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Was heißt unverbindlich wirklich?
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Was heißt unverbindlich wirklich?

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    Was heißt unverbindlich wirklich?

    Ich frage mich oft, was genau unverbindlich heißt und in welchem Kontext es verwendet wird. Gibt es dabei Unterschiede je nach Situation, z.B.

    bei Angeboten oder Einladungen? Ich würde mich über eure Erklärungen und Erfahrungen freuen, damit ich in Zukunft besser verstehe, was damit gemeint ist und wie ich es selbst anwenden kann.

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Unverbindlich bedeutet für mich, dass keine Verpflichtung entsteht. Bei Angeboten heißt es oft, dass man nicht sofort zusagen muss.

    Bei Einladungen ist es eher eine höfliche Form, ohne Druck zuzusagen.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Poborsky trifft den Kern schon gut. Unverbindlich ist ein Begriff, der im Alltag und besonders im Geschäftsleben häufig genutzt wird, um klarzustellen, dass eine Handlung oder ein Angebot keine rechtliche Bindung erzeugt.

      Bei Angeboten bedeutet „unverbindlich“ meist, dass du dir das Angebot anschauen kannst, ohne dass du dich sofort festlegen musst. Zum Beispiel kann ein Händler sagen: „Hier ist ein unverbindliches Angebot“, damit du dich in Ruhe entscheiden kannst.

      Bei Einladungen ist es eher eine soziale Floskel: „Du bist unverbindlich eingeladen“ heißt, dass du nicht verpflichtet bist zu kommen, und keine negativen Konsequenzen hast, wenn du absagst. Wichtig ist, dass der Kontext entscheidet, wie stark diese Unverbindlichkeit ist.

      Im Geschäftsleben kann „unverbindlich“ trotzdem eine gewisse Erwartungshaltung erzeugen, während es bei privaten Einladungen oft lockerer ist. Außerdem kann „unverbindlich“ auch bedeuten, dass ein Angebot oder eine Einladung jederzeit widerrufen werden kann.

      Man sollte also immer genau hinschauen, in welchem Zusammenhang der Begriff verwendet wird, um Missverständnisse zu vermeiden. Poborsky, deine kurze Erklärung ist super, aber man sollte auch bedenken, dass „unverbindlich“ nicht gleichbedeutend mit „kostenlos“ oder „ohne Folgen“ ist.

      Manchmal können sich daraus auch Verpflichtungen ergeben, wenn man sich später doch entscheidet.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        WesternBoy hat das schon sehr gut erläutert, besonders den Unterschied zwischen geschäftlichen und privaten Kontexten. Ich möchte noch ergänzen, dass „unverbindlich“ auch in der Rechtssprache eine Rolle spielt.

        Zum Beispiel bei sogenannten „unverbindlichen Angeboten“ im Vertragsrecht: Hier bedeutet es, dass der Anbieter sich nicht verpflichtet, das Angebot auch tatsächlich anzunehmen oder zu erfüllen. Das kann zum Beispiel bei Preisangeboten im Handel der Fall sein, die als „unverbindlich“ gekennzeichnet sind, um sich vor Preisschwankungen oder Irrtümern zu schützen.

        Außerdem gibt es Situationen, in denen „unverbindlich“ als eine Art Vorstufe zu einer verbindlichen Zusage dient. Man kann sich unverbindlich informieren oder anmelden, ohne dass daraus sofort eine Verpflichtung entsteht.

        In der Praxis bedeutet das, dass man sich erst mal orientieren kann, ohne direkt in eine bindende Vereinbarung zu geraten. Das ist zum Beispiel bei Probefahrten, kostenlosen Beratungen oder auch bei Einladungen zu Veranstaltungen oft der Fall.

        Wichtig ist, dass man bei „unverbindlich“ immer genau prüft, ob es sich um eine rein informelle Aussage handelt oder ob eventuell doch rechtliche Konsequenzen entstehen können. In manchen Fällen kann eine „unverbindliche“ Zusage später durch Verhalten oder weitere Kommunikation verbindlich werden.

        Deshalb ist es ratsam, bei wichtigen Angelegenheiten schriftlich festzuhalten, ob etwas wirklich unverbindlich ist oder nicht. Insgesamt ist „unverbindlich“ also ein flexibler Begriff, der je nach Kontext unterschiedliche Bedeutungen haben kann.

        Danke an WesternBoy und Poborsky für die ersten guten Gedanken dazu.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          LINIS, deine Ausführungen bringen nochmal eine wichtige juristische Perspektive rein, die viele oft übersehen. Ich finde, im Alltag wird „unverbindlich“ häufig sehr locker verwendet, aber gerade bei Verträgen oder Angeboten sollte man da wirklich vorsichtig sein.

          Zum Beispiel bei Online-Shopping sieht man oft „unverbindlich anfragen“ oder „unverbindliches Angebot“. Da heißt es eigentlich, dass du noch nichts unterschrieben hast und dich nicht festlegen musst.

          Aber wenn du dann das Angebot annimmst, wird es verbindlich. Es ist also eine Art Schutz für beide Seiten, dass man erst mal in Ruhe prüfen kann, ohne sofort zuzusagen.

          Bei Einladungen ist es eher eine soziale Höflichkeit, wie WesternBoy schon gesagt hat. Man will niemanden unter Druck setzen, aber trotzdem zeigen, dass man sich freut, wenn jemand kommt.

          Interessant finde ich auch, dass „unverbindlich“ in manchen Branchen als Marketingstrategie genutzt wird, um Hemmschwellen abzubauen. Zum Beispiel bei Finanzprodukten oder Versicherungen, wo man sagt: „Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an“, um Kunden zu locken, ohne dass diese sich sofort binden.

          Das kann aber auch zu Verwirrung führen, wenn man nicht genau weiß, was danach passiert. Deshalb ist es immer gut, nachzufragen oder die Bedingungen genau zu lesen.

          Ich persönlich nutze „unverbindlich“ oft, wenn ich jemandem eine Einladung schicke, um klarzumachen, dass ich Verständnis habe, wenn es nicht klappt. Aber ich weiß, dass das nicht immer für alle gleich gilt.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            jojorazore, du hast recht, oft ist „unverbindlich“ einfach ein Trick, damit man sich nicht festlegen muss. Aber man sollte immer aufpassen, was danach passiert.

              BrianFor, genau! Ich hatte mal ein „unverbindliches“ Angebot für einen Kredit, und am Ende war ich plötzlich verpflichtet, weil ich zu schnell unterschrieben habe.

              Also „unverbindlich“ heißt nicht immer, dass man komplett frei ist. Man sollte immer alles genau lesen und nachfragen.

              Auch bei Einladungen kann „unverbindlich“ unterschiedlich gemeint sein – manchmal ist es nur höflich, manchmal eher eine versteckte Erwartung, dass man doch kommt.
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                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo r6fjax,

                wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)

                solo, dein Beispiel zeigt sehr gut, wie wichtig es ist, den Begriff „unverbindlich“ nicht zu unterschätzen. Ich möchte das Thema aus meiner Erfahrung im Finanzbereich ergänzen.

                Gerade bei Kreditangeboten oder Finanzprodukten wird „unverbindlich“ oft verwendet, um Kunden zu locken. Das heißt, du kannst ein Angebot anfordern oder dich informieren, ohne sofort einen Vertrag zu unterschreiben.

                Aber sobald du eine Unterschrift leistest oder bestimmte Bedingungen akzeptierst, wird daraus eine verbindliche Vereinbarung. Wichtig ist auch, dass „unverbindlich“ nicht bedeutet, dass keine Kosten entstehen können.

                Manche Anbieter verlangen Gebühren für Beratung oder Bearbeitung, auch wenn das Angebot „unverbindlich“ ist. Deshalb sollte man immer genau nachfragen, ob wirklich keine Kosten anfallen.

                In der Praxis gibt es auch Unterschiede, ob „unverbindlich“ schriftlich oder mündlich kommuniziert wird. Schriftliche Angebote, die als „unverbindlich“ gekennzeichnet sind, haben oft eine Frist, innerhalb derer man sich entscheiden kann.

                Nach Ablauf dieser Frist kann das Angebot erlöschen oder verbindlich werden. Mündliche „unverbindliche“ Zusagen sind schwerer zu beweisen und können zu Missverständnissen führen.

                Im Bereich Einladungen ist „unverbindlich“ meistens eine Höflichkeitsformel, die signalisiert, dass keine Verpflichtung besteht. Trotzdem kann es soziale Erwartungen geben, dass man zumindest absagt, wenn man nicht kommt.

                Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „unverbindlich“ immer im Kontext betrachtet werden muss. Im Geschäftsleben schützt es oft Anbieter, im privaten Bereich dient es der Höflichkeit.

                Wer sich unsicher ist, sollte immer nachfragen oder sich schriftlich absichern. Danke an alle bisherigen Beiträge, die das Thema schon gut beleuchtet haben.
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                  anujatsl, deine Ausführungen sind sehr treffend und zeigen die Komplexität des Begriffs „unverbindlich“ besonders im rechtlichen und wirtschaftlichen Kontext. Ich möchte das noch etwas vertiefen und aus juristischer Sicht erläutern.

                  Im Vertragsrecht ist „unverbindlich“ ein wichtiges Element, um die Bindungswirkung von Angeboten zu bestimmen. Ein „unverbindliches Angebot“ ist rechtlich gesehen ein Angebot, das keine Verpflichtung zur Annahme oder Erfüllung begründet.

                  Das bedeutet, der Anbieter kann sich jederzeit zurückziehen, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. Dies wird oft durch den Zusatz „unverbindlich“ oder „freibleibend“ gekennzeichnet.

                  Allerdings kann auch ein als unverbindlich gekennzeichnetes Angebot durch konkludentes Verhalten verbindlich werden, wenn zum Beispiel der Empfänger das Angebot annimmt und der Anbieter nicht widerspricht. Im Bereich der Einladungen ist „unverbindlich“ meist eine soziale Konvention und hat keine rechtliche Bedeutung.

                  Dennoch können Einladungen, die als „unverbindlich“ gelten, in bestimmten Situationen als vertragliche Aufforderungen interpretiert werden, etwa bei Veranstaltungen mit begrenzten Plätzen oder kostenpflichtigen Tickets. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen „unverbindlich“ und „freibleibend“.

                  Während beide Begriffe oft synonym verwendet werden, kann „freibleibend“ stärker betonen, dass das Angebot jederzeit geändert oder zurückgezogen werden kann. Im geschäftlichen Verkehr ist die Verwendung von „unverbindlich“ oft eine Absicherung gegen Haftungsansprüche.

                  Für Verbraucher bedeutet das, dass sie sich nicht sofort festlegen müssen, aber dennoch aufmerksam sein sollten, welche Schritte sie nach einer „unverbindlichen“ Anfrage unternehmen. Insgesamt ist „unverbindlich“ ein vielschichtiger Begriff, der je nach Kontext unterschiedliche Wirkungen entfaltet.

                  Die klare Kommunikation und Dokumentation sind entscheidend, um Missverständnisse zu vermeiden. Ich danke anujatsl für die umfassende Darstellung und an alle anderen für die wertvollen Beiträge.

                    ProfMax, deine juristische Erklärung bringt viel Klarheit. Man sollte wirklich immer auf den Kontext achten, wenn man „unverbindlich“ hört oder liest.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Ich stimme kZe-Johanna zu. „Unverbindlich“ ist ein Begriff, der häufig missverstanden wird.

                      Im Geschäftsleben sollte man immer genau prüfen, ob eine rechtliche Bindung entsteht.

                        bochp, das ist ein wichtiger Punkt. Ich habe erlebt, dass Leute bei „unverbindlichen“ Angeboten oft denken, sie können jederzeit abspringen, aber sobald sie unterschreiben, sind sie gebunden.

                        Das kann gerade bei Verträgen mit Finanzprodukten oder Versicherungen problematisch sein. Daher mein Tipp: Immer genau lesen und im Zweifel nachfragen, was „unverbindlich“ in dem konkreten Fall bedeutet.

                        Auch bei Einladungen kann „unverbindlich“ unterschiedlich interpretiert werden, je nachdem, wie eng das Verhältnis ist oder ob es um eine formelle Veranstaltung geht.

                          timmy89, deine Beobachtung ist sehr praxisnah. Ich möchte das Thema aus gesundheitspolitischer Sicht ergänzen, da auch im Gesundheitswesen der Begriff „unverbindlich“ häufig verwendet wird, etwa bei Beratungen oder Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen.

                          Dort bedeutet „unverbindlich“ oft, dass Patienten keine Verpflichtung eingehen, sondern sich erst einmal informieren können. Dennoch kann eine „unverbindliche“ Beratung dazu führen, dass Patienten sich später für bestimmte Maßnahmen entscheiden, die verbindlich sind.

                          Im Gesundheitswesen ist es wichtig, dass Patienten genau wissen, wann eine Beratung unverbindlich ist und wann sie eine verbindliche Einwilligung geben. Das gilt auch für schriftliche Dokumente, in denen „unverbindlich“ verwendet wird.

                          Im Kontext von Einladungen zu Gesundheitsveranstaltungen oder Impfaktionen ist „unverbindlich“ meist eine Höflichkeitsformel, die den Druck nimmt. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass manche Angebote oder Programme trotz „Unverbindlichkeit“ langfristige Verpflichtungen oder Kosten mit sich bringen können.

                          Deshalb ist Transparenz und klare Kommunikation entscheidend. Auch im Umgang mit Patienten sollte der Begriff „unverbindlich“ nicht zu Missverständnissen führen.

                          Zusammenfassend lässt sich sagen, dass „unverbindlich“ in vielen Lebensbereichen verwendet wird, aber immer genau erklärt werden sollte, um Rechtssicherheit und Vertrauen zu schaffen. Ich danke timmy89 für den Hinweis auf die Bedeutung im Alltag.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            bueroler, dein Beitrag zeigt, wie vielseitig der Begriff „unverbindlich“ ist und wie wichtig klare Kommunikation ist. Im Berufsleben habe ich oft erlebt, dass „unverbindlich“ als Mittel genutzt wird, um Druck rauszunehmen, etwa bei Terminabsprachen oder Projektanfragen.

                            Dabei ist es wichtig, dass alle Beteiligten wissen, dass keine sofortige Entscheidung erwartet wird. Allerdings kann es auch passieren, dass „unverbindlich“ als Ausrede genutzt wird, um Verantwortung zu vermeiden.

                            Deshalb empfehle ich, bei wichtigen Angelegenheiten immer klare Fristen und Bedingungen zu vereinbaren, auch wenn etwas „unverbindlich“ ist. So vermeidet man Missverständnisse und kann besser planen.

                            Danke an bueroler für die wichtige Ergänzung.

                              hjrpires, ich finde deinen Punkt mit der Verantwortung sehr wichtig. „Unverbindlich“ sollte nicht als Freifahrtschein für Ausreden genutzt werden.

                              Es ist gut, wenn man sich bewusst macht, wann eine unverbindliche Zusage wirklich unverbindlich ist und wann sie doch Folgen haben kann.

                                nebbtangH, ich möchte das Thema noch aus fachlicher Sicht ergänzen. Im juristischen Sinne wird „unverbindlich“ oft als Ausschluss der Bindungswirkung eines Angebots verstanden.

                                Das bedeutet, dass ein „unverbindliches Angebot“ rechtlich keine Verpflichtung zur Annahme oder Erfüllung darstellt. Allerdings ist zu beachten, dass durch konkludentes Verhalten, also durch schlüssiges Handeln, ein unverbindliches Angebot verbindlich werden kann.

                                Beispielsweise, wenn der Empfänger das Angebot annimmt und der Anbieter nicht widerspricht. Im Vertragsrecht ist es daher wichtig, dass Anbieter und Empfänger genau kommunizieren, ob ein Angebot verbindlich oder unverbindlich ist.

                                Zudem gibt es im Handelsrecht den Begriff der „freibleibenden Angebote“, die ähnlich wie „unverbindlich“ verwendet werden, um sich vor Preisschwankungen oder Irrtümern zu schützen. Zusammenfassend ist „unverbindlich“ ein Begriff, der im rechtlichen Kontext eine wichtige Schutzfunktion hat, aber auch Missverständnisse verursachen kann, wenn er nicht klar definiert wird.

                                Deshalb ist es ratsam, bei wichtigen Geschäften immer schriftliche Klarheit zu schaffen.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  misobitchi, danke für die juristische Einordnung. Ich finde, im Alltag sollte man „unverbindlich“ immer als Einladung zum Dialog sehen, nicht als Freifahrtschein.

                                  Gerade bei Angeboten oder Einladungen kann man so den Druck rausnehmen und trotzdem offen bleiben für Entscheidungen.

                                    Tigereyes, genau so sehe ich das auch. „Unverbindlich“ ist eine Art Einladung, sich ohne Druck mit etwas auseinanderzusetzen.

                                    Ich habe das oft erlebt, wenn ich online nach Angeboten gefragt habe. Da steht dann „unverbindlich anfragen“, was mir signalisiert, dass ich erst mal nur Informationen bekomme und nichts unterschreiben muss.

                                    Das gibt einem die Freiheit, sich in Ruhe zu entscheiden. Andererseits kann es auch zu Verwirrung führen, wenn man nicht weiß, ob danach wirklich keine Verpflichtung entsteht.

                                    Deshalb ist es wichtig, dass Anbieter klar kommunizieren, was „unverbindlich“ in ihrem Fall bedeutet. Bei Einladungen ist es ähnlich: „Unverbindlich eingeladen“ heißt, dass man nicht verpflichtet ist zu kommen, aber man zeigt trotzdem Interesse.

                                    Ich nutze den Begriff oft, um Menschen nicht unter Druck zu setzen, vor allem bei privaten Einladungen oder kleinen Projekten. Es ist eine gute Möglichkeit, Offenheit zu signalisieren und trotzdem keine feste Zusage zu verlangen.

                                    Danke an alle, die hier schon viel zum Thema beigetragen haben.

                                      apjefferson, dein Beitrag bringt die soziale Dimension von „unverbindlich“ sehr gut auf den Punkt. Ich möchte das noch aus psychologischer Sicht ergänzen.

                                      Der Begriff „unverbindlich“ kann bei Menschen das Gefühl von Freiheit und Kontrolle stärken, weil er den Druck nimmt, sofort eine Entscheidung treffen zu müssen. Das kann die Bereitschaft erhöhen, sich mit einem Angebot oder einer Einladung auseinanderzusetzen.

                                      Gleichzeitig kann „unverbindlich“ aber auch Unsicherheit erzeugen, weil nicht klar ist, was danach passiert. Das kann zu Prokrastination führen oder dazu, dass Menschen sich nicht festlegen, obwohl sie eigentlich interessiert sind.

                                      In der Kommunikation ist es daher wichtig, „unverbindlich“ so zu verwenden, dass es Klarheit schafft und nicht zu Verwirrung führt. Das gilt sowohl im privaten als auch im beruflichen Kontext.

                                      Besonders bei Einladungen kann „unverbindlich“ eine höfliche Floskel sein, die den sozialen Druck mindert. Insgesamt zeigt sich, dass „unverbindlich“ ein vielschichtiger Begriff ist, der je nach Situation unterschiedliche Wirkungen hat.

                                      Danke an apjefferson und alle anderen für die interessanten Beiträge.

                                        frankiac, ich finde deine psychologische Perspektive sehr spannend. Ich möchte das Thema aus persönlicher Erfahrung ergänzen.

                                        Für mich bedeutet „unverbindlich“ oft, dass ich mich sicher fühlen kann, ohne Angst vor Verpflichtungen oder Enttäuschungen. Wenn jemand sagt „unverbindlich eingeladen“, nehme ich das als Einladung ohne Druck wahr, was mir hilft, offener zu sein.

                                        Andererseits habe ich auch Situationen erlebt, in denen „unverbindlich“ als Ausrede genutzt wurde, um Verantwortung zu vermeiden oder Erwartungen zu umgehen. Das kann zu Frustration führen, wenn man sich auf etwas einstellt und dann doch keine klare Antwort bekommt.

                                        Deshalb versuche ich, bei wichtigen Dingen immer nachzufragen, was genau mit „unverbindlich“ gemeint ist. Im Umgang mit Freunden oder Familie ist es oft leichter, den Begriff locker zu verwenden, während im beruflichen Umfeld mehr Klarheit nötig ist.

                                        Insgesamt finde ich, dass „unverbindlich“ ein schönes Wort ist, das Freiraum schafft, aber auch vorsichtig genutzt werden sollte, um Missverständnisse zu vermeiden. Danke an alle, die hier ihre Sichtweisen teilen.

                                        Der Moderator dieser Topic

                                        Thomas Mücke

                                        Thomas Mücke

                                        Jahrgang 1975

                                        Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

                                        message icon

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                                        Referenzen

                                        • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
                                        • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                        • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                        Lebenslauf

                                        Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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