Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Darlehen und kann mir die Fallstricke aufzeigen? Was muss ich besonders beachten und wo verstecken sich die Tücken?
- Informieren Sie sich über gesetzliche Regelungen: Die Vergabe von Darlehen einer GmbH an eigene Gesellschafter unterliegt dem § 15a InsO und den §§ 30, 31 GmbHG, welche darauf abzielen, die Kapitalerhaltung der Gesellschaft zu sichern und verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden.
- Achten Sie auf klare Vertragsbedingungen: Um spätere Konflikte zu vermeiden, sollten die Kreditbedingungen wie Zinssatz, Laufzeit und Rückzahlungsmodalitäten eindeutig im Darlehensvertrag festgehalten werden.
- Steuerliche Implikationen berücksichtigen: Lassen Sie sich steuerrechtlich beraten, denn Darlehen an Gesellschafter können steuerliche Folgen haben, insbesondere im Hinblick auf verdeckte Gewinnausschüttungen, welche die Besteuerung beeinflussen können.
- Konsultieren Sie Fachpersonal oder spezialisierte Dienstleister: Es kann hilfreich sein, Anbieter wie den erfahrenen Kreditvermittler Smava hinzuzuziehen, der dabei unterstützen kann, die Voraussetzungen und Konditionen zu klären und ggf. alternative Finanzierungslösungen aufzuzeigen.
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Das Wichtigste in Kürze 56 Banken im Vergleich KreditantragWie sicher ist ein Darlehen GmbH an Gesellschafter?
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- 01.02.2024
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Wie sicher ist ein Darlehen GmbH an Gesellschafter?
Was sollen eigentlich diese unklaren Bedingungen für ein Darlehen GmbH an Gesellschafter? Jeder erzählt etwas anderes, und ich stehe hier ohne klare Infos.
Hat hier jemand Erfahrung mit solchen Darlehen und kann mir die Fallstricke aufzeigen? Was muss ich besonders beachten und wo verstecken sich die Tücken?Stichworte: -
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- 19.06.2018
- 373
zur hilfreichsten Antwort ausgewähltAlso, bei Darlehen einer GmbH an Gesellschafter gibts einige Besonderheiten. Das Wichtigste ist, dass das Darlehen zu marktüblichen Konditionen vergeben wird, sonst kanns als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden.Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.
Zinsen müssen angemessen sein, Laufzeit und Rückzahlungsbedingungen klar definiert. Auch die Bonität des Gesellschafters spielt eine Rolle, da die GmbH nicht einfach Darlehen an Gesellschafter vergeben sollte, die nicht zurückgezahlt werden können.
Dokumentation ist auch mega wichtig, um bei einer Betriebsprüfung alles belegen zu können. -
- 21.08.2018
- 223
Ergänzend sei gesagt, dass die Darlehensvergabe an Gesellschafter im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluss geregelt sein sollte, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. -
Moderator
Thomas Mücke zum Profil
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- 16.07.2018
- 170
Yes, und vergiss nicht, dass solche Darlehen oft von den Finanzbehörden genau unter die Lupe genommen werden. Die Gesellschafterdarlehen müssen klar von Eigenkapitalersetzenden Darlehen unterschieden werden, vor allem in der Krise der GmbH. -
Moderator
Thomas Mücke zum Profil
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 10.05.2019
- 274
Was auch noch interessant ist: Wenn die GmbH finanziell nicht gut dasteht und Insolvenz anmelden muss, werden Gesellschafterdarlehen oft wie Eigenkapital behandelt. Das bedeutet, sie werden im Insolvenzfall nachrangig behandelt und du kriegst dein Geld vielleicht gar nicht oder nur teilweise zurück.
Also immer auch die finanzielle Lage der GmbH im Auge behalten, bevor du so ein Darlehen vergibst. Und klar, Verträge müssen wasserdicht sein, damit du im Fall der Fälle nicht das Nachsehen hast.Kreditvermittler Tipps
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 14.05.2018
- 356
Ist das nicht auch eine Frage der Steuer? Da gibts doch sicher Regelungen, die man beachten muss, oder?- 24.09.2018
- 345
In der Tat, die steuerlichen Aspekte sind nicht zu vernachlässigen. Gesellschafterdarlehen können, wie bereits erwähnt, als verdeckte Gewinnausschüttungen interpretiert werden, was zu einer Nachversteuerung führen kann.
