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    Kann mir jemand erklären, wie genau die Verjährung von Schulden funktioniert? Ich habe alte Schulden und bin mir nicht sicher, ob diese bereits verjährt sind oder nicht.

    Wie finde ich das heraus und welche Schritte sollte ich unternehmen, wenn sie tatsächlich noch nicht verjährt sind? Gibt es bestimmte Anzeichen dafür, dass Schulden verjährt sind, und wie gehe ich vor, um meine Situation zu klären?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Die Verjährung von Schulden ist ein komplexes Thema, das viele oft verwirrt. Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist in Deutschland drei Jahre.

    Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Das heißt, wenn du beispielsweise 2019 eine Rechnung nicht bezahlt hast, beginnt die Verjährungsfrist am 31.12.2019 und endet am 31.12.2022.

    Danach kannst du die Forderung mit der Einrede der Verjährung abwehren. Allerdings gibt es Ausnahmen: Bei manchen Schulden, wie zum Beispiel aus Mietverträgen oder Werkverträgen, gelten andere Fristen.

    Wichtig ist auch, dass die Verjährung unterbrochen werden kann, zum Beispiel durch eine Mahnung oder eine Ratenzahlung. Dann beginnt die Frist von neuem.

    Wenn du dir unsicher bist, ob deine Schulden verjährt sind, solltest du deine Unterlagen prüfen und eventuell beim Gläubiger nachfragen, ob noch Forderungen bestehen. Wenn die Schulden noch nicht verjährt sind, ist es ratsam, Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen, etwa durch Ratenzahlung.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Trickit bringt es auf den Punkt. Schulden verjähren nicht einfach so, wenn du weiter mit dem Gläubiger redest oder Zahlungen machst, fängt die Frist wieder von vorne an.

      Mein Tipp: Versuch erst gar nicht, neue Schulden zu machen, sondern spar lieber.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        PaulBergmann hat recht, Schulden sind ein ernstes Thema. Die Verjährung von Schulden hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie trickit schon erklärt hat.

        Wichtig ist, dass du genau prüfst, ob es eine Unterbrechung der Verjährung gab, etwa durch Mahnungen oder Teilzahlungen. Außerdem gibt es unterschiedliche Verjährungsfristen, je nachdem, um welche Art von Schuld es sich handelt.

        Wenn du dir unsicher bist, kannst du auch einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle kontaktieren. Das kann helfen, deine Situation zu klären und einen Plan zu entwickeln, wie du mit den Schulden umgehen kannst.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Ergänzend zu den bisherigen Beiträgen möchte ich noch auf die rechtlichen Grundlagen eingehen. Die Verjährung von Schulden ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt, insbesondere in den §§ 194 ff.

          BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat.

          Allerdings kann diese Frist durch verschiedene Handlungen unterbrochen werden, wie z.B. durch eine schriftliche Mahnung, Anerkenntnis der Schuld oder Verhandlungen über die Schuld.

          Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Es gibt auch längere Verjährungsfristen, z.B.

          zehn Jahre für Ansprüche aus einem notariellen Schuldanerkenntnis oder aus einem Grundbuch. Ein wichtiges Anzeichen für eine nicht verjährte Schuld ist, wenn der Gläubiger weiterhin Forderungen stellt oder Mahnungen verschickt.

          Um deine Situation zu klären, solltest du zunächst alle Unterlagen sammeln und prüfen, wann die Forderungen entstanden sind und ob es Unterbrechungen gab. Im Zweifel kann ein Gespräch mit dem Gläubiger oder eine Schuldnerberatung hilfreich sein, um eine Lösung zu finden.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Die Hinweise von craigbasile sind sehr hilfreich, vor allem der Verweis auf die gesetzlichen Grundlagen. Ich möchte noch hinzufügen, dass es wichtig ist, auch die Art der Schuld zu beachten.

            Beispielsweise verjähren Forderungen aus Mietverträgen nach sechs Monaten, während andere Forderungen die reguläre Frist von drei Jahren haben. Wenn du alte Schulden hast, solltest du auch prüfen, ob eventuell ein gerichtlicher Titel vorliegt, denn dann gelten andere Verjährungsfristen.

            Ein gerichtlicher Titel kann zum Beispiel ein Urteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein. In solchen Fällen kann die Verjährung bis zu 30 Jahre betragen.

            Deshalb ist es sinnvoll, sich genau zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um deine Situation realistisch einzuschätzen.

              Wichtig ist auch, dass du keine Zahlungen machst, wenn du sicher bist, dass die Schulden verjährt sind. Jede Zahlung kann die Verjährung wieder neu starten.

              Das sollte man nicht unterschätzen.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo hanna91,

                wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)

                Kuhlatwork hat einen wichtigen Punkt angesprochen. Wenn du die Verjährung abwarten willst, solltest du keine Teilzahlungen leisten oder sonstige Anerkenntnisse der Schuld abgeben.

                Denn das kann die Verjährung stoppen und die Frist beginnt von vorne. Falls du Mahnungen bekommst, solltest du diese genau prüfen und eventuell rechtlichen Rat einholen.

                Manchmal ist es auch sinnvoll, den Gläubiger schriftlich auf die Verjährung hinzuweisen, wenn du sicher bist, dass die Forderung verjährt ist.
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                Der Moderator dieser Topic

                Thomas Mücke

                Thomas Mücke

                Jahrgang 1975

                Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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                Referenzen

                • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
                • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                Lebenslauf

                Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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