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Corona-Krise: So hilft der Staat Kleinunternehmern und Selbstständigen

Der Mittelstand gilt als Rückgrat der deutschen Wirtschaft, doch gerade die wichtigen Kleinunternehmen und Selbstständigen sind von der Corona-Krise am schwersten betroffen. Wegbrechende Aufträge und Umsatzeinbußen können in den wenigsten Fällen aus eigenen Mitteln abgefangen werden. Die Bundesregierung stellt deshalb beträchtliche Finanzhilfen zur Verfügung – und wir zeigen Ihnen, wie Sie diese erhalten können.

Warum trifft die Corona-Krise Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen besonders?

Für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer ergeben sich aus der derzeitigen Krisensituation zwei Probleme, die aus eigener Kraft oft nicht zu bewältigen sind.

Problem 1: Es fehlen die notwendigen finanziellen Polster

Solo-Selbstständige verdienen nicht selten gerade so viel, wie sie zum Leben brauchen. Das Einkommen lässt in vielen Fällen höchstens eine kleine Reserve zu, die vornehmlich die Kosten der persönlichen Lebenshaltung deckt. Einen längerfristigen Wegfall des Einkommens können diese Rücklagen jedoch kaum abfangen.

Neben den Lebenshaltungskosten laufen aber auch die Geschäftskosten weiter und wollen bezahlt werden: Mieten für Büroräume, Software-Lizenzen, Lieferverträge für wichtige Güter – zwar bestehen Unterschiede je nach Branche und Geschäftsmodell, grundsätzlich bleibt das Problem dennoch bestehen.

Besonders bei Unternehmen, die Mitarbeiter beschäftigen, ist die aktuelle Situation überaus schwierig. Betriebsbedingte Kündigungen auf der einen, die drohende Insolvenz auf der anderen Seite gehören deshalb schlimmstenfalls zur Realität in der Corona-Krise.

Problem 2: Es fehlen Sicherheiten für notwendige Kredite

Wie größere Unternehmen haben auch Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige immer wieder Investitionsbedarf, etwa für neue Ausrüstung. Finanziert werden solche Investitionen üblicherweise mit Hilfe von Bankkrediten.

Die fordern für ein Darlehen aber Sicherheiten, die gerade Solo-Selbstständige kaum vorweisen können. Ist dazu das Einkommen unsicher, kommt ein weiterer Risikofaktor dazu, den jede Bank berücksichtigen wird. Selbst mit den verbesserten Konditionen der KfW-Kredite für kleine Unternehmen dürfte sich die Kreditvergabe aktuell als schwierig erweisen. Zwar springt die Förderbank bei bis zu 90 Prozent des Finanzierungsrisikos ein, ohne eigene Sicherheiten wird es in vielen Fällen aber schlichtweg keinen Kredit geben.

Corona-Soforthilfe durch den Staat: Das können Sie erwarten

Sollten Sie Ihr Geld als Solo-Selbstständiger oder Kleinstunternehmer verdienen und im Zuge der Corona-Krise finanzielle Probleme bekommen, ist schnelle Hilfe gefragt. Die soll mit den Soforthilfen der Regierung geleistet werden.

Staatlicher Zuschuss bis zu 15.000 Euro für 3 Monate

Sie erhalten vom Staat Soforthilfe in Form eines einmaligen Zuschusses, der die wichtigsten Kosten für die nächsten drei Monate decken soll. Dessen Höhe ist an die Anzahl Ihrer Beschäftigten gekoppelt:

ANZAHL DER BESCHÄFTIGTENHÖHE DES ZUSCHUSSES
bis zu 5 Beschäftigte/Vollzeitäquivalentebis zu 9.000 Euro
bis zu 10 Beschäftigte/Vollzeitäquivalentebis zu 15.000 Euro

Als Solo-Selbstständiger würden Sie in die erste Kategorie fallen und könnten somit einen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro beantragen.

Beachten Sie dabei: Der Zuschuss wird nicht in jedem Fall in der Maximalhöhe ausgezahlt. Sie müssen bei Ihrem Antrag angeben, wie hoch Ihr Bedarf grundsätzlich ausfällt. Hierbei dürfen Sie nur laufende Betriebskosten für die nächsten drei Monate mit einkalkulieren.

Dazu gehören unter anderem:

  • Mieten und Pachten für Geschäftsräume und Grundstücke
  • Kreditzahlungen für Firmenkredite
  • Leasingverträge für betriebliche Gegenstände
  • Gebühren für laufende Lizenzen

Anhand der Kalkulation dieser Kosten für die drei Monate sowie einer Schätzung ihres Umsatzes und der Einbußen legen Sie als Antragsteller eine Summe fest und nennen diese im Antrag.

Die Corona Soforthilfe darf nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden.
Die Corona Soforthilfe darf nur für geschäftliche Zwecke verwendet werden.

Welche Voraussetzungen müssen Antragsteller für die Corona-Soforthilfe erfüllen?

Wenn Sie die Corona-Soforthilfe beantragen möchten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind Solo-Selbstständiger, üben einen freien Beruf aus oder führen ein Kleinunternehmen (das gilt auch für Landwirte).
  • Sie haben maximal 10 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente, Ausnahmen bei einzelnen Landesprogrammen).
  • Ihre Betriebsstätte liegt im Inland.
  • Ihr Unternehmen oder Ihre Freiberuflichkeit ist bei einem deutschen Finanzamt gemeldet.
  • Sie stellen den Antrag bis spätestens bis zum 31. Mai 2020.

Darüber hinaus müssen Sie klar versichern, dass Ihre schwierige finanzielle Lage durch die Corona-Krise verursacht wurde. Ihr Unternehmen darf sich nicht bereits zum 31. Dezember 2019 (oder noch früher) in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Wie funktioniert das Antragsverfahren?

Das Antragsverfahren hat der Staat bewusst unkompliziert gehalten und dabei auf Bürokratie verzichtet. Aus diesem Grund müssen Sie ihre Bedürftigkeit auch nicht durch zahlreiche Unterlagen nachweisen.

Stattdessen geben Sie eine glaubhafte und strafbewehrte Versicherung über Ihren Bedarf ab. Zusätzlich erläutern Sie in dem Antrag, inwieweit es durch die Corona-Pandemie zu einer Beeinträchtigung Ihrer Geschäftstätigkeit kam.

Achtung: Eine strafbewehrte Versicherung bedeutet, dass Sie bei vorsätzlichen Falschangaben nachträglich wegen Subventionsbetrugs belangt werden können. Neben einer Rückzahlung plus Zinsen folgt dann auch noch ein Strafverfahren. Das Gleiche gilt, wenn Sie grob fahrlässig falsche Angaben machen.

Wo lässt sich die Corona-Soforthilfe beantragen?

Es gibt bundesweit keine einheitliche Stelle, bei der Sie Ihre Corona-Soforthilfe beantragen müssen. Antrag und Auszahlung werden über die einzelnen Bundesländer geregelt.

In dieser Tabelle finden Sie Ansprechpartner und etwaige Sonderregeln für Ihr Bundesland:

BUNDESLAND ZUSTÄNDIGE STELLE
Baden-WürttembergAntrag bei IHK und HWK, Bewilligung durch die L-Bank
BayernRegierungen und Landeshauptstadt München
BerlinInvestitionsbank Berlin (IBB)
BrandenburgInvestitionsbank des Landes
Brandenburg
(ILB)
BremenBAB Bremer Aufbaubank und BIS Bremerhavener
Gesellschaft für Investitionsförderung
und Stadtentwicklung mbH
HamburgHamburgische Investitions-
und Förderbank
(IFB Hamburg)
HessenRegierungspräsidium Kassel
Mecklenburg-VorpommernLandesförderinstitut
Mecklenburg-Vorpommern
(LFI-MV)
NiedersachsenInvestitions- und Förderbank
Niedersachsen
(NBank)
Nordrhein-WestfalenBezirksregierungen Arnsberg,
Detmold, Düsseldorf, Köln, Münster
Rheinland-Pfalz Investitions- und Strukturbank RLP (ISB)
SaarlandMinisterium für Wirtschaft,
Arbeit, Energie und Verkehr des Saarlandes
SachsenSächsische Aufbaubank- Förderbank (SAB)
Sachsen-Anhalt Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Schleswig-HolsteinInvestitionsbank
Schleswig-Holstein (IB.SH)
ThüringenThüringer Aufbaubank,
Vorprüfung und Bewerbung auch bei IHK und HWK

Wie schnell können Kleinstbetriebe und Solo-Selbstständige mit finanzieller Hilfe rechnen?

Auch wenn das Ausfüllen der Anträge so einfach wie möglich gestaltet wurde, ein wenig Zeit müssen Antragsteller schon einplanen, bis das erste Geld fließt.

Das hat unterschiedliche Gründe, einer davon ist die große Zahl derer, die Anspruch auf die Soforthilfen anmelden können.

Der Großteil der Anträge stammt aktuell von Unternehmern und Selbstständigen aus den beschriebenen Gruppen. Gerade in den ersten Tagen waren die Server der entsprechenden Stellen daher überlastet – die Zahl der Zugriffe war schlichtweg zu hoch.

Auch das hat seinen Grund: Die Frist für den Antrag auf Soforthilfe läuft zwar bis zum 31. Mai 2020, doch viele Selbstständige und Kleinstunternehmer benötigen umgehend finanzielle Unterstützung.

Inzwischen dürfte sich die Situation bundesweit beruhigt haben und die digitale Antragstellung innerhalb kurzer Zeit abgeschlossen sein.

Tatsächlich konnten dank des vereinfachten Verfahrens auch schon etliche Anträge bearbeitet werden, allein in Hessen etwa wurden bis Anfang April bereits 142 Millionen Euro ausgezahlt (Stand: 4. April 2020, Quelle: Süddeutsche Zeitung).

Das Finanzministerium hat sich mit den Ländern auf einige Erleichterungen für Steuerpflichtige geeinigt, die von der Corona-Krise betroffen sind.
Das Finanzministerium hat sich mit den Ländern auf einige Erleichterungen für Steuerpflichtige geeinigt, die von der Corona-Krise betroffen sind.

Welche anderen Möglichkeiten haben Selbstständige und Kleinunternehmen noch?

Die Förderung des Bundes lässt sich unter Umständen noch weiter aufstocken. In Sachsen etwa werden im Rahmen des landeseigenen Programms „Sachsen hilft sofort“ zusätzliche Soforthilfe-Darlehen vergeben.

Weitere Unterstützungsprogramme sind hier im Gespräch. Solche Hilfsmaßnahmen sind allerdings Ländersache und können von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt werden.

Alternativ besteht die Möglichkeit, Steuerzahlungen vorübergehend zu stunden. Das Bundesfinanzministerium hat wegen der möglichen Folgen, die fällige Steuerzahlungen für Privatleute und Unternehmen bedeuten können, verschiedene Anpassungen beschlossen. Für Betroffene gilt daher:

  • Fällige oder fällig werdende Steuern können zinslos gestundet werden.
  • Vorauszahlungen auf Einkommenssteuer und Körperschaftssteuer können sich anpassen lassen.

Diese Regelung gilt für Steuerzahlungen, die bis zum 31. Dezember 2020 geleistet werden müssen.

Wer unmittelbar und nicht unerheblich von den Folgen der Corona-Krise betroffen ist, muss bei der Antragstellung seine finanziellen Verhältnisse darlegen – von strengen Anforderungen bei der Nachprüfung soll laut Finanzministerium verzichtet werden.

Genauer hingesehen wird allerdings bei Stundungsanträgen, die sich auf Zeiträume über den 31. Dezember 2020 hinaus beziehen. In diesem Fall müssten Sie Ihren Antrag besonders begründen.

Mit der Corona-Soforthilfe durch die Krise

Wenn Sie freiberuflich arbeiten oder ein Kleinstunternehmen führen, fehlt es Ihnen wahrscheinlich in der derzeitigen Lage an den finanziellen Mitteln, um die Krise aus eigener Kraft zu überstehen.

Damit Sie auch durch die wirtschaftlich unsicheren Zeiten kommen, stehen Ihnen mit der Corona-Soforthilfe des Bundes sowie den landeseigenen Unterstützungsprogrammen verschiedene Möglichkeiten offen, um vorübergehend für finanzielle Erleichterungen zu sorgen.

Das gilt in gleicher Weise für steuerliche Belange – nutzen Sie also die Hilfen, die Ihnen in der gegenwärtigen Krise zur Verfügung stehen.

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.