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Was geschieht mit meinem Kredit, wenn ich sterbe? ▷
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Zusammenfassung der Redaktion Was geschieht mit meinem Kredit, wenn ich sterbe?
  • Wenn jemand einen Kredit aufnimmt und stirbt, bevor er diesen zurückzahlen konnte, wird der Kredit nicht einfach erlassen. Stattdessen geht die Schuld auf die Erben des Verstorbenen über, es sei denn, es wurde eine Restschuldversicherung abgeschlossen, die im Todesfall einspringt.
  • Wenn es keine Erben gibt oder diese das Erbe ausschlagen, versucht die Bank, die ausstehenden Schulden aus dem Vermögen des Verstorbenen zu begleichen. Ist dies nicht möglich, weil das Vermögen nicht ausreicht, handelt es sich für die Bank um einen Forderungsausfall.
  • Bereits bei der Kreditvergabe prüfen Geldinstitute das Risiko eines Forderungsausfalls. Hier hilft beispielsweise die Online-Plattform Smava, passende Kredit-Angebote aus über 20 Banken herauszufinden.
  • Die Finanzstabilität einer Bank hängt nicht nur von einzelnen Krediten ab. Banken haben ein ausgeklügeltes System, um Forderungsausfälle zu handhaben, und sind zusätzlich durch Einlagensicherungssysteme abgesichert, sodass Kunden ihre Einlagen bis zu einer bestimmten Höhe zurückbekommen, falls eine Bank insolvent wird.

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Was geschieht mit meinem Kredit, wenn ich sterbe?

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    Was geschieht mit meinem Kredit, wenn ich sterbe? ▷

    Meine Frage ist eher theoretischer, philosophischer Natur. Was geschieht eigentlich mit meinem Kredit, wenn ich sterbe? Sagt die Bank: "Ups kann jedem Mal passieren?"

    Ich meine, wenn ich jetzt 50.000 Euro auf 10 Jahre aufnehme. Das Geld haue ich auf den Kopf, mach von mir aus ne Weltreise und sterbe nach zwei Monaten. Wie soll sich ein Mensch sicher sein, dass er in 10 Jahren noch lebt? Die Knete ist weg, ich auch. Werte und Erben hab ich nicht.

    Ich meine das jetzt ernst. Wenn eine kleine lokale Bank 50 solche Sterbefälle hat, geht die doch pleite. Wie kann ich mir sicher sein, dass nicht mein Sparbuch plötzlich "Konkursmasse" ist?

    zur hilfreichsten Antwort ausgewählt
    Ein Kredit kommt aufgrund eines Kreditvertrages zwischen einer Bank und einem Bankkunden zustande. Ein Bankkunde kann eine natürliche oder eine juristische Person sein. Da du wissen möchtest, was mit einem Kredit passiert, wenn der Kreditnehmer stirbt, beschränke ich mich auf die natürliche Person als Kreditnehmer. Wenn eine Person einen Kredit aufnimmt und stirbt, dann gehen die Forderungen der Bank gegenüber dem Kreditnehmer auf die Erbmasse über. Die Bank meldet im Nachlassverfahren ihre Forderungen an und verlangt die Befriedigung ihrer noch offenen Forderungen. Wenn kein Erbe vorhanden ist, dann bleibt die Bank auf ihren Forderungen sitzen und muss sie als uneinbringlich abschreiben. Daher prüfen Banken vor einer Kreditvergabe immer sehr genau, ob in einem Todesfall des Kreditnehmers ihre Forderungen verloren gehen könnten oder nicht und verlangen bei großen Summen entsprechende Sicherheiten.
    Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.

      Da Sie und die Bank nicht wissen wie sich Ihre finanzielle Lage in den nächsten 10 Jahren entwickelt, verlangen Geldinstitute für Kredite in Dimensionen von 50.000 Euro normalerweise immer Sicherheiten. Welche Sicherheit geleistet werden muss ist immer von der Art der Finanzierung abhängig. Bei Sanierungen oder Modernisierungen im Eigenheim oder in der Eigentumswohnung wird üblicherweise eine Grundschuld eingetragen.

      Bei einem Kraftfahrzeug kann die Zulassungsbescheinigung II als Sicherheit hinterlegt werden. Kredite zur freien Verwendung werden normalerweise mit Bürgen, Restkreditversicherungen oder mit einem zweiten Antragsteller gesichert. Der zweite Antragsteller ist allerdings nur möglich wenn Sie in einer Partnerschaft leben oder verheiratet sind. Ihr Sparguthaben ist übrigens im Normalfall mit der Einlagensicherung der Bank abgesichert.
      • Moderator
        Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        Deine Frage ist rein rechtlicher Natur. Natürlich sichert sich eine jede Bank ab, wenn sie einen Kredit vergibt. Bei großen Kreditsummen wie zum Beispiel einem Kredit zur Schaffung von Wohnraum, wird die Immobilie als Sicherheit verwendet. Daher spricht man auch vom Hypothekarkredit. Es muss aber nicht immer die Schaffung von Wohnraum sein, weshalb man auf seine Immobilie eine Hypothek aufnimmt. Es können auch andere Zwecke sein, warum die Immobilie für den Kredit als Sicherheit dient. Bei kleineren Kreditsummen verzichtet die Bank auf eine Hypothek. Da genügt in der Regel das Einkommen. Zwar ist das Einkommen im Todesfall weg, doch so viele Todesfälle gibt es auch wieder nicht, dass eine Bank in ernsthafte Gefahr gerät. Außerdem kann sich die Bank bei einem Todesfall im Nachlassverfahren als Gläubiger beteiligen und die Tilgung der offenen Kreditsumme verlangen. Beim Autokredit wiederum dient der Wagen als Sicherheit für den Kredit. Natürlich könnte bei einem Unfall der Kreditnehmer sterben und der Wagen Totalschaden haben. Aber auch das passiert ja nicht ständig.
        • Moderator
          Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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        • Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke
          Moderator
          Thomas Mücke zum Profil


          Bei einer Kreditversicherung ist die Bank abgesichert. Im Todesfall, außer Suizid, bekommt die Bank die Restschuldsumme von der Versicherung erstattet. Fehlt diese, wird das "Erbvermögen" tatsächlich zur "Insolvenzmasse", wenn keine Erben vorhanden sind. Insofern wird dann nicht nur das Sparbuch herangezogen, sondern alle verwertbaren Gegenstände. Für die Bank bedeutet das mit größter Wahrscheinlichkeit ein Verlustgeschäft, aber Pleite geht diese auch dann nicht, wenn 1.000 solcher Fälle vorliegen.
          • Moderator
            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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            unser Kreditexperte Thomas Mücke

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            Was mit den restlichen Schulden nach Deinem Tod geschieht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Oftmals besteht die Bank darauf, dass Du zusammen mit dem Kreditvertrag eine Restschuldversicherung abschließt. Sie würde dann den offenen Betrag nach Deinem Tod ausgleichen. Dadurch wäre weder die Bank, noch irgendjemand anderes belastet.

            Grundsätzlich gehen Schulden in Dein Erbe über. Dies heißt, dass die Hinterbliebenen für die Raten aufkommen müssen, sofern sie das Erbe nicht ausschlagen. Dies können sie innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntwerden der Tatsache, dass Du Schulden hast, tun. Wenn Du selbst nicht möchtest, dass Du Deinen Erben Schulden hinterlässt, kannst Du eine Risikolebensversicherung abschließen, bei der Du selbst der Bezugsberechtigte bist. Das Geld wird nach Deinem Tod dazu genutzt, die Schulden auszugleichen.

