Gibt es Unterschiede bei den Regelungen zwischen privater Nutzung und vermieteten Immobilien?
- Zinsen für Kredite, die zur Renovierung des Eigenheims aufgenommen wurden, können unter gewissen Umständen steuerlich abgesetzt werden, wenn das Gebäude vermietet oder beruflich genutzt wird.
- Für die steuerliche Absetzung müssen Rechnungen und Kreditvertrag als Belege beim Finanzamt eingereicht werden. Diese dokumentieren, dass die Aufwendungen tatsächlich angefallen und für die Renovierung oder Anschaffung verwendet wurden.
- Bei vermieteten Immobilien gelten die Schuldzinsen als Werbungskosten und können in voller Höhe von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden. Es gibt hierbei keine Grenzbeträge oder Höchstsätze.
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Das Wichtigste in Kürze 56 Banken im Vergleich KreditantragKönnen Sie Kreditzinsen von der Steuer absetzen?
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- 20.02.2024
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Können Sie Kreditzinsen von der Steuer absetzen?
Kann man Zinsen von der Steuer absetzen, wenn diese für einen Kredit angefallen sind, der beispielsweise für die Renovierung des Eigenheims aufgenommen wurde? Welche Belege müssen dafür vorgelegt werden und gibt es bestimmte Grenzbeträge oder Höchstsätze, die man beachten sollte?
Gibt es Unterschiede bei den Regelungen zwischen privater Nutzung und vermieteten Immobilien?Stichworte: -
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- 24.04.2019
- 342
zur hilfreichsten Antwort ausgewähltAlso, wenn du Zinsen für einen Kredit absetzen willst, der für die Renovierung deines Eigenheims aufgenommen wurde, kommt es darauf an, ob du das Haus selbst bewohnst oder vermietest. Bei vermieteten Immobilien kannst du die Zinsen als Werbungskosten absetzen.Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.
Bei selbstgenutztem Wohneigentum sieht die Sache anders aus, da gibt es solche Möglichkeiten in der Regel nicht. -
- 04.01.2018
- 287
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen hängt in der Tat stark von der Nutzung der Immobilie ab. Für vermietete Objekte können die Zinsen als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Hierbei ist es wichtig, sämtliche Belege und Nachweise über die Zinszahlungen sowie den Kreditvertrag bereitzuhalten. Bei selbst bewohnten Immobilien können Zinsen leider nicht in der gleichen Weise steuerlich geltend gemacht werden.
Jedoch gibt es für selbst genutztes Wohneigentum unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, über das Baukindergeld oder die Wohnungsbauprämie steuerliche Vorteile zu erlangen. -
ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 30.04.2019
- 318
Das Thema der steuerlichen Absetzbarkeit von Kreditzinsen ist tatsächlich ein komplexes Feld. Für vermietete Immobilien ist die Lage relativ klar: Die Zinsen für Kredite, die für den Kauf oder die Renovierung aufgenommen wurden, können vollständig als Werbungskosten abgesetzt werden.
Dies mindert die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und somit die Steuerlast. Für selbst genutztes Eigentum ist die Situation anders.
Hier können Zinsen nicht als Werbungskosten abgesetzt werden, da keine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Es gab in der Vergangenheit Möglichkeiten, über bestimmte Modelle indirekt Steuervorteile zu erlangen, wie beispielsweise die Eigenheimzulage, diese ist jedoch ausgelaufen.
Es bleibt die Möglichkeit, über staatlich geförderte Kredite, wie KfW-Kredite, indirekte Steuervorteile zu erzielen, da diese oft zu günstigeren Konditionen angeboten werden. Generell ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, da es immer wieder Änderungen in der Steuergesetzgebung gibt. -
ModeratorThomas Mücke zum Profil
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 04.04.2019
- 299
Um Zinsen von der Steuer abzusetzen, ist es entscheidend, den Verwendungszweck des Kredits genau zu dokumentieren. Für vermietete Immobilien müssen die Zinsen direkt dem Objekt zugeordnet werden können, um sie als Werbungskosten geltend zu machen.
Die Höhe der absetzbaren Zinsen ist grundsätzlich nicht begrenzt, solange sie den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegenübergestellt werden können. Bei selbst genutztem Eigentum gibt es keine direkte Möglichkeit, Kreditzinsen abzusetzen.
Allerdings sollten Eigentümer prüfen, ob nicht andere steuerliche Vergünstigungen, wie etwa für energetische Sanierungen, in Anspruch genommen werden können. Belege wie Kreditverträge und Zahlungsnachweise sind in jedem Fall aufzubewahren.Kreditvermittler Tipps
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 05.02.2019
- 378
Meine Freunde, die Frage nach der steuerlichen Absetzbarkeit von Kreditzinsen ist eine, die viele Bürger beschäftigt. Es ist wichtig zu verstehen, dass die Zinsen für Kredite, die für den Kauf oder die Renovierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen wurden, in der Tat als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Dies reduziert die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es solche Möglichkeiten leider nicht.
Es ist essentiell, alle relevanten Belege und Dokumente sorgfältig aufzubewahren, um bei der Steuererklärung alles korrekt angeben zu können. Vergessen Sie nicht, die aktuellen Grenzbeträge und Höchstsätze zu prüfen, da sich diese ändern können.- 21.04.2018
- 405
Über das Thema Zinsen und Steuern sprechen wir oft. Bei vermieteten Immobilien ist es klar, dass die Zinsen als Werbungskosten absetzbar sind.
Doch bei selbst genutztem Eigentum sieht die Sache anders aus. Hier gibt es keine direkte Möglichkeit, die Zinsen steuerlich geltend zu machen.
Wichtig ist, dass man alle Belege sorgfältig aufbewahrt, um bei Bedarf die entsprechenden Nachweise erbringen zu können.Text zu lang?
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
Antwort der RedaktionHallo 7P6Rwp9C,
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- 383
Kurz gesagt, bei vermieteten Immobilien kannst du die Zinsen absetzen, bei selbst genutztem Eigentum leider nicht. Belege aufbewahren ist das A und O!Jetzt passenden Kredit anonym ermitteln
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- 05.05.2018
- 319
Die steuerliche Behandlung von Kreditzinsen für Immobilien ist ein komplexes Thema, das von der Nutzung der Immobilie abhängt. Bei vermieteten Immobilien sind die Zinsen als Werbungskosten voll absetzbar, was zu einer Reduzierung der steuerpflichtigen Einkünfte führt.
Für selbst genutzte Immobilien gibt es keine direkte Möglichkeit, die Zinsen steuerlich abzusetzen. Es ist wichtig, alle Belege und Dokumente, die die Zinszahlungen belegen, sorgfältig aufzubewahren.
Darüber hinaus sollten Immobilienbesitzer die Möglichkeit staatlicher Förderprogramme für Renovierungen oder energetische Sanierungen in Betracht ziehen, da diese teilweise steuerliche Vorteile bieten können. Die genauen Regelungen können sich ändern, daher ist es ratsam, aktuelle Informationen von einem Steuerberater oder den Finanzbehörden einzuholen.- 11.06.2018
- 381
Ach, das Thema Steuern, immer ein Labyrinth, nicht wahr? Wenn du Zinsen für einen Kredit absetzen möchtest, der für die Renovierung deines Heims aufgenommen wurde, musst du zuerst klären, ob du in diesem Heim wohnst oder es vermietest.
Bei vermieteten Immobilien ist es ein bisschen wie ein offenes Buch – die Zinsen kannst du als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Aber halt, bei selbst genutztem Eigentum ist es wie eine geschlossene Tür, da gibt es keine direkte Möglichkeit, die Zinsen abzusetzen.
Denk dran, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, das ist wie ein Schlüssel für die Steuererklärung. Und jetzt kommt der Clou: Es gibt keine allgemeinen Grenzbeträge oder Höchstsätze für das Absetzen von Zinsen bei vermieteten Immobilien, solange sie den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden können.
Also, immer schön alles dokumentieren und vielleicht auch mal mit einem Steuerberater schnacken, der kann dir Türen öffnen, von denen du nicht mal wusstest, dass sie existieren!ModeratorThomas Mücke zum Profil
Kredite für jeden Verwendungszweck- Empfehlung 1: Ratenkredite
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- 17.03.2019
- 258
Kann man Zinsen absetzen? Bei Vermietung ja, bei Eigenheim nein.
Belege aufbewahren!- 26.12.2023
- 181
Ich plane, mein Haus zu renovieren und überlege, ob ich einen Kredit aufnehmen soll. Kann ich die Zinsen dann von der Steuer absetzen?
Ich wohne selbst im Haus, vermiete es also nicht.- 24.05.2018
- 368
Zinsen absetzen? Nur bei Vermietung, nicht bei Eigenheim.ModeratorThomas Mücke zum Profil
Hallo,
ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.- 08.04.2018
- 429
Bei der Steuererklärung die Zinsen für vermietete Immobilien abzusetzen, ist eine kluge Strategie. Für das Eigenheim sieht es leider anders aus.- 09.09.2018
- 334
Ich hab mal gehört, dass man bei vermieteten Immobilien die Zinsen absetzen kann. Stimmt das?
Und wie sieht es mit dem Eigenheim aus?- 06.06.2018
- 341
Zinsen absetzen? Ja, aber nur bei Vermietung.ModeratorThomas Mücke zum Profil
- 11.10.2019
- 366
In der Welt der Steuern gibt es immer Möglichkeiten und Herausforderungen. Wenn du eine Immobilie vermietest, kannst du die Zinsen als Werbungskosten absetzen.
Das ist eine großartige Möglichkeit, deine Steuerlast zu reduzieren. Für dein Eigenheim gibt es diese Möglichkeit leider nicht.
Aber denk dran, alle Belege gut aufzubewahren, denn sie sind dein Beweis bei der Steuererklärung.- 11.04.2019
- 338
Kann jemand erklären, warum man die Zinsen bei vermieteten Immobilien absetzen kann, aber nicht bei selbst genutztem Eigentum?- 17.11.2018
- 381
Also, bei vermieteten Immobilien kannst du die Zinsen absetzen, weil das als Werbungskosten gilt. Bei deinem eigenen Haus geht das nicht, weil du da keine Einnahmen hast.- 17.12.2017
- 393
Es ist wirklich so, dass man die Zinsen nur bei vermieteten Immobilien absetzen kann. Bei selbst genutztem Eigentum geht das nicht.- 05.09.2018
- 347
Die Möglichkeit, Zinsen von der Steuer abzusetzen, hängt eng mit der Einkommensquelle zusammen. Bei vermieteten Immobilien generieren Sie Einkommen, das versteuert wird.
Die Zinsen, die für einen Kredit zur Finanzierung dieser Immobilien anfallen, können als Werbungskosten abgesetzt werden, da sie direkt mit der Einkommenserzielung verbunden sind. Dies senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihre Steuerlast.
Bei selbst genutztem Eigentum hingegen entsteht kein steuerpflichtiges Einkommen durch die Immobilie. Daher gibt es keine direkte Möglichkeit, die Zinsen steuerlich geltend zu machen.
Die Unterscheidung zwischen vermieteten und selbst genutzten Immobilien ist daher entscheidend für die steuerliche Behandlung von Kreditzinsen. Es ist wichtig, alle Belege über Zinszahlungen sorgfältig aufzubewahren, um sie bei der Steuererklärung korrekt angeben zu können.- 19.02.2019
- 324
Echt jetzt, nur Zinsen für vermietete Immobilien kann man absetzen? Das ist ja blöd für Eigenheimbesitzer.- 26.12.2023
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Ich dachte immer, man könnte Zinsen irgendwie absetzen, aber jetzt check ich, dass es nur bei Vermietung geht. Schade, dass es fürs Eigenheim nicht zählt.- 26.03.2019
- 397
Nur bei Vermietung Zinsen absetzen, verstanden. Danke!- 15.05.2019
- 353
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen ist ein interessantes Thema. Bei vermieteten Immobilien ist es relativ einfach, die Zinsen als Werbungskosten geltend zu machen, da sie direkt mit der Einkommenserzielung verbunden sind.
