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Gibt es Unterschiede in der Verjährung darlehen privat?
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Gibt es Unterschiede in der Verjährung darlehen privat?

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    Gibt es Unterschiede in der Verjährung darlehen privat?

    Wie verhält es sich mit der Verjährung von einem Darlehen im privaten Bereich? Ich habe vor einigen Jahren einem Freund ein Darlehen gewährt, und wir haben alles schriftlich festgehalten.

    Nun frage ich mich, wie die Verjährungsfristen für solche privaten Darlehen aussehen. Hat jemand Erfahrungen mit der Verjährung von privaten Darlehen und kann mir Tipps geben?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Das Thema Verjährung bei privaten Darlehen ist tatsächlich nicht ganz trivial, aber ich versuche mal, das etwas zu entwirren. Grundsätzlich gilt im deutschen Recht für vertragliche Ansprüche, also auch für Darlehen, eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese Frist beginnt in der Regel mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat, die den Anspruch begründen, also beispielsweise wann das Darlehen fällig wurde oder wann der Freund die Rückzahlung hätte leisten müssen.

    Wenn ihr das Darlehen schriftlich festgehalten habt, ist das schon mal ein großer Vorteil, denn so lässt sich der Anspruch leichter beweisen. Allerdings ist es wichtig, dass ihr im Vertrag auch die Fälligkeit des Darlehens oder zumindest eine Rückzahlungsvereinbarung getroffen habt. Ohne Fälligkeit beginnt die Verjährungsfrist nämlich nicht zu laufen.

    Ein weiterer Punkt, den ich aus eigener Erfahrung und auch von anderen Usern hier im Forum kenne: Die Verjährung kann durch verschiedene Maßnahmen gehemmt oder unterbrochen werden. Zum Beispiel durch Verhandlungen zwischen euch beiden über die Rückzahlung oder durch eine schriftliche Mahnung. Das bedeutet, wenn du deinen Freund beispielsweise nach Ablauf von zwei Jahren schriftlich an die Rückzahlung erinnerst, kann die Verjährung wieder von vorne beginnen.

    Was ich auch schon erlebt habe: Manche denken, weil das Darlehen privat war, gelten andere Regeln. Das ist aber nicht so. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) unterscheidet nicht zwischen privaten und gewerblichen Darlehen, wenn es um die Verjährung geht. Die drei Jahre sind also die Regel, außer es handelt sich um besondere Fälle wie Ansprüche aus einem notariellen Schuldanerkenntnis, die zehn Jahre gelten.

    Was ich dir also empfehlen würde: Schau dir euren Darlehensvertrag genau an, wann die Rückzahlung fällig war, und prüfe, ob du in den letzten drei Jahren irgendetwas unternommen hast, um die Rückzahlung einzufordern. Falls ja, könnte die Verjährung gehemmt sein. Falls nicht, könnte die Forderung verjährt sein. In jedem Fall ist es sinnvoll, das Thema offen mit deinem Freund zu klären, denn auch wenn die Verjährung eingetreten ist, könnt ihr euch natürlich auf eine Rückzahlung einigen.

    Ich hoffe, das hilft dir schon mal weiter. Wenn du magst, kann ich dir auch noch mehr zu Hemmung und Ablauf der Verjährung schreiben oder wie du am besten vorgehst, wenn dein Freund nicht zahlt.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      reisereif, du hast das sehr gut erklärt, danke dafür! Ich würde noch ergänzen, dass es bei privaten Darlehen oft auch auf das Vertrauen ankommt. Klar, die Verjährung ist wichtig, aber manchmal ist es besser, das Gespräch zu suchen und eine Lösung zu finden, bevor man rechtliche Schritte einleitet. Manchmal kann man ja auch eine neue Vereinbarung treffen, die dann die Verjährung neu startet.

      Ich habe selbst mal einen ähnlichen Fall gehabt, wo die Verjährung fast eingetreten wäre, aber wir haben uns dann geeinigt, und das hat beiden Seiten geholfen. Gerade wenn es um Freunde geht, sollte man das nicht zu trocken sehen. Trotzdem ist es gut, die Fristen zu kennen, damit man nicht plötzlich auf den Kosten sitzen bleibt.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        XxXDerknessXxX bringt einen wichtigen Punkt auf den Tisch: Vertrauen ist das A und O bei privaten Darlehen. Ich möchte aber auch darauf hinweisen, dass es durchaus ratsam ist, schriftliche Vereinbarungen nicht nur über das Darlehen selbst, sondern auch über Rückzahlungsmodalitäten zu treffen. Denn wie reisereif schon sagte, ohne Fälligkeit beginnt die Verjährungsfrist nicht.

        Ich hatte mal einen Fall, wo ein Freund mir Geld geliehen hat, aber keine klare Rückzahlungsfrist definiert war. Das hat die Sache ziemlich kompliziert gemacht, weil ich mir nicht sicher war, wann ich zurückzahlen muss und die Verjährung erst sehr spät begann.

        Außerdem: Wenn du als Gläubiger merkst, dass dein Freund nicht zahlen kann oder will, kannst du durch eine schriftliche Anerkennung der Schuld die Verjährung verlängern. Das ist ein wichtiger Hebel, den viele nicht kennen.

        Ich empfehle auch, bei Unsicherheiten einen Anwalt zu konsultieren, der sich mit Schuldrecht auskennt. Gerade wenn es um größere Summen geht, kann das helfen, die Rechte zu wahren, ohne die Freundschaft zu gefährden. Manchmal hilft schon ein neutraler Brief vom Anwalt, um die Situation zu klären.

        Insgesamt gilt: Die Verjährung bei privaten Darlehen beträgt in der Regel drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die Rückzahlung fällig war. Es gibt aber Ausnahmen und Möglichkeiten, die Verjährung zu hemmen oder zu unterbrechen. Also: Dokumentation ist das A und O, und Kommunikation das B.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Ich möchte die Diskussion hier nochmal etwas vertiefen, weil das Thema Verjährung bei privaten Darlehen viele Facetten hat, die man auf den ersten Blick nicht sieht. reisereif und MaikHA haben die Basics schon sehr gut erklärt, aber es gibt noch ein paar Punkte, die oft übersehen werden.

          Erstens: Die Verjährung kann auch durch eine sogenannte „Stundung“ unterbrochen werden. Das bedeutet, wenn der Darlehensnehmer dich bittet, die Rückzahlung zu verschieben, und du dem zustimmst, läuft die Verjährung nicht weiter, sondern pausiert. Das ist in der Praxis oft ein wichtiger Punkt, wenn jemand vorübergehend in finanziellen Schwierigkeiten steckt.

          Zweitens: Wenn du das Darlehen per notarieller Urkunde festgehalten hast, gilt eine längere Verjährungsfrist von zehn Jahren. Das ist ein großer Unterschied zur normalen dreijährigen Frist.

          Drittens: Manchmal gibt es auch mündliche Vereinbarungen, die die Verjährung hemmen können, zum Beispiel wenn ihr euch regelmäßig über die Rückzahlung unterhaltet. Das ist zwar schwieriger zu beweisen, aber vor Gericht kann das eine Rolle spielen.

          Viertens: Die Verjährung bedeutet nicht, dass die Schuld erlischt, sondern nur, dass du sie nicht mehr gerichtlich durchsetzen kannst. Das heißt, wenn dein Freund freiwillig zahlt, ist das natürlich trotzdem rechtens.

          Ich empfehle, die Kommunikation mit deinem Freund offen zu halten und möglichst schriftlich zu dokumentieren, was ihr vereinbart. So vermeidet ihr Missverständnisse und habt im Zweifelsfall Beweise. Das schützt beide Seiten.

          Und noch ein Tipp: Wenn du dich mit der Verjährung nicht auskennst, kann es sinnvoll sein, zumindest eine erste Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Die Kosten sind meist überschaubar und können dir viel Ärger ersparen.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            Chaniontach, deine Ausführungen sind sehr hilfreich und ergänzen das Thema um wichtige juristische Details. Ich möchte noch auf die Besonderheit der Verjährung bei sogenannten „Ratenzahlungsvereinbarungen“ eingehen. Wenn ihr beispielsweise eine Ratenzahlung schriftlich vereinbart habt, beginnt die Verjährungsfrist für jede Rate einzeln zu laufen, sobald die jeweilige Rate fällig wird.

            Das bedeutet, dass nicht die gesamte Darlehenssumme gleichzeitig verjährt, sondern die einzelnen Teilbeträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Das kann für den Gläubiger von Vorteil sein, da die Verjährung nicht sofort für den gesamten Betrag greift.

            Außerdem ist es wichtig, dass ihr die Verjährungsfrist im Auge behaltet und gegebenenfalls rechtzeitig Mahnungen verschickt oder die Verjährung hemmt, wie Chaniontach bereits erwähnt hat.

            Ich möchte auch auf die Bedeutung der Schriftform hinweisen: Ein schriftlicher Darlehensvertrag mit klaren Rückzahlungsmodalitäten ist das beste Mittel, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

            In der Praxis sollte man auch darauf achten, dass keine Vorkosten oder unnötigen Gebühren anfallen, falls ihr einen Vermittler eingeschaltet habt. Das Thema Vorkosten wurde hier noch nicht angesprochen, ist aber gerade bei privaten Darlehen relevant, wenn Dritte involviert sind.

            Alles in allem gilt: Klare Vereinbarungen, Dokumentation und rechtzeitiges Handeln sind entscheidend, um die Verjährung zu steuern und die Ansprüche zu sichern.

            Der Moderator dieser Topic

            Thomas Mücke

            Thomas Mücke

            Jahrgang 1975

            Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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            Referenzen

            • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
            • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
            • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

            Lebenslauf

            Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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