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Schulden der Eltern - Haftung der Kinder? ▷ Experten
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Zusammenfassung der Redaktion Schulden der Eltern - Haftung der Kinder?
  • Grundsätzlich haften Kinder in Deutschland nicht direkt für die Schulden ihrer Eltern. Dies gilt auch für eventuelle Unternehmensschulden, sofern die Kinder nicht selbst Vertragspartner oder Bürgen sind.
  • Die Unterschriften auf Lieferscheinen oder anderen Belegen reichen für eine persönliche Haftung nicht aus, solange es sich dabei nicht um Verträge oder Kredite handelt, für die Sie als Mitunterzeichner eingestuft sind.
  • Für eine umfassende rechtliche Beratung kann es ratsam sein, einen Anwalt zu konsultieren. Eine Möglichkeit der finanziellen Beratung bietet auch das Kreditvergleichsportal Smava, das passende Kreditangebote aus über 20 Banken herausfindet und auch bei negativer Schufa helfen kann.
  • Für die Versorgung der Eltern im Alter haften Kinder in der Tat, wenn diese selbst dazu nicht in der Lage sind und die Sozialhilfe einspringen muss. Diese Unterhaltsverpflichtung ist jedoch von einer Schuldnerhaftung zu unterscheiden.

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Schulden der Eltern - Haftung der Kinder?

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    Schulden der Eltern - Haftung der Kinder? ▷ Experten

    Vielleicht bin ich etwas naiv, aber haften Kinder für die Schulden ihrer Eltern? Der Fall ist ganz einfach. Meine Eltern hatten eine kleine Firma. Die wird mit Sicherheit mangels Masse liquidiert. Da ist nichts mehr. Die Räume waren gemietet, auf das Inventar wurde Pfandrecht ausgeübt. (Mietschulden).

    Ware ist auch keine mehr da, war zum Schluss alles nur Kommissionsware. Ich habe oft nach Feierabend im Geschäft ausgeholfen. (Kostenlos). Meine Unterschriften sind garantiert auf Lieferscheinen oder anderen Belegen reichlich vorhanden.

    Jetzt frage ich mich, werden die Gläubiger meiner Eltern bald an meine Tür klopfen? Haften Kinder für die Schulden ihrer Eltern? - So wie sie für die Versorgung der Eltern im Alter haften.

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Sie müssen sich über eine Veränderung Ihrer finanziellen Lage überhaupt keine Sorgen machen. Da Sie am Unternehmen Ihrer Eltern nicht vertraglich beteiligt sind oder waren, kann Sie auch niemand für die Insolvenz belangen. Es spielt dabei auch überhaupt keine Rolle, ob Sie Ihren Eltern kostenlos in Ihrer Freizeit geholfen haben.

    Wenn das Unternehmen Ihrer Eltern vollständig liquidiert wurde, muss der oder die Inhaber (Vater, Mutter oder Eltern) wahrscheinlich in die Privatinsolvenz. Mit dem Erlös aus der Liquidierung und dem Geld über der Pfändungsfreigrenze werden die nächsten Jahre die Gläubiger bedient. Die Zeit des sogenannten Wohlverhaltens dauert dann mindestens drei Jahre. Es dauert dann nochmal so lange bis die Schulden aus der Schufa gelöscht werden.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Nein. Da musst Du Dir überhaupt keine Sorgen machen. Du würdest nur für das Geschäft Deiner Eltern haften wenn Du ein Gesellschafter des Unternehmens wärst. Da Du aber nur nach Feierabend kostenlos ausgeholfen hast, haben die Gläubiger Deiner Eltern keine Handhabe. Sobald die Firma vollständig liquidiert ist haben Deine Eltern aber bestimmt noch Schulden. Diese Forderungen sind dann tituliert und bleiben so lange erhalten, bis Sie vollständig bezahlt sind. Deine Eltern können jetzt entweder Ihre Schulden bezahlen oder in die Privatinsolvenz gehen. Das kann aber nur ein Fachanwalt oder eine Schuldnerberatung feststellen und empfehlen.

      Sollten Deine Eltern nicht in die Privatinsolvenz gehen und Ihre Schulden abzahlen, könntest Du doch haftbar gemacht werden. Rein hypothetisch natürlich. Wenn Deine Mutter oder Dein Vater sterben sollten und Dich in Ihrem Testament berücksichtigt haben, hast Du zwei Möglichkeiten. Nachdem der Notar vorgelesen hat was Du erbst, kannst Du das Erbe annehmen oder ausschlagen. Lehnst Du ab hast Du nichts, selbstverständlich auch keine Schulden. Nimmst Du das Erbe an, musst Du selbstverständlich auch die Schulden übernehmen. So etwas würde ich an Deiner Stelle dann aber nur machen, wenn es sich tatsächlich rentiert oder Dir sehr viel an dem Erbe Deiner Mutter oder Deines Vaters liegt.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Zunächst die gute Nachricht: Zu Lebzeiten Deiner Eltern haftest Du für deren Schulden nicht. Beim Unterschreiben der Lieferscheine bist Du den Lieferanten gegenüber formal als Angestellter aufgetreten und diese sind nach einer Insolvenz für die Schulden des Betriebes nicht verantwortlich.

        Wenn Deine Eltern sterben, gehören die noch vorhandenen Schulden jedoch zur Erbmasse. Solltest Du das Erbe nicht ausschlagen und keine Restschuldbefreiung ausgesprochen worden sein, musst Du die bestehenden Verbindlichkeiten in dem Umfang, in dem Du erbst, bedienen.

        Dass sich die Gläubiger Deiner Eltern teilweise an Dich wenden, ist nicht ausgeschlossen. Die fairen appellieren an Dein Verantwortungsbewusstsein, die unfairen versuchen möglicherweise, dir eine nicht bestehende Mithaftung für die Schulden des ehemaligen elterlichen Betriebes einzureden. Wie Du darauf reagierst, ist Dir überlassen.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Die Versorgung der Eltern im Alter beruht auf familiärer Zugehörigkeit. So wie die Eltern für ihre Kinder sorgen müssen, müssen es die Kinder auch umgekehrt machen, wenn die Eltern zum Beispiel pflegebedürftig sind. Das hat nicht nur rechtliche, sondern auch moralische Gründe. Bei Unternehmen ist das anders. Da kommt es auch darauf an, um welches Unternehmen es sich gehandelt hat, also um eine juristische Person oder um eine Personengesellschaft. Aber meinem Wissen nach haften gegenüber den Gläubigern nur die Schuldner. Somit ausschließlich deine Eltern. Die tragen die Verantwortung für das Unternehmen und haften dafür. Wenn du aber Schuldscheine unterschrieben hast, dann haftest du dafür. Das gilt auch für Bürgschaften, falls du welche übernommen haben solltest.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            In Deutschland gibt es glücklicherweise keine "Sippenhaft". Wenn Sie an der Firma keine Beteiligungen haben oder durch Bürgschaften, Schuldbeitritte oder Schuldübernahmen gebunden sind, müssen Sie keine Haftung übernehmen. Diese Haftung wird auch nicht hergestellt, wenn Sie kostenlos für Ihre Eltern nach Feierabend gearbeitet haben.


            Einen kleinen Unterschied gibt es aber doch. Wenn der Erbfall eintreten sollte, können Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Dies wäre ratsam, wenn die Schulden bis zu diesem Zeitpunkt immer noch bestehen sollten. Allerdings ist davon auszugehen, dass Ihre Eltern nach der Liquidierung des Unternehmens eine Privatinsolvenz beantragen werden. In diesem Fall werden auch sämtliche Schulden Ihrer Eltern abgewickelt. Sie müssen sich also nicht davor fürchten, dass demnächst die Gläubiger Ihrer Eltern vor Ihrer Haustüre stehen.

              Die Sache ist recht verzwickt. Ich würde da an Ihrer Stelle keine Rechtsauskunft über ein Forum wie hier einholen, sondern direkt ein Beratungsgespräch bei einem Rechtsanwalt vereinbaren. Das dürfte davon abhängen, was Sie genau unterschrieben haben, und in welche Verträge Sie eventuell eingebunden sind. Wie gesagt, gehen Sie zu einem Anwalt, bringen Sie die Unterlagen mit, die Sie unterschrieben haben, und lassen Sie sich rechtssicher beraten. Viel Glück!
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo lecrochepiedd,

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                Eine schwierige Sache, die du da ansprichst. Hast du irgendwelche Verträge zusammen mit deinen Eltern unterzeichnet, z.B. einen Mietvertrag? Ich bin nun kein Jurist, und ein Forum wie dieses kann dir auch keine Rechtsberatung geben. Weshalb ich dir nur dringend raten kann, dir einen in diesem Bereich versierten Rechtsanwalt zu suchen. Ob deine Unterschrift unter die Lieferscheine dich bereits haftbar dafür macht, wenn deine Eltern nicht zahlen, weiß ich nicht, könnte aber sein dass die Lieferanten dann das Geld von dir haben wollen. Schließlich bist du der, der die Dinger unterschrieben hat.

                Wahrscheinlich wird der eine sagen, nein du haftest nicht, andere werden vielleicht sagen, klar, hast ja die Lieferscheine unterzeichnet. Geh am besten mit dem ganzen Wust an Papier zur Rechtsberatung, damit die dir sagen können, was Fakt ist und was nicht. Das sind ja Schulden aus einem Geschäft, nicht von einem Kredit für Privatkunden. Beim letzterem müsstest du nur haften, wenn du den Kreditvertrag mit unterschrieben hast. Wie gesagt, schwierige Sache. Ab zum Anwalt, beraten lassen, und die Sache auch mit deinen Eltern besprechen, wie sie sich das eigentlich denken, in wie weit du da eigentlich involviert warst drin.

                Mehr kann ich dir nicht raten, dir nur alles Gute wünschen, dass du heil aus der Sache rauskommst.
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                  Hallo,
                  Kinder müssen für die Schulden der Eltern aufkommen, wenn diese versterben und das Erbe nicht ausgeschlagen wird. Zu Lebzeiten sind Ihre Eltern für ihre Finanzen voll verantwortlich.

                  So wie jeder für einen Kreditvertrag haftet, den er unterschrieben hat, so haften die Eltern für die Schulden die sie gemacht haben. Dabei spielt es keine Rolle ob gewollt oder ungewollt.

                  Allerdings, sollten Ihre Eltern nun Sozialleistungen beziehen, so könnten laut Gesetzt, Verwandte in gerader Linie herangezogen werden. Das gleiche Heranziehen könnte entstehen, wenn die Eltern pflegebedürftig werden. Dann kann das Sozialamt erwachsene Kinder in die Pflicht nehmen. Allerdings müssen es die finanziellen Verhältnisse der Kinder es auch zulassen.

                  Generell gilt also, können die Eltern sich selbst versorgen, muss das Kind keinen Unterhalt bezahlen. Sind die Eltern arbeitslos sind, springt der Staat ein. Wenn die Eltern im Haushalt der Kinder leben, so müssten die Kinder laut Gesetz die Grundsicherung übernehmen.

                  Grundsätzlich brauchen Sie also nicht zu befürchten, dass Sie für die Schulden Ihrer Eltern aufkommen müssen. Allerdings nur dann, wenn Sie nicht Miteigentümer der Firma waren.

                    Sofern Sie nirgendwo eine Schuldanerkenntnis unterschrieben haben, haften Sie für nichts. Kein Gläubiger kann so einfach an Sie herantreten, nur weil Sie das Kind Ihrer Eltern sind. Die Sache sieht allerdings dann anders aus, wenn Sie später einmal das Erbe antreten.

                    Sobald Sie Erbe sind und dieses nicht ausschlagen, haften Sie auch für die Schulden. Ansonsten nicht. Ihren Eltern ist aber zu raten, eine Schuldnerberatung aufzusuchen. Hier könnte man sich erkundigen, ob eine Privatinsolvenz in diesem Fall möglich ist. Für die Eltern wäre das sicher hilfreich, wenn sie nach drei Jahren von dieser Last befreit wären.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      Für die Schulden Deiner Eltern haftest Du nicht. Dass Du einen Teil der Lieferscheine unterschrieben hast, ist unerheblich. In diesem Fall hast Du rechtlich als Angestellter im elterlichen Betrieb gehandelt, auch wenn Deine Arbeit nicht vergütet wurde.

                      Es ist durchaus möglich, dass der eine oder andere Gläubiger sich auch ohne bestehenden Rechtsanspruch an Dich wendet. Vor allem Inhaber kleinerer Unternehmen neigen dazu, da Zahlungsausfälle ihre eigene Existenz ebenfalls bedrohen. Wenn sie fair sind, täuschen Sie keinen Rechtsanspruch gegen Dich vor, sondern appellieren an Dein Gewissen. Ob Du einem derartigen Appell folgst, ist alleine Dir überlassen. Sofern Du über genügend Geld verfügst und die Gläubiger im selben Dorf wohnen, ist es für Euer Ansehen am Wohnort ratsam, freiwillig einen Teil der elterlichen Schulden zu übernehmen. Verpflichtet bist Du dazu aber nicht.

                      Anders sieht es aus, wenn Deine Eltern sterben, ehe das Insolvenzverfahren abgeschlossen ist beziehungsweise bevor sie ihre Schulden getilgt haben, falls Sie keine Privatinsolvenz beantragen. Zum Erbe gehören auch die Verbindlichkeiten des Erblassers. Du hast allerdings die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen.

                      Du sprichst den Elternunterhalt im Alter an. Hierbei kann die Pleite des elterlichen Betriebes tatsächlich dazu führen, dass auf Dich später Belastungen zukommen. Wenn Deine Eltern keine insolvenzsicheren Rentenversicherungsverträge abgeschlossen haben und somit ihre für das Rentenalter bestimmten Ersparnisse verlieren, musst Du sie später unterstützen. Während des wahrscheinlichen Hartz IV-Bezuges bis zum Rentenbeginn erfolgt hingegen kein Rückgriff auf Dein Vermögen, sofern Du nicht mit Deinen Eltern eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Das ist nur der Fall, wenn Du mit Ihnen in einer Wohnung lebst.

                        Der Inhalt dieses Posting wurde durch die Redaktion am 21.11.2023 gelöscht. Grund war entweder ein fehlender thematischer Zusammenhang zu der Frage des Fragestellers oder ein Verstoß gegen die Etiquette des Forums. [bannedPostingUser]arruavia [/bannedPostingUser] wurde darüber informiert.

                          Hallo,

                          das ist natürlich eine blöde Situation für und vermutlich nur schwer einzuschätzen. Du musst dir in diesem Fall keine Sorgen machen. Eltern müssen auch nicht für die Schulden ihrer Kinder aufkommen. Andersrum verhält es sich genauso. Eine Art von "Sippenhaftung" sieht der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht vor. Erst wenn ein Elternteil von dir stirbt, kannst du nicht nur ein eventuell vorhandenes Vermögen, sondern auch Schulden erben. Sollte es sich hierbei um Verbindlichkeiten handeln, hast du sechs Wochen Zeit, um beim zuständigen Amtsgericht das Erbe auszuschlagen.

                          Bei finanziellen Problemen kann es sich anders verhalten, wenn du zum Beispiel als volljährige Person als Bürge für deine Eltern eine Unterschrift unter einen Finanzierungsvertrag gesetzt hast. Hier hat das Kreditinstitut das Recht, sich an deinem Vermögen zu bedienen.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Kann sein, dass ich irgendwie naiv bin aber eine Frage geht mir nicht mehr aus dem Kopf. Haften Kinder für die Schultern der Eltern? In diesem Fall ist es ganz simpel. Also meine Eltern die hatten ein kleines Unternehmen. Dieses wird sicher mangels Masse liquidiert werden. Nichts ist mehr da. Alle Räumlichkeiten wurden angemietet und auf das Inventar wurde ein Pfandrecht ausgeübt bedingt durch Mietschulden. Waren gibt es nicht mehr. In der letzten Zeit gab es nur noch Kommissionsartikel. Nach meinem Feierabend habe ich häufig gratis im Geschäft geholfen. Natürlich habe ich auch hin und wieder etwas unterschrieben wie Lieferscheine und andere Belege.
                            So, nun die Frage: werden die Gläubiger meiner Eltern bald auch vor meiner Tür stehen? Hafte ich jetzt als Kind für die Schulden meiner Eltern? Genauso wie es mit der Versorgung im Alter aussieht?

                              Hallo! Also grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen. Es gibt keine Solidaritätshaftung, nach der Kinder automatisch für die Schulden der Eltern einstehen müssen. Auch für die Geschwister oder deiner Kinder musst du nicht haften. Du kannst natürlich jederzeit die Schulden übernehmen, eine Pflicht dazu besteht grundsätzlich aber nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um private oder gewerbliche Schulden handelt. Ich schreibe grundsätzlich, weil es natürlich Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel eine Haftung oder eine Bürgschaft übernommen hast, dann musst du für die Schulden einstehen. Das deine Unterschriften auf Lieferscheinen oder anderen Belegen vorhanden sind, verursacht noch lange keine Haftung. Da du im Geschäft deiner Eltern ausgeholfen hast, hast du auch normale Tätigkeiten übernommen. Und da gehört es nun mal dazu, dass ein Angestellter Lieferscheine unterschreibt, auch wenn der Angestellt der Sohn der Geschäftsinhaber ist. Da du kostenlos ausgeholfen hast, ist deine Verantwortung sogar noch geringer. Denn jemanden der kostenlos arbeitet, kann man nicht so einfach zur Verantwortung ziehen.

                                Hallo,

                                das ist natürlich eine blöde Situation für und vermutlich nur schwer einzuschätzen. Du musst dir in diesem Fall keine Sorgen machen. Eltern müssen auch nicht für die Schulden ihrer Kinder aufkommen. Andersrum verhält es sich genauso. Eine Art von "Sippenhaftung" sieht der Gesetzgeber an dieser Stelle nicht vor. Erst wenn ein Elternteil von dir stirbt, kannst du nicht nur ein eventuell vorhandenes Vermögen, sondern auch Schulden erben. Sollte es sich hierbei um Verbindlichkeiten handeln, hast du sechs Wochen Zeit, um beim zuständigen Amtsgericht das Erbe auszuschlagen.

                                Bei finanziellen Problemen kann es sich anders verhalten, wenn du zum Beispiel als volljährige Person als Bürge für deine Eltern eine Unterschrift unter einen Finanzierungsvertrag gesetzt hast. Hier hat das Kreditinstitut das Recht, sich an deinem Vermögen zu bedienen.
                                • Moderator
                                  Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil


                                  Hallo! Also grundsätzlich musst du dir keine Sorgen machen. Es gibt keine Solidaritätshaftung, nach der Kinder automatisch für die Schulden der Eltern einstehen müssen. Auch für die Geschwister oder deiner Kinder musst du nicht haften. Du kannst natürlich jederzeit die Schulden übernehmen, eine Pflicht dazu besteht grundsätzlich aber nicht. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um private oder gewerbliche Schulden handelt. Ich schreibe grundsätzlich, weil es natürlich Ausnahmen gibt. Wenn du zum Beispiel eine Haftung oder eine Bürgschaft übernommen hast, dann musst du für die Schulden einstehen. Das deine Unterschriften auf Lieferscheinen oder anderen Belegen vorhanden sind, verursacht noch lange keine Haftung. Da du im Geschäft deiner Eltern ausgeholfen hast, hast du auch normale Tätigkeiten übernommen. Und da gehört es nun mal dazu, dass ein Angestellter Lieferscheine unterschreibt, auch wenn der Angestellt der Sohn der Geschäftsinhaber ist. Da du kostenlos ausgeholfen hast, ist deine Verantwortung sogar noch geringer. Denn jemanden der kostenlos arbeitet, kann man nicht so einfach zur Verantwortung ziehen.

                                    Hallo! Es gibt hier ein paar Dinge, die du trennen musst. Die Versorgung der Eltern im Alter ist eine Pflicht, die sich aus der Natur der Familie ergibt. Bei Schulden ist es anders. Jedes Familienmitglied ist für die Schulden, die es macht, ausschließlich selbst verantwortlich. Das ist der Grundsatz. Daraus ergibt sich logischerweise, dass es davon Ausnahmen gibt. Solche Ausnahmen bestehen dann, wenn ein anderes Familienmitglied für die Schulden mitunterschreibt. So kann ein Familienmitglied zum Beispiel als Bürge unterschreiben. Also Bürge kann überhaupt jeder unterschreiben, die Stellung als Familienmitglied begründet bei Verträgen keine besondere Wirkung.

                                    Bezüglich deiner Unterschrift auf Lieferscheinen musst du dir meiner Meinung nach keine Sorgen machen. Da du im Betrieb deiner Eltern gearbeitet hast, hast du ja die Ware stellvertretend für deine Eltern übernommen. Das wird in der Regel so gehandelt. Das gilt auch für den Fall, dass man für die Arbeit kein Geld bekommen hat. Das ist bei Familienbetrieben so üblich. Was deine Unterschriften auf andere Dokumente betrifft, kann ich dazu nichts sagen, da ich nicht weiß, um welche Dokumente es sich handelt. Wenn du zum Beispiel einen Kreditvertrag mitunterschrieben hast, dann musst du dafür haften. Aber wie gesagt, da müsste ich Näheres zu den Dokumenten wissen.

                                      Ich gehe davon aus, dass Deine Eltern noch leben. In diesem Fall musst Du nicht für die Verbindlichkeiten Deiner Eltern aufkommen. Anders wäre es , wenn Du das Geschäft erben würdest oder bereits in dem Geschäft als Erbe eingetragen bist. IN dem Fall müsstest Du für die Schulden aufkommen.

                                      Bei einem Erbe kann derjenige, der etwas erbt auch ein Erbe ausschlagen. Das machen vor allem diejenigen, die wissen, dass Schulden vorhanden sind. Du musst Dir also keine Gedanken machen, dass Du die Schulden tragen musst, nur weil Du der Sohn Deiner Eltern bist. Solange sie leben und alleinige Geschäftsinhaber sind, können die Gläubiger nicht an Dich heran treten.

                                      Deine Eltern müssten ein Insolvenzverfahren einleiten, sodass dann auch die Schulden eingetragen werden, die vielleicht mit einem Kredit, den Deine Eltern aufnehmen, abgezahlt werden.

                                        Eine Haftung für die Schulden Deiner Eltern ist zum jetzigen Zeitpunkt in jedem Fall ausgeschlossen. Du bist kein Gesellschafter des Unternehmens Deiner Eltern gewesen. Wäre das der Fall gewesen, wärst Du wahrscheinlich auch in die Insolvenz gegangen. Dass Du Belege unterschrieben hast und Dein Name auf Rechnungen auftaucht, ist auch kein Problem. Die Gläubiger Deiner Eltern dürfen Dich gar nicht belangen.

                                        Anders sieht das einmal aus, wenn Deine Eltern sterben sollten. Wenn durch die Geschäftsaufgabe nach dem Tod Deiner Eltern private Schulden zu bezahlen sind, werden diese auch vererbt. Wenn Du das Erbe Deiner Eltern annimmst, musst Du dann auch für die Schulden aufkommen. Wenn sich das für Dich nicht rechnet, hast Du die Möglichkeit das Erbe Deiner Eltern auszuschlagen.

                                          Wenn du keine Kredite für deine Eltern unterzeichnet hast oder als Inhaber des Unternehmens irgendwo auftauchst, kann dich auch keiner für die Schulden deiner Eltern verantwortlich machen. Dies würde nämlich nur dann der Fall sein, wenn du dich als Bürge dazu verpflichtet hättest. Deine Unterschrift auf irgendwelchen Bestellungen oder Rechnungen reicht da nicht aus. Jeder Abteilungsleiter oder auch Angestellter bestellt eigenmächtig und prüft Rechnungen. Der wird ja auch nicht zur Rechenschaft dafür gezogen, wenn das Unternehmen irgendwann einmal Pleite geht. Also keine Angst, da dürfte eigentlich nichts passieren, was dir schaden kann.

                                            Ich bin kein Rechtsexperte, aber solange du nicht als Firmeninhaber, stiller Teilhaber oder ähnliches im Unternehmen eingetragen warst, kann sich auch kein Gläubiger an dich wenden. Es ist nämlich völlig normal, dass auch andere Unterschriften auf Lieferscheinen und ähnlichen Papieren sind, wie die vom Firmeninhaber.

                                            Wenn mehrere Leute in einem Unternehmen arbeiten, dann sind auch mehrere Leute unterschriftsberechtigt. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass du auch für das Unternehmen haftest. Das tut immer nur der Firmeninhaber.

                                            Daher denke ich, dass du keine Bedenken haben musst, irgendwann von Gläubigern angesprochen zu werden. Außerdem dürfen die das auch gar nicht, wenn das Unternehmen in Insolvenz geht. Dann muss alles über den Insolvenzverwalter laufen und die Gläubiger dürfen nur bei dem ihre Ansprüche geltend machen.

                                              Ich wäre überrascht, wenn die Gläubiger nicht an deine Tür klopfen würden. Denn die wollen Geld sehen und versuchen alles. Damit meine ich wirklich alles. Du solltest dich auf keinen Fall einschüchtern oder unter Druck setzen lassen.

                                              Denn gegen dich haben sie einfach nichts in der Hand, dass sie vor Gericht einklagen könnten. Wenn sie etwas haben, dass sie mit einer Klage durchsetzen können, dann werden sie das vermutlich ohnehin machen oder gleich zu Gericht gehen.

                                              Also Androhungen, dass man zu Gericht geht, wenn du nicht bezahlst, sollten dich kalt lassen. Es war nicht deine Firma, sondern die deiner Eltern.

                                              Eine generelle Haftung der Schulden zwischen Eltern und Kindern gibt es nicht. Viele Gläubiger hätten das gerne, aber sie müssen sich damit abfinden, dass es nicht so ist.

                                              Es gibt natürlich auch eine gesetzliche Beistandspflicht der Kinder gegenüber den Eltern. Die hat aber ihre Grenzen. Eine solche Pflicht betrifft die Unterstützung der Eltern, falls sie sich finanziell nicht selbst erhalten können.

                                              Oder wenn die Eltern pflegebedürftig sind, müssend die Kinder ebenfalls aushelfen, entweder in der Heimpflege oder mit Geld. Aber gegenüber Gläubigern hat man als Kind keine Verpflichtung. Manche Kinder übernehmen die Schulden ihrer Eltern. Das machen sie aber freiwillig und oft aus gutem Grund.

                                              Denn wenn die Kinder den elterlichen Betrieb übernehmen wollen, muss man seinen Ruf wahren und als zuverlässiger Zahler gelten. Daher kommt es zur Schuldenübernahme.

                                              Was deine Unterschrift auf den Lieferscheinen betrifft, musst du dir ebenfalls keine Sorgen machen. Du hast als Aushilfe ja nur die Ware übernommen. Mehr bedeutet die Unterschrift ja nicht.

                                              Da du nicht Eigentümer des Unternehmens bist, haftest du nicht für die Ware. In jedem Betrieb ist es normal, dass Angestellte die Ware übernehmen und mit ihrer Unterschrift bestätigen. Aber sie haften dafür nicht. Ein solcher Haftungsgrund wäre völlig unerträglich. Kein Angestellter würde mehr Ware übernehmen.

                                              Die Folgen wären katastrophal. Jeder Betrieb würde stillstehen. Außerdem hast du ja kostenlos ausgeholfen, da du ja kein Gehalt oder sonstige Zuwendung bekommen hast. Dass jemand haftet, obwohl er kostenlos arbeitet, verstößt gegen die Prinzipien unserer Rechtsordnung.

                                              Wie gesagt, die Gläubiger werden es versuchen. Rechtlich belangen können sie dich nicht. Du kannst freiwillig bezahlen oder es bleiben lassen.

                                                Im allgemeinen ist jeder selbst für die Schulden verantwortlich, die er verursacht hat. Dies gilt auch, wenn es die Eltern sind.

                                                Sollten Deine Eltern Sozialhilfe beziehen, besteht zwar keine Pflicht, die Schulden zu bezahlen, es könnte aber eine Unterhaltspflicht entstehen. Hier gibt es jedoch Freibeträge.

                                                Sollten Forderungen an Dich gestellt werden, ist es auf jedem Falle ratsam, die Richtigkeit durch einen Anwalt überprüfen zu lassen. Außerdem kannst Du eine Schuldnerberatung aufsuchen.

                                                Unberechtigte Forderungen solltest Du zurückweisen. Dabei kann Dir ein Anwalt helfen.

                                                Grundsätzlich musst Du nicht befürchten, dass Du Deine eigene Existenz aufs Spiel setzen musst, um die Schulden Deiner Eltern zu begleichen. Die Frage, ob Deine Unterschriften auf Lieferscheinen eine Haftung bedingen, solltest Du ebenfalls mit einem Anwalt klären.

                                                  Wenn du vertraglich nicht in der Firma eingetragen warst, dann wirst du nicht für deren Schulden zahlen müssen. Dabei ist es egal, ob du deinen Eltern geholfen hast oder nicht.

                                                  Wenn das Geschäft Pleite gegangen ist, dann werden deine Eltern die Privatinsolvenz beantragen müssen. Alles was über dem Pfändungsfreibetrag liegt, wird von den Eltern an die Gläubiger gehen.

                                                    Nein. Sofern du keine Haftungen vertraglich unterzeichnet hast, wirst du nicht belangt. Obwohl du Waren angenommen und Lieferscheine unterzeichnet hast, haftest du nur bei Verlust oder Beschädigung der Ware.

                                                    Jedoch besteht das vertragliche Lieferverhältnis nur zwischen den beiden Vertragspartnern - Unternehmen der Eltern und dem Lieferanten.

                                                    Du kannst nur bei bestehender Schuld im Erbfall belangt werden, sofern du das Erbe annimmst. Denn Erbberechtigte können nicht nur Vermögen, sondern ebenso gut Schulden erben.

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                                                    Thomas Mücke

                                                    Jahrgang 1975

                                                    Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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                                                    Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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