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Kann ich die Zinsen von der Steuer absetzen und wie?
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Zusammenfassung der Redaktion Kann ich die Zinsen von der Steuer absetzen und wie?
  • Zinsen für Darlehen, die für den Kauf einer Eigentumswohnung aufgenommen wurden, können unter bestimmten Umständen steuerlich absetzbar sein, wenn die Wohnung vermietet wird und somit Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt werden.
  • Um die Zinsen steuerlich geltend zu machen, müssen die entsprechenden Belege und Nachweise, wie Darlehensvertrag und Zahlungsbelege der Zinszahlungen, in der Einkommensteuererklärung angegeben und dem Finanzamt vorgelegt werden.
  • Für die Einreichung der Steuererklärung gibt es Fristen, die je nach Situation variieren können. Im Allgemeinen ist der 31. Juli des Folgejahres (für das Steuerjahr 2022 wäre dies der 31. Juli 2023) der Stichtag, außer wenn ein Steuerberater involviert ist.
  • Die Redaktion hat gute Erfahrungen mit der Unterstützung durch Smava gemacht, einem Service, der passende Kredit-Angebote findet und dabei helfen kann, Finanzierungen zu optimieren und ggf. steuerliche Vorteile effizient zu nutzen.

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Kann ich die Zinsen von der Steuer absetzen und wie?

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    Kann ich die Zinsen von der Steuer absetzen und wie?

    Letztes Jahr habe ich ein Darlehen für den Kauf meiner ersten Eigentumswohnung aufgenommen. Aufgrund der Zinsen, die ich zahlen musste, frage ich mich nun, ob es möglich ist, diese Zinsen von der Steuer absetzen zu können.

    Gibt es spezielle Voraussetzungen, die ich erfüllen muss, um die Zinsen steuerlich geltend zu machen? Welche Unterlagen benötige ich dafür und gibt es Fristen, die ich einhalten muss?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Also, soweit ich weiß, kannst du die Zinsen für deinen Wohnungskredit unter bestimmten Bedingungen von der Steuer absetzen. Das geht aber nur, wenn du die Wohnung nicht selbst bewohnst, sondern vermietest.

    Die Zinsen gelten dann als Werbungskosten, die du bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ansetzen kannst. Du brauchst auf jeden Fall einen Nachweis über die gezahlten Zinsen, also die Kreditverträge oder Kontoauszüge, wo die Zahlungen drauf sind.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Wichtig ist auch, dass du alles richtig in der Steuererklärung angibst. Hol dir am besten Hilfe von einem Steuerberater.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Genau, und die Frist für die Steuererklärung nicht vergessen!
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Es ist korrekt, dass die Möglichkeit besteht, Zinsen als Werbungskosten abzusetzen, wenn die Immobilie vermietet wird. Darüber hinaus ist es wichtig zu erwähnen, dass, falls du die Wohnung teilweise selbst nutzt und teilweise vermietest, nur ein anteiliger Abzug der Zinsen möglich ist.

          Dies muss genau berechnet und dokumentiert werden, um bei eventuellen Nachfragen des Finanzamtes die Aufteilung nachweisen zu können.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Nicht zu vergessen, dass wenn du in der Wohnung selbst wohnst und keinen Teil vermietest, du die Zinsen leider nicht absetzen kannst. In dem Fall gelten sie nicht als Werbungskosten.

            Es gibt aber andere steuerliche Vergünstigungen für Eigentümer, die selbst in ihrer Immobilie wohnen, zum Beispiel bei der Grundsteuer.

              In Deutschland ist das Steuerrecht sehr komplex, und es gibt viele Nuancen zu beachten. Wenn du eine Immobilie kaufst, um sie zu vermieten, können nicht nur die Zinsen, sondern auch andere damit verbundene Kosten steuerlich geltend gemacht werden.

              Dazu gehören beispielsweise Abschreibungen auf die Immobilie, Instandhaltungskosten, Versicherungen und sogar Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstehen. Es ist entscheidend, alle Belege sorgfältig aufzubewahren und eine detaillierte Aufstellung aller Ausgaben zu führen.

              Für die Steuererklärung ist der Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) zu verwenden. Es ist ratsam, einen Fachmann zu konsultieren, da selbst kleine Fehler zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen können.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo bremby,

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                Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass du, wenn du zum ersten Mal eine Immobilie kaufst und vermietest, möglicherweise nicht mit allen steuerlichen Aspekten vertraut bist. Daher ist es eine gute Idee, zumindest für das erste Jahr einen Steuerberater hinzuzuziehen.

                Dieser kann nicht nur dabei helfen, die Zinsen korrekt abzusetzen, sondern auch andere mögliche Steuervorteile aufzeigen, die du vielleicht übersehen hast. Denk daran, dass die Kosten für den Steuerberater selbst auch steuerlich absetzbar sind.
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                  Die Möglichkeit, Zinsen von der Steuer abzusetzen, ist ein wichtiger finanzieller Aspekt beim Kauf einer Immobilie zur Vermietung. Neben den bereits genannten Punkten sollte man auch die Vorschriften bezüglich der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits beachten.

                  Manche Kreditverträge enthalten Klauseln, die bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusätzliche Kosten verursachen können. Diese Kosten können unter Umständen auch steuerlich geltend gemacht werden.

                  Darüber hinaus ist es wichtig, die Entwicklung des Marktes im Auge zu behalten, da sich die Zinssätze ändern können und dies Einfluss auf die Höhe der abzugsfähigen Zinsen hat. Bei einer Umschuldung oder Refinanzierung des Kredits können ebenfalls steuerlich relevante Aspekte auftreten.

                  Es ist daher ratsam, alle Unterlagen und Verträge sorgfältig zu prüfen und aufzubewahren. In jedem Fall ist eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater oder einen auf Immobilien spezialisierten Anwalt zu empfehlen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Vorteile optimal genutzt werden.

                    Und denkt dran, die Zinsen sind nur absetzbar, wenn ihr wirklich Einnahmen aus der Vermietung habt. Keine Einnahmen, kein Abzug.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                      Kredite für jeden Verwendungszweck
                      • Empfehlung 1: Ratenkredite
                      • Empfehlung 2: Kredit ohne Schufa
                      • Empfehlung 3: Kredit für Selbständige

                      Stimmt, das Finanzamt prüft das genau. Keine Tricksereien!

                        Hat jemand Erfahrung mit dem Absetzen von Renovierungskosten? Die können doch auch relevant sein, oder?

                          Ja, Andreas, Renovierungskosten können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls abgesetzt werden, insbesondere wenn sie dazu dienen, die Immobilie in einen vermietbaren Zustand zu versetzen oder ihren Wert zu erhalten. Wichtig ist, dass diese Kosten direkt mit der Vermietung in Verbindung stehen und nicht als luxuriöse Verbesserungen angesehen werden.

                          Es ist ratsam, vorab mit einem Steuerberater zu sprechen, um sicherzustellen, dass die Ausgaben korrekt klassifiziert und abgesetzt werden.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Ein weiterer Punkt, der oft übersehen wird, sind die Abschreibungen. Für vermietete Immobilien können Abschreibungen (AfA) für Abnutzung geltend gemacht werden.

                            Dies kann einen erheblichen steuerlichen Vorteil darstellen, da es sich um eine nicht zahlungswirksame Ausgabe handelt, die dennoch den steuerpflichtigen Gewinn mindert. Die Berechnung der AfA kann komplex sein, da sie von Faktoren wie dem Baujahr der Immobilie und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abhängt.

                            Ein Steuerberater kann hierbei helfen, die maximale Abschreibung zu ermitteln und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden.

                              Es ist auch wichtig, die Unterscheidung zwischen Erhaltungsaufwand und Herstellungsaufwand zu kennen. Erhaltungsaufwendungen sind sofort abzugsfähig und dienen der Instandsetzung oder Instandhaltung der Immobilie.

                              Herstellungsaufwendungen hingegen erhöhen den Wert der Immobilie und müssen über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Diese Unterscheidung kann steuerlich signifikante Auswirkungen haben und sollte bei der Planung von Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen berücksichtigt werden.

                                Darüber hinaus sollte man die Möglichkeit der Umschichtung von Darlehen nicht außer Acht lassen. Wenn die Zinsen für bestehende Kredite im Vergleich zu aktuellen Konditionen hoch sind, kann eine Umschuldung zu einem günstigeren Zinssatz die finanzielle Belastung reduzieren.

                                Die Kosten für eine solche Umschuldung, einschließlich möglicher Vorfälligkeitsentschädigungen, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Dies setzt voraus, dass die Umschuldung wirtschaftlich begründet ist und primär der Einkunftserzielung dient.

                                Es ist jedoch wichtig, die Gesamtkosten der Umschuldung im Auge zu behalten und diese mit den steuerlichen Vorteilen abzuwägen. In diesem Zusammenhang kann auch die Beratung durch einen Finanzexperten von Vorteil sein, um die beste Strategie für die individuelle Situation zu ermitteln.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Gibt es eigentlich eine Obergrenze für den Abzug von Zinsen? Oder kann man theoretisch unbegrenzt Zinsen absetzen, solange sie mit der Vermietung zusammenhängen?

                                    Die Höhe der absetzbaren Zinsen ist grundsätzlich nicht begrenzt, solange sie tatsächlich im Zusammenhang mit der Einkunftserzielung aus Vermietung und Verpachtung stehen. Allerdings muss der Abzug wirtschaftlich begründet sein.

                                    Das bedeutet, dass die Zinsen in einem angemessenen Verhältnis zu den erzielten oder zu erwartenden Mieteinnahmen stehen sollten. Sollten die Zinsen die Mieteinnahmen übersteigen, entsteht ein Verlust, der unter bestimmten Bedingungen mit anderen Einkünften verrechnet werden kann.

                                    Es ist jedoch wichtig, dass die Finanzierung und die damit verbundenen Zinsen nicht künstlich gestaltet werden, um steuerliche Vorteile zu erzielen, da dies vom Finanzamt hinterfragt werden könnte.

                                      Ein wichtiger Aspekt, der nicht vergessen werden sollte, ist die Dokumentation. Für die steuerliche Geltendmachung von Zinsen und anderen abzugsfähigen Kosten ist eine lückenlose Dokumentation unerlässlich.

                                      Dazu gehören Kreditverträge, Kontoauszüge, Rechnungen und Belege über alle relevanten Ausgaben. Im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt müssen diese Unterlagen vorgelegt werden können.

                                      Eine gute Organisation und Aufbewahrung dieser Dokumente erleichtert nicht nur die Steuererklärung, sondern dient auch als Absicherung gegenüber dem Finanzamt.

                                        Kann man eigentlich auch die Kosten für einen Energieausweis absetzen, wenn man die Wohnung vermietet? Ich habe gehört, dass das auch zu den abzugsfähigen Kosten zählen kann.

                                          Ja, Franziska, die Kosten für den Energieausweis können als Werbungskosten abgesetzt werden, da sie im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Wichtig ist, dass du den Beleg gut aufbewahrst.

                                            Neben den bereits genannten Punkten ist es auch ratsam, die steuerlichen Auswirkungen von Leerständen zu berücksichtigen. Leerstände können die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindern.

                                            In solchen Fällen ist es möglich, einen Teil der laufenden Kosten, wie zum Beispiel Zinsen, anteilig als Werbungskosten geltend zu machen. Dies setzt jedoch voraus, dass nachweislich Bemühungen unternommen wurden, die Immobilie zu vermieten.

                                              Hat jemand Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht, wenn es um die Anerkennung von Zinsen als Werbungskosten geht? Ich habe gehört, dass manche Finanzämter sehr genau hinschauen und manchmal Nachweise verlangen, die über das übliche Maß hinausgehen.

                                              Wie kann man sich am besten darauf vorbereiten?