Für selbst genutztes Eigentum gibt es leider keine solche Möglichkeit. Es ist wichtig, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, um sie bei Bedarf vorlegen zu können.
Die steuerlichen Regelungen können komplex sein, daher ist es ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle verfügbaren Vorteile optimal zu nutzen.- 02.02.2019
- 366
In der Welt der Steuern gibt es viele Nuancen, die es zu verstehen gilt. Die Möglichkeit, Zinsen für Kredite, die für die Renovierung oder den Kauf einer Immobilie aufgenommen wurden, von der Steuer abzusetzen, hängt stark von der Nutzung der Immobilie ab.
Bei vermieteten Immobilien können die Zinsen als Werbungskosten abgesetzt werden, was die steuerpflichtigen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung reduziert. Bei selbst genutztem Eigentum gibt es diese Möglichkeit leider nicht.
Es ist jedoch wichtig, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, da sie bei der Steuererklärung als Nachweis dienen. Die steuerlichen Regelungen können sich ändern, daher ist es ratsam, sich regelmäßig über die aktuellen Bestimmungen zu informieren oder einen Steuerberater zu konsultieren.- 12.08.2018
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Ach, das Thema Steuern ist immer so ein Wirrwarr, nicht wahr? Also, wenn du einen Kredit für die Renovierung deines vermieteten Schätzchens aufnimmst, dann kannst du die Zinsen von der Steuer absetzen.
Das ist wie ein kleines Geschenk vom Finanzamt. Aber, und das ist ein großes Aber, wenn du in deinem renovierten Traumhaus selbst wohnst, dann sieht das Finanzamt das nicht so gerne und lässt dich die Zinsen nicht absetzen.
Merke dir: Belege sind wie Gold, bewahre sie auf wie deinen Augapfel! Und noch ein Tipp am Rande: Die Regeln ändern sich ständig, also halte deine Augen offen oder schnapp dir einen Steuerberater, der dir durch dieses Labyrinth hilft.- 12.03.2019
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Die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen ist ein Thema, das viele Immobilienbesitzer beschäftigt. Grundsätzlich können Zinsen für Kredite, die für den Kauf oder die Renovierung einer vermieteten Immobilie aufgenommen wurden, als Werbungskosten von den steuerpflichtigen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden.
Dies hilft, die Steuerlast zu reduzieren. Für selbst genutztes Wohneigentum gibt es diese Möglichkeit leider nicht.
Es ist essentiell, alle Belege und Dokumente aufzubewahren, um bei der Steuererklärung entsprechend nachweisen zu können. Die Regelungen können komplex sein, daher ist es empfehlenswert, sich professionell beraten zu lassen.- 26.04.2019
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Wenn wir über die steuerliche Absetzbarkeit von Kreditzinsen sprechen, müssen wir klar zwischen vermieteten und selbst genutzten Immobilien unterscheiden. Bei vermieteten Immobilien sind die Zinsen als Werbungskosten voll absetzbar.
Dies kann eine erhebliche Steuerersparnis bedeuten. Bei selbst genutztem Eigentum gibt es leider keine Möglichkeit, die Zinsen abzusetzen.
Wichtig ist, alle Belege und Dokumente sorgfältig aufzubewahren, um sie bei der Steuererklärung vorlegen zu können. Es gibt keine festen Grenzbeträge oder Höchstsätze für das Absetzen von Zinsen bei vermieteten Immobilien, solange sie den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung zugeordnet werden können.
Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um alle Möglichkeiten auszuschöpfen.- 09.05.2019
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Ich hab gehört, dass man die Zinsen für Kredite, die man für die Renovierung eines vermieteten Hauses aufnimmt, von der Steuer absetzen kann. Stimmt das?
Und was ist mit dem Eigenheim?
Der Moderator dieser Topic
Thomas Mücke
Jahrgang 1975
Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei
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Referenzen
- 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
- über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
- kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo