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Schritt für Schritt: Was tun, wenn’s kracht? Richtiges Verhalten nach Unfällen

Ein kurzer Augenblick der Unachtsamkeit, schon ist es passiert: Im alltäglichen Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Unfällen und die stoßen nicht nur den anderen Verkehrsteilnehmern zu. Wie verhält man sich in solchen Situationen richtig?

Unabhängig davon, ob Sie selbst einen Unfall verursacht haben oder einen solchen beobachtet haben, ob selbstverschuldet oder unverschuldet zu einem Unfall kam: Versuchen Sie, die Ruhe zu bewahren.

Am Unfall selbst und den entstandenen Schäden können Sie jetzt ohnehin nichts mehr ändern. Umso wichtiger ist, dass Sie sich im Anschluss korrekt verhalten.

Verlassen Sie keinesfalls einfach so den Unfallort – weder bei einem schwerwiegenderen Zusammenstoß, noch bei einem „Parkrempler“.

Sie machen sich sonst strafbar: Fahrerflucht (oder auch Unfallflucht) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet, sie können außerdem Führerschein und Versicherungsschutz verlieren.

Auch bei einem Parkplatzrempler muss man den Unfall melden.
Auch bei einem Parkplatzrempler muss man den Unfall melden.

Was genau Sie zu tun haben, erklären wir Ihnen nachfolgend Schritt für Schritt. Denn die Abfolge für das richtige Verhalten am Unfallort ist immer gleich.

Schritt 1: Sichern Sie die Unfallstelle – und sich selbst

Ein Unfall ist schnell passiert: eine kleine Unachtsamkeit beim Ausparken, eine unterschätzte Kurve, ein bisschen zu schnell unterwegs vor einer Ampel. Das kann Ihnen ebenso leicht passieren wie anderen Autofahrern. Wichtig ist, dass Sie in so einer Situation nicht den Kopf verlieren.

Als Unfallbeteiligter müssen Sie sofort anhalten, an der nächsten dafür geeigneten Stelle. Denn ein liegengebliebenes Fahrzeug stellt für den übrigen Verkehr nicht nur ein Hindernis, sondern eine Gefahr dar.

Die ersten Maßnahmen dienen deshalb der Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer – und ihrer eigenen. Die Absicherung der Unfallstelle und der beteiligten Personen ist das oberste Gebot nach einem Unfall. Was Sie daher unbedingt tun sollten, nachdem Sie das Auto zum Stehen gebracht haben:

  • Schalten Sie den Warnblinker und die Fahrzeugbeleuchtung (auch tagsüber) ein, damit das Auto gut sichtbar ist für den übrigen Verkehr.
  • Ziehen Sie sich eine Warnweste über, damit auch Sie gut erkennbar sind.
  • Markieren Sie die Unfallstelle mit dem Warndreieck.

Auf diese Weise helfen Sie dabei, dass die Unfallsituation sich nicht noch weiter verschlimmert. Achten Sie dennoch darauf, sich bei der Absicherung nicht selbst zu gefährden. Bei Unfällen auf Autobahnen oder Landstraßen gilt deshalb: Halten Sie sich nach Möglichkeit hinter der Leitplanke auf.

Schritt 2: Leisten Sie Erste Hilfe

Sobald Sie sichergestellt haben, dass die Unfallstelle keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer mehr darstellt, können Sie sich um die übrigen Unfallbeteiligten kümmern.

Ist es durch den Unfall zu Verletzten gekommen, müssen diese im Rahmen von lebensrettenden Sofortmaßnahmen – also Erster Hilfe – versorgt werden.

Zur Erinnerung: Negative Folgen hat es für Sie nur, wenn Sie nicht helfen. Denn es besteht eine Pflicht zur unmittelbaren Hilfeleistung, die nur in wenigen Ausnahmefällen nicht gilt.

Dabei ist es erst einmal unerheblich, ob Ihr letzter Erste-Hilfe-Kurs bereits längere Zeit zurückliegt.

So spricht man Verletzte nach einem Unfall richtig an.
So spricht man Verletzte nach einem Unfall richtig an.

Wichtig ist vor allem, dass Sie als Ersthelfer so gut und sachgerecht wie möglich handeln. Selbst wenn Sie nicht mehr genau wissen, wie die Sofortmaßnahmen funktionieren, kann Ihnen das grundsätzlich nicht als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden.

Helfen Sie also in Unfallsituationen mit Verletzten immer nach bestem Wissen:

  • Bleiben Sie so ruhig wie möglich und versuchen Sie, einen Überblick über die Situation zu bekommen.
  • Beruhigen Sie andere beteiligte Personen, wenn es diesen noch schlechter geht.
  • Als Ersthelfer sind Sie nicht allein: Sie sollten andere Verkehrsteilnehmer auf den Unfall aufmerksam machen und diese um Hilfe bei den Sofortmaßnahmen bitten. So können Sie auch Aufgaben verteilen und Betroffenen effizienter helfen.
  • Achten Sie darauf, dass andere Helfer ebenfalls besonnen handeln – niemand sollte sich selbst in Gefahr bringen, während er anderen helfen will.

Die allererste Maßnahme, die Sie als Ersthelfer ergreifen können – sprechen Sie verletzte Unfallbeteiligte an. Lebensrettende Sofortmaßnahmen setzen zwar keine Einwilligung voraus (bewusstlose Personen können eine solche Einwilligung schließlich auch gar nicht geben, benötigen aber trotzdem Hilfe).

Aber wenn sich die Betroffenen noch verständigen können, erhalten Sie wichtige Hinweise zur Schwere und Art von Verletzungen.

Die 4 Schritte des ADAC Held Prinzips
Die 4 Schritte des ADAC Held Prinzips

So können Sie besser entscheiden, welche Maßnahmen am besten helfen können. Ansonsten halten Sie sich an die wichtigsten Methoden, um Unfallopfer vor weiterem Schaden zu bewahren:

  • Kontrollieren Sie Atmung und Puls der betroffenen Person(en).
  • Sollte die verletzte Person nicht mehr atmen, drehen Sie sie auf den Rücken und beatmen Sie sie.
  • Können Sie keinen Puls mehr fühlen, sollten Sie eine Herzdruckmassage durchführen.
  • Bei Bewusstlosigkeit verhindern Sie mit der stabilen Seitenlage das Ersticken der betroffenen Person.

Sobald die beteiligten Personen versorgt sind, sollten Sie zum nächsten Schritt übergehen und die Rettungsdienste anrufen.

Rufen Sie mit ruhiger Information den Rettungsdienst an.
Rufen Sie mit ruhiger Information den Rettungsdienst an.

Schritt 3: Rufen Sie die Rettungsdienste

Glücklicherweise kommt es nicht bei jedem Unfall gleich zu Personenschäden. Bei kleineren Schäden ist es im Prinzip nicht einmal zwingend notwendig, die Polizei einzuschalten.

Sie sollten den Unfall dann aber so ausführlich wie möglich dokumentieren. Machen Sie Fotos, auf denen die Schäden und die Position der Fahrzeuge gut zu erkennen sind.

Damit die Schadensregulierung möglichst reibungslos funktioniert, tauschen Sie die notwendigen Daten mit dem Unfallgegner aus. Dazu gehören:

  • die vollständigen Namen aller unfallbeteiligten Fahrer
  • die Anschriften und Telefonnummern
  • die Fahrzeugkennzeichen
  • die zuständigen Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • die Fahrzeughalter
  • mögliche Zeugen mit Namen, Adresse und Telefonnummer

Bei einer nicht eindeutigen Schuldfrage ist es natürlich doch empfehlenswert, die Polizei zu rufen. Ansonsten reicht es aus, möglicherweise gefährliche Gegenstände von der Fahrbahn zu entfernen – danach können Sie weiterfahren, sofern Ihr Fahrzeug noch verkehrssicher ist.

Klärung der Schuldfrage nach dem Unfall
Klärung der Schuldfrage nach dem Unfall

Wurden bei dem Unfall Personen verletzt, wenden Sie sich unter der 112 an die zuständigen Rettungsdienste.

Damit die alle wichtigen Informationen für eine erste Einschätzung der Situation erhalten, gehen Sie einfach nach dem bekannten „W-Schema“ vor:

1. Wer meldet den Unfall?

Nennen Sie hierzu Ihren vollständigen Namen und Ihren Standort.

2. Wo ist der Unfall passiert?

Damit die Rettungskräfte den Unfallort so schnell wie möglich finden, sind konkrete Ortsangaben überaus hilfreich. Je präziser Sie sind, desto einfacher können die nächstgelegenen Rettungsdienste alarmiert werden – und desto schneller ist Hilfe am Ort des Geschehens.

3. Was ist passiert?

Schildern Sie kurz den Unfallhergang. Vergessen Sie nicht, auf die Anzahl von verletzten Personen hinzuweisen und erklären Sie, wie schwer diese Verletzungen sind. Sind Kinder betroffen, sollten Sie das unbedingt erwähnen, im Idealfall mit einer Schätzung des Alters.

4. Warten Sie auf Rückfragen

Ganz gleich, wie sehr Sie sich um Ruhe und eine vollständige Schilderung des Unfalls bemühen – im Eifer des Gefechts gehen Informationen, die für die Rettungskräfte wichtig sind, vielleicht doch unter.

Das ist nicht weiter schlimm, aber genau deswegen sollten Sie immer abwarten, ob die Notrufzentrale noch Rückfragen an Sie hat.

Man wird Ihnen Bescheid geben, wenn die Rettungsdienste ausreichend informiert sind. Bleiben Sie zur Sicherheit trotzdem erreichbar, falls die Notrufzentrale Sie doch noch einmal befragen muss.

Sobald Sie den Notruf abgegeben haben, können Sie sich weiter um Verletzte kümmern. Sind diese bereits versorgt, können Sie auch versuchen, den Unfallhergang zu rekonstruieren.

Hierbei können Sie genauso vorgehen wie bei einem Blechschaden: Fotos von Schäden, Fahrzeugpositionen und dem Unfallort machen, danach räumen Sie Fahrzeuge und Unfallteile aus dem Weg.

Das Aufräumen ist übrigens immer Ihre Angelegenheit. Solange nur kleinere Gegenstände wie Blechteile oder Scherben beseitigt werden müssen, bleibt diese Aufgabe an Ihnen hängen. Erst bei schweren Unfällen übernimmt die Feuerwehr die Aufräumarbeiten.

Im Schritt 4 müssen Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden.
Im Schritt 4 müssen Sie den Schaden Ihrer Versicherung melden.

Schritt 4: Den Schaden bei der Versicherung melden

Für Sie gilt es jetzt, einen letzten wichtigen Schritt zu unternehmen: nämlich den Schaden bei der Versicherung melden. Je schneller Sie das tun, desto besser. Spätestens innerhalb einer Woche sollte die Meldung geschehen, bei schweren Verletzungen oder sogar Todesfällen liegt die Frist bei 48 Stunden.

Den Kontakt können Sie telefonisch oder schriftlich herstellen, auch online ist bei den meisten Anbietern inzwischen möglich.

Zur Schadensmeldung gehört üblicherweise ein Unfallaufnahmebogen, in dem Sie wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang machen müssen. Hilfreich sind in jedem Fall Fotos und Notizen.

Übrigens kann es sich bei kleineren Schäden (bis zu 500 Euro) möglicherweise lohnen, auf die Schadensmeldung bei der Versicherung zu verzichten. Denn so behalten Sie Ihre Schadenfreiheitsklasse, die ansonsten zurückgestuft wird: Die höheren Versicherungsbeiträge kosten Sie dann wahrscheinlich mehr als der Schaden selbst.

Unterschiedliche Unfälle, unterschiedliches Vorgehen

An einigen Stellen haben wir bereits darauf hingewiesen, dass nicht jeder Unfall gleich ist. Unterschieden werden beispielsweise die Unfallsituationen:

  • ein Unfall mit Blechschaden
  • ein Unfall mit einem geparkten Auto
  • ein Unfall mit Personenschaden
  • ein Wildunfall

Abhängig von der jeweiligen Situation und der jeweiligen Schwere des Unfalls müssen Sie nicht jeden Schritt befolgen, den wir oben beschrieben haben. Unter Umständen ist dafür ein anderes Vorgehen als das geschilderte erforderlich.

Das gilt vor allem bei Wildunfällen, die schon deswegen eine Besonderheit darstellen, weil es keinen Unfallgegner im eigentlichen Sinne gibt.

Auf der anderen Seite besteht bei einem Zusammenstoß mit Haarwild (dazu gehören unter anderem Schwarz- und Rotwild, Wildschweine, Hasen, Luchse, Füchse) immer die Gefahr, dass ein verletztes Tier Sie angreift. Halten Sie daher ausreichenden Abstand von einem angefahrenen Wildtier.

Was ist bei Wildschaden zu tun?
Was ist bei Wildschaden zu tun?

Sollte das Tier nach dem Unfall geflohen sein, sollten Sie dennoch die Unfallstelle wie beschrieben absichern – das ist vor allem mit Blick auf Ihre Versicherung empfehlenswert.

Danach rufen Sie die Polizei oder die zuständige Forstbehörde. Von den Beamten erhalten Sie nach der Unfallaufnahme eine Bescheinigung über den Wildunfall.

Diese Bescheinigung benötigen Sie, um den Schaden bei Ihrer Versicherung geltend machen zu können. Ansonsten übernimmt Ihre Kaskoversicherung den Schaden nur bis zu einer gewissen Schadenssumme – und die ist in der Regel sehr begrenzt.

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.