Besonders kritisch wird es, wenn das Darlehen zu einem unüblich niedrigen Zinssatz vergeben wird oder gar zinslos ist. In solchen Fällen kann das Finanzamt einen fiktiven Zins ansetzen und besteuern.
Daher sollte man immer darauf achten, dass die Konditionen des Darlehens den marktüblichen Bedingungen entsprechen.Text zu lang?
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
Antwort der RedaktionHallo Carina59,
wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)- 29.10.2023
- 265
Ganz genau, und wenn wir schon bei der Steuer sind: Wenn du als Gesellschafter das Darlehen vergibst, musst du darauf achten, dass du die Zinseinnahmen in deiner Einkommensteuererklärung angibst. Andererseits kann die GmbH die Zinsausgaben als Betriebsausgaben absetzen.
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- 16.05.2019
- 274
Nicht zu vergessen ist die Dokumentation. Ein Darlehensvertrag zwischen GmbH und Gesellschafter muss immer schriftlich fixiert werden.
Darin sollten Zinssatz, Laufzeit, Tilgungsmodalitäten und Sicherheiten klar definiert sein. Bei der Vertragsgestaltung sollte man auf jeden Fall einen Experten hinzuziehen, um spätere Probleme zu vermeiden.
Auch das Thema Rangrücktrittserklärung ist relevant, falls die GmbH in finanzielle Schwierigkeiten gerät.- 08.05.2019
- 321
Oh ja, und denk auch an die Bilanzierung! Das Darlehen muss in der Bilanz der GmbH als Verbindlichkeit und beim Gesellschafter als Forderung ausgewiesen werden.
Bei der Bewertung muss man den Nennwert ansetzen, es sei denn, es gibt Gründe für eine Wertberichtigung. Wenn das Darlehen unter dem Marktwert verzinst wird, kann das zu verdeckten Einlagen führen, was wiederum steuerliche Konsequenzen haben kann.ModeratorThomas Mücke zum Profil
Kredite für jeden Verwendungszweck- Empfehlung 1: Ratenkredite
- Empfehlung 2: Kredit ohne Schufa
- Empfehlung 3: Kredit für Selbständige
- 25.08.2018
- 212
Wichtig ist auch der Aspekt der Kapitalerhaltung. Die GmbH darf durch das Darlehen nicht unterkapitalisiert werden.
Das heißt, die Ausreichung des Darlehens darf nicht dazu führen, dass das Stammkapital der GmbH für die Gläubiger nicht mehr vollständig als Haftungsmasse zur Verfügung steht. Sonst könnten im Insolvenzfall Rückzahlungen an den Gesellschafter angefochten werden.
Also immer sicherstellen, dass die Kapitalerhaltungsvorschriften eingehalten werden.- 23.02.2019
- 367
Checkt auch mal die aktuelle Rechtsprechung. Es gab da einige Fälle, die gezeigt haben, dass die Gerichte bei der Bewertung von Gesellschafterdarlehen sehr genau hinschauen.- 19.02.2019
- 207
Stimmt, und falls du als Gesellschafter nicht direkt das Darlehen geben willst, könntest du auch Bürgschaften oder Garantien in Erwägung ziehen. Das hat andere Risiken, aber auch andere steuerliche Implikationen.ModeratorThomas Mücke zum Profil
Hallo,
ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.- 31.10.2019
- 180
Also, ich würde sagen, es ist ein ziemlich komplexes Thema. Du musst die steuerlichen Aspekte berücksichtigen, die rechtlichen Rahmenbedingungen und auch die finanzielle Situation der GmbH.
Wenn du ein Darlehen vergibst, musst du dich auch mit den Risiken auseinandersetzen, die damit verbunden sind. Es könnte sein, dass du dein Geld im Falle einer Insolvenz nicht zurückbekommst.
