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Wie kann ich eine Bürgschaft kündigen? ▷ Experten
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Zusammenfassung der Redaktion Wie kann ich eine Bürgschaft kündigen?
  • Die Kündigung einer Bürgschaft kann recht komplex sein und ist meist nicht ohne weiteres möglich. Man kann grundsätzlich nicht einfach die Bürgschaft kündigen, vor allem, wenn die Verpflichtung bereits eingetreten ist. Deshalb ist der Rat eines Fachanwalts unverzichtbar, um unnötige Kosten zu vermeiden und Ihre Rechte zu wahren.
  • Mit der Kündigung der Bürgschaft werden zukünftige Verpflichtungen, die nach der Kündigung entstehen, nicht mehr abgedeckt. Die Verpflichtungen, die vor der Kündigung entstanden sind, bleiben allerdings bestehen. Daher ist es möglich, dass Sie auch nach der Kündigung der Bürgschaft zur Zahlung herangezogen werden könnten.
  • Um überhaupt in der Lage zu sein, eine Bürgschaft kündigen zu können, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Diese Bedingungen können sehr unterschiedlich sein, je nach Art der Bürgschaft und den Bedingungen, die im Vertrag festgelegt wurden. Deshalb ist es wichtig, sich individuell beraten zu lassen, bevor man Schritte zur Kündigung der Bürgschaft einleitet.
  • Falls es in der Zukunft noch einmal zu einer ähnlichen Situation kommt, könnte ein Kreditvergleichsportal wie Smava Ihnen dabei helfen, verschiedene Angebote zu vergleichen und das für Sie passende Angebot auszusuchen. So können Sie das Risiko vermeiden, auf benötigte Bürgschaften angewiesen zu sein.

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Wie kann ich eine Bürgschaft kündigen?

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    Wie kann ich eine Bürgschaft kündigen? ▷ Experten

    Ich sitze auf heißen Kohlen, weil ich für einen Kredit bürge. Mittlerweile glaube ich nicht mehr daran, dass es eine gute Idee war. Ich möchte die Bürgschaft kündigen. Aber wie mache ich das?

    Natürlich könnte ich die Bank ansprechen, bei denen ich die Kreditbürgschaft geleistet habe. Einfach nachzufragen wäre bestimmt richtig, aber das möchte ich möglichst vermeiden. Keine schlafenden Hunde wecken heißt es doch immer. Soweit mir seit Neuestem bekannt ist, will der Kreditnehmer für den ich gebürgt habe, in Insolvenz gehen. (War ein Kredit für seine Firma). Klar ist, ich muss die Bürgschaft kündigen, wenn ich nicht selbst zahlen will und weil ich es mir auch nicht leisten könnte.

    Doch, wie geht es richtig? Ein formloses Schreiben oder muss ich zu einem Anwalt gehen und der setzt mir ein Schreiben auf, um die Bürgschaft zu kündigen? Hafte ich nach der Kündigung trotzdem oder komme ich mit dem Schrecken und einem blauen Auge davon?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Ihr Problem kann ich gut verstehen. Ein Freund von mir hatte das Gleiche. Ich muss Sie aber auch gleich enttäuschen. Eine Bürgschaft, die mal abgegeben wurde, kann nicht gekündigt werden. Sie läuft dann aus, wenn der Kredit zurückgezahlt wurde. Ansonsten hat der Bürge, der den Kreditvertrag mit unterschrieben hat, einzutreten, wenn das Darlehen nicht gemäß Vereinbarung zurückgezahlt wird.

    Da kann Ihnen auch kein Anwalt weiterhelfen, Bürgschaft ist leider Bürgschaft. Deshalb rate ich immer, die Finger weg davon zu lassen. Bürge zu sein, und dann zahlen zu müssen, obwohl man es nie gedacht hätte, hat schon ganze Familien auseinandergerissen, und Freundschaften zerstört. So gut man es als Bürge auch meinen mag, am Ende ist man der, der zahlen muss, wenn der Kreditnehmer es nicht mehr kann, oder nicht mehr will.

    Nun muss ich aber gleich sagen, dass das hier keine Rechtsberatung ist. Die kann Ihnen außer einem Anwalt keiner geben. Ich vermute aber, dass Sie nicht einfach aus der Bürgschaft rauskommen, so ist nun mal die Sache mit den Kreditverträgen und Bürgen. Einen Anwalt würde ich an Ihrer Stelle aber trotzdem einschalten, um zu sehen, ob Sie das Geld, dass Sie als Bürge an des Kreditnehmers Statt zurückzahlen müssen, von dem Kreditnehmer selbst zurückfordern können. Aber ob das dann möglich ist, weiß ich nicht.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Da hast du dich glaube ich in eine sehr missliche Lage gebracht. Denn eine Bürgschaft kann man nicht einfach kündigen. Noch dazu, wenn der eigentliche Kreditnehmer in Schwierigkeiten steckt und den Kredit daher wahrscheinlich nicht mehr lange bedienen kann. Auch wenn das nicht das ist, was du hören willst.

      Eine Möglichkeit für eine Kündigung könnte sich dann ergeben, wenn du dich wirklich mit dem Hauptgläubiger und dem Kreditnehmer einigst. Da Letzterer aber in finanzieller Not ist, wird der kaum Argumente liefern können, die gegen einen Bürgschaft für den Kredit sprechen.

      Ansonsten kommst du aus der Bürgschaft nur dann heraus, wenn der Kredit beglichen ist oder der Hauptschuldner wechselt. Das heißt, wenn der Kreditnehmer den Kredit auf eine andere Person überträgt und diese eine so gute Bonität hat, dass eine Bürgschaft nicht nötig wird.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Aus einer Bürgschaft herauszukommen, ist alles andere als leicht. Es gibt verschiedene Gründe, die dies rechtfertigen könnten. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Du nachweislich mit den eingegangenen Verpflichtungen finanziell überfordert wärst. Auch mangelnde Aufklärung vonseiten der Bank könnte ein Grund sein. Solltest Du einen Anwalt Deines Vertrauens besitzen, empfiehlt es sich, mit ihm Kontakt aufzunehmen und alle Möglichkeiten zu erläutern. Es reicht aber in der Regel nicht aus, dass Du Deinen Verpflichtungen aus der Bürgschaft nicht nachkommen möchtest oder dass Dir die Belastungen zu groß sind, obwohl sie von gesetzgeberischer Seite durchaus vertretbar wären.
        Nur wirklich triftige Gründe rechtfertigen eine Kündigung. War vorher bekannt, dass der Kreditnehmer kurz vor der Insolvenz steht?
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Wenn Du den Vertrag unterschrieben hast, dann wird es fast unmöglich sein, die Bürgschaft rückgängig zu machen. Du dienst als Sicherheit und es gibt kein Kündigungsrecht auf diese Bürgschaft. Wenn der Vertrag zeitlich gebunden ist, sprich Du nur für sechs Monate eine Bürgschaft eingegangen wärst, dann wäre das kein Problem. Aber eine Bürgschaft endet im Normalfall nur dann, wenn der Kredit vollständig getilgt wurde.

          Die einzige Möglichkeit, die Du hast, einen Ersatzbürgen zu finden. Wenn Du so eine Person findest oder der eigentliche Kreditnehmer, dann kannst Du aus dem Vertrag heraus und der andere Bürge würde automatisch Deine Stelle einnehmen, sobald er die Bürgschaft unterschrieben hat.

          Ansonsten bleibt nur, den Kredit als Umschuldungskredit umzuwandeln, sodass der jetzige Kreditnehmer versuchen muss, bei einer anderen Bank einen Kredit zu bekommen. Mit dem neuen Kredit wird der alte abgelöst und Du hättest dann keine Bürgschaft mehr. Andere Wege wird es nicht geben, um aus der Bürgschaft zu kommen.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Eine Bürgschaft zu kündigen ist sehr schwer und nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sie sollten für diese Angelegenheit auf jeden Fall den Rat eines Fachanwalts in Anspruch nehmen.

            Wann kann eine Bürgschaft gekündigt oder zurückgezogen werden?
            - Wenn die Hauptschuld entfällt. Der Gläubiger hat dann kein Sicherungsinteresse mehr
            - Wenn der Hauptschuldner wechselt
            - Wenn die Bürgschaftsschuld abgezahlt ist
            In all diesen Fällen erlischt die Bürgschaft im Einvernehmen aller Beteiligten praktisch automatisch.

            Das trifft jedoch auf Sie nicht zu. Sie möchten die Bürgschaft einseitig kündigen oder zurückziehen. Das ist laut § 314 BGB nur aus einem wichtigen Grund möglich. Ein wichtiger Grund ist beispielsweise die wesentliche Verschlechterung der finanziellen Situation des Hauptschuldners. Trifft das zu, können Sie die Bürgschaft kündigen und sind nur für die bis zur Kündigung aufgelaufenen Schulden verantwortlich.


            Machen Sie einen Termin mit einem Anwalt aus und bringen Sie alle notwendigen Unterlagen, darunter Kreditvertrag, bereits gezahlte Raten und noch ausstehende Verbindlichkeiten, mit. Vergessen Sie auch nicht die Unterlagen, mit denen Sie Ihre schwierige wirtschaftliche Situation nachweisen können (Einkommensnachweis, Auflistung der Verbindlichkeiten). Sie erteilen dem Anwalt ein Mandat. Daraufhin wird er sich mit dem Schuldner und dem Gläubiger in Verbindung setzen und versuchen, beide davon zu überzeugen, Sie aus der Bürgschaft zu entlassen. Ob es gelingt ist jedoch ungewiss. Eine Entlassung aus der Bürgschaft ist nur dann möglich, wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind.

            Lassen Sie sich diesen Vorfall eine Lehre sein und überlegen Sie in Zukunft lieber zweimal, bevor Sie eine Bürgschaft eingehen. Mit einigen Kosten (für den Anwalt) müssen Sie auf jeden Fall rechnen, selbst wenn Sie Erfolg haben werden.

              Eine Bürgschaft kann man nicht kündigen. Damit wäre der Sinn der Bürgschaft ja verfehlt, denn Sie sind als Bürge die Sicherheit für die Bank. Es gibt nur wenige Ausnahmen, dass Sie eine Bürgschaft anfechten können. Das wäre dann der Fall, wenn Sie mit dem Kreditnehmer emotional verbunden wären. Das ist dann der Fall, wenn es sich dabei um Familienangehörige, Kinder oder Ehepartner handeln würde.

              Auch im Fall, dass der Kreditnehmer ein Arbeitskollege wäre, könnte eine Bürgschaft unter Umständen angefochten werden, wenn die emotionale Bindung ausgenutzt worden wäre. Wenden Sie sich in Ihrem Fall an einen Rechtsanwalt, den werden Sie dann ohnehin brauchen, wenn Sie nicht bürgen wollen. Ein Bürge hat immer schlechte Karten, wenn der Kreditnehmer nicht mehr bezahlt.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo sqlinsidern,

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                Eine Bürgschaft kann, meines Wissens nach, nicht gekündigt werden. Sie läuft erst aus, wenn der Kreditnehmer das dazugehörige Darlehen abgezahlt hat, oder wenn Sie dieses als Bürge abgezahlt haben.

                Sie haben nur die Möglichkeit, in den ersten Tagen nach Abschluss des Kreditvertrags von diesem zurückzutreten. Aber ich vermute mal, das ist bei Ihnen nicht mehr möglich. Also müssen Sie leider in den sauren Apfel beißen, und den Kredit abzahlen, wenn der Kreditnehmer das nicht kann, oder will.
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                  Hallo,
                  Das ist keine einfache Sache. Wer bürgt, der zahlt, so zumindest ist die Rechtsprechung. Eine Möglichkeit wäre, wenn Sie nachweisen können, dass die Bürgschaft Sie finanziell überfordert. Oder die Bank ist Ihrer Aufklärung nicht nachgekommen. Ich habe einmal gelesen, wenn man einen neuen Bürgen beibringt, könnte man aus der Bürgschaft heraus. Inwieweit das aber stimmt, weiß ich jetzt nicht genau.

