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Wer haftet bei Privatinsolvenz – der Lebenspartner auch?
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Wer haftet bei Privatinsolvenz – der Lebenspartner auch?

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    Wer haftet bei Privatinsolvenz – der Lebenspartner auch?

    Ich würde gerne wissen, ob bei einer Privatinsolvenz der Lebenspartner mit haftet. Hat hier jemand Erfahrungen oder weiß, unter welchen Umständen das der Fall sein könnte?

    Gibt es vielleicht bestimmte Konstellationen oder Verträge, die man meiden sollte?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Grundsätzlich haftet der Lebenspartner bei einer Privatinsolvenz nicht automatisch mit. Das Insolvenzverfahren betrifft die Person, die insolvent ist, und deren Verbindlichkeiten. Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn gemeinsame Verträge bestehen, wie etwa gemeinschaftliche Kredite oder Bürgschaften. In solchen Fällen kann der Lebenspartner zur Haftung herangezogen werden.

    Auch bei gemeinsamen Konten oder wenn der Partner für Verbindlichkeiten unterschrieben hat, kann eine Haftung entstehen. Besonders kritisch sind Eheverträge oder Partnerschaftsverträge, die finanzielle Verpflichtungen regeln.

    Wichtig ist also, genau zu prüfen, welche Verträge und Verpflichtungen gemeinsam eingegangen wurden. Wenn man das vermeiden will, sollte man keine Bürgschaften für den Partner übernehmen und auf getrennte Konten achten.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Ich schließe mich herrscherdesschatten an und möchte ergänzen: Bei einer Privatinsolvenz haftet der Lebenspartner nur dann, wenn er als Mitverpflichteter oder Bürge in den Verträgen auftaucht. Das betrifft vor allem gemeinsame Kredite oder Mietverträge. In der Praxis heißt das, wenn der Lebenspartner beispielsweise einen Kredit mit unterschrieben hat, kann die Bank von ihm die Rückzahlung fordern, auch wenn der eigentliche Schuldner insolvent ist.

      Außerdem gibt es die sogenannte Zahlungspflichtige Person bei gemeinsamen Konten. Wenn beide Kontoinhaber sind, haften beide für Überziehungen. Das kann bei einer Privatinsolvenz problematisch werden.

      Verträge, die man meiden sollte, sind vor allem solche, bei denen man als Bürge für den Partner einsteht oder gemeinsame Kredite ohne klare Regelungen eingeht. Eine Trennung der Finanzen ist hier der beste Schutz.

      Interessant ist auch, dass manche Banken bei einer Privatinsolvenz des Partners den Kredit kündigen können, selbst wenn der andere Partner nicht insolvent ist.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Danke für die Infos, herrscherdesschatten und AlexTheGreat! Also am besten keine Bürgschaften übernehmen und Finanzen strikt trennen, um Risiken zu vermeiden.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Ich finde es wichtig, das Thema noch etwas breiter zu betrachten. Privatinsolvenz betrifft nur den Schuldner selbst, aber die Auswirkungen können den Lebenspartner indirekt treffen, vor allem wenn man wirtschaftlich zusammenlebt.

          Zum Beispiel: Wenn ihr gemeinsam eine Wohnung gemietet habt, haftet der Lebenspartner weiterhin für die Miete, auch wenn der andere insolvent ist. Das kann zur Belastung werden, wenn das Einkommen des Partners nicht ausreicht.

          Ein weiterer Punkt sind gemeinsame Kredite. Selbst wenn der Lebenspartner nicht insolvent ist, kann die Bank die Rückzahlung vom Partner fordern, wenn er mitverpflichtet ist. Das betrifft auch Kreditkarten oder Ratenkäufe.

          Es gibt aber auch Situationen, in denen der Lebenspartner nicht haftet, etwa wenn er nicht unterschrieben hat und keine Bürgschaft übernommen wurde.

          Wichtig ist, dass man sich frühzeitig beraten lässt und eventuell einen Rechtsanwalt oder Schuldnerberater hinzuzieht, um die individuelle Situation zu klären.

          Verträge, die man unbedingt meiden sollte, sind solche mit unklaren Haftungsregelungen oder ohne schriftliche Vereinbarungen. Auch sollte man keine gemeinsamen Konten nutzen, wenn eine Privatinsolvenz droht.

          Letztlich schützt die Privatinsolvenz den Schuldner vor seinen Gläubigern, aber nicht automatisch den Lebenspartner vor finanziellen Folgen.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Ich möchte hier noch ergänzen, dass es auch auf die Art der Partnerschaft ankommt. Bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft oder Ehe gibt es oft gemeinsame Vermögensverhältnisse, die Einfluss auf die Haftung haben können.

            Bei einer Ehe gilt in der Regel der Güterstand der Zugewinngemeinschaft, was bedeutet, dass Vermögen und Schulden grundsätzlich getrennt bleiben, aber der Zugewinn im Falle einer Scheidung ausgeglichen wird. Das heißt, die Schulden aus der Privatinsolvenz betreffen den Partner nicht direkt, aber indirekt kann es Auswirkungen auf den Zugewinnausgleich geben.

            Anders sieht es bei Gütergemeinschaften aus, wo Vermögen und Schulden gemeinschaftlich verwaltet werden. Hier kann der Lebenspartner auch direkt haften.

            Bei unverheirateten Paaren ist die Haftung meist auf denjenigen beschränkt, der den Vertrag unterschrieben hat.

            Außerdem sollte man beachten, dass bei gemeinsamen Krediten oder Bürgschaften die Bank beide Partner in Anspruch nehmen kann. Die Privatinsolvenz entbindet nicht automatisch von der Haftung bei gemeinsamen Verträgen.

            Es ist ratsam, vor Abschluss von Verträgen genau zu prüfen, ob und wie der Lebenspartner haftet, und gegebenenfalls getrennte Verträge zu bevorzugen.

            Auch eine Beratung durch einen Fachanwalt für Insolvenzrecht kann hier sehr hilfreich sein.

              Ich finde es wichtig, dass wir das Thema auch aus der Perspektive der psychologischen und sozialen Folgen betrachten. Eine Privatinsolvenz ist nicht nur eine finanzielle Belastung, sondern kann auch das Vertrauen und die Beziehung zwischen Lebenspartnern stark belasten.

              Wenn einer der Partner insolvent wird, entsteht oft eine große Unsicherheit und Angst vor finanziellen Konsequenzen. Gerade wenn gemeinsame Verpflichtungen bestehen, kann das zu Streit und Misstrauen führen.

              Deshalb ist es umso wichtiger, offen und ehrlich über die finanzielle Situation zu sprechen und gemeinsam Lösungen zu finden.

              Aus rechtlicher Sicht, wie schon erwähnt, haftet der Lebenspartner nur bei gemeinsamen Verträgen oder Bürgschaften. Aber emotional kann die Situation viel komplexer sein.

              Verträge sollten daher nicht nur unter wirtschaftlichen, sondern auch unter partnerschaftlichen Gesichtspunkten abgeschlossen werden.

              Eine klare Trennung der Finanzen kann helfen, Konflikte zu vermeiden, aber auch gemeinsame finanzielle Planung ist wichtig, um die Beziehung zu stärken.

              Abschließend: Eine Privatinsolvenz betrifft immer beide Partner, auch wenn die Haftung rechtlich begrenzt ist.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo Exuzu7,

                wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)

                Danke an alle für die ausführlichen Beiträge! Ich möchte noch hinzufügen, dass es bei einer Privatinsolvenz auch auf die Art der Schulden ankommt.

                Wenn der Lebenspartner beispielsweise nicht für die Schulden unterschrieben hat, haftet er nicht. Aber bei gemeinsamen Krediten oder wenn der Partner als Bürge eingetragen ist, kann es anders aussehen.

                Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schufa. Bei einer Privatinsolvenz wird die Schufa-Auskunft des Schuldners negativ beeinflusst. Das kann auch den Lebenspartner betreffen, wenn gemeinsame Verträge bestehen oder wenn der Partner als Bürge fungiert.

                Es gibt auch die Möglichkeit, dass der Lebenspartner durch eine sogenannte Haftungsfreistellung vor der Haftung geschützt wird, wenn das im Vertrag vereinbart wurde. Das ist aber eher selten.

                Wenn man sich in einer solchen Situation befindet, sollte man unbedingt professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um die individuellen Risiken zu verstehen.

                Ich persönlich würde raten, keine Bürgschaften für den Partner zu übernehmen und bei gemeinsamen Verträgen genau zu prüfen, wie die Haftung geregelt ist.

                Das Thema ist komplex, aber mit der richtigen Information kann man viel vermeiden.
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                  Stimmt, girl2007, die Schufa kann echt zum Problem werden, wenn man gemeinsam haftet. Besser, man hält alles getrennt und macht keine Bürgschaften.

                    Was fabriquerW sagt, ist absolut richtig. Gerade die Schufa ist ein Punkt, den viele unterschätzen. Wenn der Lebenspartner als Bürge eingetragen ist, kann das negative Schufa-Einträge für ihn bedeuten, selbst wenn er nicht insolvent ist.

                    Das kann zukünftige Kredite oder Verträge erschweren. Daher sollte man vor einer Bürgschaft genau überlegen, ob man das Risiko eingehen will.

                    Auch wenn man verheiratet ist, schützt das nicht automatisch vor Haftung bei gemeinsamen Verträgen. Die rechtliche Trennung der Finanzen ist hier entscheidend.

                    Ich empfehle, bei der Aufnahme von Krediten oder anderen finanziellen Verpflichtungen immer einen Blick auf die Vertragsbedingungen zu werfen und im Zweifel rechtlichen Rat einzuholen.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Es ist interessant, wie viele Aspekte hier schon genannt wurden, aber ich möchte das Thema noch einmal aus einer ganz anderen Perspektive beleuchten: Die psychologische Komponente und die Verantwortung, die beide Partner tragen.

                      Eine Privatinsolvenz ist nicht nur ein juristisches oder finanzielles Thema, sondern auch eine Herausforderung für die Beziehung. Die Angst vor finanziellen Konsequenzen kann zu Stress, Streit und sogar Trennung führen.

                      Wichtig ist, dass beide Partner offen über ihre finanzielle Situation sprechen und gemeinsam Entscheidungen treffen. Das bedeutet auch, gemeinsam Verträge zu prüfen und Risiken abzuwägen.

                      Die Haftung des Lebenspartners ist zwar rechtlich begrenzt, aber die emotionale Belastung ist es nicht. Wenn man als Partner Bürgschaften übernimmt, sollte man sich der Verantwortung bewusst sein.

                      Ich empfehle daher, neben der rechtlichen Beratung auch eine partnerschaftliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um Konflikte zu vermeiden.

                      Letztlich geht es darum, gemeinsam einen Weg zu finden, der sowohl die finanzielle als auch die emotionale Sicherheit gewährleistet.

                        Ich finde, ihr habt alle wichtige Punkte angesprochen. Ich möchte noch kurz auf die Praxis eingehen: Bei meiner Schwester war es so, dass sie und ihr Partner getrennte Konten hatten, aber gemeinsam einen Kredit aufgenommen hatten. Als sie insolvent wurde, hat die Bank sofort vom Partner die Rückzahlung verlangt.

                        Das hat ihn finanziell stark belastet, obwohl er nichts mit der Insolvenz zu tun hatte. Das zeigt, wie wichtig es ist, bei gemeinsamen Krediten vorsichtig zu sein.

                        Wenn man schon gemeinsame Kredite aufnimmt, sollte man unbedingt vertraglich regeln, wie im Fall einer Insolvenz verfahren wird.

                        Auch sollte man sich darüber im Klaren sein, dass die Bank im Zweifel beide zur Zahlung auffordern kann.

                          Leute, mal ehrlich: Wer in einer Beziehung ist, sollte eigentlich wissen, worauf er sich einlässt. Klar, bei einer Privatinsolvenz haftet der Partner nicht automatisch, aber wenn man zusammen Schulden macht, dann gehört das Risiko auch beiden.

                          Ich finde, man sollte nicht nur auf die rechtlichen Aspekte schauen, sondern auch auf das Vertrauen und die Kommunikation. Wenn das nicht passt, wird’s eh schwierig.

                          Und klar, Bürgschaften sind ein Risiko, das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Aber wenn man sich sicher ist, kann man das machen.

                          Wichtig ist, dass man nicht blind irgendwelche Verträge unterschreibt, sondern genau weiß, was man tut.

