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Muss die Kaution verzinst werden?
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Zusammenfassung der Redaktion Muss die Kaution verzinst werden?
  • In Deutschland müssen Mietkautionen grundsätzlich verzinst werden. Dies gilt unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine Klausel zur Verzinsung der Kaution existiert oder nicht.
  • Die Zinsen für die Kaution sollten dem Mieter bei Rückzahlung der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses ausgezahlt werden. Die Höhe der Verzinsung richtet sich normalerweise nach den üblichen Zinssätzen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.
  • Für Mieter, die sich um ihr Finanzmanagement kümmern müssen, kann die Zusammenarbeit mit Anbietern wie z.B. Smava eine gute Option sein. Diese Plattform hat es sich zur Aufgabe gemacht, passende Kredit-Angebote zu finden und bietet auch hilfreiche Informationen rund um Finanzthemen.
  • Es empfiehlt sich, den Vermieter rechtzeitig vor dem Auszug um eine Aufstellung der Kaution inklusive der angefallenen Zinsen zu bitten, um Unklarheiten zu vermeiden.

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Muss die Kaution verzinst werden?

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    Muss die Kaution verzinst werden?

    Muss die Kaution verzinst werden, wenn sie über mehrere Jahre beim Vermieter liegt? Ich habe vor drei Jahren eine Wohnung bezogen und ordnungsgemäß eine Kaution von drei Monatsmieten hinterlegt.

    Der Mietvertrag sagte nichts über eine Verzinsung aus, und ehrlich gesagt, habe ich mir darüber auch keine Gedanken gemacht. Nun ziehe ich aus, und ein Kollege meinte, ich hätte Anspruch auf die Kaution plus Zinsen.

    Macht es einen Unterschied, ob im Mietvertrag etwas von Verzinsung steht oder nicht?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Ja, grundsätzlich muss die Kaution verzinst werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass die Kaution als Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist angelegt wird.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Nach deutschem Recht ist der Vermieter tatsächlich verpflichtet, die Mietkaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und sie zu verzinsen. Das gilt unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine Verzinsung explizit erwähnt wird oder nicht.

      Die Zinsen gehören ebenso wie die Kaution selbst dem Mieter. Bei Auszug und ordnungsgemäßer Rückgabe der Wohnung hat der Mieter also Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution zuzüglich der angefallenen Zinsen.

      Allerdings sind die Zinssätze für Spareinlagen in den letzten Jahren sehr gering, sodass die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen oft niedrig ausfallen.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du die Kaution bezahlt hast. Falls der Vermieter die Kaution nicht verzinst hat, kannst du die Zinsen nachfordern.

        Es ist jedoch ratsam, dies zuerst freundlich anzusprechen.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          In der Tat, die Verzinsung der Kaution ist eine gesetzliche Pflicht des Vermieters. Dies ist im § 551 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) klar geregelt.

          Die Höhe der Verzinsung richtet sich nach den üblichen Zinssätzen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Sollte dein Vermieter dieser Pflicht nicht nachgekommen sein, hast du das Recht, die entsprechenden Zinsen einzufordern.

          Es ist allerdings zu beachten, dass die Zinssätze in den letzten Jahren sehr niedrig waren, was bedeutet, dass die Zinsen möglicherweise nicht sehr hoch ausfallen werden.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            Ganz genau, die Kaution muss verzinst werden. Aber mach dich auf keine riesigen Summen gefasst.

            Die Zinsen sind momentan so niedrig, dass es fast lächerlich ist.

              Das Thema Kaution und deren Verzinsung ist tatsächlich gesetzlich geregelt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto, einem sogenannten Treuhandkonto, anzulegen.

              Die Verzinsung muss mindestens der eines üblichen Sparbuchs entsprechen. Sollte im Mietvertrag nichts zur Verzinsung stehen, greift dennoch die gesetzliche Regelung.

              Das bedeutet, dass du auch ohne eine explizite Vereinbarung im Mietvertrag Anspruch auf die Verzinsung deiner Kaution hast. Bei der Rückzahlung der Kaution solltest du also nicht nur die Kaution selbst, sondern auch die darauf angefallenen Zinsen zurückerhalten.

              Bedenke jedoch, dass aufgrund der aktuellen Niedrigzinsphase die erwirtschafteten Zinsen verhältnismäßig gering ausfallen können. Dennoch ist es dein Recht, diese einzufordern.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo Gromar,

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                Es ist absolut korrekt, dass die Kaution verzinst werden muss. Allerdings ist die Realität oft ernüchternd, da die Zinssätze für Spareinlagen in den letzten Jahren sehr niedrig waren.

                Trotzdem ist es wichtig, dass du deinen Anspruch geltend machst. Wenn im Mietvertrag nichts über die Verzinsung steht, gilt automatisch die gesetzliche Regelung.

                Das bedeutet, der Vermieter muss die Kaution auf einem Konto anlegen, das zumindest die Basiszinsen erwirtschaftet. Bei der Rückgabe der Kaution solltest du also nicht nur die Hauptsumme, sondern auch die angesammelten Zinsen erhalten.

                Sollte der Vermieter sich weigern, die Zinsen auszuzahlen, könntest du rechtliche Schritte in Erwägung ziehen.
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                  Jo, das mit der Kaution und den Zinsen ist so eine Sache. Viele denken gar nicht dran, dass die eigentlich verzinst werden muss.

                  Aber ganz ehrlich, bei den Zinsen, die es momentan gibt, ist das fast ein Witz. Trotzdem, es geht ums Prinzip, ne?

                  Wenn du ausziehst, solltest du auf jeden Fall drauf bestehen, dass du deine Kaution plus Zinsen zurückkriegst. Auch wenns nur ein paar Euro sind, es ist dein Geld.

                  Und wenn der Vermieter schlau ist, hat er das Geld so angelegt, dass es zumindest ein bisschen was abwirft. Also, frag auf jeden Fall nach den Zinsen, wenn du deine Kaution zurückforderst.

                    Die gesetzliche Regelung besagt eindeutig, dass die Kaution verzinst werden muss. Es ist interessant zu bemerken, dass diese Regelung unabhängig von der Zinssituation besteht.

                    Auch wenn die Zinsen niedrig sind, besteht der Anspruch. Der Vermieter muss die Kaution so anlegen, dass sie mindestens die üblichen Zinsen einer Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist erwirtschaftet.

                    Sollte dein Vermieter dies nicht getan haben, steht dir der Anspruch auf die Zinsen zu. Es ist empfehlenswert, dies bei der Rückforderung der Kaution anzusprechen und gegebenenfalls eine Nachzahlung der Zinsen zu fordern.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Es ist eine gesetzliche Vorgabe, dass die Kaution verzinst werden muss. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen.

                      Die Verzinsung der Kaution ist dabei so zu handhaben, dass sie mindestens den Zinsen einer vergleichbaren Spareinlage mit dreimonatiger Kündigungsfrist entspricht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine Verzinsung explizit erwähnt wird oder nicht.

                      Es ist wichtig, dass du bei der Rückforderung deiner Kaution nicht nur die Hauptsumme, sondern auch die darauf angefallenen Zinsen einforderst. Die Zinsen für die Kaution sind zwar aufgrund der aktuellen Zinssituation eher gering, dennoch hast du einen rechtlichen Anspruch darauf.

                      Sollte der Vermieter die Zinsen nicht von sich aus auszahlen, empfiehlt es sich, ihn darauf anzusprechen und notfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

                        Die Frage, ob die Kaution verzinst werden muss, ist tatsächlich eine, die viele Mieter und Vermieter gleichermaßen beschäftigt. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anzulegen.

                        Dies muss zudem zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssätzen erfolgen. Es ist also nicht relevant, ob im Mietvertrag eine Klausel zur Verzinsung der Kaution enthalten ist oder nicht; die gesetzliche Regelung findet in jedem Fall Anwendung.

                        Der Mieter hat bei Beendigung des Mietverhältnisses Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution zuzüglich der darauf entfallenen Zinsen. Es ist jedoch zu beachten, dass die Zinssätze für Spareinlagen in den letzten Jahren auf einem historisch niedrigen Niveau waren, was bedeutet, dass die tatsächlich erwirtschafteten Zinsen möglicherweise gering ausfallen.

                        Dennoch ist es wichtig, dass Mieter sich ihrer Rechte bewusst sind und diese gegebenenfalls auch einfordern.

                          Die Verzinsung der Mietkaution ist in der Tat ein Thema, das gesetzlich geregelt ist. Unabhängig von der Vereinbarung im Mietvertrag muss der Vermieter die Kaution so anlegen, dass sie verzinst wird.

                          Die Zinsen sind für den Zeitraum der Anlage der Kaution zu berechnen und bei Rückgabe der Kaution an den Mieter auszuzahlen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Regelung dem Schutz des Mieters dient, indem sichergestellt wird, dass die Kaution nicht nur sicher angelegt ist, sondern auch eine angemessene Verzinsung erwirtschaftet.

                          Die aktuellen Zinssätze sind zwar niedrig, aber das Prinzip der Verzinsung bleibt bestehen. Sollte der Vermieter die Verzinsung nicht vorgenommen haben, hat der Mieter das Recht, die nachträgliche Zahlung der Zinsen zu fordern.