              Hast Du wirklich keine Erben? Das ist unwahrscheinlich, denn die gesetzliche Erbfolge sieht bei nicht vorhandenem Ehepartner auch Eltern und Geschwister als automatisch erbberechtigt vor. Lediglich der uneheliche Lebensgefährte ist ausgeschlossen, sofern Du kein Testament aufgesetzt hast. Allerdings hat jeder Erbe, egal ob von Dir im letzten Willen eingesetzt oder aufgrund der gesetzlichen Erbregelung, das Recht, die Erbschaft abzulehnen. Davon machen viele Menschen Gebrauch, wenn die mit dem Erbe verbundenen Schulden höher als das Guthaben ausfallen. Falls tatsächlich niemand bereit ist, Deine Erbschaft anzunehmen, tritt der Staat als automatischer Erbe ein. Dieser zahlt allerdings die Schulden an die Bank ebenfalls nicht oder nur in dem Umfang, indem er Vermögenswerte zu Geld machen kann, zurück. Formal wird über Dein Erbe das Insolvenzverfahren eröffnet.

              Die Geldinstitute kalkulieren einen gewissen Prozentsatz an Kreditausfällen durch Tod oder Zahlungsunfähigkeit ihrer Darlehenskunden in ihre Kreditzinsberechnung ein. Falls die Zinsfestlegung Bonitätsabhängig erfolgt, berechnen sie Dir zumeist einen günstigeren effektiven Kreditzins, wenn Du eine Ratenschutzversicherung abschließt oder bei einer bestehenden Risiko-Lebensversicherung die Bank als Begünstigte eintragen lässt. Ich empfehle Dir auf jeden Fall den Abschluss einer Kreditausfallversicherung. Diese erfolgt über die von Dir aufgenommene Kreditsumme ohne Gesundheitsprüfung. Du kannst Dich auch auf dem Markt nach einer nicht durch Deinen Kreditgeber vermittelten Ratenschutzversicherung umsehen. Achte dann aber darauf, dass bei extern abgeschlossenen Versicherungsverträgen häufig eine Karenzzeit für Leistungen im Todesfall, mit Ausnahme eines Unfalltodes, vereinbart wird. Das heißt, dass der Versicherer den Restkredit nicht ablöst, wenn Du innerhalb eines festgesetzten Zeitraumes ab Vertragsabschluss verstirbst. Außerdem bekommst Du möglicherweise bei einer nicht über Deine Kreditbank abgeschlossenen Absicherung einen geringeren Nachlass beim bonitätsabhängigen Zinssatz, da das Geldinstitut die Versicherungsprovision in die Gesamtkalkulation einfließen lässt.


              Ich wünsche Dir eine angenehme Weltreise und dass Du die komplette Rückzahlung Deines Kredites erleben wirst. Bei einer Summe von 50 000 Euro erscheint mir die Kreditaufnahme ohne Abschluss einer Ratenschutzversicherung als nahezu unverantwortliches Handeln, falls keine andere Absicherung wie eine Lebensversicherung vorhanden ist. Die meisten Kreditabsicherungen schützen Dich übrigens nicht nur im Todesfall, sondern auch je nach konkreter Vertragsgestaltung bei Erwerbsunfähigkeit oder bereits bei Berufsunfähigkeit hinsichtlich Deiner aktuellen Tätigkeit und, wenn auch in einem begrenzten Umfang, bei unverschuldet eintretender Arbeitslosigkeit.
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              • Moderator
                Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                Hallo Auslugh,

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                Bei einer Kreditsumme von 50.000 Euro wird die Bank eine Sicherheit von Dir verlangen. Das kann entweder durch eine Restschuldversicherung sein oder durch eine Bürgschaft. Aber auch wenn es sich um eine kleinere Kreditsumme handelt, wird die Bank das Geld zurück erhalten.

                Entweder die restlichen raten werden von der Restschuldversicherung gezahlt oder die Erben müssen diese übernehmen. Diese Schulden gehen in das Erbe automatisch ein. Wenn ein Hinterbliebener von Dir diese Raten nicht zahlen kann, muss er Dein restliches Erbe ausschlagen und somit auf alles verzichten.