                          Also: Offen reden, klare Absprachen treffen und keine falschen Hoffnungen haben.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Ich möchte noch ergänzen, dass bei einer Privatinsolvenz der Lebenspartner nur dann haftet, wenn er als Mitverpflichteter in Verträgen steht. Das betrifft vor allem Kredite und Bürgschaften.

                            Ansonsten bleibt die Haftung beim Schuldner.

                              Bei uns in der Familie war das so: Mein Onkel hat eine Privatinsolvenz gemacht, aber seine Frau musste nicht haften, weil sie nichts unterschrieben hatte. Trotzdem war es für die Familie eine schwere Zeit.

                                Ich finde, ihr habt alle gute Punkte genannt. Wichtig ist auch, dass man keine Vorkosten bei Kreditvermittlern zahlt, wenn man in einer solchen Situation ist.

                                Das kann schnell in eine Falle führen.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Vorkosten sind echt eine Falle, gerade bei Leuten mit finanziellen Problemen. Man sollte immer auf seriöse Anbieter achten und keine Vorauszahlungen leisten.

                                    Ich möchte noch auf die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehen: Bei einer Privatinsolvenz wird das Vermögen des Schuldners verwertet, um die Gläubiger zu befriedigen. Der Lebenspartner ist nur dann betroffen, wenn er Mitverpflichteter ist.

                                    Es gibt auch den sogenannten Pfändungsschutz, der das Existenzminimum sichert. Das gilt aber nur für den Schuldner selbst.

                                    Verträge, bei denen der Lebenspartner haftet, sind meist solche mit gemeinsamer Unterschrift oder Bürgschaften.

                                    Daher ist es ratsam, bei finanziellen Schwierigkeiten keine Bürgschaften zu übernehmen und Verträge genau zu prüfen.

                                    Auch sollte man sich vor der Aufnahme von Krediten über die Pfändungsfreigrenzen informieren, um Risiken zu minimieren.

                                      Ich möchte nochmal zusammenfassen: Der Lebenspartner haftet bei einer Privatinsolvenz nur, wenn er Mitverpflichteter ist, also z.B. bei gemeinsamen Krediten oder Bürgschaften.

                                      Es gibt keine automatische Haftung nur durch die Partnerschaft.

                                      Man sollte Verträge vermeiden, die eine gemeinsame Haftung vorsehen, und Bürgschaften nur mit Vorsicht eingehen.

                                      Die Trennung der Finanzen ist der beste Schutz.

                                      Außerdem kann eine Privatinsolvenz Auswirkungen auf die Schufa haben, was auch den Partner indirekt treffen kann, wenn gemeinsame Verträge bestehen.

                                      Wer sich unsicher ist, sollte unbedingt rechtlichen Rat einholen.

                                        Ich möchte noch ergänzen, dass es bei einer Privatinsolvenz auch auf den Güterstand ankommt. Bei einer Zugewinngemeinschaft sind Schulden grundsätzlich getrennt, aber bei einer Gütergemeinschaft haftet man gemeinsam.

                                        Auch bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft können andere Regeln gelten.

                                        Wichtig ist, dass man vor Vertragsabschluss genau prüft, welche Haftungsrisiken bestehen.

                                        Im Zweifel kann ein Anwalt helfen, die Verträge zu verstehen und Risiken zu minimieren.

                                          Also, zusammengefasst: Lebenspartner haften nur bei gemeinsamer Unterschrift oder Bürgschaft. Sonst nicht.

                                          Trennung der Finanzen schützt.

                                            Carla bringt es auf den Punkt. Ergänzend: Wenn ihr euch auf gemeinsame Verträge einlasst, dann immer mit klaren Haftungsregelungen.

                                            Und keine Bürgschaften ohne gründliche Prüfung. Die Privatinsolvenz betrifft nur den Schuldner, aber gemeinsame Verpflichtungen können den Partner belasten.

                                              Danke an alle für die ausführlichen Antworten! Das hat mir sehr geholfen, die Risiken besser zu verstehen und worauf ich achten muss.

                                              Der Moderator dieser Topic

                                              Thomas Mücke

                                              Thomas Mücke

                                              Jahrgang 1975

                                              Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

                                              message icon

                                              Jetzt dem Moderator eine Frage stellen

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                                              • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
                                              • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                              • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                              Lebenslauf

                                              Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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