbereich. Aus diesem Grund müssen Sie unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme achten, wenn Sie eine Kfz‑Haftpflichtversicherung abschließen.

Diese muss laut Gesetz bei mindestens 50.000 Euro für Vermögensschäden, mindestens 1,12 Millionen Euro für Sachschäden und mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden liegen. Mehr ist jedoch möglich und in vielen Fällen sinnvoll.

Weiterhin können Sie erwägen, auch Ihr eigenes Fahrzeug gegen Schäden abzusichern. Empfohlen wird die Kaskoversicherung normalerweise wie folgt:

  • Die Vollkaskoversicherung wird in der Regel für Neuwagen abgeschlossen, die nicht älter sind als etwa drei bis fünf Jahre. Entscheidend sind aber auch individuelle Faktoren wie Ihre finanzielle Situation oder der Zeitwert des Fahrzeugs.

Schlussendlich müssen Sie selbst erwägen, wann sich die Mehrkosten für die Vollkasko lohnen – oder eben nicht (mehr).

  • Die Teilkaskoversicherung wird meistens für mittelalte Autos abgeschlossen, für die keine Vollkaskoversicherung mehr besteht. Sie ist zudem in jede Vollkaskoversicherung inkludiert.

Besitzt das Fahrzeug irgendwann kaum noch einen Restwert, wird auch sie häufig vom Fahrzeughalter gekündigt. Diesen Zeitpunkt müssen Sie jedoch ebenfalls selbst definieren.

Von Ihrem individuellen Versicherungsschutz hängt also auch ab, wann Sie einen Schaden bei der Versicherung melden können. Deshalb sollten Sie genauestens wissen, wann und wofür die Autoversicherung bezahlt.

Wann die Versicherung zahlt – und wann nicht

Dass Sie gut versichert sind, bietet Ihnen eine Art von grundsätzlichem Schutz gegen finanzielle Schäden bei Unfällen.

Sind Sie das Opfer, haben also keine (Mit-) Schuld an dem Unfall, kommt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Verursachers für Personen- sowie Sachschäden auf.

Haben Sie hingegen selbst den Schaden herbeigeführt, muss Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung für die Ansprüche des Opfers bezahlen. Sie kann diese Leistungen sogar bei grober Fahrlässigkeit Ihrerseits nicht verweigern.

Das bedeutet aber nicht, dass Sie „ungestraft“ aus der Sache hervorgehen. Durchaus darf der Versicherer von Ihnen nämlich bei folgenden Verstößen bis zu 5.000 Euro fordern:

  • Sie sind ohne Führerschein gefahren.
  • Sie haben das Fahrzeug anders genutzt als für den im Versicherungsvertrag vereinbarten Zweck.
  • Sie haben an einem illegalen Autorennen teilgenommen.
  • Sie durften das Auto nicht offiziell benutzen, hatten also keine Erlaubnis vom Besitzer.
  • Sie sind unter Einfluss von Drogen oder Alkohol gefahren.
  • Sie haben Fahrerflucht begangen, haben sich also vom Unfallort entfernt.

Außerdem kann der Versicherungsvertrag in dieser Folge gekündigt werden. Zudem gibt es Fälle, in denen Ihr Versicherungsschutz vollkommen erlischt und Sie somit persönlich haften.

Das gilt, wenn Sie einen Schaden beziehungsweise Unfall vorsätzlich oder widerrechtlich herbeigeführt haben.

Bei den Kaskoversicherungen gelten ebenfalls individuelle Regelungen, wann der Versicherer leistet und in welcher Höhe. Informieren Sie sich diesbezüglich, wenn Sie einen entsprechenden Vertrag abschließen.

Das richtige Verhalten bei einem Schaden

Von der Art sowie Ursache des Schadens hängt aber nicht nur ab, ob Ihre Versicherung zahlt, sondern auch wie Sie sich für die Schadensregulierung richtig verhalten.

Sollte ein Schaden ohne tatsächlichen Unfall entstehen, sprich Sie bemerken zum Beispiel einen Kratzer, nachdem das Auto vor dem Supermarkt geparkt war, so sollten Sie diesen Schaden unverzüglich dokumentieren.

Einen solchen Bagatellschaden müssen Sie nicht bei der Polizei anzeigen. Stattdessen gehen Sie direkt zum Schritt „Beweissicherung“ über – es sei denn, der Schaden wurde (vermutlich) mutwillig herbeigeführt, wenn beispielsweise das Auto mit einem Schlüssel zerkratzt wurde.