                                                Eine gute Vorbereitung für den Umgang mit dem Finanzamt beinhaltet, alle relevanten Unterlagen geordnet und griffbereit zu halten. Dazu zählen nicht nur die bereits erwähnten Kreditverträge und Kontoauszüge, sondern auch Kommunikationsnachweise mit Mietern, Anzeigen für die Vermietung und Protokolle von Besichtigungen.

                                                Diese können als Beleg dienen, dass die Immobilie aktiv zur Vermietung angeboten wurde. Es ist auch hilfreich, eine detaillierte Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu führen, um den Überblick zu behalten und die Angaben in der Steuererklärung zu untermauern.

                                                In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, eine professionelle Buchführung oder einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Möglichkeiten ausgeschöpft und alle Anforderungen erfüllt werden.

                                                  Wie sieht es eigentlich mit Zinsen für einen Kredit aus, den man aufgenommen hat, um die Immobilie zu renovieren? Können diese auch abgesetzt werden?

                                                    Ja, rowork, Zinsen für Renovierungskredite sind ebenfalls absetzbar, solange die Renovierung der Vermietung dient.

                                                      Abschließend lässt sich sagen, dass die steuerliche Absetzbarkeit von Zinsen ein komplexes Thema ist, das individuell betrachtet werden muss. Neben den Zinsen für den Kauf oder die Renovierung der Immobilie gibt es viele weitere Kosten, die potenziell absetzbar sind.

                                                      Dazu gehören nicht nur offensichtliche Posten wie Abschreibungen und Instandhaltungskosten, sondern auch weniger offensichtliche Ausgaben wie Fahrtkosten zu Besichtigungen oder Beratungskosten. Jeder Fall ist einzigartig, und die steuerlichen Möglichkeiten hängen von vielen Faktoren ab, einschließlich der individuellen finanziellen Situation des Eigentümers, der Art der Vermietung und der gesetzlichen Vorschriften.

                                                      Eine umfassende Beratung durch einen Steuerberater oder Finanzexperten ist daher unerlässlich, um alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

                                                        Guter Punkt, klizniC. Die Beratungskosten sind gut investiertes Geld.

                                                          Eines sollte man nicht vergessen: Die steuerliche Landschaft ändert sich ständig. Gesetzesänderungen können die Regeln für die Absetzbarkeit von Zinsen und anderen Kosten beeinflussen.

                                                          Daher ist es wichtig, sich regelmäßig zu informieren und gegebenenfalls die Strategie anzupassen. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit einem Steuerberater kann dabei helfen, auf dem Laufenden zu bleiben und die steuerliche Situation zu optimieren.

                                                            Stimmt, das Finanzamt bietet auch online viele Informationen. Manchmal findet man dort schon hilfreiche Tipps.

                                                              Neben den steuerlichen Aspekten sollte man auch die langfristige Finanzplanung nicht aus den Augen verlieren. Die Entscheidung, Zinsen und andere Kosten steuerlich geltend zu machen, sollte Teil einer umfassenden Strategie sein, die auch die Ziele für die Immobilie, den Cashflow und die Altersvorsorge berücksichtigt.

                                                              Die Zusammenarbeit mit einem Finanzberater kann dabei helfen, eine solide Grundlage für die Zukunft zu schaffen und gleichzeitig die steuerlichen Vorteile zu maximieren.

                                                                Hat jemand Erfahrung mit dem Wechsel des Steuerberaters? Ich überlege, ob ein Spezialist für Immobiliensteuerrecht mehr Vorteile bringen könnte, bin mir aber unsicher wegen der Kosten.

                                                                  Ich habe gewechselt und es hat sich gelohnt. Der neue Blickwinkel und spezialisierte Kenntnisse haben viel gebracht.

                                                                  Der Moderator dieser Topic

                                                                  Thomas Mücke

                                                                  Thomas Mücke

                                                                  Jahrgang 1975

                                                                  Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

                                                                  message icon

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                                                                  • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                                                  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

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                                                                  Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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