Außerdem, wenn du als Gesellschafter handelst, musst du immer das Wohl der GmbH im Auge behalten und darfst nicht nur deine eigenen Interessen verfolgen. Es gibt so viele Fallstricke – von verdeckten Gewinnausschüttungen über die Kapitalerhaltung bis hin zu Insolvenzanfechtungen.
Mein Rat: Hole dir professionelle Beratung, bevor du handelst. Ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht oder ein Steuerberater kann dir helfen, die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Risiken zu minimieren.- 08.12.2017
- 367
Kurz gesagt, ohne professionelle Beratung würde ich mich da nicht ranwagen. Zu groß ist das Risiko, dass man etwas übersieht.- 05.09.2018
- 155
Ich sehe das genauso. Was auch noch zu bedenken ist: Wenn du als Gesellschafter der GmbH ein Darlehen gewährst, solltest du dir im Klaren darüber sein, dass du damit auch das Risiko erhöhst, bei einer Insolvenz der GmbH in die Haftung genommen zu werden.
Gerade bei Gesellschaftern, die auch Geschäftsführer sind, wird oft geprüft, ob die Darlehensvergabe im besten Interesse der GmbH war oder ob es sich um eine verbotene Rückzahlung von Einlagen handelt. Außerdem kann es sein, dass du als Gesellschafter bei einer Insolvenz der GmbH zur Rückzahlung aufgefordert wirst, wenn das Darlehen als eigenkapitalersetzend eingestuft wird.
Daher ist es wichtig, dass du dich vorher gründlich informierst und rechtlich absicherst.ModeratorThomas Mücke zum Profil
- 18.02.2019
- 298
Echt kompliziert das Ganze. Ich würde auf jeden Fall einen Anwalt einschalten, um auf der sicheren Seite zu sein.- 06.04.2019
- 156
Das Thema ist wirklich nicht ohne. Neben all den bereits genannten Punkten sollte man auch die Liquidität der GmbH nicht aus den Augen verlieren.
Wenn du als Gesellschafter ein Darlehen vergibst, reduzierst du die Liquidität der GmbH, da diese Zinsen und Tilgungen leisten muss. Dies kann insbesondere in Krisenzeiten problematisch werden.
Außerdem solltest du darauf achten, dass das Darlehen nicht als verdeckte Sacheinlage gewertet wird, was passieren kann, wenn die Konditionen nicht marktüblich sind. Und noch etwas: Wenn du als Gesellschafter-Geschäftsführer handelst, musst du besonders vorsichtig sein, da du in deiner Doppelfunktion schnell in Interessenkonflikte geraten kannst.
Es ist also wirklich ratsam, sich vorab umfassend beraten zu lassen, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären.- 22.10.2018
- 189
Genau, und um noch einen weiteren Punkt anzusprechen: Die Konditionen des Darlehens sollten auch immer im Hinblick auf die Angemessenheit geprüft werden. Wenn die GmbH einem Gesellschafter ein Darlehen zu Konditionen gewährt, die für die GmbH nachteilig sind, kann dies als verdeckte Gewinnausschüttung angesehen werden.
Dies kann zu einer erheblichen Steuerbelastung führen, da die verdeckte Gewinnausschüttung auf Ebene der GmbH als nicht abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt wird und beim Gesellschafter als Einkommen versteuert werden muss. Deshalb ist es wichtig, dass die Zinsen, die Laufzeit und die Rückzahlungsbedingungen des Darlehens marktüblich sind und einem Fremdvergleich standhalten.- 26.12.2023
- 278
Kann mir jemand sagen, ob man als Gesellschafter auch ein Darlehen von der GmbH bekommen kann, wenn man schon einen negativen Schufa-Eintrag hat? Oder ist das generell nicht möglich?- 16.12.2017
- 331
Das ist eine interessante Frage. Grundsätzlich ist es möglich, dass eine GmbH ihrem Gesellschafter auch dann ein Darlehen gewährt, wenn dieser einen negativen Schufa-Eintrag hat.
