Ein Kredit ist eine Verpflichtung – das wissen Sie selbst. Welche Verpflichtungen gehen mit einem Darlehensvertrag genau einher? Und welche Rechte stehen Ihnen im Gegenzug zu? Dies erklären wir in diesem Beitrag.
Anders als viele andere Angebote im Internet erklären wir Ihnen jedoch nicht nur, welche Rechte und Pflichten Ihnen im Zusammenhang mit den Kredit entstehen. Wir werfen auch einen Blick auf die Rechte und Pflichten eines möglichen Mitantragstellers.
In diesem Beitrag geht es ausschließlich um Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Konsumentenkrediten. Immobilienkredite spielen an dieser Stelle keine Rolle.
Rechtliche und vertragliche Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten aus einem Darlehensvertrag sind im Wesentlichen vertraglicher Natur. Der Darlehensnehmer und die Bank vereinbaren diese gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Der Gesetzgeber spielt jedoch auch eine Rolle. Nicht zuletzt im Zuge des Verbraucherschutzes wurde eine Vielzahl von Regelungen für Verbraucherkredite entwickelt.
Diese betreffen zum Beispiel die Möglichkeiten der Banken zur Kündigung bei Zahlungsverzug und die Vorfälligkeitsentschädigung bei einer vorzeitigen Rückzahlung.
Die Gesetze sind jedoch nur relevant, wenn ein Vertrag Rechte und Pflichten enthält, der gegen die Gesetze verstößt.
Die Pflichten des Kreditnehmers
Ihr Weg zum Kredit beginnt mit dem Darlehensantrag. Hier sind sie zu korrekten Angaben verpflichtet. Wie korrekt müssen die Angaben sein? Dies regelt unter anderem § 499 BGB.
Der Gesetzgeber schreibt Banken eine Kreditwürdigkeitsprüfung vor. Die Sorgfaltspflichten werden zwischen Bank und Kreditnehmer aufgeteilt.
Pflicht zu korrekten Angaben für die Kreditwürdigkeitsprüfung
Demnach darf eine Bank einen Verbraucherdarlehensvertrag nicht nur deshalb kündigen, weil Sie vor Vertragsschluss unvollständige Angaben gemacht haben oder weil die Kreditwürdigkeitsprüfung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Es obliegt der Bank, die ordnungsgemäße Durchführung der Bonitätsprüfung sicherzustellen.
Eine Ausnahme gibt es jedoch: Ist der Mangel bei der Bonitätsprüfung auf wissentlich vorenthaltene oder gefälschte Daten zurückzuführen, darf die Bank sofort kündigen.
Pflicht zur Gewährung einer Schufa Auskunft vor und nach der Auszahlung
Praktisch alle Banken in Deutschland verlangen von Ihnen die Akzeptanz der Schufa-Klausel. Damit willigten Sie ein, dass die Bank im Vorfeld der Kreditvergabe eine Schufa Auskunft eingeholt. Rechtlich gesehen müssen Sie der Schufa Klausel nicht zustimmen. Sie werden jedoch nirgendwo ein Darlehen erhalten, wenn Sie diesen Haken im Antrag nicht setzen.
Einzige Ausnahme: Sie können einen Kredit ohne Schufa aus Liechtenstein beantragen. Hier werden jedoch andere Datenbanken abgefragt.
Pflicht zur Einreichung von Nachweisen und Dokumenten
In der Praxis teilt Ihnen die Bank häufig schon am Bildschirm mit, ob Sie ein Darlehen erhalten oder nicht. Diese rechtlich nicht verbindliche Sofortzusage basiert häufig auf Ihren Daten im Antrag und der Schufa Auskunft. Ein verbindlicher Vertragsabschluss liegt dann noch nicht vor.
Vielmehr müssen Sie noch verschiedene Nachweise einreichen. Diese betreffen Ihre Identität sowie Ihre Einkommensverhältnisse. Neben einem Videoident oder Postident Verfahren zu Identitätsprüfung verlangen Banken deshalb häufig Gehaltsnachweise und/oder Kontoauszüge.
Kundenerfahrungen zu Banken und Anbietern
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Pflicht zur Zahlung der Kreditraten
Ihre wichtigste Pflicht aus dem Darlehensvertrag ist die pünktliche Zahlung der Kreditraten. Die meisten Banken ziehen fällige Kreditraten im Lastschriftverfahren ein. Sie müssen somit für eine ausreichende Kontodeckung sorgen.
