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Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Bei der Krankenversicherung haben Sie in Deutschland die Wahl. Denn hier bestehen zwei Versicherungssystem nebeneinander – und geben immer wieder Anlass für Diskussionen. Grund genug also, hinter die vielen Vorurteile zu blicken, die es rund um die gesetzliche und die private Krankenversicherung immer noch gibt. Damit Sie bei Ihrer Entscheidung voll im Bilde sind.

Kein leichter Vergleich: Die Unterschiede

Die Schwierigkeit bei einem Vergleich der gesetzlichen (GKV) und privaten (PKV) Krankenversicherung besteht darin, dass es schon zwischen den Angeboten der verschiedenen privaten Versicherer ganz erhebliche Unterschiede geben kann. Anders sieht das bei den gesetzlichen Krankenkassen aus, die weitgehend gleiche Leistungen bieten.

Ein direkter Vergleich der beiden Systeme ist also schon deshalb erschwert, weil die Systeme selbst jeweils nicht einheitlich gestaltet sind. Trotzdem lassen sich einige grundlegende Unterschiede zwischen GKV und PKV ausmachen.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGPRIVATE KRANKENVERSICHERUNG
DAS SYSTEM
Wie bei der Rente beruht die GKV auf einem Generationenvertrag, also auf den Prinzipien, die den Sozialstaat ausmachen:
Das heißt, die jungen und gesunden Versicherten finanzieren mit ihren Beiträgen die Bedürfnisse der Alten und Kranken. Daraus ergibt sich allerdings, dass der demografische Wandel für höhere Beiträge sorgt – da die Zahl der älteren Versicherten steigt. Der Gesundheitszustand ist dabei kein Grund, einen möglichen Versicherten abzuweisen.  
Die PKV orientiert sich dagegen mehr am Individuum, das grundsätzliche Prinzip bleibt dabei aber bestehen. Die Beiträge der Versicherten hängen allerdings nicht vom demografischen Wandel ab, der Zweck besteht darin, sich gegen steigende Kosten bei der Gesundheitsversorgung abzusichern. Mit einer Risikoprüfung versuchen die Versicherer, eine zu große Belastung für die Versicherten zu vermeiden.
DIE LEISTUNGEN
Über die Leistungen der GKV bestimmt der Gesetzgeber. Deswegen bieten die gesetzlichen Krankenkassen einen weitgehend gleichen Leistungsumfang – denn der ist zu mehr als 90 Prozent gesetzlich festgelegt.
Die Möglichkeit, Leistungen zu ändern oder ganz zu streichen, liegt ebenfalls beim Gesetzgeber.  
Die privaten Krankenkassen haben sehr viel mehr Freiraum bei ihren Leistungen, deshalb werden diese individuell mit dem jeweiligen Versicherten vertraglich festgelegt – sie gelten garantiert bis zum Lebensende. Denkbar ist dabei, den Leistungsumfang über oder unter dem Angebot der GKV anzusiedeln, ganz nach persönlich empfundenem Bedarf. Auch eine nachträgliche Erweiterung ist möglich, dazu gehört allerdings eine neuerliche Gesundheitsprüfung.
DIE KOSTENABRECHNUNG
In die Abrechnung der Ärzte sind gesetzlich Versicherte nicht involviert, entsprechend erhalten Sie für vorgenommene Behandlungen und verabreichte Medikamente auch keine Rechnung – die werden zwischen Ärzten/Apotheken und der Versicherung abgewickelt. Sie müssen lediglich die gesetzlichen Zuzahlungen begleichen, alles andere läuft über die Versichertenkarte.  Privat Versicherte erhalten und bezahlen die Rechnungen von Ärzten und Apotheken zunächst selbst. Diese müssen sie beim Versicherer vorlegen, der dann die Kosten bis zur vertraglich vereinbarten Höhe übernimmt.
DIE BEITRÄGE
Die Höhe der Beiträge orientiert sich am Einkommen (dabei gilt die Beitragsbemessungsgrenze). Das heißt, sollte Ihr Einkommen geringer werden, sinkt automatisch auch der Beitrag zur Krankenversicherung. Wer gut verdient, muss umgekehrt wegen der jährlichen Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze höhere Beiträge zahlen. Die steigen auch, wenn auf gesetzlichem Weg der allgemeine Beitragssatz erhöht wird oder wenn die Krankenkassen ihrerseits die Sätze für Zusatzbeiträge erhöhen. Arbeiten Sie selbstständig bei geringem Einkommen, zahlen Sie einen Mindestbeitrag. Familienmitglieder, die noch kein eigenes Geld verdienen, sind sogar beitragsfrei mitversichert.  In der PKV bestimmt der vertraglich geregelte Leistungsumfang die Höhe Ihres Beitrags. Außerdem werden dabei das Eintrittsalter sowie der gesundheitliche Zustand berücksichtigt. Sollte Ihr Einkommen sinken, bezahlen Sie trotzdem weiterhin denselben Beitrag. Beitragserhöhungen gibt es immer dann, wenn die Ausgaben oder die Lebenserwartung des Versicherten das überschreiten, was die Krankenkasse anhand der ermittelten Werte bei Vertragsabschluss kalkuliert haben. Werden Sie also häufiger krank oder leben Sie länger, als statistisch zu erwarten war, zahlen Sie mehr. Anders als in der GKV muss zudem für jedes Familienmitglied ein eigener Vertrag abgeschlossen werden.
DIE MÖGLICHKEITEN BEI RECHTSSTREITIGKEITEN
Sind Sie mit einer Entscheidung Ihrer Krankenkasse nicht einverstanden, können Sie dagegen kostenlos Widerspruch einlegen. Kommt es zur Klage, wird diese nach dem Sozialrecht verhandelt. Für Sie ist das Prozesskostenrisiko dabei gering, denn sowohl die Gerichtsgebühren als auch die Anwaltshonorare sind gesetzlich begrenzt und berücksichtigen den Streitwert nicht. Bei einer verlorenen Klage bezahlen Sie außerdem nur Ihre eigenen Kosten, aber nicht die der Krankenkasse.Für privat Versicherte gibt es kein gesetzlich geregeltes Widerspruchsrecht. Klagen fallen unter das Zivilrecht. Das bedeutet im Vergleich zur GKV ein erheblich höheres Prozesskostenrisiko – denn das richtet sich für Gerichtsgebühren und Anwaltshonorare nach dem Streitwert. Eine Begrenzung besteht dabei nicht. Bei einer Niederlage vor Gericht müssen Sie außerdem nicht nur Ihre eigenen Kosten tragen, sondern auch die des Gegners. Das schließt kostspielige Gutachten übrigens ein.

Für wen eignet sich welche Versicherung?

Sowohl die unterschiedlichen Beitragshöhen als auch die unterschiedlichen Aufnahmekriterien entscheiden mit darüber, welches Versicherungssystem am besten zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation passt.

Die gesetzlichen Krankenkassen machen es potenziellen Versicherten leicht, denn sie schauen weder auf das Alter noch auf den Gesundheitszustand und nehmen grundsätzlich jeden auf – und das mit dem gleichen Leistungsumfang. Dass sich die Beitragshöhe am Einkommen orientiert, hat dabei seine Vorteile. Denn so ist gewährleistet, auch bei niedrigem oder sinkendem Gehalt immer noch Anspruch auf die Leistungen der GKV zu haben – bei geringeren Beitragszahlungen.

Die PKV steht demgegenüber nur unter bestimmten Voraussetzungen offen. Privat versichern dürfen sich

  • Beamte und Beamtenanwärter,
  • Selbstständige und Freiberufler,
  • Studenten,
  • Kinder sowie
  • Angestellte, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt (62.550 Euro im Jahr, Stand: 2020).

Allerdings dürfen die privaten Krankenkassen auch Kunden ablehnen. Eine Vorerkrankung oder ein Beruf mit erhöhten gesundheitlichen Risiken kann beispielsweise ein Grund sein, keinen Zugang zu den Leistungen der PKV zu erhalten. Einzige Ausnahme: Den Basis- und Standardtarif müssen die privaten Kassen auch unabhängig vom Gesundheitszustand gewähren. Allerdings sind auch daran Bedingungen geknüpft. Den Tarif erhält nur

  • wer nicht in der GKV versicherungspflichtig ist oder
  • schon einmal privat versichert war.

Dann bedeuten die Basis- und Standardtarife der PKV aber immer noch einen deutlich eingeschränkten Leistungsumfang im Vergleich zu dem, was theoretisch möglich wäre. Hinzu kommt: Wenn Sie einmal aus der GKV ausgetreten sind, können Sie nur in bestimmten Ausnahmefällen wieder zurückkehren. Alleine die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, sollte deshalb nicht der Grund sein, es auch umgehend zu tun – bedenken Sie immer Ihre aktuelle Lebenssituation und wie sich diese in Zukunft entwickeln könnte.

PKV für Angestellte?

Solange Ihr Einkommen als angestellter Arbeitnehmer unterhalb der Grenze von 62.550 Euro liegt, haben Sie gar keine Gelegenheit, sich privat zu versichern. Sollten Sie mehr verdienen, sollten Sie dennoch genau abwägen, wie Sie Ihren Verdienst in Zukunft einschätzen: Denn die Beiträge steigen auch bis ins Alter weiter an.