                  Aber wer übernimmt schon eine Bürgschaft für einen Kreditnehmer der in Insolvenz geht. Am besten Sie informieren sich über einen Anwalt und schildern ihm die Angelegenheit.

                    Eine Bankbürgschaft ist grundsätzlich auf die Dauer der Kreditgewährung ausgelegt. Das bedeutet für den Bürgen in Praxis, dass er bis zur Tilgung des Kredites an die Bürgschaft gebunden ist. Es gibt nur zwei Wege, um sich aus dieser Bürgschaft zu befreien. Die eine Variante liegt darin, dass innerhalb des Kreditvertrages eine Kündigungsfrist für den Bürgen schriftlich fixiert ist. Das ist allerdings selten der Fall, denn die Banken sind natürlich aufgrund der höheren Sicherheit, die durch den Bürgen entsteht, daran interessiert, dass die Bankbürgschaft für die gesamte Kreditlaufzeit erhalten bleibt.

                    Eine weitere Chance, sich aus der Bürgschaft zu befreien besteht darin, dass die Bürgschaft innerhalb eines sittenwidrigen Vertrages entstanden ist. Das ist dann der Fall, wenn der Bürge als solcher zwar akzeptiert wurde, wenn allerdings das Einkommen des Bürgen in der Höhe so gering ausfällt, dass aus dem pfändbaren Teil des Einkommens die Zinsen aus der Hauptschuld nicht abzugleichen sind. In der Praxis heißt das, dass das Einkommen des Bürgen zum Zeitpunkt der Übernahme der Bürgschaft schon relativ gering ausgefallen sein muss oder dass er bei einem höheren Einkommen auch vielen Personen - also beispielsweise in diesem Fall der Frau und einigen Kindern gegenüber - unterhaltspflichtig gewesen ist.

                    Die Sittenwidrigkeit des Vertrages nachzuweisen, ist allerdings schwierig genug. So lohnt es sich, falls hier der Verdacht besteht, dass ein Anwalt aufgesucht wird. In diesem Zusammenhang kann es dann, sofern die Sittenwidrigkeit nicht akzeptiert, auch durchaus zu einem Gerichtsverfahren kommen.

                    Die Frage, ob eine Kündigungsfrist im Vertrag enthalten ist, lässt sich einfach abgleichen. Dazu liegt der Bürgschaftsvertrag vor, der alle wichtigen Fragen zur Bürgschaft schriftlich fixiert. Dazu besteht die Möglichkeit, dass die Bank aufgesucht und ein Einblick in den Kreditvertrag beantragt wird. Als Bürge hat man das Recht dazu, sofern der Kreditvertrag beziehungsweise der Bürgschaftsvertrag in Kopie nicht mehr vorliegt.

                    In jedem Fall ist die Kündigung einer Bürgschaft mit ziemlichen Hürden behaftet, da diese für die Bank die Basis für die Kreditvergabe an bestimmte Personen darstellt. Könnte jede Bürgschaft einfach so beendet werden, hätte sie ihren Wert für Banken letztlich verloren. In den meisten Fällen kommt der Bürge aus einer solchen Bürgschaft leider nicht mit einem blauen Auge davon, sondern muss vollumfänglich für den Kredit haften.

                    Ist das Einkommen im Laufe der Bürgschaft unter die Pfändungsgrenze gesunken, kann der Bürge aktuell nicht belangt werden. Allerdings gilt hier die 30-jährige Frist für die Eintreibung offener Forderungen.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Da hast Du ein Problem. Eine Bürgschaft kann nur dann gekündigt werden, wenn der Kredit vollständig getilgt wurde oder aber Du eine andere Person findest, die Deine Stelle einnimmt. Eine letzte Möglichkeit wäre, in den Vertrag zu sehen. Wenn hier eine Kündigungsfrist vereinbart wurde, muss diese eingehalten werden. Sollte das nicht sein, ist die Bürgschaft quasi unkündbar. Die Kreditsumme sollte so schnell es geht bezahlt werden. Oder aber Du fragst denjenigen, der den Kredit aufgenommen hat, ob er eine andere Person einsetzen kann. Sollte er das nicht machen, bist Du nicht aus dem Vertrag raus.

                      Es kann versucht werden, eine außerordentliche Kündigung zu erwirken. Das geht aber nur, wenn der Bank nachgewiesen wird, dass sie den Kreditgeber oder den Bürgen falsch beraten hat. Solltest Du zum Beispiel mit einer schlechten Kreditwürdigkeit die Bürgschaft angenommen haben, kann eine außerordentliche Kündigung in Erwägung gezogen werden. Solltest Du selbst arbeitslos werden, kannst Du für keinen Kredit mehr bürgen. Dann wäre eine massive Verschlechterung deines Vermögens vorhanden.

                      Du solltest auf jeden Fall mit der Bank sprechen und Dich beraten lassen. Diese wissen genau, wie sie vorgehen werden oder auch nicht. Wenn Sie nicht wollen, dass Du aus dem Vertrag kommst, dann wird es kaum machbar sein. Eine Bürgschaft ist eine große Verantwortung. Die sollte der Kreditnehmer übernehmen. Daher solltest du auch mit ihm noch reden, damit die Sache geklärt wird. Vielleicht findet sich ja eine Lösung durch einen anderen Bürgen, der die Rolle übernimmt.

                        Hallo,

                        das ist wirklich ein ernstes Problem. Eine Bürgschaft kann nicht gekündigt werden. Wurde die Bürgschaft aber zeitlich abgesichert, so könnte sie gekündigt werden bzw. sie läuft dann nach einer bestimmten Zeit aus.

                        Eine Bürgschaft endet nur, wenn der Kredit bezahlt wurde. Sie haben mit Ihrem Vermögen für einen Kredit gebürgt. Normalerweise hätte die Bank sie dahingehend aufklären müssen. Hat sie das nicht getan und sie könnten das auch nachweisen, besteht ebenfalls die Möglichkeit die Bürgschaft zu kündigen.

                        Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Bürgschaft mit einem sittenwidrigen Vertrag zustande gekommen ist. Das geschieht dann, wenn die Bank den Bürgen, also Sie, als Bürgen akzeptiert hat, aber das Einkommen nicht umfassend geprüft hat. Das Einkommen eines Bürgen muss immer oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegen.

                        War das Einkommen schon bei der Kreditbeantragung so niedrig, kann die Bürgschaft als sittenwidrig angesehen werden. Um dies nachzuweisen, lohnt die Beauftragung eines Anwaltes. Aus der Bürgschaft kommen Sie auch, wenn ein neuer solventer Bürge gefunden wird. Hat sich das Einkommen aber im Laufe der Bürgschaft verringert, kann der Bürge nicht belangt werden.

                          Es ist nicht so einfach, eine Bürgschaft zu kündigen, denn der Gläubiger - in diesem Falle die Bank - möchte sich ja absichern. In Deinem Falle sei empfohlen, das Gespräch mit der Bank zu suchen und die Möglichkeiten zu erläutern.

                          Allein die Tatsache, dass sich die wirtschaftliche Lage des Kreditnehmers verschlechtert hat, ist kein Kündigungsgrund.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Hallo,

                            eine Bürgschaft kann nicht einfach gekündigt werden. Wer eine Bürgschaft leistet, der muss im Ernstfall den Kredit weiter bezahlen, so sagt es die Rechtsprechung.

                            Eine andere Möglichkeit wäre, wenn Sie eine andere solvente Person finden, die die Bürgschaft von Ihnen übernimmt. Aber wie ich mir vorstellen kann, wird sich da niemand finden.

                            Aber was mich stutzig macht ist Ihre Aussage, dass Sie sich eventuell anfallende Kreditraten nicht leisten können. Sie müssten der Bank dann nachweisen, dass Sie nicht genügend aufgeklärt wurden, dass die Bürgschaft Sie finanziell überfordert.

                            Das wäre dann eine sittenwidrige Bürgschaft und Sie kämen aus der Bürgschaft heraus. Allerdings ist diese Sittenwidrigkeit schwer nachzuweisen. Lohnenswert könnte es sein, sich bei einem Anwalt dahingehend zu informieren.

                            Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, könnte diese vielleicht die Anwaltskosten übernehmen.

                            Ich würde zuerst einmal so vorgehen. Erkundigen Sie sich bei der Bank wie es mit der Rückzahlung des Kredites bestellt ist. Normalerweise wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr bezahlt, müssten Sie schon längst in die Pflicht genommen worden sein.

                            Aber Sie haben dahingehend ja noch nichts gehört, wie ich vermute. Setzen Sie sich auch mit dem Kreditnehmer außereinander, schließlich haben Sie mit Ihrem guten Namen für dessen Schulden gebürgt.

                            Auf jeden Fall würde ich mir Einblick in den Kreditvertrag verschaffen, dazu haben Sie als Bürge das Recht.

                              Eins vorweg, eine Bürgschaft kann nicht gekündigt werden. Aber ich verstehe Ihre neutrale Haltung nicht, schließlich haben Sie mit Ihrer guten Bonität für einen anderen gebürgt.

                              Sie haben alles Recht der Welt bei der Bank nachzufragen, wie es um die Zahlungen des Kreditnehmers bestellt ist. Aber ich glaube, dass da noch nichts passiert ist, denn dann hätte die Bank sie schon längst angeschrieben, dass Sie den Kredit weiter bezahlen müssen.

                              Sie könnten die Bürgschaft eventuell kündigen, wenn Sie einen anderen solventen Bürgen beschaffen könnten. Aber wo findet man den schon.

                              Wie Sie schreiben, könnten Sie sich nicht leisten, die eventuell anfallenden Raten zu bezahlen. Hier bestünde eine Möglichkeit und zwar indem Sie nachweisen, dass die Bank Sie damals nicht ausreichend geprüft hat. Damit wäre die Bürgschaft sittenwidrig.

                              Jede Bank prüft einen Bürgen umfassend, ob er auch in der Lage ist einen Kredit zu bezahlen, sollte es beim Kreditnehmer zu einem Ausfall kommen. Warum aber setzen Sie sich mit dem Kreditnehmer nicht in Verbindung.

                              Sie haben das Recht, dass dieser seine Finanzen offenlegt. Hier könnte vielleicht ein klärendes Gespräch helfen.

                              Sie brauchen keine schlafenden Hunde zu wecken, wenn der Kreditnehmer nicht mehr bezahlt, nimmt die Bank Sie in die Pflicht, denn das ist mit der Bürgschaft festgelegt.

                              Mein Tipp: Vereinbaren Sie mit der Bank einen Termin und fragen Sie nach, wie es um den Kredit bestellt ist. Haben Sie vielleicht eine Rechtsschutzversicherung?

                              Damit könnten Sie gegebenenfalls einen Anwalt einschalten. Der könnte Ihnen aber nur helfen, wenn Sie nachweisen möchten, dass die Bürgschaft sittenwidrig ist.

                              Hat sich aber lediglich Ihre finanzielle Lage seit der Leistung der Bürgschaft verschlechtert, wird es sehr schwer werden aus der Bürgschaft zu kommen

                                Du kannst aus der Bürgschaft nur raus, wenn der Kredit entweder getilgt wird oder eine andere Person für dich einspringt. Die Bürgschaft ist fest im Vertrag verankert.

                                Du kannst nicht einfach sagen, du bürgst nicht mehr. Entweder du konfrontierst die Person damit, dass ein Kreditausfall zu befürchten ist oder du lässt es auf dich zukommen.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Da werden Sie mit Schwierigkeiten kämpfen müssen. Denn eine Bürgschaft ist nicht einfach zu kündigen.

                                  Die Bürgschaft endet erst, wenn der Kredit bezahlt ist. Sie als Bürge haben mit Ihrem Vermögen gebürgt und den Kreditvertrag unterschrieben. Den Weg zum Anwalt könnten Sie sich eigentlich sparen.

                                  Eine Bürgschaft ist keineswegs ein kleiner Freundschaftsdienst den man eben mal für einen guten Freund erfüllt. Es hat schon viele Bürgschaften gegeben, wo der Bürge finanziell ruiniert wurde.

                                  Dennoch würde ich mir an Ihrer Stelle Klarheit verschaffen. Was heißt hier "keine schlafenden Hunde" wecken. Schließlich haben Sie mit Ihrem guten Namen gebürgt und Sie haben ein Recht darauf, zu erfahren, was es mit der Tilgung des Kredites auf sich hat.

                                  Wie mir scheint, wurden Sie von der Bank nicht umfassend aufgeklärt. Das ist die Pflicht einer Bank dies zu tun. Sie muss prüfen ob der Bürge überhaupt finanziell in der Lage ist bei einem Kreditausfall den Kredit weiter zu bezahlen.

                                  Wenn Sie hier der Bank Nachlässigkeiten nachweisen könnten, bestünde vielleicht die Möglichkeit, dass Sie aus der Bürgschaft rauskommen. Das ist aber sehr schwer.

                                  War vielleicht vor der Kreditaufnahme schon bekannt, dass der Kreditnehmer eine desolate finanzielle Lage hatte und nur mit einem Bürgen, also Ihnen, einen Kredit erhielt.

                                  Das sind Fragen die ein Anwalt Ihnen beantworten könnte.

                                  Generell kämen Sie aus der Bürgschaft, wenn Sie einen solventen Nachfolger als Bürge nennen könnten. Außerdem würde ich mich sofort kundig machen, wie die finanzielle Lage des Kreditnehmers aussieht.

                                  Mein Tipp: Bestehen Sie auf die Klärung der finanziellen Lage und vereinbaren Sie einen Termin beim Anwalt. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, würde Sie das nichts zusätzlich kosten.

                                    Sie können keine Bürgschaft kündigen. Da kann Ihnen auch kein Anwalt weiterhelfen.

                                    Durch Ihre Unterschrift haben Sie sich dazu verpflichtet, für den Kredit zu bürgen. Das bedeutet auch, dass Sie ab dem Zeitpunkt für den Kredit zahlen müssen, wenn der Kreditnehmer, für den Sie gebürgt haben, nicht mehr zahlt.

                                    Die Bank fragt auch nicht danach, ob Sie sich das leisten können. Die Bürgschaft endet nur dann, wenn der Kredit vollständig abgezahlt ist.

                                    Deshalb sollte man sich immer vorher überlegen, ob man sich diese Bürde aufhalsen will. Geld verdirbt die Freundschaft, denn damit dürfte es dann wohl vorbei sein.

                                    Sie haben keine Wahl, als sich unter Umständen mit der Bank in Verbindung zu setzen, bei der Sie gebürgt haben. Vielleicht lässt sich eine Lösung finden.

                                    Denn es sieht so aus, wenn Sie nicht bezahlen können, dann erfolgen Mahnungen und das geht hin bis zu einer Pfändung. Klären Sie das lieber vorher.

                                      Sie können eine Bürgschaft nicht kündigen. Wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlen kann, dann haften Sie für den Kredit.

                                      Da ist nichts zu machen. Die Bank kommt dann auf Sie zu, wenn der Fall eingetreten ist. Das hätten Sie sich vorher überlegen sollen.

                                      Haben Sie sich denn nicht informiert? Eine Bürgschaft ist immer eine undankbare Sache und mit einem hohen Risiko behaftet. Da kann Ihnen keiner helfen.

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                                      Thomas Mücke

                                      Thomas Mücke

                                      Jahrgang 1975

                                      Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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                                      • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
                                      • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                      • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                      Lebenslauf

                                      Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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