Allerdings muss die GmbH in diesem Fall besonders sorgfältig prüfen, ob der Gesellschafter überhaupt kreditwürdig ist. Es sollte auch bedacht werden, dass ein solches Darlehen zu marktüblichen Konditionen vergeben werden muss, um nicht als verdeckte Gewinnausschüttung zu gelten.
Wenn die GmbH einem Gesellschafter mit schlechter Bonität ein Darlehen zu besonders günstigen Konditionen gewährt, könnte dies bei einer Prüfung durch das Finanzamt Probleme verursachen. Deshalb ist es auch hier ratsam, sich vorher gut beraten zu lassen, um alle Risiken zu minimieren.- 03.11.2018
- 346
Und was ist, wenn die GmbH dem Gesellschafter ein Darlehen gibt und der Gesellschafter kann es nicht zurückzahlen? Was passiert dann?
Ich meine, das könnte doch auch ein Risiko für die GmbH sein, oder? Wie wird sowas normalerweise gehandhabt?- 23.09.2018
- 342
Wenn ein Gesellschafter das Darlehen nicht zurückzahlen kann, wird es für die GmbH problematisch. Zunächst einmal ist das Darlehen in der Bilanz der GmbH als Forderung ausgewiesen.
Wenn der Gesellschafter zahlungsunfähig wird, muss diese Forderung wertberichtigt oder abgeschrieben werden, was zu einem Verlust für die GmbH führt. Außerdem könnte die Finanzverwaltung argumentieren, dass es sich um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt, wenn von Anfang an klar war, dass der Gesellschafter das Darlehen nicht zurückzahlen kann.
In diesem Fall müsste die GmbH Steuern auf den vermeintlichen Gewinn zahlen, und der Gesellschafter müsste diesen als Einkommen versteuern. Bei einer Insolvenz der GmbH könnte der Insolvenzverwalter zudem die Rückzahlung des Darlehens an den Gesellschafter anfechten, wenn dieses als eigenkapitalersetzend eingestuft wird.
Das bedeutet, dass die Rückzahlung des Darlehens an den Gesellschafter rückgängig gemacht werden könnte, um die Insolvenzmasse zu erhöhen.- 13.05.2018
- 369
Interessant, das wusste ich nicht. Also kann es wirklich sein, dass man als Gesellschafter sein Geld verliert, wenn die GmbH insolvent geht und das Darlehen als eigenkapitalersetzend angesehen wird?- 08.05.2019
- 352
Ja, das ist korrekt. Eigenkapitalersetzende Darlehen sind Darlehen, die in einer wirtschaftlichen Krisensituation der GmbH von einem Gesellschafter gewährt werden und die ein Dritter unter diesen Umständen nicht gewährt hätte.
Diese Darlehen werden im Insolvenzfall wie Eigenkapital behandelt und dienen somit in erster Linie der Befriedigung der Gläubigeransprüche. Als Gesellschafter muss man sich also im Klaren sein, dass man in einer solchen Situation sein Geld möglicherweise nicht zurückbekommt.
Deshalb ist es wichtig, die finanzielle Lage der GmbH genau zu beobachten und sich rechtlich abzusichern, bevor man ein Darlehen vergibt.- 08.12.2017
- 293
Klingt echt riskant. Ich würde da auch lieber einen Experten ranlassen, bevor ich mich da reinsteigere.- 03.02.2019
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Absolut, die Expertise eines Fachmanns ist hier Gold wert. Aber es gibt auch eine menschliche Komponente.
Wenn du als Gesellschafter ein Darlehen vergibst, vertraust du darauf, dass die GmbH und die anderen Gesellschafter mit diesem Geld verantwortungsvoll umgehen. Es geht also nicht nur um Zahlen und Paragraphen, sondern auch um Vertrauen und um das Verständnis für die gemeinsamen Geschäftsziele.
Klar, du musst dich absichern, aber am Ende des Tages ist es eine Partnerschaft, die auf gegenseitigem Vertrauen basiert.
Der Moderator dieser Topic

Thomas Mücke
Jahrgang 1975
Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei
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Referenzen
- 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
- über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
- kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo