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Zusammenfassung der Redaktion Schufa Eintrag löschen
  • Bei unrichtigen Daten kannst du die Korrektur bei der Schufa verlangen. Die Schufa ist verpflichtet die unrichtigen Daten zu berichtigen.
  • Schufa-Einträge werden in der Regel nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht. Je nach Art des Eintrags sind das 3 Jahre oder mehr.
  • Über spezialisierte Kreditplattformen, wie beispielsweise "Smava", kann man selbst mit einer negativen Schufa einen Kredit bekommen. Smava ist dafür bekannt, passende Kredit-Angebote aus über 20 Banken zur Auswahl zu stellen.
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Schufa Eintrag löschen

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    Schufa Eintrag löschen ▷ Experten antworten

    Kann mir irgendjemand mal sagen, wie ich einen Schufa Eintrag löschen lassen kann?

    Kann ich da einfach die diese Schufa schreiben oder wie läuft das?

    Danke für eure Hilfe

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Wenn der Gläubiger es versäumt hat, nach Bezahlung der Rechnung dieses an die Schufa zu melden, können Sie das auch veranlassen. Dazu brauchen Sie die Bestätigung vom Gläubiger, dass die Angelegenheit durch Zahlung erledigt ist.

    Ohne die Bestätigung des Gläubigers können Sie bei der Schufa nichts löschen lassen. Übrigens, der Gläubiger muss Ihnen eine Bescheinigung aushändigen.

    Sie sollten allerdings wissen, dass auch erledigte Einträge noch weitere drei Jahre in der Schufa stehen bleiben. Die meisten Banken verweigern auch deshalb einen Kredit, obwohl die Rechnung bereits bezahlt wurde.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Du musst nachweisen, dass der Eintrag bezahlt wurde. Erst dann kann die Schufa den Eintrag löschen.

      Du kontaktierst die Schufa am besten Online. Dann schickst Du die erforderlichen Unterlagen zu und es kann zu einer Löschung kommen.

      Bevor Du das siehst, kann es drei Monate dauern. Die Schufa wird alle drei Monate aktualisiert.

      Die meisten Einträge werden automatisch gelöscht. Andere bleiben bis zu drei Jahre bestehen.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Um einen Schufa Eintrag zu löschen, sollten Sie zunächst feststellen, was bei der Schufa über Sie gespeichert ist. Vielleicht ist der Eintrag ja bereits gelöscht?

        Sie können eine kostenlose Selbstauskunft bei der Schufa beantragen. Darauf haben Sie einmal pro Jahr ein Recht.

        Es dauert allerdings etwa 3 Wochen, bis die Auskunft ankommt. Gegen Gebühr können Sie dagegen Ihre Schufa Daten online sofort einsehen.

        Zur Löschung gibt es 2 Möglichkeiten. Erstens können Sie den ehemaligen Gläubiger auffordern, den Eintrag zu löschen.

        Zweitens können Sie die Löschung selbst beantragen, müssen aber nachweisen können, dass die Forderung erledigt ist. Übrigens wird eine offene Forderung nach ihrer Erledigung nicht sofort gelöscht, sondern erscheint noch 3 Jahre lang in Ihren Schufa Daten mit dem Vermerk "Erledigt".
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Wenn ein Schufaeintrag gelöscht werden soll, dann müssen Sie dies nachweisen. Zuerst würde ich aber eine Selbstauskunft von der Schufa einholen, um festzustellen, was überhaupt eingetragen ist.

          Einmal im Jahr kann man das kostenlos vornehmen. Um Einträge zu löschen, können Sie auch den Gläubiger auffordern, dies zu tun.

          Sie können aber auch die Löschung selbst beantragen, indem Sie der Schufa nachweisen, dass die Forderung erledigt ist. Der Gläubiger muss Ihnen dazu eine entsprechende Bescheinigung aushändigen.

          Allerdings bleiben einige Einträge, auch nach der Löschung, noch drei Jahre sichtbar. Andere wiederum werden automatisch gelöscht. Deshalb vergeben viele Banken keinen Kredit, da sie die erledigten Schufaeinträge einsehen können.

          Am besten Sie nehmen Kontakt zur Schufa online auf und schicken die entsprechenden Nachweise zur Schufa hin. Nach drei Monaten würde ich wieder eine Selbstauskunft einholen, denn die Schufa wird alle drei Monate aktualisiert.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

            Erfahren Sie in diesem Video wie eine Kreditanfrage abläuft
            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Es kommt darauf an, um welchen Eintrag es sich handelt. Wenn Du zum Beispiel einen Kredit getilgt hast, dann bleibt dieser Eintrag noch drei Jahre bestehen.

            Das wäre aber ein positiver Eintrag. Einträge von der Inkasso musst Du selber löschen.

            Du musst nachweisen, dass die Einträge bezahlt sind. Für die Löschung stellst Du einen Antrag im Internet.

            Hast Du aber eine Forderung, die im Schuldnerregister eingetragen ist, muss es anders gehen. Erst muss dieser Eintrag von dem Amtsgericht gelöscht werden, bevor die Löschung dann in der Schufa möglich ist.

            Oft musst DU dich dann gar nicht darum kümmern. In der Regel wird bei so einem Fall nach vier Wochen der Eintrag gelöscht, da das Amtsgericht der Schufa die Löschung mitteilt.

            Du gehst für jegliche Löschungen auf die Seite der Schufa. So kannst Du mit der Schufa in Kontakt treten.

            Die Löschung erfolgt dann nach drei Monaten, da diese nur alle drei Monate aktualisiert wird. Fehlerhafte Einträge dürfen sofort gelöscht werden.

              Du kannst im Internet die Schufa anschreiben. Du stellst eine Selbstauskunft.

              Das kann durchaus etwas länger dauern, bis Du die Unterlagen bekommst. Aber einmal im Jahr kannst Du das kostenlos durchführen.

              Solltest Du gerade eine Mahnung oder ähnliches beglichen haben, dauert das drei Monate, bis Du diesen Eintrag nicht mehr hast.
              • Text zu lang?
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo apriliaI,

                wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)

                Hallo,
                die liebe Schufa beeinträchtigt das finanzielle Leben von so manchem Menschen dahingehend, als dass die Kreditwürdigkeit empfindlich eingeschränkt wird. Mitunter ist es sogar so, dass die Handlungsweise sowie die Berechnungsgrundlage des Schufa Scores sogar für die Schufa selbst offenbar ein Buch mit sieben Siegeln darstellt.

                Es ist schon einmal absolut lobenswert, dass Du einen Einblick in Deine Schufa genommen hast. Dies ist in der heutigen Zeit nicht selbstverständlich und schon einmal ein guter Schritt zur Verbesserung der Schufa-Werte.

                Es ist vollkommen richtig, dass Du Schufa-Einträge löschen lassen kannst. Hierfür müssen jedoch gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sein.

                Laut Auskunft der Schufa werden Einträge für einen Mindestzeitraum von 2 Jahren gespeichert. Diese Aussage ist so in der reinen Form jedoch nicht gänzlich korrekt, da es stark von der Art des Eintrags abhängig gemacht werden muss.

                Wichtig ist in diesem Zusammenhang, ob Du einen Kreditvertrag vertragsgemäss erfüllt hast oder nicht. Bekommt der Eintrag in der Schufa einen Erledigungsvermerk, so verbessert dies automatisch Deine Schufa-Werte.

                Natürlich sollte die Schufa möglichst rein sein und es ist auch durch das Löschen möglich, diese Reinheit wieder herzustellen. Betrachte zunächst erst einmal die Fristen von zwei Jahren bzw. bei Negativeinträgen sogar fünf Jahren, bevor Du Dich mit dem Löschvorgang beschäftigst.

                Wenn Du einen Schufa-Premium-Zugang hast, dann kannst Du die Löschung direkt auf dem Onlineweg beantragen. In dem Hauptmenü gibt es die Schufa-Übersicht von Dir mit allen dort gespeicherten Einträgen.

                Hinter jedem Eintrag gibt es einen Button in Fragezeichen-Form, den Du einfach nur anklicken musst. Dort erscheint die Art des Eintrags sowie die entsprechende Information zur Löschung.

                Im Grunde genommen brauchst Du nur die Einträge, die Du löschen lassen möchtest, markieren und der Schufa mitteilen, dass die Einträge erledigt worden sind. Dies ist überaus komfortabel und geht auch sehr schnell vonstatten.

                Wenn Du keinen Schufa-Premium-Zugang hast kannst Du auch einfach eine Mail an die Schufa schicken mit der Bitte, die erledigten Einträge löschen zu lassen. Bedenke jedoch, dass Du dann eine weitere kostenpflichtige Schufa Auskunft zur Kontrolle des Löschvorganges benötigst.

                Du selbst musst für alle diese Dinge aktiv werden. Zwar sollte die Schufa die Löschvorgänge in Eigenregie durchführen, doch funktioniert dies nicht immer reibungslos.

                Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

                viele Grüße
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                  Eigentlich wird das automatisch passieren. Wenn du zum Beispiel einen Kredit bezahlt hast, dann wird die Bank für die Löschung sorgen.

                  Bei Einträgen von Inkassounternehmen musst du dafür sorgen. Jedoch werden viele Einträge erst nach ein paar Jahren gelöscht.

                  Solltest du eine Pfändung gehabt haben, dann dauert das mindestens drei Jahre, bevor der Eintrag gelöscht wird. Anders ist es bei fehlerhaften Einträgen.

                  Wenn du diese entdeckt hast, dann muss die Schufa die Einträge sofort löschen. Du kannst im Internet dich mit der Schufa in Verbindung setzen.

                  Du musst nachweisen, dass der Eintrag erledigt, also bezahlt ist. Erst dann erfolgt eine Löschung.

                  Sollte der Eintrag löschbar sein, dauert es drei Monate bevor du es sehen kannst. Es wird nur vierteljährlich die Schufa aktualisiert.

                    Oftmals vergessen Gläubiger der Schufa zu melden, dass eine Rechnung bezahlt ist. Das können Sie aber auch veranlassen.

                    Dazu müssen Sie eine Bestätigung vom Gläubiger haben, dass die Angelegenheit erledigt ist. Ohne diese Bestätigung kann kein Schufa Eintrag gelöscht werden.

                    Allerdings stehen auch erledigte Schufa Einträge noch drei Jahre in der Schufa. Zwar als erledigt markiert, aber dennoch für die Partner der Schufa einsehbar. Es gibt aber auch Einträge die automatisch gelöscht werden.

                    Ich würde an Ihrer Stelle erst einmal eine Selbstauskunft bei der Schufa einzuholen. Damit sehen Sie genau wo es hapert. Einmal im Jahr kostet das auch nichts.

                    Nach drei Monaten können Sie sich wiederum eine Auskunft einholen und prüfen ob Ihr Vorhaben auch ausgeführt wurde. Alle drei Monate erneuert die Schufa die Einträge.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                      Kredite für jeden Verwendungszweck
                      • Empfehlung 1: Ratenkredite
                      • Empfehlung 2: Kredit ohne Schufa
                      • Empfehlung 3: Kredit für Selbständige

                      Der Inhalt dieses Posting wurde durch die Redaktion am 22.12.2023 gelöscht. Grund war entweder ein fehlender thematischer Zusammenhang zu der Frage des Fragestellers oder ein Verstoß gegen die Etiquette des Forums. [bannedPostingUser]pilartarifah [/bannedPostingUser] wurde darüber informiert.

                        Normalerweise werden Schufaeinträge automatisch gelöscht. Aber Kontrollieren ist besser als Vertrauen und daher sollte man sich um seine Schufa immer selber kümmern.

                        Manche Banken oder Versandhäuser vergessen einfach, dass ein Eintrag bereits über die Frist hinaus ist und gelöscht werden sollte. Alles über die Schufa findest du im Internet auf Meineschufa.

                        Dort kannst du dir einmal jährlich einen Auszug deiner Schufa zuschicken lassen. Damit siehst du sofort, ob du neue Einträge hast.

                        Denn es gibt nicht nur negative, sondern auch positive Einträge. Je nachdem, welche Einträge du hast, verbessert oder verschlechtert sich dein Ranking.

                        Es soll auch schon vorgekommen sein, dass ein negativer Eintrag unbegründet gemacht wurde. Daher ist es wichtig, immer ein Auge auf seine Schufa zu haben.

                        Unter welchen Voraussetzungen du einen negativen Eintrag löschen kannst, erfährst du alles bei Meineschufa. Ja, Schufa ist eine tolle Sache, wenn man sie im Griff hat.

                          Sie müssen dazu nachweisen können, dass der Schufaeintrag bezahlt wurde. Erst danach kann die Schufa den Eintrag löschen.

                          Dazu können Sie die Schufa online kontaktieren. Sie übersenden dann die notwendigen Unterlagen, so dann wird der Eintrag als erledigt markiert.

                          Allerdings kann das bis zu drei Monaten dauern, da die Schufa in diesem Zeitraum stets aktualisiert wird. Es gibt Einträge die dann automatisch gelöscht werden.

                          Andere wiederum bleiben bis drei Jahre sichtbar. Um das zu kontrollieren, können Sie sich eine Selbstauskunft bei der Schufa einholen. Einmal im Jahr geht das sogar kostenlos.

                          Sie können aber auch den Gläubiger auffordern die Löschung vorzunehmen.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Du hast die Möglichkeit, einmal jährlich kostenlos eine Auskunft bei der Schufa anzufordern. Das Formular erhältst Du auf der Webseite der Auskunftei.

                            Wenn die Auskunft nach 14 Tagen bei Dir im Briefkasten ist, kannst Du genau nachlesen, ob Du negative Einträge hast. Leichtere Einträge wie Mahnungen, kannst löschen lassen, wenn sie erledigt sind.

                            Bei Krediten ist das anders. Die bleiben bis zu drei Jahre nach Erledigung in der Schufa stehen.

                              Es kommt darauf an, um welchen Eintrag es sich bei Dir handelt. Nicht alle Einträge können gelöscht werden.

                              Normalerweise werden die Einträge, wenn sie bezahlt wurden von allein gelöscht. Aber es gibt Ausnahmen.

                              Wenn Du zum Beispiel einen Kredit gekündigt bekommen hast oder eine Pfändung vorlag, dann bleiben die Einträge ein paar Jahre bestehen.

                              Sollte es sich um einen Eintrag von einem Inkassounternehmen handeln und Du hast gezahlt, dann musst Du die Schufa anschreiben und nachweisen, das der Eintrag erledigt ist. Innerhalb von drei Monaten wird dieser Eintrag dann gelöscht werden.

                                Sie bräuchten vom Gläubiger eine Bestätigung darüber, dass die Rechnung bezahlt wurde. Alternativ können Sie ihn auch bitten, den Eintrag in der Schufa löschen zu lassen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, aber Sie müssen selbst Ihre Schufa überprüfen.

                                Allerdings ist es so, dass auch erledigte Einträge mit einem entsprechenden Vermerk noch für weitere drei Jahre im Bestand der Schufa bleiben.

                                Sobald Sie etwas Schriftliches in den Händen haben, schicken Sie das in Kopie an die Schufa. Reicht das nicht aus, wird sich die Schufa bei Ihnen melden.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Du kannst bei der Schufa direkt Online eine Selbstauskunft stellen. Wenn du Nachweise hast, das du die Rechnungen und Mahnungen gezahlt hast, dann wird der Eintrag gelöscht.

                                  Anders ist es bei Pfändungen und Kündigungen. Diese werden über Jahre in der Schufa stehen, ohne das du sie löschen lassen kannst.

                                  Wenn du einen Eintrag von einem Inkassounternehmen hast, dann musst du selber dafür sorgen, das der Eintrag gelöscht wird.

                                    Es kommt darauf an, um welche Art Eintrag es sich handelt. Auch wenn eine Forderung bereits erledigt ist, wird sie noch 3 Jahre lang als erledigt in Ihrer Schufa-Datei geführt.

                                    Dagegen können Sie nichts tun, außer abwarten. Erst wenn sie nach dieser Zeit noch aufgelistet ist, können Sie von der Schufa die Löschung verlangen.

                                    Anders sieht es aus, wenn Sie eine Schuld bezahlt haben, diese aber immer noch als aktiv in Ihrer Schufa vermerkt ist. Dann müssen Sie sich an den Gläubiger wenden und Ihn dazu auffordern, der Schufa zu melden, dass die Forderung erledigt ist.

                                    Ohne das Schreiben durch den Gläubiger kann die Schufa nichts unternehmen. Fordern Sie von Zeit zu Zeit Ihre Schufa-Selbstauskunft an, damit Sie wissen, ob Ihre Daten auf dem neuesten Stand sind.

                                      Um einen Schufa Eintrag löschen zu lassen, müssen Sie eine Löschaufvorderung an den Gläubiger und eine Kopie des Schreibens an die Schufa schicken. Beträgt die Forderung weniger als 2.000 Euro und wurde nach dem 01. Juli 2012 eingetragen, ist eine sofortige Löschung vorgesehen.

                                      In allen anderen Fällen muss der Gläubiger die Löschung des Eintrags bestätigen. Um dem Gläubiger zuvor zu kommen, müssen Sie einen Nachweis erbringen, dass die Schuld beglichen ist.

                                      Schicken Sie dazu eine Kopie des Überweisungsbelegs mit. Daran lässt sich nicht nur erkennen, dass die Summe begleichen ist, sondern auch den genauen Zeitpunkt.

                                      Eine Begründung der Löschung müssen Sie nicht angeben. Allerdings wird empfohlen als Grund "beglichene Rechnung" einzutragen.

                                      Achten Sie genau darauf, wer der jetzige Gläubiger ist, denn es ist möglich, dass die Forderung an eine Rechtsanwaltskanzlei oder an ein Inkasso abgetreten wurde. In diesen Fällen müssen Sie die Kommunikation mit diesem neuen Gläubiger führen und nicht bei dem die Schuld zuvor entstand.

                                      Fordern Sie den Gläubiger auf, die Löschung binnen drei Wochen vorzunehmen und behalten Sie sich im Notfall rechtliche Schritte vor, falls dieser nicht reagiert.

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                                      Der Moderator dieser Topic

                                      Thomas Mücke

                                      Thomas Mücke

                                      Jahrgang 1975

                                      Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

                                      message icon

                                      Jetzt dem Moderator eine Frage stellen

                                      Referenzen

                                      • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
                                      • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                                      • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                                      Lebenslauf

                                      Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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