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Wie kann man die Grundsteuer absetzen?
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Wie kann man die Grundsteuer absetzen?

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    Wie kann man die Grundsteuer absetzen?

    Kann man die Grundsteuer absetzen oder ist das ein Kostenpunkt, mit dem man einfach leben muss? Ich habe das Gefühl, dass die Ausgaben jedes Jahr steigen und würde gerne wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, sie steuerlich geltend zu machen.

    Hat jemand Erfahrung damit oder Tipps?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Die Grundsteuer ist leider meistens ein Kostenpunkt, den man tragen muss. Anders als bei der Einkommensteuer kann man sie nicht direkt absetzen.

    Aber @BorisSchimanski, vielleicht hast du da mehr Infos?
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Stimmt, @deathflame081. Die Grundsteuer selbst kannst du nicht absetzen.

      Allerdings kannst du sie bei vermieteten Immobilien als Werbungskosten geltend machen. Also nur, wenn du Vermieter bist.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Interessanter Punkt, @BorisSchimanski. Für Selbstnutzer ist die Grundsteuer also tatsächlich ein reiner Kostenfaktor.

        Aber bei Vermietern kann sie die Steuerlast mindern, da sie als Betriebsausgabe zählt. Zusätzlich sollte man prüfen, ob man eventuell eine Grundsteuerbefreiung oder -ermäßigung beantragen kann, etwa bei denkmalgeschützten Gebäuden oder landwirtschaftlichen Flächen.

        Das wird oft übersehen. Außerdem gibt es seit der Reform 2025 neue Bewertungsgrundlagen, die in manchen Fällen zu höheren Beträgen führen.

        Deshalb lohnt es sich, die Bescheide genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Danke für die Ergänzung, @juanjuanito. Einspruch gegen die Grundsteuerbescheide ist tatsächlich eine Möglichkeit, wenn die Bewertung zu hoch erscheint.

          Man sollte sich aber gut vorbereiten.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            Also Leute, ich hab das Thema Grundsteuer schon öfter durchgekaut. Fakt ist: Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, ist die Grundsteuer ein reiner Kostenpunkt, den man nicht steuerlich absetzen kann.

            Das nervt natürlich, weil die Beträge in den letzten Jahren ordentlich gestiegen sind, vor allem durch die Neubewertung der Grundstücke. Bei vermieteten Objekten sieht das anders aus: Die Grundsteuer kannst du als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen, das mindert die Steuerlast.

            Aber Achtung: Das gilt nur, wenn du Einkünfte aus Vermietung hast. Für Selbstnutzer gibt es keine direkte Entlastung.

            Was aber oft vergessen wird: Es gibt je nach Bundesland unterschiedliche Freibeträge oder Ermäßigungen, zum Beispiel für landwirtschaftliche Flächen oder bei sozialen Härtefällen. Die Beantragung solcher Ermäßigungen kann helfen, die Belastung zu senken.

            Und noch was: Wenn du denkst, dein Grundsteuerbescheid ist zu hoch, solltest du Einspruch einlegen. Viele Gemeinden rechnen falsch oder bewerten überhöht.

            Das kann sich lohnen, auch wenn es etwas Aufwand bedeutet. Zusammengefasst: Absetzen kannst du die Grundsteuer nur bei Vermietung.

            Für Selbstnutzer ist es leider ein Kostenfaktor, den man tragen muss. Aber es gibt Möglichkeiten, die Höhe zu prüfen und gegebenenfalls zu reduzieren.

              Danke @Flcki, das klingt logisch. Also keine direkte Steuerersparnis für Selbstnutzer, aber Vermieter können es absetzen.

              Und Einspruch lohnt sich bei zu hohen Bescheiden.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo tiger3000,

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                Ich möchte noch ergänzen, dass die Grundsteuerreform 2025 für viele Hausbesitzer eine echte Herausforderung wird. Die Neubewertung der Grundstücke und Gebäude führt in manchen Regionen zu deutlich höheren Steuerbeträgen.

                Das betrifft vor allem Ballungsgebiete und Großstädte. Viele Betroffene sind überrascht, weil die Steuerlast plötzlich ansteigt.

                Wichtig ist, dass man den neuen Bescheid genau prüft. Es gibt zwar keine generelle Möglichkeit, die Grundsteuer bei der eigenen Steuererklärung abzusetzen, aber man kann die Berechnung anfechten, wenn Fehler vorliegen.

                Zum Beispiel, wenn die Fläche falsch erfasst wurde oder der Wert des Grundstücks zu hoch angesetzt ist. Außerdem sollten Vermieter die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben können, was die Belastung für sie selbst mindert.

                Für Selbstnutzer bleibt die Grundsteuer aber ein Kostenfaktor, den man einfach einplanen muss. Einige Bundesländer bieten Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen, etwa Senioren oder Menschen mit geringem Einkommen.

                Diese müssen aber meist beantragt werden und sind nicht automatisch berücksichtigt. Also, kurz gesagt: Absetzen kann man die Grundsteuer nur bei Vermietung.

                Für alle anderen gilt: Prüfen, Einspruch einlegen und ggf. Ermäßigungen beantragen.
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                  Super Zusammenfassung, @zopfmuster. Ich würde noch ergänzen, dass es für Vermieter wichtig ist, die Grundsteuer als Teil der Betriebskosten korrekt abzurechnen.

                  Das mindert die Steuerlast indirekt, weil die Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können. Für Selbstnutzer gibt es aber keine Möglichkeit, die Grundsteuer in der privaten Steuererklärung abzusetzen.

                  Wer hier sparen will, sollte vor allem auf die Bewertung achten und Einspruch gegen zu hohe Bescheide einlegen. Außerdem können kommunale Ermäßigungen helfen, wenn man die Voraussetzungen erfüllt.

                    Ich möchte noch einen weiteren Aspekt einbringen, der oft übersehen wird: Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, das heißt, die Gemeinden legen den Hebesatz fest. Dieser variiert stark und beeinflusst die Höhe der Steuer maßgeblich.

                    Wer also in einer Gemeinde mit hohem Hebesatz wohnt, zahlt deutlich mehr Grundsteuer als in einer Gemeinde mit niedrigem Hebesatz, selbst wenn der Wert des Grundstücks ähnlich ist. Deshalb lohnt sich bei einem Umzug auch ein Blick auf die Grundsteuerbelastung.

                    Für Vermieter ist die Grundsteuer eine Betriebsausgabe, die sie in der Steuererklärung ansetzen können, wie schon erwähnt. Das mindert die Steuerlast, da die Grundsteuer als Werbungskosten gilt.

                    Für Selbstnutzer gibt es keine direkte steuerliche Entlastung, da die Grundsteuer nicht als Sonderausgabe oder außergewöhnliche Belastung anerkannt wird. Allerdings kann man bei der Einkommensteuererklärung die Kosten für Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise absetzen, was indirekt helfen kann, die laufenden Kosten rund ums Haus zu reduzieren.

                    Wichtig ist auch, dass man die Grundsteuerbescheide genau prüft, denn Fehler bei der Bewertung oder der Flächenangabe sind keine Seltenheit. Einsprüche gegen fehlerhafte Bescheide können die Steuerlast senken.

                    Insgesamt ist die Grundsteuer also vor allem für Selbstnutzer ein Kostenfaktor, den man einplanen muss. Für Vermieter gibt es steuerliche Vorteile, aber auch hier sollte man genau hinschauen.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Danke @DavidNorman für den Hinweis auf die Hebesätze. Das ist wirklich ein entscheidender Faktor, der oft unterschätzt wird.

                      Wer in einer Stadt mit hohem Hebesatz wohnt, zahlt schnell das Doppelte oder mehr. Deshalb lohnt es sich, vor dem Kauf einer Immobilie die Grundsteuerbelastung zu prüfen.

                      Für Vermieter ist es wichtig, die Grundsteuer korrekt als Werbungskosten abzusetzen, um die Steuerlast zu mindern. Für Selbstnutzer bleibt es leider ein Kostenpunkt, den man nicht absetzen kann.

                      Aber wie @Flcki schon gesagt hat, kann man bei zu hohen Bescheiden Einspruch einlegen. Das sollte man nicht unterschätzen.

                        Ich möchte das Thema aus Sicht eines Selbstnutzers noch einmal aufgreifen. Die Grundsteuer ist für viele Eigentümer ein ärgerlicher Kostenfaktor, der nicht steuerlich absetzbar ist.

                        Das bedeutet, man zahlt die Steuer aus eigener Tasche, ohne dass man sie bei der Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Die Reform der Grundsteuer, die ab 2025 gilt, führt bei vielen zu höheren Belastungen, weil die Bewertung der Grundstücke und Gebäude neu berechnet wird.

                        Das kann zu einer erheblichen Mehrbelastung führen, vor allem in städtischen Gebieten. Was man als Selbstnutzer tun kann, ist die Bescheide genau zu prüfen und bei Fehlern Einspruch einzulegen.

                        Oft sind Flächen falsch angegeben oder der Wert des Grundstücks wird zu hoch angesetzt. Außerdem gibt es in manchen Bundesländern Ermäßigungen oder Freibeträge, die man beantragen kann, etwa für Senioren oder Menschen mit geringem Einkommen.

                        Das wird leider oft übersehen. Für Vermieter ist die Situation anders: Die Grundsteuer kann als Werbungskosten abgesetzt werden, was die Steuerlast mindert.

                        Zudem können Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, was die eigene Belastung reduziert. Für Selbstnutzer bleibt die Grundsteuer aber ein Kostenfaktor, mit dem man leben muss.

                        Es lohnt sich also, die Bescheide genau zu prüfen und gegebenenfalls Einspruch einzulegen.

                          @mel, danke für die ausführliche Darstellung. Ich möchte noch hinzufügen, dass die Grundsteuer für Vermieter ein wichtiger Bestandteil der Betriebskostenabrechnung ist.

                          Sie kann auf die Mieter umgelegt werden, was die finanzielle Belastung für den Vermieter reduziert. Steuerlich wird die Grundsteuer als Werbungskosten anerkannt, was die Steuerlast mindert.

                          Für Selbstnutzer gibt es leider keine Möglichkeit, die Grundsteuer direkt abzusetzen. Die Reform ab 2025 wird in vielen Regionen zu höheren Steuerbeträgen führen, was für Eigentümer eine Herausforderung darstellt.

                          Deshalb ist es wichtig, die Bescheide genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einzulegen. Zudem bieten manche Gemeinden Ermäßigungen oder Freibeträge an, die man beantragen kann.

                          Das wird oft übersehen. Zusammenfassend lässt sich sagen: Für Vermieter ist die Grundsteuer steuerlich relevant und kann die Steuerlast mindern.

                          Für Selbstnutzer ist sie ein Kostenfaktor, den man tragen muss, aber man kann durch Einspruch und Ermäßigungen versuchen, die Belastung zu reduzieren.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Ich möchte das Thema Grundsteuer aus steuerlicher Sicht noch einmal umfassend beleuchten, da hier oft Verwirrung herrscht. Die Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erhoben wird.

                            Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, stellt die Grundsteuer einen reinen Kostenfaktor dar, der nicht steuerlich absetzbar ist. Das bedeutet, diese Kosten können weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.

                            Für Vermieter hingegen ist die Grundsteuer eine Betriebsausgabe, die als Werbungskosten absetzbar ist. Das mindert die Steuerlast, da die Grundsteuer die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung reduziert.

                            Zudem können Vermieter die Grundsteuer in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umlegen, was die eigene finanzielle Belastung verringert. Seit der Grundsteuerreform 2025 gelten neue Bewertungsmaßstäbe, die in vielen Fällen zu höheren Steuerbeträgen führen.

                            Die Neubewertung basiert auf aktuellen Bodenrichtwerten und Gebäudeparametern. Eigentümer sollten daher ihre Bescheide genau prüfen und bei Unstimmigkeiten Einspruch einlegen.

                            Fehler bei der Flächenangabe oder Bewertung sind keine Seltenheit. Außerdem bieten einige Bundesländer und Gemeinden Ermäßigungen oder Freibeträge an, etwa für landwirtschaftliche Flächen, Denkmalschutzobjekte oder sozial schwache Haushalte.

                            Diese müssen jedoch aktiv beantragt werden. Zusammenfassend: Die Grundsteuer ist für Selbstnutzer ein Kostenfaktor, den man nicht absetzen kann.

                            Für Vermieter ist sie steuerlich relevant und kann die Steuerlast mindern. Einspruch und Ermäßigungen sind wichtige Instrumente, um die Belastung zu senken.

                              @Desikat, danke für die ausführliche Erklärung. Ich möchte noch ergänzen, dass die Grundsteuer für Vermieter nicht nur steuerlich absetzbar ist, sondern auch in der Betriebskostenabrechnung eine große Rolle spielt.

                              Die korrekte Umlage auf die Mieter ist wichtig, um die eigene Liquidität zu sichern. Für Selbstnutzer bleibt die Grundsteuer leider ein Kostenfaktor, der nicht steuerlich entlastet wird.

                              Die Grundsteuerreform bringt hier keine Entlastung, sondern eher eine Neubewertung, die zu höheren Beträgen führen kann. Deshalb ist es wichtig, die Bescheide genau zu prüfen und bei Fehlern Einspruch einzulegen.

                              Zudem sollten Eigentümer prüfen, ob sie Anspruch auf Ermäßigungen haben.

                                Ich möchte die Diskussion noch um einen praktischen Aspekt ergänzen: Die Grundsteuer wird in der Regel jährlich fällig und ist oft in einer Summe zu zahlen. Das kann für Eigentümer eine finanzielle Belastung darstellen, vor allem wenn die Steuer durch die Reform steigt.

                                Es ist daher sinnvoll, Rücklagen zu bilden, um die Zahlung stemmen zu können. Für Vermieter ist die Umlage der Grundsteuer auf die Mieter ein wichtiges Instrument, um die Kosten zu decken.

                                Steuerlich kann die Grundsteuer als Werbungskosten abgesetzt werden, was die Steuerlast mindert. Für Selbstnutzer gibt es keine Möglichkeit, die Grundsteuer abzusetzen.

                                Allerdings können Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen teilweise steuerlich geltend gemacht werden, was indirekt helfen kann, die Kosten rund ums Haus zu senken. Ein weiterer Tipp: Prüft eure Grundsteuerbescheide genau.

                                Fehler bei der Flächenangabe oder Bewertung sind keine Seltenheit. Einspruch kann sich lohnen, wenn die Steuer zu hoch erscheint.

                                Insgesamt gilt: Die Grundsteuer ist ein Kostenfaktor, der gut geplant werden muss.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Also kurz gesagt: Für Vermieter kann man die Grundsteuer absetzen, für Selbstnutzer nicht. Aber immer Bescheid checken und bei Fehlern Einspruch einlegen!

                                    Die Grundsteuer ist ein komplexes Thema, das viele Eigentümer beschäftigt. Aus steuerlicher Sicht ist es wichtig, zwischen Selbstnutzern und Vermietern zu unterscheiden.

                                    Selbstnutzer können die Grundsteuer nicht als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen. Das bedeutet, die Grundsteuer ist für sie ein reiner Kostenfaktor.

                                    Vermieter hingegen können die Grundsteuer als Betriebsausgabe geltend machen, was ihre Steuerlast mindert. Die Grundsteuerreform, die ab 2025 gilt, führt zu einer Neubewertung der Grundstücke und Gebäude, was in vielen Fällen zu höheren Steuerbeträgen führt.

                                    Die Berechnung basiert auf dem Einheitswert, der durch neue Bodenrichtwerte und Gebäudewerte ersetzt wird. Eigentümer sollten ihre Bescheide genau prüfen, da Fehler bei der Flächenangabe oder Bewertung häufig vorkommen.

                                    Ein Einspruch gegen fehlerhafte Bescheide kann die Steuerlast reduzieren. Zudem bieten manche Gemeinden Ermäßigungen oder Freibeträge an, die beantragt werden können, zum Beispiel für Senioren, Menschen mit geringem Einkommen oder landwirtschaftliche Flächen.

                                    Für Vermieter ist es wichtig, die Grundsteuer korrekt in der Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Das mindert die eigene finanzielle Belastung.

                                    Zusammenfassend: Die Grundsteuer ist für Selbstnutzer ein Kostenfaktor, der nicht absetzbar ist. Für Vermieter ist sie steuerlich relevant und kann die Steuerlast mindern.

                                    Die Neubewertung ab 2025 kann zu höheren Beträgen führen, daher sollten Bescheide genau geprüft und gegebenenfalls Einspruch eingelegt werden.

                                      Ich möchte das Thema noch aus praktischer Sicht beleuchten. Die Grundsteuer wird von den Gemeinden erhoben und ist eine wichtige Einnahmequelle für kommunale Aufgaben.

                                      Die Höhe der Grundsteuer hängt vom Einheitswert des Grundstücks und dem Hebesatz der Gemeinde ab. Der Hebesatz variiert stark zwischen den Gemeinden und kann die Steuerlast erheblich beeinflussen.

                                      Für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, ist die Grundsteuer ein Kostenfaktor, der nicht steuerlich absetzbar ist. Für Vermieter ist die Grundsteuer eine Betriebsausgabe, die als Werbungskosten abgesetzt werden kann.

                                      Das mindert die Steuerlast. Außerdem können Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, was die eigene Belastung reduziert.

                                      Die Grundsteuerreform ab 2025 führt zu einer Neubewertung der Grundstücke und Gebäude, was in vielen Fällen zu höheren Steuerbeträgen führt. Eigentümer sollten ihre Bescheide genau prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen.

                                      Fehler bei der Flächenangabe oder Bewertung sind keine Seltenheit. Zudem bieten manche Gemeinden Ermäßigungen oder Freibeträge an, die beantragt werden können.

                                      Für Selbstnutzer bleibt die Grundsteuer aber ein Kostenfaktor, den man einplanen muss. Es ist ratsam, Rücklagen zu bilden, um die jährliche Zahlung stemmen zu können.

                                        Danke an alle für die hilfreichen Infos. Für mich als Selbstnutzer bleibt die Grundsteuer ein Ärgernis, das ich nicht absetzen kann.

                                        Aber ich werde jetzt auf jeden Fall meine Bescheide genauer prüfen und bei zu hohen Beträgen Einspruch einlegen. Vielleicht gibt es auch Ermäßigungen, die ich beantragen kann.

                                          Ich finde es wichtig, dass wir auch die Perspektive der Steuerzahler beleuchten, die vermieten. Für Vermieter ist die Grundsteuer eine Betriebsausgabe, die steuerlich absetzbar ist.

                                          Das mindert die Steuerlast und ist ein wichtiger Aspekt bei der Kalkulation der Rendite. Außerdem können Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umlegen, was die eigene finanzielle Belastung reduziert.

                                          Für Selbstnutzer ist die Grundsteuer leider ein Kostenfaktor, den man nicht absetzen kann. Die Grundsteuerreform ab 2025 wird in vielen Regionen zu höheren Steuerbeträgen führen, da die Neubewertung der Grundstücke und Gebäude oft höhere Werte ergibt.

                                          Eigentümer sollten daher ihre Bescheide genau prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen. Fehler bei der Flächenangabe oder Bewertung sind keine Seltenheit.

                                          Zudem gibt es in manchen Gemeinden Ermäßigungen oder Freibeträge, die man beantragen kann. Das wird oft übersehen.

                                          Zusammenfassend: Die Grundsteuer ist für Vermieter steuerlich relevant und kann die Steuerlast mindern. Für Selbstnutzer bleibt sie ein Kostenfaktor, den man einplanen muss.

                                            Kurz und knapp: Grundsteuer kannst du nur bei Vermietung absetzen, für Selbstnutzer ist es ein Kostenpunkt. Einspruch lohnt sich bei zu hohen Bescheiden.

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                                            Thomas Mücke

                                            Thomas Mücke

                                            Jahrgang 1975

                                            Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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                                            • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                            • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                            Lebenslauf

                                            Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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