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Werde ich betrogen? Muss Kaution verzinsen?
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Zusammenfassung der Redaktion Werde ich betrogen? Muss Kaution verzinsen?
  • Abrechnungspflicht: Vermieter sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Kaution inklusive der angefallenen Zinsen ordnungsgemäß abzurechnen und zurückzuzahlen.
  • Kautionseinfordern: Mieter können eine schriftliche Aufforderung an den Vermieter senden, um eine detaillierte Abrechnung der Kaution und der Zinsen zu erhalten.
  • Rechtliche Schritte: Wenn der Vermieter die Verzinsung der Kaution verweigert, können Mieter rechtliche Schritte einleiten, unter Umständen auch mit Unterstützung von Verbraucherzentralen oder Mietervereinigungen.
  • Kautionskredit: Bei einer Verzögerung der Kautionsrückzahlung und dringendem Bedarf kann ein Kautionskredit eine Option sein; Organisationen wie der bereits genannte Anbieter mit dem Kredit-Portal, die günstige Zinsen bieten und bei denen auch Verbraucher mit negativer Schufa Unterstützung finden können, stehen zur Verfügung.

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Werde ich betrogen? Muss Kaution verzinsen?

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    Werde ich betrogen? Muss Kaution verzinsen?

    Ich habe vor kurzem meine Wohnung verlassen und jetzt steht die Rückzahlung der Kaution an. Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages vor 3 Jahren wurde mir gesagt, dass die Kaution verzinst wird.

    Bis heute habe ich allerdings keine genauen Informationen über die Zinssätze oder die Art der Verzinsung erhalten. Ist der Vermieter dazu verpflichtet mir eine Abrechnung zu präsentieren und wenn ja, wie kann ich das einfordern?

    Was sollte ich tun, wenn der Vermieter sich weigert, die Kaution zu verzinsen?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Tatsächlich muss der Vermieter die Kaution verzinsen. Frag ihn doch mal freundlich nach der Abrechnung.

    Wenn er sich weigert, kannst du die Angelegenheit auch einem Mieterverein oder einem Anwalt übergeben.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Das klingt nach einer verzwickten Lage. Hast du schon versucht, deinen Vermieter schriftlich um die Abrechnung zu bitten?

      Manchmal hilft es, die Dinge offiziell zu machen.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Also, wenn du bis jetzt keine Informationen über die Verzinsung bekommen hast, ist das nicht korrekt. Der Vermieter ist verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und zu verzinsen.

        Die Zinsen gehören dir. Du solltest deinen Vermieter schriftlich auffordern, dir eine Abrechnung der Kaution inklusive der Zinsen vorzulegen.

        Sollte er sich weiterhin weigern, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Dafür könntest du dich an einen Mieterbund wenden oder einen Anwalt konsultieren, der auf Mietrecht spezialisiert ist.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          In einer idealen Welt würde jeder Vermieter seiner Verpflichtung nachkommen und die Kaution nebst Zinsen ohne Verzögerung zurückzahlen. Leider leben wir nicht in einer perfekten Welt.

          Dein Vermieter ist rechtlich dazu verpflichtet, die Kaution verzinst auf einem separaten Konto anzulegen. Die genauen Zinssätze richten sich dabei nach den üblichen Zinssätzen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

          Wenn du bisher keine Abrechnung erhalten hast, ist es wichtig, zuerst den direkten Dialog zu suchen. Sollte das nicht fruchten, rate ich dir, schriftlich eine Frist zu setzen und darauf hinzuweisen, dass du bei Nichtbeachtung rechtliche Schritte einleiten wirst.

          Hierbei kann dir ein Mieterverein oder ein Fachanwalt für Mietrecht zur Seite stehen. Sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, wäre es hilfreich, wenn du alle bisherigen Kommunikationsversuche dokumentiert hast.

          Bedenke, dass du auch Anspruch auf die Zinsen für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses hast, und diese sollten mit der Kaution ausgezahlt werden.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Die Frage nach der Verzinsung der Mietkaution ist tatsächlich ein häufiges Thema zwischen Mietern und Vermietern. Gemäß § 551 Abs.

            3 BGB muss der Vermieter die Kaution verzinsen. Die Zinsen sind Bestandteil der Kaution und stehen dem Mieter zu.

            Der Zinssatz orientiert sich dabei an den üblichen Zinssätzen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigungsfrist. Du solltest deinen Vermieter schriftlich und unter Setzung einer angemessenen Frist zur Vorlage einer Abrechnung auffordern.

            Gib dabei deutlich zu verstehen, dass du bei Nichterfüllung rechtliche Schritte in Betracht ziehst. Sollte der Vermieter die Frist verstreichen lassen, kannst du dich an einen Mieterverein wenden oder einen Anwalt einschalten.

            Beachte auch, dass du einen Anspruch auf die Verzinsung für die gesamte Dauer des Mietverhältnisses hast. Es ist wichtig, dass du alle Schritte dokumentierst, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise vorlegen zu können.

            Nicht selten geben Vermieter nach, wenn sie sehen, dass der Mieter entschlossen ist, seine Rechte durchzusetzen.

              Die rechtliche Grundlage für die Verzinsung der Kaution ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) klar geregelt. Nach § 551 Abs.

              3 BGB ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter geleistete Kaution zu verzinsen. Dabei muss die Verzinsung zu den für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssätzen erfolgen.

              Du hast also definitiv einen Anspruch auf eine Verzinsung deiner Kaution. Wenn dein Vermieter sich weigert, die Kaution verzinst auszuzahlen, solltest du ihn schriftlich zur Zahlung auffordern und dabei eine angemessene Frist setzen.

              Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, kannst du rechtliche Schritte einleiten. Ein Mieterverein oder ein Anwalt kann dich dabei unterstützen.
              • Text zu lang?
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo frieda,

                wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)

                Als Mieter hast du das Recht auf eine ordnungsgemäße Abrechnung deiner Kaution inklusive der darauf angefallenen Zinsen. Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen und die Zinsen zu erwirtschaften.

                Wenn dein Vermieter sich weigert, dir die entsprechende Abrechnung vorzulegen, solltest du ihn schriftlich unter Fristsetzung dazu auffordern. Sollte er dieser Aufforderung nicht nachkommen, kannst du rechtliche Schritte einleiten.

                Dafür stehen dir Wege offen wie der Gang zum Mieterverein oder zur Schlichtungsstelle. Im äußersten Fall kann auch eine Klage notwendig werden.

                Es ist wichtig, dass du alle Kommunikation mit dem Vermieter dokumentierst.
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                  Deine Situation ist nicht ungewöhnlich, und das Gesetz ist auf deiner Seite. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch § 551 Abs.

                  3 ist der Vermieter verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Die Verzinsung muss zu den üblichen Bedingungen für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist erfolgen.

                  Es ist wichtig, dass du den Vermieter schriftlich zur Auskunft und Abrechnung aufforderst. Setze dabei eine klare Frist und weise darauf hin, dass du bei Nichterfüllung rechtliche Schritte einleiten wirst.

                  Sollte der Vermieter nicht reagieren, kannst du dich an einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht wenden. Diese können dir helfen, deine Ansprüche durchzusetzen.

                  Denke daran, alle Schritte zu dokumentieren, um bei einer möglichen rechtlichen Auseinandersetzung Beweise zu haben.

                    Einfach mal beim Mieterschutzbund nachfragen, die wissen, was zu tun ist und können dir bestimmt helfen.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Es ist wichtig, dass du schnell handelst. Setze deinem Vermieter eine schriftliche Frist zur Rückzahlung der Kaution inklusive Zinsen.

                      Wenn er nicht reagiert, solltest du rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.

                        Du könntest auch prüfen, ob deine lokale Verbraucherzentrale Unterstützung anbietet. Manchmal haben sie gute Tipps oder können sogar bei der Kommunikation mit dem Vermieter assistieren.

                          In deinem Fall ist es ratsam, den Vermieter schriftlich um eine Abrechnung der Kaution zu bitten. Wenn er sich weigert, solltest du ihm eine Frist setzen und darauf hinweisen, dass du bei Nichterfüllung rechtliche Schritte einleiten wirst.

                          Ein Mieterverein kann dir dabei helfen, deine Rechte durchzusetzen. Sollte es zu einem Rechtsstreit kommen, ist es wichtig, dass du alle bisherigen Kommunikationsversuche mit dem Vermieter dokumentiert hast.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Oftmals ist es so, dass Vermieter die Kaution nicht verzinsen, weil sie denken, dass Mieter ihre Rechte nicht kennen. Zeige ihm, dass du informiert bist und deine Rechte kennst.

                            Eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung zur Abrechnung ist der erste Schritt. Sollte er nicht darauf reagieren, würde ich dir empfehlen, rechtlichen Beistand zu suchen.

                              Hast du schon mal mit anderen Mietern im Haus gesprochen? Vielleicht haben die ähnliche Erfahrungen gemacht und können dir Tipps geben.

                                Es ist unerlässlich, dass Sie Ihren Vermieter zunächst schriftlich auffordern, Ihnen eine Abrechnung der Kaution und der darauf entstandenen Zinsen zu präsentieren. Dies sollte unter Setzung einer angemessenen Frist erfolgen.

                                Sollte der Vermieter dieser Aufforderung nicht nachkommen, könnten Sie die Angelegenheit an einen Mieterverein herantragen oder einen Anwalt konsultieren. Es ist wichtig, dass Sie sämtliche Schritte dokumentieren, um im Falle eines Rechtsstreits Beweismaterial vorlegen zu können.

                                Beachten Sie, dass die Verzinsung der Kaution gesetzlich vorgeschrieben ist und Sie somit einen rechtlichen Anspruch darauf haben. Die Kommunikation mit dem Vermieter sollte stets schriftlich erfolgen, um eine nachvollziehbare Dokumentation zu gewährleisten.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Es ist wirklich ärgerlich, wenn Vermieter ihre Pflichten nicht ernst nehmen. Eine schriftliche Aufforderung mit einer Fristsetzung ist definitiv der richtige Weg.

                                  Wenn das nicht hilft, wäre ein Anwalt für Mietrecht der nächste Schritt.

                                    Lassen Sie mich Ihnen eine Strategie vorschlagen, die in solchen Fällen häufig Erfolg verspricht. Zunächst sollten Sie eine schriftliche Aufforderung an Ihren Vermieter richten, in der Sie die Auszahlung der Kaution samt Zinsen fordern.

                                    Setzen Sie eine klare Frist und betonen Sie, dass Sie bereit sind, rechtliche Schritte einzuleiten, sollte die Frist verstreichen ohne dass eine zufriedenstellende Lösung erreicht wurde. Sollte der Vermieter nicht reagieren, ist es ratsam, einen Mieterverein zu konsultieren oder einen Anwalt für Mietrecht zu beauftragen.

                                    Dokumentieren Sie jede Kommunikation mit dem Vermieter sorgfältig, um im Falle eines Rechtsstreits beweisen zu können, dass Sie alle erforderlichen Schritte unternommen haben. Es ist auch hilfreich, Zeugen zu haben, die bestätigen können, dass der Vermieter Ihnen bei Vertragsabschluss eine Verzinsung der Kaution zugesichert hat.

                                    Mit einer gut vorbereiteten Strategie und der Unterstützung durch Fachleute stehen die Chancen gut, dass Sie zu Ihrem Recht kommen werden.

                                      Es ist absolut verständlich, dass du dir Sorgen machst, wenn dein Vermieter die Kaution nicht wie vereinbart verzinst. Es ist wichtig, dass du ihm eine offizielle schriftliche Anfrage stellst und dabei eine Frist setzt.

                                      Sollte er darauf nicht reagieren, könntest du einen Brief vom Anwalt schicken lassen. Das zeigt dem Vermieter, dass du es ernst meinst.

                                      In vielen Fällen reicht bereits der Hinweis auf mögliche rechtliche Konsequenzen aus, um den Vermieter zum Handeln zu bewegen. Dokumentiere alles sorgfältig, damit du im Falle eines Rechtsstreits Beweise hast.

                                        Es ist dein Recht, eine Verzinsung der Kaution zu erhalten. Ich würde dir empfehlen, deinen Vermieter schriftlich aufzufordern, dir eine entsprechende Abrechnung zu liefern.

                                        Sollte er nicht darauf reagieren, kannst du dich an einen Mieterverein wenden oder rechtliche Schritte einleiten. Es ist wichtig, dass du alle Kommunikationsversuche mit deinem Vermieter dokumentierst, um im Falle eines Rechtsstreits Beweise vorlegen zu können.

                                          Also, ich würde auf jeden Fall mal beim Mieterbund nachhaken. Die können dir genau sagen, was zu tun ist und helfen dir auch, wenns hart auf hart kommt.

                                            Ich würde den Vermieter direkt darauf ansprechen und um eine schnelle Klärung bitten. Manchmal hilft ein persönliches Gespräch mehr als viele Briefe.

                                              Du solltest wissen, dass die Verzinsung der Kaution gesetzlich vorgeschrieben ist. Wenn der Vermieter sich weigert, dir die Zinsen auszuzahlen, solltest du ihn schriftlich dazu auffordern.

                                              Gib ihm eine Frist und weise darauf hin, dass du bereit bist, rechtliche Schritte einzuleiten. Ein Mieterverein kann dir bei der Durchsetzung deiner Rechte helfen.

                                              Es ist wichtig, dass du alle Schritte dokumentierst.

                                                Schreib ihm doch einfach mal ne SMS oder so. Manchmal klärt sich sowas ganz easy, ohne großen Stress.

                                                  Hast du denn schon mal in deinem Mietvertrag nachgeschaut? Vielleicht steht da ja was zur Verzinsung drin, das dir helfen könnte.

                                                  Der Moderator dieser Topic

                                                  Thomas Mücke

                                                  Thomas Mücke

                                                  Jahrgang 1975

                                                  Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

                                                  message icon

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                                                  • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                                  • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                                  Lebenslauf

                                                  Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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