                          Es empfiehlt sich, dies in einem sachlichen Gespräch mit dem Vermieter zu klären und gegebenenfalls eine schriftliche Vereinbarung darüber zu treffen.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Definitiv, die Kaution muss verzinst werden. Frag nach den Zinsen, wenn du ausziehst!

                              Absolut, die Kaution muss verzinst werden, und das ist gesetzlich so festgelegt. Es spielt keine Rolle, ob im Mietvertrag eine Verzinsung erwähnt wird oder nicht.

                              Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto anzulegen und zu verzinsen. Bei Auszug hast du also Anspruch auf die Kaution plus die angefallenen Zinsen.

                              Es ist allerdings zu beachten, dass die Zinssätze in den letzten Jahren sehr niedrig waren, was bedeutet, dass die Zinsen nicht sehr hoch ausfallen werden. Trotzdem ist es dein Recht, diese einzufordern.

                                Also, das mit der Kaution und den Zinsen ist so eine Sache. Klar, gesetzlich muss die Kaution verzinst werden, aber erwarte jetzt keine riesigen Summen.

                                Die Zinsen sind momentan echt niedrig. Aber hey, es geht ums Prinzip, oder?

                                Wenn du ausziehst, solltest du definitiv darauf bestehen, dass du nicht nur deine Kaution zurückbekommst, sondern auch die Zinsen. Auch wenns nur ein paar Euro sind, es ist immerhin dein Geld.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Auch wenn die Zinsen gering sind, hast du ein Recht darauf.

                                  Es ist wichtig, dass du bei der Rückforderung der Kaution auch die Zinsen einforderst.

                                    Auf jeden Fall müssen die Kaution und die darauf entfallenen Zinsen bei Auszug zurückgezahlt werden. Auch wenn der Mietvertrag nichts dazu sagt, greift die gesetzliche Regelung.

                                    Sprich deinen Vermieter darauf an.

                                      Die Verzinsung der Mietkaution ist ein klar geregelter Anspruch, der sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch ergibt. Unabhängig von den Bestimmungen im Mietvertrag ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und zu verzinsen.

                                      Dies dient dem Schutz des Mieters und soll sicherstellen, dass die Kaution während der Mietzeit eine Rendite erwirtschaftet. Es ist wichtig, dass Mieter sich dieses Rechts bewusst sind und bei der Rückforderung der Kaution auch die entsprechenden Zinsen einfordern.

                                      Die aktuelle Niedrigzinsphase mag die Höhe der Zinsen beeinflussen, aber der grundsätzliche Anspruch bleibt bestehen.

                                        Klar, die Kaution muss verzinst werden. Das ist gesetzlich so geregelt.

                                        Auch wenn die Zinsen nicht hoch sind, hast du Anspruch darauf. Frag deinen Vermieter nach den Zinsen, wenn du ausziehst.

                                          In der Tat, die gesetzliche Regelung sieht vor, dass die Kaution verzinst werden muss. Dies ist unabhängig davon, ob im Mietvertrag eine entsprechende Klausel enthalten ist oder nicht.

                                          Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution auf einem separaten Konto anzulegen und zu verzinsen. Die Zinsen für die Kaution sind zwar aufgrund der aktuellen Zinssituation eher gering, dennoch hast du einen rechtlichen Anspruch darauf.

                                          Es ist ratsam, bei der Rückforderung der Kaution auch die Zinsen einzufordern. Sollte der Vermieter die Zinsen nicht von sich aus auszahlen, empfiehlt es sich, ihn darauf anzusprechen und notfalls rechtliche Schritte einzuleiten.

                                            Ja, die Kaution muss verzinst werden. Die Zinsen sind zwar niedrig, aber es ist trotzdem dein Geld.

                                            Frag nach den Zinsen, wenn du ausziehst.

                                              Ja, die Kaution muss verzinst werden. Auch wenns nicht viel ist, frag nach den Zinsen!

                                                Definitiv, die Kaution muss verzinst werden. Auch wenn die Zinsen gering sind, hast du ein Recht darauf.

                                                Sprich das beim Auszug an.

                                                  Die Verzinsung der Kaution ist gesetzlich vorgeschrieben, unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Auch wenn die Zinsen momentan niedrig sind, hast du Anspruch darauf.

                                                  Es ist wichtig, dass du bei der Rückforderung der Kaution auch die Zinsen einforderst.

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                                                    Der Moderator dieser Topic

                                                    Thomas Mücke

                                                    Thomas Mücke

                                                    Jahrgang 1975

                                                    Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

                                                    message icon

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                                                    • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                                    • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                                    Lebenslauf

                                                    Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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