Pflicht zur Zahlung von Verzugszinsen
Geraten sie in Verzug, müssen Sie mit Verzugskosten rechnen. Diese sind in § 497 BGB geregelt. Die Bank darf Schadenersatz bis zur Höhe des gesetzlichen Zinssatzes verlangen. Die Verzugszinsen müssen auf einem gesonderten Konto verbucht werden.
Die Pflichten des Mitantragsstellers
Wenn Sie ein Darlehen zusammen einen Mitantragsteller beantragen, gelten auch für diesen verschiedene Pflichten. Die Pflichten des Mitantragstellers entsprechen Ihren Pflichten.
Dies gilt für die Bereitstellung von korrekten Daten zur Bonitätsprüfung ebenso wie für die Durchführung der Identitätsprüfung.
Auch der Mitantragsteller ist zur Zahlung der Raten verpflichtet. Typischerweise wird die Bank das Konto des ersten Kreditnehmers als Auszahlungs- und Einzugskonto verwenden.
Dennoch ist der Mitantragsteller im Zweifel auch allein zur Rückzahlung des Kredits verpflichtet. Die Bank kann sich im Fall von Zahlungsverzug an beide Darlehensnehmer wenden. Diese haften gesamtschuldnerisch.
Die Rechte des Kreditnehmers
Kreditnehmer besitzen verschiedene Rechte gegenüber dem Darlehensgeber. Das wichtigste Recht ist der Anspruch auf die Auszahlung des vereinbarten Darlehensbetrags zugunsten eines Ihrer Konten. Es gibt jedoch noch eine Reihe weiterer Rechte, die im Verlauf eines Darlehensvertrags relevant sein können.
Recht auf bonitätsneutrale Konditionenanfrage
Im Zuge ihres Kreditantrags fragt die Bank bei der Schufa an. Die Bank kann technisch gesehen sowohl eine Kreditanfrage als auch eine Konditionenanfrage stellen. Die Kreditanfrage belastet jedoch tendenziell Ihre Bonität.
Deshalb sollte die Bank stets eine neutrale Konditionenanfrage stellen. Diese führt nicht zu einer Verschlechterung der Kreditwürdigkeit. Auch, wenn Sie 20 verschiedene Konditionenanfragen einem Tag stellen, verringert sich Ihre Chance auf einen Kredit nicht.
Unser Tipp
20 Anfrage bei verschiedenen Banken können Sie sich ganz einfach ersparen, wenn Sie bei einem Kreditportal wie Smava, Check24 oder Verivox eine Kreditanfrage stellen. Damit wir auch nur eine einzige Konditionsanfrage bei der Schufa gestellt. Soll es mal ganz schnell gehen, empfehlen wir Ihnen unseren Expertenbeitrag Kredit mit Sofortauszahlung.
Da die Schufa Banken beide Varianten ermöglicht, sollten Sie unbedingt auf diese bonitätsneutrale Variante bestehen.
Recht auf vorvertragliche Information
Kreditnehmern steht ein Recht auf verschiedene vorvertragliche Informationen zu. Genau geregelt ist dies in § 491 BGB. Dieser verweist auf Art. 247 des Einführungsgesetzes zum BGB.
In § 3 sind dort die Informationen aufgelistet, die die Bank Ihnen vor Abschluss des Vertrages zur Verfügung stellen muss.
Die Unterrichtung vor Vertragsschluss muss demnach unter anderem folgende Informationen enthalten:
- Den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers
- Die Art des Darlehens
- Den effektiven Jahreszins
- Den Nettodarlehensbetrag
- Den Sollzinssatz
- Die Vertragslaufzeit
- Betrag, Zahl und Fälligkeit der einzelnen Teilzahlungen
- Den Gesamtbetrag
- Die Auszahlungsbedingungen
Recht auf Abschrift des Vertrags und Tilgungsplan
Sie haben Vorfeld des Vertragsabschlusses einen Anspruch auf die Aushändigung eines Entwurfs des Kreditvertrages (§ 491 Abs. 2 BGB). Dies gilt allerdings nicht, sollte die Bank von Vornherein nicht zu einer Kreditvergabe bereit sein.
Gemäß § 492 Abs. 3 BGB muss die Bank Ihnen nach Abschluss des Vertrags eine Abschrift dieses Vertrags zur Verfügung stellen. Außerdem steht Ihnen bei Ratenkrediten ein Tilgungsplan zu.
Dessen Details sind in Art. 247 § 14 des Einführungsgesetzes zum BGB vermerkt. Wichtig: Die Bank muss den Tilgungsplan nicht automatisch den Vertragsunterlagen beilegen. Sie müssen den Tilgungsplan vielmehr anfordern.
Dies können Sie auch lange Zeit nach Vertragsabschluss noch tun. Ihr Anspruch erlischt erst nach der vollständigen Rückzahlung des Darlehens.
Der Tilgungsplan muss darlegen, welche Zahlungen in welchen Zeitabständen notwendig sind. Außerdem muss die Bank auflisten, wie sich eine Kreditrate auf die Tilgung und die Zinsen aufteilt.
Recht auf Angabe des korrekten Zinssatzes und aller Kosten
Ihnen steht die korrekte Angabe des Zinssatzes und aller Kosten zu. Gemäß § 494 BGB tritt ein Verbraucherdarlehensvertrag auch dann in Kraft, wenn fälschlicherweise kein Zinssatz angegeben wird. Allerdings verringert sich der Zinssatz dann auf den gesetzlichen Zinssatz.
Gibt die Bank den Effektivzins zu niedrig an, wird er nach unten angepasst. Sie zahlen dann den Zinssatz, der angegeben wurde. Die Bank muss sämtliche Kosten außerhalb von Zinsen angeben. Sind Kosten nicht angegeben, schulden Sie diese Kosten auch nicht.
Bei den meisten Ratenkrediten kommt es nicht zur Änderung von Zinssätzen während der Laufzeit. Gibt es im Darlehensvertrag einen Passus zu Änderungen von Kosten oder Zinsen, sind solche Veränderungen nur zu Ihrem Vorteil möglich.
Genauso wie Kosten und Zinssätze müssen Banken auch geforderte Sicherheiten angeben. Unterlässt die Bank Angaben zu Sicherheiten, kann sie auch keine Sicherheiten einfordern. Einzige Ausnahme bilden Kredite mit einem Nettodarlehensbetrag oberhalb von 75.000 Euro.
Recht auf Widerruf
Ihnen steht gemäß § 485 BGB ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht ist in § 355 BGB geregelt. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage und beginnt, soweit nichts anderes bestimmt ist, mit Vertragsschluss. Sie können den Widerruf zum Beispiel per E-Mail oder Brief aussprechen.
Fehlt im Vertrag ein Widerrufsrecht, gilt es laut BGH-Rechtsprechung prinzipiell ewig. Der EuGH sieht dies allerdings mittlerweile anders. Demnach können bereits voll erfüllte Verträge nicht mehr widerrufen werden.
Recht auf Information über Abtretung
Verkauft die Bank die Forderungen aus dem Darlehensvertrag an eine andere Partei weiter, müssen Sie darüber informiert werden. Dies regelt § 496 Abs. 2 BGB.
Die Bank kann diese Pflicht umgehen, indem sie mit dem Forderungskäufer vereinbart, dass sich im Verhältnis zu Ihnen nichts ändert. Im Darlehensvertrag dürfen Einwendungen Ihrerseits gegen die Abtretung der Forderung nicht ausgeschlossen werden.
Recht auf bedingten Kündigungsschutz bei Zahlungsverzug
Bei klassischen Ratenkrediten hat die Bank grundsätzlich kein Kündigungsrecht. Wird ein solches Kündigungsrecht im Vertrag vereinbart, ist es in der Regel unwirksam.
Eine solche Vereinbarung ist immer unwirksam, wenn eine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart wurde oder (!) bei einer unbestimmten Vertragslaufzeit die Kündigungsfrist weniger als zwei Monate beträgt.
Wenn Sie dauerhaft in Zahlungsverzug geraten, darf die Bank den Vertrag kündigen. Der Gesetzgeber schützt Kreditnehmer jedoch in gewissem Umfang.
Gemäß § 498 BGB darf die Bank nur unter Bedingungen kündigen. Dazu müssen Sie mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten ganz oder teilweise in Verzug sein.
Zudem muss sich der Verzug auf mindestens 10 % der Nettokreditsumme belaufen. Bei einer ursprünglichen Kreditlaufzeit von mehr als drei Jahren reichen bereits 5 % aus.
Damit eine Kündigung wirksam wird, muss die Bank Ihnen erfolglos eine zweiwöchige Frist zum Ausgleich des Verzugs setzen. Mit dieser Mahnung muss die Bank Ihnen mitteilen, dass bei Nichtzahlung die gesamte Restschuld zurückverlangt wird.
Recht auf jederzeitige Kündigung und Teilzahlungen
Ratenkredite können Sie flexibel und unkompliziert kündigen. Gemäß § 500 Abs. 2 dürfen Verbraucher Ratenkredite jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen. Die Bank muss dann gemäß § 501 BGB eine Kostenermäßigung durchführen. Dabei müssen die Gesamtkosten um die anteiligen Zinsen und sonstigen Kosten gekürzt werden.
Im Fall einer vorzeitigen Voll- oder Teilrückzahlung steht der Bank grundsätzlich eine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Deren Höhe ist in § 502 BGB geregelt.
Die Entschädigung darf maximal 0,5 % des abgelösten Saldos betragen, wenn die Restlaufzeit des Kredits maximal zwölf Monate beträgt. Bei längeren Restlaufzeiten ist die Entschädigung auf 1,0 % des abgelösten Saldos begrenzt.
Ein Tipp: Der Gesetzgeber definiert damit eine Obergrenze für die Vorfälligkeitsentschädigung. In der Praxis verzichten viele Banken ganz auf das Entgelt. Achten Sie beim Vergleich auf die Möglichkeit zu kostenlosen Sonderzahlungen und/oder vorzeitigen Vollrückzahlungen.
Die Rechte des Mitantragsstellers
Der Mitantragsteller verfügt über dieselben Rechte wie der erste Kreditnehmer. Allerdings wird das Darlehen typischerweise zugunsten eines Kontos des ersten Kreditnehmers ausgezahlt.
Sofern es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto handelt, hat der Mitantragsteller zunächst keinen direkten Zugriff auf den Kredit. Auch der Rateneinzug erfolgt typischerweise zulasten eines Kontos des ersten Kreditnehmers.
Auch ein Mitantragsteller kann einen laufenden Darlehensvertrag kündigen und vorzeitig zurückzahlen. Erfolgt die Rückzahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung, gilt die Kündigung als nicht erfolgt.
Ein Mitantragsteller könnte somit beschließen, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen. Er könnte der Bank gegenüber die Kündigung aussprechen und „seine Hälfte“ des Kredits zurückzahlen.
Unterlässt der erste Kreditnehmer eine weitere Zahlung, läuft der Kredit mit dem verminderten Restsaldo weiter. Sollte der erste Kreditnehmer auch danach keine Zahlungen mehr leisten, könnte die Bank danach auf den Mitantragsteller zurückgreifen.
Zusammenfassung und Fazit
Kredite in Deutschland sind tendenziell verbraucherfreundlich. Dies gilt nicht zuletzt durch die im Jahr 2010 in Kraft getretene Verbraucherkreditrichtlinie. Diese begrenzt Vorfälligkeitsentschädigungen und räumt Darlehensnehmern ein unkompliziertes Kündigungsrecht ein.
Außerdem sind die Bedingungen, unter denen Banken kündigen dürfen, sehr genau definiert. Als Kreditnehmer stehen Ihnen diverse vorvertragliche Informationen, Entwürfe und Abschriften des Vertrags sowie Tilgungspläne zu.
Die Bank muss dafür Sorge tragen, dass alle Zinsen und Kosten korrekt angegeben sind. Kosten und Zinsen, die nicht angegeben sind, schulden Sie auch nicht. Nicht zuletzt steht Ihnen ein zweiwöchiges Widerrufsrecht zu.
Es gibt also wenig Gründe, auf einen benötigen Kredit zu verzichten. Als Verbraucher sitzen sie rechtlich fast immer am längeren Hebel.
Achten Sie bei einem Kreditvergleich neben einem günstigen Zinssatz auch auf kostenlose Sonderzahlungen. Dann wird der Kredit im Regelfall ein Erfolg.
Damit Sie wissen, auf „was Sie sich einlassen haben wir das Thema für Sie verständlich aufbereitet.