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Wer den Schaden hat: Wer haftet bei welchem Schaden am Auto?

Sie sind gern mit dem Auto unterwegs? Für viele Halter ist der Pkw mehr als ein Fortbewegungsmittel. Über die Jahre wächst das Auto ans Herz. Auf der anderen Seite hat es natürlich einen gewissen Wert. Im Mittelklassesegment kann es schnell um 30.000 Euro bis 40.000 Euro gehen. Ein Unfallschaden ist dabei immer ein Ärgernis. Auf belebten Straßen können Sie dies jedoch nicht immer vollkommen ausschließen.

Wer ersetzt Ihnen den Schaden bei einer unverschuldeten Beteiligung? Und was passiert, wenn Sie selbst zum Verursacher werden? Hinsichtlich der Schadensregulierung gibt es einige Punkte zu beachten. Gerade, wenn sich kein Verursacher identifizieren lässt, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit – direkt oder über Umwege – auf den Schäden sitzen bleiben. Wir zeigen Ihnen, wer wann haftet und was Sie dabei beachten sollten.

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip

Auf deutschen Straßen sind mehr als 60 Millionen Kraftfahrzeuge unterwegs – davon über 40 Millionen Pkw. Bei einer solchen Dichte an Fahrzeugen kann es schnell eng werden. Typische Beispiele sind Staus auf Autobahnen im Baustellenbereich oder der Berufsverkehr. Auf den Hauptverkehrsadern der Großstädte stehen Autos Stoßstange an Stoßstange. In diesen Situationen ist es schnell passiert, dass sich Autos zu nahekommen.

Wer haftet in diesem Fall für einen Schaden? Generell greift in Deutschland das Verursacherprinzip. Das bedeutet: Treffen Sie beim Ausparken andere Verkehrsteilnehmer, sind Sie auch zum Schadenersatz verpflichtet.

Geregelt wird das Ganze über Paragraphen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Hier ist § 823 BGB ausschlaggebend. Wie wird das Thema an dieser Stelle konkret behandelt? Eine Schadenersatzpflicht besteht immer – egal, ob bei:

  • Fahrlässigkeit
  • Vorsatz.

Geschädigte können Schadenersatz für:

  • Personen- und
  • Sachschäden

verlangen. Zusätzlich müssen Sie an dieser Stelle damit rechnen, Forderungen in Bezug auf Lohnausfall usw. gegenüberzustehen. Diese gelten als Vermögensschaden.

Im Straßenverkehr gilt dieser Grundsatz für alle Bereiche. Es ist letztlich egal, ob Sie:

  • mit dem Auto
  • zu Fuß
  • mit dem Fahrrad
  • per Motorrad oder Mofa
  • mit Elektrorollern

unterwegs sind.

Aus diesem Grund existiert hierzulande eine Versicherungspflicht in Bezug auf die Haftpflichtversicherung. Verursachen Sie einen Schaden, übernimmt Ihre Haftpflichtversicherung die Regulierung. Dies gilt natürlich auch umgekehrt: Andere Unfallverursacher müssen Ihnen Schadenersatz für entstandene Schäden am Fahrzeug und auch Personenschäden ersetzen. Hier greift ebenfalls die Versicherungspflicht: Deren Kfz-Haftpflicht sorgt für die Beseitigung des Schadens.

Schaden am Auto nach Unfall: das ist zu beachten

Kommt es mit dem Auto zu einem Unfall, werden von Ihnen verschiedene Verhaltensweisen erwartet. Einmal müssen Sie aus juristischer Sicht gewisse Schritte einhalten. Auf der anderen Seite will auch die Versicherung, dass ein bestimmtes Verhalten an den Tag gelegt wird.

Achtung: Bei einem Unfall dürfen Sie niemals die Schuld gegenüber dem Unfallgegner einräumen. Dies kann im weiteren Verlauf der Regulierung für Sie zum Nachteil werden.

Schritte bei einem Unfall im Überblick:

1. Unfallstelle absichern

Hierbei handelt es sich um elementares Verhalten, dass der Eigensicherung und der Verkehrssicherheit dient. Positionieren Sie das Warndreieck dabei mindestens 150 Meter vor der Unfallstelle, um die nötige Sicherheit herzustellen.

2. Notruf wählen & Verletze versorgen

Bei einem Personenschaden unbedingt Notrufe absetzen und sich um Verletzte kümmern. Erste Hilfe kann hierbei nämlich Leben retten und die Zeitspanne überbrücken, bis der Notarzt eintrifft.

3. Polizei verständigen

Es ist grundsätzlich hilfreich, wenn Sie die Polizei hinzuziehen. Dies gilt auch für kleine Blechschäden, da der Unfallhergang von der Polizei aufgenommen wird und Ihnen bei der Regulierung hilft.

4. Unfallhergang aufnehmen

Wenn Sie ein Unfallprotokoll erstellen, können Versicherer den Hergang prüfen und schneller die Regulierung in Angriff nehmen. Bei Uneinigkeit werden mitunter zwei Protokolle aus verschiedenen Blickwinkeln eingereicht.

5. Fotos von der Unfallstelle

Papier ist geduldig. Mithilfe von Fotos lässt sich der Unfall ganz anders bewerten. Zusätzlich haben Sie später Beweise für bestimmte Unfallschäden, um diese der gegnerischen Versicherung vorzulegen.

6. Versicherungsdaten tauschen

An der Unfallstelle sollten die Versicherungsdaten ausgetauscht werden – was die Regulierung vereinfacht und somit eine Menge Zeit einspart.

Sollte sich der Unfallgegner zum Ablauf oder Austausch der Daten uneinsichtig zeigen, ist generell das Hinzuziehen der Polizei sinnvoll. Relevante Daten zum Unfallgegner finden Sie auch über den Zentralruf der Versicherer heraus.

Um später bei der Regulierung keine Probleme zu bekommen, melden Sie den Schaden unbedingt unverzüglich. Im Regelfall werden dem Verursacher als Frist eine Woche zugestanden. Versäumnisse haben an dieser Stelle schwerwiegende Folgen – etwa den Ausschluss der Haftung durch den Versicherer.

In unserem Beitrag „Richtiges Verhalten nach Unfällen“ haben wir die einzelnen Schritte nochmals ausführlich zusammengestellt.

Besondere Situationen in Bezug auf Schäden am Auto

Rund um das Auto kommt es zu ganz unterschiedlichen Schadensszenarien. In allen müssen Sie richtig reagieren. Besonders heikel ist auf den ersten Blick ein Unfall mit Personenschaden.

Hier müssen Sie schnell und sicher handeln. Andernfalls können sich hieraus sogar strafrechtliche Probleme ergeben. In anderen Situationen stehen Sie nicht ganz so stark unter Druck. Falsche Schlüsse dürfen Unfallbeteiligte trotzdem nicht ziehen – und das Ganze etwas zu sehr auf die leichte Schulter nehmen.

1. Bagatellschäden: Was ist zu beachten?

Hier eine kleine Delle in der Autotür beim Ausparken, da ein Lackkratzer oder eine Stoßstange, die touchiert wird – es gibt Unfallschäden, die fallen kaum ins Gewicht. Ärgerlich sind solche Unfälle trotzdem, weil die Regulierung des Schadens Geld kostet. In Deutschland ist die Sachlage so, dass im Fall von Bagatellschäden keine Unfallaufnahme erfolgt.

Hier sind quasi alle Unfallbeteiligten aufgefordert, sowohl Aufnahme als auch die Regulierung selbst in die Hand zu nehmen. Ob Sie nun selbst Opfer eines solchen Schadens geworden sind oder Verursacher sind und den anderen Fahrzeughalter nicht antreffen: Verständigen Sie umgehend die Polizei, um dem Vorwurf der Fahrerflucht zuvorzukommen.

Als Bagatellschade gelten alle Unfälle mit Schadenssummen unter 700 Euro. Lassen Sie sich davon nicht täuschen. Eine lädierte Stoßstange kann – wenn das Ganze mit Originalteilen instandgesetzt und lackiert wird – schnell 1.300 Euro bis 1.500 Euro kosten. Generell ist davon auszugehen, dass ein Schadensareal in Größe einer Hand mit Nachlackierung finanziell keine Bagatelle mehr ist.

2. Schäden nach Nutzung der Waschanlage

Schmutz ist für viele Autobesitzer eine Zumutung. Anders als vor Jahren, als für die Autowäsche einfach die Hofeinfahrt herhalten musste, sind die Regeln hinsichtlich des Schmutzwassers inzwischen streng. Gerade in Städten bietet sich schlicht keine Möglichkeit der klassischen Autowäsche. Waschanlagen und Waschstraßen haben Hochkonjunktur. Aber: Hierum gibt es immer wieder Streit.

Gerichte müssen sich regelmäßig mit Haftungsfragen rund um Kratzer im Lack oder abgerissene Anbauteile wie:

  • Außenspiegel
  • Antennen mit Diebstahlsicherung
  • Zierleisten

nach dem Besuch der Waschanlage herumärgern. Grundsätzlich gilt hier: Der Verursacher muss den Schaden regulieren. Allerdings kann dies bei Waschstraßen manchmal schwierig werden.

Einerseits müssen Sie als Autofahrer den Beweis antreten, dass der Schaden durch die Waschanlage entstanden ist. Auf der anderen Seite gibt es immer noch AGB, mit denen eine entsprechende Haftung ausgeschlossen wird. Diese sind – zumindest in den Augen des BGH – unzulässig, da sie Verbraucher benachteiligen. Nach dem Nutzen einer Waschstraße sollten Sie das Fahrzeug umgehend prüfen.

Sofern ein Schaden zu erkennen ist, sollte dieser sofort – zusammen mit dem Betreiber der Anlage bzw. dessen Vertreter – aufgenommen werden. Im Zusammenhang mit Schäden durch eine Waschanlage müssen Sie sich durchaus auf Streit einstellen. Eine Durchsetzung eigener Ansprüche setzt hier mitunter einen langen Atem voraus.

Da die Beweislast in diesem Bereich letztlich bei Ihnen als Halter und Autofahrer liegt, prüfen Sie das Fahrzeug vor dem Besuch der Waschanlage. So wissen Sie einfach sehr genau, ob ein Schaden in der Waschstraße entstanden ist.

3. Wasser- und Sturmschäden: Wer bezahlt?

Sturmschäden sind auch in Deutschland zuletzt häufiger geworden. Grundsätzlich gilt, dass hier nur die Kaskoversicherung einspringt. Eine Kfz-Haftpflicht ersetzt Schäden ausschließlich an fremden Fahrzeugen oder kommt für einen Personenschaden auf. Die Herausforderung: Damit ein Kaskoversicherer die Kosten tatsächlich übernimmt, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

Besonders im Zusammenhang mit einem Sturmschaden während der Fahrt sind die Umstände entscheidend. Drückt Sie der Sturm von der Straße oder mussten Sie einem Baum ausweichen? Für die Regulierung des Schadens ist dies durchaus eine wichtige Frage. Ärger zieht auch das Abstellen des Fahrzeugs im Vorfeld einer Sturmwarnung nach sich. Wird vor Überflutungen gewarnt, ist das Abstellen in Gewässernähe durchaus als grobe Fahrlässigkeit zu werten.

Achtung: Ein Sturmschaden durch abgedeckte Dächer oder einen umgestürzten Baum des Nachbarn wird mitunter auch ganz anders geregelt. Ist hier Fahrlässigkeit des Grundstücksbesitzers nachzuweisen, wird dieser zur Kasse gebeten. Im Normalfall sorgt auch hier die Gebäudehaftpflicht für entsprechende Kompensation.

4. Was passiert nach einer Fahrerflucht?

Diese Erfahrung ist besonders bitter: Sie wollen in den Feierabend starten, kommen zum Auto – und in der Seitentür ist eine Delle sichtbar. Hinter dem Scheibenwischer klemmt natürlich kein Zettel. Fahrerflucht ist ein verbreitetes Phänomen. Test.de beziffert das Ganze auf bis zu 300.000 Fälle im Jahr.

Was Unfallflucht für Betroffene so bitter macht: Sie müssen sich nicht nur um die Schadensregulierung kümmern, sondern investieren auch Zeit in die Anzeige bei der Polizei. Gerade bei den Kosten wird es schnell sehr teuer. Ein Kotflügel, der ausgetauscht werden muss, kostet einige tausend Euro. Holen Sie die Kaskoversicherung ins Boot, verlieren Sie zusätzlich SF-Rabatte.

Das hat folgenden Hintergrund: Für die Versicherung werden Sie so behandelt wie der Unfallverursacher. Einziger Ausweg wäre hier, den Unfallfahrer zu finden. Sofern dieser sich bei der Polizei meldet, löst sich das Ganze auf. Allerdings haben nur wenige Autofahrer dieses Glück. Eventuell fällt Ihnen ja bei Kollegen ein zum Schaden passendes Bild auf. Zuviel Hoffnung dürfen Sie bei Unfallflucht – so bitter diese Pille auch ist – nicht haben. Ob nun direkt oder indirekt über den Verlust des Schadenfreiheitsklasse: In vielen Fällen müssen Sie diese Schäden selbst bezahlen.

Fazit: Die Schadensregulierung wird manchmal schwierig

Im Hinblick auf Schäden am Auto und im Straßenverkehr ist die Gesetzeslage auf den ersten Blick eindeutig. Verursachen Sie einen Unfall, haben Sie dafür auch die Konsequenzen zu tragen. Eine Schadenersatzpflicht ergibt sich aus dem BGB. In den meisten Fällen hält Ihnen die Kfz-Haftpflicht den Rücken frei. Dies gilt natürlich auch, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Unfall verursacht, in denen Sie und Ihr Wagen verwickelt werden.

Schwierig wird es dagegen bei Unfallflucht oder im Fall von Unwettern. Hier sind die Rahmenbedingungen manchmal nicht ganz so eindeutig. Wirklich schwierig gestaltet sich die Regulierung bei Schäden in der Waschanlage.

Aus diesem Grund ist es sinnvoll, dass Sie Ihr Fahrzeug regelmäßig prüfen, um festzuhalten, wo und wann kleine Schäden entstanden sind. So können Sie diese eventuell den jeweiligen Verursachern zuordnen und eine Regulierung auf deren Kosten erwirken.

Thomas Mücke

Thomas Mücke

Jahrgang 1975

Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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Referenzen

  • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
  • über 13 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

Lebenslauf

Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.