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Zuschüsse, Kredite & mehr: Finanzielle Hilfen in der Corona Krise

Die Ausbreitung des Corona-Virus und die notwendigen Gegenmaßnahmen wirken sich ganz erheblich auf den Alltag aus. Neben der Sorge um die Gesundheit stellt sich für viele Menschen auch die Frage, wie es finanziell weitergehen soll. Wir stellen deshalb mögliche Hilfen für Unternehmen und Privatleute vor.

Ohne ausreichende Gegenmaßnahmen lässt sich das Corona-Virus nicht eindämmen. Allerdings wirken sich diese Vorkehrungen auch auf den beruflichen Alltag vieler Menschen aus: Viele Betriebe müssen vorübergehend schließen oder schicken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit.

Viele Menschen stehen deshalb plötzlich vor finanziellen Problemen – denn die Kosten bleiben, selbst wenn das Einkommen wegbricht oder niedriger ausfällt. Glücklicherweise steuert der Staat unkompliziert gegen und hat bereits Hilfspakete auf den Weg gebracht.

Daneben bieten Zuschüsse, Kurzarbeitergeld und günstige Kredite weitere Möglichkeiten, um die aktuelle Lage finanziell zu überbrücken. Wir bieten Ihnen einen Überblick über genau diese Möglichkeiten.

Für Arbeitnehmer: Absicherung durch Kurzarbeitergeld

Das Kurzarbeitergeld ist eine staatliche Hilfe, die Unternehmen schon lange zur Verfügung steht. Sollte eine Firma nicht genügend Aufträge haben, um die eigenen Mitarbeiter zu beschäftigen, dürfen die Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden.

So erhalten Sie als Arbeitnehmer bis zu 12 Monate lang zwischen 60 und 67 Prozent Ihres Nettoentgeltes vom Staat. Zudem behalten diese ihren Job und können nach Ende der Auftragsflaute wiedereingesetzt werden.

Das Kurzarbeitergeld hat also zwei überaus wichtige Funktionen:

  1. Die Arbeitnehmer werden nicht gekündigt und behalten ihre Jobs.
  2. Die Unternehmen können bei einer vorübergehenden Auftragsflaute Lohnkosten sparen und so das wirtschaftliche Überleben des Betriebs sichern.

Einfacher zum Kurzarbeitergeld: Der Staat senkt die Voraussetzungen

Im Zuge der Corona-Krise hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für einen Antrag auf Kurzarbeitergeld gesenkt. Dazu gehören folgende Änderungen:

  • Kurzarbeitergeld wird bereits gezahlt, wenn 10 Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb oder einer Betriebsabteilung vom Arbeitsausfall betroffen sind (vorher: 30 Prozent).
  • Betriebe müssen nicht erst negative Arbeitssalden aufbauen, damit Kurzarbeitergeld gezahlt wird. Bisher mussten Mitarbeiter erst durch Fehlzeiten Überstunden abbauen oder Minusstunden aufbauen.
  • Arbeitgeber erhalten die Sozialversicherungsbeiträge vollständig oder teilweise erstattet.

Diese Änderungen sind in vielen Branchen wichtig, da die Corona-Regelungen die Arbeit in vielen Betrieben unmöglich macht oder doch zumindest stark einschränkt.

Welche Leistungen erhalten Sie in Kurzarbeit?

Grundsätzlich wird das Kurzarbeitergeld für 12 Monate ausgezahlt. Es liegt bei 60 Prozent Ihres bisherigen Nettogehalts. Lebt in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind, wird der Anteil auf bis zu 67 Prozent erhöht. Die Zahlungen laufen dabei ganz normal weiter wie bei den vorherigen Gehaltszahlungen.

Einige Unternehmen stocken das staatlich finanzierte Kurzarbeitergeld auf. In so einem Fall haben Sie als Arbeitnehmer nur geringe oder im Idealfall gar keine finanziellen Verluste. Eine Garantie für diese Bezuschussung zum Kurzarbeitergeld gibt es allerdings leider nicht.

Für Eltern: Lohnersatz und Kinderzuschlag

Familien mit Kindern haben in diesen Tagen viel zu stemmen: Kitas und Schulen bleiben geschlossen, lernen müssen die Kinder trotzdem.

Andere Betreuungsmöglichkeiten fallen wegen des Kontaktverbots ebenfalls weg, selbst das Spielen mit anderen Kindern ist derzeit nicht möglich.


Dazu kommt in vielen Familien die Frage, ob das Geld angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Verhältnisse reicht. Um wenigstens in diesem Punkt für Entlastung zu sorgen, gibt es für Eltern gesonderte staatliche Hilfen.

Durch die Kita- und Schulschliessungen kommt es zu großen Probleme für berufstätige Eltern
Durch die Kita- und Schulschliessungen kommt es zu großen Probleme für berufstätige Eltern

Lohnersatz für Eltern wegen Schul- und Kitaschließungen

Sollten Sie aufgrund einer fehlenden Betreuungsmöglichkeit für Ihre Kinder nicht zur Arbeit gehen können, steht Ihnen Lohnersatz zu. Dabei gelten folgende Voraussetzungen:

  • Die Kinder sind noch unter 12 Jahre alt (bei einer Behinderung des Kindes gilt diese Altersgrenze im Übrigen nicht).
  • Es existiert keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit (etwa durch den Ehepartner).
  • Sie können keine Überstunden nutzen, um bezahlt zu Hause zu bleiben oder die Betreuung durch Gleitzeitregelungen sicherstellen.

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie für maximal sechs Wochen 67 Prozent Ihres Nettoeinkommens. Der Höchstbetrag liegt allerdings bei 2.016 Euro.

Das Geld bekommen Sie in diesem Fall weiterhin von Ihrem Arbeitgeber. Dieser kann aber bei der zuständigen Landesbehörde einen Antrag stellen, um sich die Kosten erstatten zu lassen.

Der Lohnersatz gilt selbstverständlich nicht für Zeiten, in denen Betreuungseinrichtungen ohnehin geschlossen bleiben. Während der Ferien – beispielweise der Osterferien – besteht daher kein Anspruch auf den Lohnersatz.

Kinderzuschlag: Vereinfachte Einkommensprüfung

Auch beim monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) wurden die Voraussetzungen für einen Anspruch im Zuge der Corona-Krise vereinfacht. Neben einigen Änderungen gelten auch beim Notfall-KiZ aber weiterhin die grundsätzlichen Regelungen:

  • Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist höchstens 25 Jahre alt und selbst nicht verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
  • Für Ihr Kind beziehen Sie Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung.
  • Sie verdienen mindestens 900 Euro (bei Paaren) beziehungsweise 600 Euro (bei Alleinerziehenden) Brutto.
  • Mit Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld als Ergänzung zu Ihrem Einkommen reichen die finanziellen Mittel aus, um den Unterhalt Ihrer Familie zu gewährleisten.

Ab dem 1. April 2020 gelten daneben allerdings folgende Änderungen:

  • Bei der Antragstellung reicht es aus, wenn Sie Ihr Einkommen für den Vormonat nachweisen, also für den März, wenn Sie den Antrag im April stellen. Da ist in dieser Form bis zum 30. September 2020 möglich.
  • Wenn Sie den Höchstbetrag von 185 Euro pro Kind bereits erhalten, verlängert sich der Bezug des Kinderzuschlags automatisch um sechs Monate.
  • Wenn Sie aktuell weniger als 185 Euro Kinderzuschlag erhalten, können Sie überprüfen lassen, ob sich Ihr Anspruch womöglich geändert hat.
  • Nur noch in Ausnahmefällen wird Ihr Vermögen beim Kinderzuschlag berücksichtigt.

Mit diesen Maßnahmen soll es einfacher werden, die krisenbedingte Lebenslage von Familien besser einfacher zu erfassen und so schneller Hilfe auf den Weg zu bringen.

Für Erwerbslose: Grundsicherung jetzt ohne Vermögensprüfung

Wer von Arbeitslosigkeit betroffen ist, muss nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes I Grundsicherung (Hartz IV) beantragen. Auch hier wurden Vereinfachungen für die Betroffenen beschlossen:

  • Es erfolgt keine Vermögensprüfung innerhalb der ersten sechs Monate. Hierzu müssen Sie bei der Antragstellung allerdings versichern, dass Sie über kein erhebliches Vermögen verfügen.
  • In den Bewilligungszeiträumen vom 1. März 2020 bis 30. August 2020 müssen Sie keinen Weiterbewilligungsantrag stellen. Die Weiterbewilligung erfolgt in dieser Zeit automatisch.

Darüber hinaus werden Ihre Kosten für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten in voller Höhe anerkannt. Damit wird kein Umzug notwendig, sollten Sie die Mietkosten für Ihre Wohnung ansonsten nicht bezahlen können.

Für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmer: Notzuschüsse vom Staat

Selbst in guten Zeiten ist es für Solo-Selbstständige, Kleinstunternehmer, Freiberufler und Landwirte schwierig, über die Runden zu kommen. Für Rücklagen fehlt häufig das Einkommen.

Für viele aus dieser Gruppe sind in den letzten Wochen Aufträge weggefallen, die eine große Einkommenslücke hinterlassen.

Weil noch nicht absehbar ist, wann sich die Situation wieder entspannt und eine Rückkehr zum normalen Alltag möglich ist, hat die Bundesregierung ein weitreichendes Hilfsprogramm beschlossen.

Das soll unbürokratisch und schnell für finanzielle Linderung sorgen. Anspruch haben die schon beschriebenen Gruppen, Anträge können bis zum 31. Mai 2020 online bei den zuständigen Landesbehörden eingereicht werden.

Der Umfang der Zuschüsse hängt dabei von der Beschäftigtenzahl ab:

  • Für bis zu 5 Beschäftigte erhalten Sie einen einmaligen Zuschuss von maximal 9.000 Euro für 3 Monate.
  • Für bis zu 10 Beschäftigte liegt der einmalige Zuschuss bei maximal 15.000 Euro für 3 Monate.

Um die Finanzhilfe bewilligt zu bekommen, müssen Sie nachweisen, dass die Corona-Pandemie verantwortlich ist für Ihre wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Hat sich Ihr Unternehmen bereits zum Jahreswechsel in solchen Schwierigkeiten befunden, erhalten Sie keine Zuschüsse.

Gedacht sind die staatlichen Zuschüsse, damit Sie Liquiditätsengpässe vermeiden können – laufende Kosten für Miete, Kredite oder Waren sollen damit abgefangen werden.

Eine Rückzahlung ist übrigens nicht vorgesehen. Allerdings wird der Zuschuss in der Einkommenssteuererklärung für 2021 bei der Gewinnermittlung berücksichtigt.
Unter Umständen fallen also Steuern auf die Hilfszahlung an.

Durch die KfW gibt es aktuell unbegrenzte Förderprogramme und Kredite für Unternehmer.
Durch die KfW gibt es aktuell unbegrenzte Förderprogramme und Kredite für Unternehmer.

Kredite für Unternehmer: Unbegrenzte Förderprogramme der KfW

Unterstützung gegen die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise erhalten selbstverständlich auch größere Unternehmen. Eine Möglichkeit sind die KfW-Kredite für Unternehmen. Die sollen ebenfalls dazu beitragen, dass kleine und mittelständische Unternehmen weiterhin laufende Kosten decken können.

Die vergünstigten Kredite sind dabei an verschiedene Unternehmenssituationen angepasst.

Unternehmerkredit (Programm-Nr. 37 und 47)

Die KfW-Unternehmerkredite 037/047 richten sich an Betriebe, die schon länger als fünf Jahre am Markt sind. Damit diese leichter an Kredite für notwendige Investitionen und Betriebsmittel kommen, übernimmt die KfW einen erheblichen Teil des Risikos Ihrer Bank – und verbessert so die Aussicht auf eine Bewilligung Ihres Kreditvertrages.

Folgende Vereinfachungen und Erleichterungen gelten aktuell für den Unternehmerkredit:

  • Die KfW übernimmt bis zu 80 Prozent (bei großen Unternehmen) beziehungsweise bis zu 90 Prozent (bei kleinen und mittleren Unternehmen) des Haftungsrisikos – das Risiko für Ihre Hausbank ist damit sehr gering.
  • Bei Kreditbeträgen von bis zu 3 Millionen Euro verzichtet die KfW auf eine eigene Risikoprüfung. Sollte Ihr Unternehmen einen höheren Kredit benötigen (bis zu 10 Millionen Euro) wird dennoch nur eine vereinfachte Risikoprüfung durchgeführt.

ERP-Gründerkredit (Programm-Nr. 73,74,75 und 76)

Besonders junge Unternehmen, die noch weiter wachsen wollen, brauchen in den ersten Jahren viel Unterstützung – selbst unter weniger schwierigen Bedingungen. Sollte Ihr Betrieb schon drei Jahre am Markt sein (aber weniger als fünf Jahre), bietet der ERP-Gründerkredit Hilfe zu den gleichen Konditionen wie der Unternehmerkredit.

Das heißt, auch Startups können mit vereinfachten Möglichkeiten rechnen, um einen notwendigen Kredit zu erhalten.

Too big to fail: Schutzschirm für Großunternehmen

Neben den Maßnahmen für mittelständische Unternehmen unterschiedlicher Größe hat die Bundesregierung außerdem den Wirtschaftsstabilisierungsfonds beschlossen. Der Umfang liegt bei mehreren hundert Milliarden Euro.

Damit soll die Lage großer Unternehmen abgesichert werden – und schwerwiegendere Folgen für die gesamte deutsche Wirtschaft abgewendet werden. Das betrifft beispielsweise die Möglichkeit, dass deutsche Unternehmen aufgekauft werden. Das betrifft aber genauso die Gefahr, dass viele Arbeitsplätze verloren gehen und sich so die Lage von noch mehr Privatleuten verschlechtert.

Corona-Hilfen: Mit staatlicher Unterstützung durch die Krise

Das Corona-Virus ist auch aus wirtschaftlicher Sicht eine enorme Belastungsprobe – für Unternehmen wie für jeden Einzelnen. Damit für niemanden die Existenzgrundlage wegbricht, setzen die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung an verschiedenen Stellen an.

Schnelle Hilfe ist dringend notwendig, um akute finanzielle Schwierigkeiten zu lindern. Ob darüber hinaus auch langfristig Handlungsbedarf besteht, muss sich erst zeigen.

Bis dahin stehen jedem Einzelnen unterschiedliche Möglichkeiten offen, um sich zumindest für die kommenden Monate finanziell abzusichern.

Stand: 02. April 2020

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.