Kommt es hingegen zu einem kleineren oder größeren Unfall, sei es im Straßenverkehr, auf einem Parkplatz, auf dem eigenen Grundstück oder woanders, müssen Sie natürlich davor die grundlegenden Maßnahmen ergreifen, zum Beispiel die Unfallstelle sichern oder Erste Hilfe leisten.

Erst anschließend gehen Sie auch hier zur Beweissicherung und den weiteren Schritten über:

1. Schritt: Beweise sichern

Egal, ob Sie den Schaden beziehungsweise Unfall verursacht haben oder nicht, ist es wichtig, sämtliche Beweise zu sichern.

Das bedeutet einerseits, die Unfallstelle sowie den Schaden zu fotografieren. Andererseits müssen Sie die Personalien aller beteiligten Personen sowie eventueller Zeugen dokumentieren.

Weiterhin ist es sinnvoll, einen Unfallbericht zu erstellen, und zwar am besten noch vor Ort. Entsprechende Vordrucke können Sie bei vielen Versicherungen herunterladen. Am besten drucken Sie einen solchen aus und haben ihn gemeinsam mit einem Stift stets im Handschuhfach.

Vorsicht: Für ein Schuldeingeständnis ist jetzt noch nicht die richtige Zeit. Vermeiden Sie daher Aussagen oder Notizen, die erahnen lassen, dass Sie schuld am Unfall waren.

Bei größeren Schäden oder Unfällen rufen Sie zudem die Polizei. Die Beamten entscheiden dann vor Ort, wie sie weiter vorgehen, ob beispielsweise eine förmliche Aufnahme in eine polizeiliche Unfallakte notwendig ist.

2. Schritt: Versicherung kontaktieren

Innerhalb einer Woche nach dem Unfall beziehungsweise nach Entstehung des Schadens müssen Sie diesen der Versicherung melden. Das können Sie vorab telefonisch oder online machen.

Anschließend ist aber ohnehin noch eine schriftliche Meldung notwendig. Welche Informationen genau die Versicherung braucht, hängt stets vom Einzelfall ab. In der Regel fragt sie dabei,

  • was passiert ist?
  • welche Schäden entstanden sind?
  • wer schuld war?

Nicht immer ist die Schuldfrage eindeutig feststellbar. Somit kann es sein, dass die Versicherungen untereinander sowie mit den Unfallbeteiligten in Kontakt treten.

Anstelle der direkten Kontaktaufnahme zu Ihrem Versicherer können Sie auch den Zentralruf der Autoversicherer unter der Telefonnummer 0800-2502600 nutzen.

Daraufhin geben Sie Name und Anschrift des Haftpflichtversicherers sowie das Kfz‑Kennzeichen durch und die Unfallmeldung wird automatisch an den zuständigen Haftpflichtversicherer weitergeleitet. Dieser wird sich daraufhin mit Ihnen in Verbindung setzen.

3. Schritt: Rechtsanwalt nehmen

Dieser Schritt ist nicht in jedem Fall notwendig. Ist der Unfallhergang eindeutig geklärt, sodass die Versicherung zahlen muss, oder alle Parteien zeigen sich kooperativ, so kann auf den Rechtsweg oft verzichtet werden.

Erst einmal setzen Sie sich daher mit dem eigenen sowie gegnerischen Haftpflichtversicherer in direkten Kontakt. Meistens kommen diese auf Sie zu.

Daraufhin wird der Schadenshergang geklärt. Wenn der Gegner hingegen nicht reagiert oder eine entgegengesetzte Aussage macht, können Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Dieser wird Ihnen dabei helfen, Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Pflichten zu wahren. Die Kosten für den Anwalt werden schlussendlich auch vom Schädiger übernommen, sofern die Beauftragung des Rechtsanwalts als erforderlich angesehen wird.

Sonderfall: Ist der Unfallgegner unbekannt, weil er Fahrerflucht begangen hat, oder die Versicherung bezahlt nicht, kann Ihnen alternativ zum Rechtsanwalt auch (vorerst) der Verkehrsopferhilfe e. V. weiterhelfen.

4. Schritt: Sachverständigen beauftragen

Falls Sie der beziehungsweise die Geschädigte sind, haben Sie im Haftpflichtfall Anspruch auf einen Sachverständigen, der die Beweissicherung sowie Feststellung von Umfang sowie Art des Schadens übernimmt. Die Kosten hierfür muss die Haftpflichtversicherung des Schädigers übernehmen.

Einzige Ausnahme sind Bagatellschäden bis 750 Euro, bei denen ein Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreicht. Andernfalls sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen, denn nur durch die vollständige Beweissicherung erhalten Sie auch eine vollständige Erstattung.

Bestenfalls ist der Prozess nach diesen Schritten abgeschlossen und der Schaden wurde von der zuständigen Versicherung erstattet.

Was, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Leider kommt es aber auch immer wieder vor, dass die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung den Schaden nicht (vollständig) bezahlen möchte. Dann bleibt Ihnen keine andere Möglichkeit, als eine Klage gegen diese Entscheidung einzureichen.

Sie brauchen also spätestens jetzt einen Rechtsanwalt. Allerdings kann es passieren, dass Sie die Anwalts- sowie Gerichtskosten ganz oder teilweise selbst bezahlen müssen, sofern Ihnen mindestens eine Teilschuld zugesprochen wird und Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

Sollte das Urteil nicht zu Ihrer Zufriedenheit fallen, können Sie Revision oder Berufung einlegen. Der Anwalt informiert Sie dann darüber, welche weiteren Schritte möglich und sinnvoll sind.

Achtung: Diese Stolperfalle müssen Sie vermeiden

Bei der Schadensregulierung nach einem Autounfall wartet ein Stolperstein, der vielen Geschädigten finanziell zum Verhängnis wird: Oft lassen sie sich nämlich auf pauschale Angebote zur Unfallabwicklung ein, beispielsweise durch den gegnerischen Haftpflichtversicherer oder einen Verbund aus Abschleppdienst, Mietwagenunternehmen und Werkstatt.

Solche Angebote können jedoch dazu führen, dass Sie auf diesen Kosten sitzenbleiben. Denn häufig wird Ihnen suggeriert, die Versicherung übernehme die Kosten – obwohl das noch nicht endgültig geklärt ist.

Verweigert diese schlussendlich die Erstattung, haften Sie für die ausstehenden Rechnungen. Regulieren Sie den Schaden daher stets selbst mit Ihrer Versicherung, denn nur so haben Sie den Überblick und damit auch die (Kosten-) Kontrolle.

Ein eventuelles Schadensmanagementangebot des gegnerischen Haftpflichtversicherer gilt es daher ebenfalls abzulehnen.

Schadenspositionen im Überblick

Zuletzt noch ein kurzer Überblick, welche Schadenspositionen für die Schadensregulierung bei einer Kfz-Haftpflichtversicherung infrage kommen:

  • Abschleppkosten für das Fahrzeug bis zur nächsten Werkstatt sowie Verbringungskosten, falls das Auto anschließend in eine Spezialwerkstatt muss.
  • Reparaturkosten für eine Instandsetzung des Fahrzeugs des Geschädigten bis zu 130Prozent des Wiederbeschaffungswerts.
  • Wertminderung, der sogenannte merkantile Minderwert, die dadurch entsteht, dass es sich nun um einen Unfallwagen handelt.
  • Ansprüche aus Personenschäden wie Schmerzensgeld sowie auf Übernahme der Heilungskosten.
  • Sachverständigenkosten für eine Beauftragung durch den Geschädigten – wie bereits geschildert.
  • Kosten für einen Mietwagen während der Reparatur des Unfallautos.
  • Übernahme eines sogenannten „Haushaltsführungsschadens“, wenn der haushaltsführende Ehegatte eine Tätigkeitsbehinderung erfährt.
  • Beerdigungskosten bei einem Unfall mit Todesfolge.
  • Ausgleich entgangener Unterhaltsleistungen, wenn eine beim Unfall getötete Person unterhaltspflichtig war.
  • Übernahme eventueller Rechtsanwaltskosten.
  • Zahlung einer Kostenpauschale für den Zeitaufwand bei der Schadensregulierung an den Geschädigten.

Wie Sie wissen, können durch eine zusätzliche Kaskoversicherung bei Ihnen noch weitere Schäden versichert sein. In dem Fall ist aber nicht die gegnerische, sondern die eigene Haftpflichtversicherung zuständig.

Fazit

Die Versicherungsfrage nach Autounfällen ist komplex, was selbst bei kleinen Schäden gilt. Trotzdem ist es wichtig, dass Sie sich ausreichend Zeit nehmen, um richtig vorzugehen und somit Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Mit den genannten Tipps sowie Maßnahmen stehen Ihre Chancen jedenfalls gut, die Schadensregulierung schnell und erfolgreich durchzuführen.

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.