                Bei den Erben geht es immer der Reihenfolge nach. Wenn Du kein Testament hinterlegt hast, wird der nächste Erbe die Schulden zahlen müssen. Verweigert er dieses Erbe, kommt der nächste aus der Reihe. Somit würde die Bank also kein Geld verlieren. Ein Todesfall kann immer passieren, aber die Bank hat immer Möglichkeiten, an die Restschulden zu kommen, sodass sie keinen Verlust machen würde.
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                  Wenn du stirbst und der Kredit noch nicht beglichen ist, gibt es mehrere Verlierer. Im Normalfall auf jeden Fall.
                  Einerseits kann die Bank der große Verlierer sein.

                  Besonders bei folgendem Szenario: Du hast keine Nachkommen oder Erben, die dein Vermögen oder deine Schulden übernehmen. Und du hast keine Restschuldversicherung und auch keine Risikolebensversicherung auf den Kredit abgeschlossen. Dann hat die Bank das Nachsehen und bleibt auf den Schulden sitzen. Denn sie kann niemand anderen dafür belangen. Selbst der Staat wird nicht dafür aufkommen, der sich ja dann um deine Beerdigung kümmern würde, wenn keine Angehörigen da sind und auch kein Vermögen vorhanden ist. Die einzige Chance für einen Schuldenausgleich würde dann bestehen, wenn du andere kapitalbildende Versicherungen abgeschlossen hättest, die dann durch den Staat aufgelöst werden. Doch ob dies wirklich klappt, ob die Bank ihr Geld bekommt und vor allen Dingen wann die Bank ihr Geld bekommen würde, steht wahrscheinlich in den Sternen.

                  Damit dies gar nicht erst geschieht, sichern sich die Bankhäuser ab. So vergeben sie ungern größere Kreditsummen, ohne eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Selbst wenn das Einkommen des Kreditnehmers gut ist, er sich in einem akzeptablen Alter befindet und er finanziell gesehen noch nicht negativ aufgefallen ist, wird die Bank auf Absicherungen bestehen. Willst du eine solche Versicherung nicht abschließen, kann die Bank einen Bürgen verlangen. Der würde dann im Falle deines Ablebens aufgrund der fehlenden Versicherung die Last des Kredites tragen müssen. Solltest du auch den Bürgen nicht wollen, kann der Kreditantrag vom Bankhaus abgelehnt werden. Wie gesagt - die Banken und Sparkassen haben nichts zu verschenken und schauen schon genau, wann sie Geld verleihen und wem sie Geld leihen

                  Auch wenn deine Frage nur rein hypothetisch war, solltest du nicht daran denken, diese in die Tat umzusetzen. Sei lieber froh, dass du bei guter Gesundheit bist und genieße dein Leben. Das ist viel besser, als sich über solche abstrakten Gegebenheiten Gedanken zu machen.

                    Wenn Sie während der Laufzeit Ihres Kredits sterben, was wir natürlich nicht hoffen möchten, sind viele verschiedene Szenarien möglich. Es kommt vor allem erst einmal darauf an, wie Sie Ihren Kredit abgeschlossen haben und wie dieser Kredit gesichert wurde. Wie Sie schreiben handelt es sich bei Ihnen um einen Kredit von 50.000 Euro. Diese sogenannten langfristigen Finanzierungen werden Sie bei keiner Bank ohne zusätzliche Sicherheiten erhalten.

                    Wenn Sie einen Kredit mit einem Mitantragsteller abgesichert haben, ist dieser meist selbstschuldnerisch haftbar. Als Mitantragsteller kommen Lebensgefährten oder Ehegatten infrage. Der zweite Antragsteller haftet in jedem Fall wenn Sie nicht mehr zahlen können. Dieser Fall tritt ja ein, wenn Sie als Kreditnehmer sterben sollten. Ist der Kredit mit Sparguthaben, Wertgegenständen oder auch Immobilien gesichert, erhält die Bank ebenfalls ihr Geld zurück, bevor der Rest der Erbmasse zugeführt wird.

                    Oftmals werden für diesen Kredit auch Restkreditversicherungen angeboten. Diese relativ teuren Versicherungen zahlen bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit, im Krankheits- und im Todesfall. Sollte keine dieser Sicherungen bestehen, wird der Kredit der Erbmasse zugeführt. Erben haben die Möglichkeit ein Erbe anzunehmen oder es auszuschlagen. Wird das Erbe angenommen muss auch der Kredit gezahlt werden. Bei einer Ausschlagung des Erbes muss der Kredit von der Bank abgeschrieben werden.
                    • Moderator
                      Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

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                      • Empfehlung 1: Ratenkredite
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                      • Empfehlung 3: Kredit für Selbständige

                      Hallo,
                      also zunächst erst einmal möchte ich doch hoffen, dass Du noch sehr lange zu leben hast. Die Antwort auf Deine, theoretische, Frage ist im Grunde genommen nicht so simpel zu geben, da sie von weiteren Faktoren wie dem Inhalt Deines etwaigen Kreditvertrages abhängig gemacht werden muss. So philosophisch ist die ganze Thematik gar nicht, da sich derartige Fälle durchaus häufig in der Realität ereignen und daher diese Frage sehr häufig aufkommt.

                      Wenn es Erben geben sollte, so werden sie nach Deinem Ableben vor die Wahl gestellt, ob sie das Erbe antreten möchten oder ob sie einen sogenannten Erbverzicht erklären wollen. Treten sie Dein Erbe an und Du hast beispielsweise 50.000 Euro Schulden, so sind die Erben zur Tilgung der Schulden verpflichtet. Sollten Sie Dein Erbe jedoch ablehnen, so kommt es für die Bank darauf an, ob der Kreditvertrag eine Restschuldversicherung beinhaltet. Diese Restschuldversicherung bezahlt die Differenz zwischen der bisherigen Summe, die Du bis zu Deinem Ableben bereits an die kreditgebende Bank zurückgetilgt hast, und der Restsumme an die Bank aus. Hast Du eine derartige Restschuldversicherung, die Dir jede Bank vor dem Abschluss eines Kreditvertrages - aus Eigeninteresse - wärmstens ans Herz legen wird, nicht abgeschlossen so wird Dein weltlicher Besitz letztlich versteigert. Aus der Versteigerungssumme heraus werden Deine Restverbindlichkeiten getilgt. Decken Deine Besitztümer Deine Verbindlichkeiten, so hat die Bank mehr oder minder Glück gehabt. Ist dies nicht der Fall, so geht die Restsumme zu Lasten der Bank.

                      Dein Sparbuch, welches Du in Deinem Fall angesprochen hast, wird definitiv in die Erbmasse mit einfliessen. Dass eine Bank bei mehreren Fällen wie dem von Dir angesprochenen theoretischen Fall Pleite gehen würde, ist nahezu ausgeschlossen. Wenn Du die Nachrichten aufmerksam verfolgt hast, so wirst Du feststellen dass der Staat den Banken in regelmäßigen Abständen hilft um die Finanzkraft zu wahren. Die Grundthematik der sogenannten "faulen" Kredite - sprich der Kreditverträge, die für die Bank kein Geld einbringen da die Kreditnehmer schlichtweg nicht zahlen, ist so aktuell wie noch nie in der Bankengeschichte. Nicht zuletzt aus diesem Grund erhalten die Banken staatliche Hilfen aus der EZB - der Europäischen Zentralbank - heraus, um gegen einen wirtschaftlichen Bankenkonkurs gewappnet zu sein.

                      Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

                      viele Grüße

                        Wie das Vermögen werden die Schulden im Todesfall der Erbmasse zugeführt. Wenn Ihre Hinterbliebenen Ihren Nachlass als Erbe annehmen, müssen Sie selbstverständlich auch den Kredit bezahlen. Das macht natürlich nur Sinn, wenn das Erbe höher einzustufen ist als die Schulden oder eine Restkreditversicherung vorhanden ist. Diese Versicherung bezahlt den Kredit bei Krankheit, unverschuldeter Arbeitslosigkeit und im Todesfall.

                        Falls Ihre Schulden überwiegen oder Ihr Kredit nicht versichert ist, können Ihre Hinterbliebenen das Erbe ausschlagen. Ihren Hinterbliebenen wird bei der Testamentseröffnung ein mögliches Testament vom Notar vorgelesen. Es ist auch genau aufgelistet was zur Erbmasse gehört. Wird das Erbe ausgeschlagen, wird das Guthaben an die Gläubiger verteilt. Wer nicht bedacht wird muss sein Geld abschreiben.

                          Hey, wenn du einen großen Kredit aufnehmen willst, dann wird die Bank beziehungsweise der Geldgeber von dir verlangen, dass du eine Absicherung für den Kredit vorlegst. Also entweder eine Restschuldversicherung oder eine Risikolebensversicherung. Solltest du sterben, bevor der Kredit zurückgezahlt wurde, wird die Versicherung den Rest der Kreditsumme übernehmen. Deine Familie oder Freunde müssen dafür nicht aufkommen.

                          Anders sieht es aus, wenn du keine Absicherung hast. Dann wird derjenige dafür einstehen, der als Bürge oder zweiter Kreditnehmer den Kredit unterschrieben hat. Gibt es eine solche Person nicht, fließt die offene Kreditsumme in das Erbe ein. Hast du noch mehr Schulden und bewegt sich das Erbe im Minus, können deine Angehörigen das Erbe ausschlagen. Ansonsten müssen sie vom Erbe den Kredit begleichen. Das wäre beispielsweise möglich, wenn du Vermögen hast oder Versicherungen abgeschlossen hast, die nach deinem Tod eine Auszahlung mit sich bringen.

                          Du musst also nicht generell davon ausgehen, dass deine Schulden auch nach deinem Tod bestehen bleiben.
                          • Moderator
                            Geschäftsführer und Moderator Thomas Mücke Thomas Mücke zum Profil

                            Hallo,

                            ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.

                            Bist Du sicher, dass Du keine Erben hast? Wenn Du kein Testament besitzt, wo keine Erben eingetragen sind, bedeutet das nicht automatisch, dass Du keine Erben hast. Jeder Verwandte von Dir wäre dann ein Erbe und zwar der Reihenfolge nach. Wenn Du den Kredit ausgegeben hast und dann stirbst, kommen erst als Erben die Eheleute und Kinder in Frage.

                            Wenn es die nicht gibt, geht es weiter an Geschwister und weiter zu den Cousins. Die Reihenfolge wird immer weiter geführt, bis niemand mehr aus der Verwandtschaft da ist. Wenn keine Erben vorhanden sind, dann gehen die Kosten auf den Staat, der das dann zahlen muss. Aber vorher wird alles durchforstet, was nach einem Erben aussehen könnte.

                            Bei 50.000 Euro müsstest Du Sicherheiten bieten können, da die Bank nicht ohne weiteres so eine hohe Summe als Kredit vergibt. Oft ist das ein Bürge, der als Sicherheit dient. Solltest Du sterben, wird genau dieser Bürge dann den Kredit von Dir zahlen müssen.

                            Der Moderator dieser Topic

                            Thomas Mücke

                            Thomas Mücke

                            Jahrgang 1975

                            Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei

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                            Jetzt dem Moderator eine Frage stellen

                            Referenzen

                            • 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
                            • über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
                            • kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo

                            Lebenslauf

                            Während seines Studiums startete Thomas Mücke als Geschäftsführer eines Investmentclubs. Seit nunmehr 13 Jahren ist er in der onlinebasierten Kredit-Beratung tätig und hat tausenden von Lesern helfen können. Seit Gründung der TM Internetmarketing GmbH konnten sich über die kredit-zeit.de und weitere Kredit-Portale bereits über 5 Millionen Leser informieren. Über 100.000 Kunden konnte zudem zu einer Kreditanfrage verholfen werden.
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