Gründe hierfür sind die schon genannten höheren Ausgaben, die sich eben durch altersbedingte Leiden für die Versicherungen ergeben. Dazu kommen Inflation und höhere Kosten für immer bessere medizinische Möglichkeiten. Versicherte können hier – neben eigenen finanziellen Rücklagen – nur bedingt gegensteuern:

  • Altersrückstellungen werden mit einem Teil Ihrer Beiträge oder zusätzlich vereinbarten Zahlungen von der Versicherung für Sie angelegt. Ob diese später tatsächlich den Bedarf und die Kosten decken, ist allerdings nicht gewährleistet.
  • Tarife mit Selbstbeteiligung sind in der Regel günstiger, können im Krankheitsfall aber teuer werden, etwa wenn der Eigenanteil zu hoch angesetzt ist. Weiterer Nachteil: Ändern lässt sich die Selbstbeteiligung nur durch eine neue Gesundheitsprüfung – in ungünstigen Fällen bringt die Risikoaufschläge wegen der Krankengeschichte mit sich.
Haben Sie Kinder oder einen Kinderwunsch? Familie und Familienplanung sind wichtige Faktoren bei der Wahl der Krankenversicherung.
Haben Sie Kinder oder einen Kinderwunsch? Familie und Familienplanung sind wichtige Faktoren bei der Wahl der Krankenversicherung.

PKV für Selbstständige?

Die Möglichkeit, eine private Krankenversicherung abzuschließen, steht allen Selbstständigen und Freiberuflern offen – und zwar unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Dafür muss diese Gruppe allerdings den gesamten Beitrag selbst bezahlen, das gilt aber in der GKV ganz genauso.

Der Selbstbehalt der PKV bietet in dieser Hinsicht daher einen Vorteil. Damit können Sie die monatlichen Beiträge deutlich senken. Da die Regelung, den gesamten Beitrag zahlen zu müssen, auch im Ruhestand weiterhin gilt, ist das Sparpotenzial sehr groß – allerdings auch das finanzielle Risiko, sollten Sie im Alter häufiger erkranken oder mehr medizinische Unterstützung benötigen.

Dazu können sich schwankende Einkommen als problematisch erweisen, selbst wenn die Beiträge je nach Eintrittsalter am Anfang unter denen der GKV liegen können. Es gilt aber, die Beitragszahlungen langfristig zu sichern, auch im Hinblick auf die notwendige Absicherung im Alter.

PKV für Beamte

Nach wie vor lohnt sich für Beamte der Eintritt in die PKV am ehesten, aus verschiedenen Gründen:

  • Sie erhalten keinen Arbeitgeberzuschuss im eigentlichen Sinne, sondern Beihilfe vom Dienstherrn. Die liegt in den meisten Fällen bei der Hälfte der Beitragskosten und kann sogar höher ausfallen, wenn Kinder im Haushalt leben.
  • Die Beihilfe gilt dabei auch für privat krankenversicherte Kinder (üblich sind bis zu 80 Prozent) und Ehepartner (bis zu 70 Prozent).
  • Darüber hinaus erhalten pensionierte Beamte Beihilfe zur Krankenversicherung, in der Regel in Höhen von 70 Prozent.

Der einzige Nachteil liegt darin, dass eine Rückkehr zur GKV nicht möglich ist – selbst dann nicht, wenn Sie (ab einem Alter von 55 Jahren) aus dem Staatsdienst in eine versicherungspflichtige Tätigkeit wechseln würden. Für Beamte dürften die Vorteile jedoch überwiegen.

Die Leistungen von GKV und PKV

Abgesehen von der finanziellen Seite ist der Umfang der Versorgung ein entscheidendes Kriterium bei der Wahl der Krankenversicherung. Die fallen tatsächlich recht unterschiedlich aus, wie der Vergleich zeigt. Nachdem die allgemeinen Leistungen – Umfang, Einschränkungen, Beitragshöhe, Bedingungen für Mitgliedschaft, Kostenabrechnung und Familienversicherung – bereits vorgestellt wurden, zeigen wir Ihnen nachfolgen die Unterschiede bei ambulanten und stationären Leistungen.

AMBULANTE LEISTUNGEN
LEISTUNGGESETZLICHE
KRANKENVERSICHERUNG
PRIVATE
KRANKENVERSICHERUNG
ArztwahlDie freie Arztwahl gilt nur für Ärzte, die von der Kasse zugelassen sind.Es können auch Ärzte aufgesucht werden, die keine kassenärztliche Zulassung haben.
HeilpraktikerLeistungen von Heilpraktikern werden nicht übernommen.Leistungen von Heilpraktikern sind üblicherweise im Versicherungsumfang enthalten.
ZuzahlungenBei Arznei- und Hilfsmittel sind die Zuzahlungen niedrig.Medizinisch notwendige Medikamente werden ohne Eigenanteil in vollem Umfang erstattet. Außerdem umfasst diese Erstattung für gewöhnlich mehr Heil- und Hilfsmittel als bei der GKV.
BrillenErstattet werden die Kosten für Brillen und Kontaktlinsen nur, falls eine schwere Sehbeeinträchtigung vorliegt.Sollte der Einsatz von Brillen und Kontaktlinsen medizinisch notwendig sein, werden diese erstattet.
STATIONÄRE LEISTUNGEN
KrankenhauswahlFür eine stationäre Behandlung kommt nur das nächstgelegene freie Krankenhaus in Frage.Privat Versicherte können das Krankenhaus frei auswählen.
ArztbehandlungFür die Behandlung ist immer der diensthabende Arzt zuständig.In der PKV besteht ein Anrecht auf die Behandlung durch den Chefarzt.
ZimmerwahlIn der Regel erfolgt die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer.Abhängig vom gewählten Tarif kann zwischen einem Ein- oder Zweibettzimmer ausgewählt werden.
ZuzahlungBei Krankenhausaufenthalten von bis zu 28 Tagen liegt die Zuzahlung bei zehn Euro pro Tag.Eine Zuzahlung für den stationären Aufenthalt wird nicht erhoben.

Darüber hinaus bestehen auch in anderen Bereichen Unterschiede im Leistungsumfang von GKV und PKV, zum Beispiel bei der zahnmedizinischen Versorgung.

Für diese gibt es für gesetzlich Versicherte einen festgelegten Zuschuss für Maßnahmen im Rahmen der Regelversorgung – der Zuschuss liegt zwischen 50 und 65 Prozent und ist abhängig vom Nachweis durchgeführter Vorsorgemaßnahmen. In der PKV kann die Kostenerstattung, etwa für Zahnersatz, bei bis zu 90 Prozent liegen. Abgesehen davon sind alle Materialien und Behandlungsmethoden abgedeckt.


Bei einer längeren Krankheit fällt auch der Anspruch auf eine Gehaltsfortzahlung (Krankengeld) unterschiedlich aus. Während in der PKV das volle Nettogehalt ohne zeitliche Begrenzung gewährleistet wird, müssen gesetzlich Versicherte mit Abstrichen rechnen: Sie erhalten nach der siebten Woche nur noch 70 Prozent des Brutto-Einkommens und müssen davon weiterhin die Beiträge für Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung leisten. Gezahlt wird das Krankengeld außerdem nur für maximal 72 Wochen.

Wichtiges Kriterium, wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können: Wie ist im Krankheitsfall die finanzielle Absicherung?
Wichtiges Kriterium, wenn Sie längere Zeit nicht arbeiten können: Wie ist im Krankheitsfall die finanzielle Absicherung?

Weniger Unterschiede gibt es dagegen bei der Pflegeversicherung, die in beiden Systemen der Grundabsicherung dient. Lediglich die Bemessungsgrundlage der Beiträge ist hier verschieden: Diese richten sich entweder nach dem Einkommen (GKV) oder sind, unabhängig vom Einkommen, für alle Versicherten gleich (PKV).

Deutliche Unterschiede wiederum zeigen sich beim Auslandskrankenschutz. Der ist in der GKV grundsätzlich recht beschränkt, vornehmlich auf Länder, die dem Sozialversicherungsabkommen zugestimmt haben. Das heißt allerdings noch lange nicht, dass Auslandskrankenscheine der GKV überall akzeptiert werden. Bei Reisen ins Ausland oder längeren Auslandsaufenthalten ist es deshalb empfehlenswert, eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung abzuschließen.

Das können prinzipiell auch privat Versicherte tun und so auch Leistungen abdecken, die sonst nicht im Versicherungsschutz enthalten sind. Je nach Tarif gilt dieser aber in großem Umfang und schließt auch Rücktransporte mit ein.

Krankenversicherung – eine Frage der persönlichen Situation

Die Frage, ob die gesetzliche oder die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Dazu müssen immer mehrere Faktoren berücksichtigt werden, die gerade Ihre persönliche Lebenssituation bestimmen: Wie hoch ist Ihr Einkommen? Wie sicher ist es in seiner Höhe? Wie ist Ihr gesundheitlicher Zustand, haben Sie Vorerkrankungen? Wie sind Ihre Pläne für die Zukunft, insbesondere im Hinblick auf Kinderwünsche?

Das sind nur einige Aspekte, die Sie bei der Wahl der Krankenversicherung berücksichtigen sollten. Hier zeigt sich dann wieder der Vorteil des zweigleisigen Versicherungssystems: Es ist für jeden Versicherten möglich, den individuell besten Schutz zu erhalten.

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.