Gibt es bestimmte Fristen oder Vorgehensweisen, die ich beachten muss?
- Zahlung der Forderung und Bestätigung: Um einen negativen Eintrag zu löschen, sollte zuerst die offene Forderung beglichen werden. Anschließend ist es wichtig, sich eine Bestätigung der Zahlung von der Inkassofirma geben zu lassen.
- Überprüfung des Eintrags: Sobald die Forderung beglichen ist, kann man einen Antrag bei der Auskunftei, wie der Schufa, stellen, um den Eintrag auf seine Richtigkeit überprüfen zu lassen. Falls der Eintrag fehlerhaft oder veraltet ist, kann er korrigiert oder gelöscht werden.
- Kontaktaufnahme mit Auskunfteien: Man sollte sich direkt an Auskunfteien wenden, um die Löschung des Eintrags zu beantragen. Die Auskunftei prüft dann in Zusammenarbeit mit dem Gläubiger, ob eine Löschung möglich ist.
- Alternative Finanzierungsoptionen: Eine Plattform, die bei negativer Schufa unterstützen kann, ist beispielsweise der Online-Kreditvermittler, der oft auch bei negativen Schufa-Einträgen hilft und mit diversen Banken zusammenarbeitet.
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Das Wichtigste in Kürze 56 Banken im Vergleich KreditantragKann ich meinen Inkasso Eintrag löschen lassen?
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- 01.02.2024
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Kann ich meinen Inkasso Eintrag löschen lassen?
Wie kann ich einen negativen Inkasso-Eintrag löschen? Hat jemand von euch schon Erfahrungen damit gemacht, wie man am besten mit der Inkassofirma oder der Schufa verhandelt?
Gibt es bestimmte Fristen oder Vorgehensweisen, die ich beachten muss?Stichworte: -
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- 25.04.2018
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zur hilfreichsten Antwort ausgewähltUm einen negativen Inkasso-Eintrag zu löschen, ist es wichtig, zunächst die Forderung zu begleichen, sofern diese berechtigt ist. Anschließend kannst du bei der Inkassofirma einen Nachweis über die Begleichung der Forderung anfordern.Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.
Mit diesem Nachweis kannst du dann bei der Schufa die Löschung des Eintrags beantragen. Beachte, dass die Schufa gesetzlich verpflichtet ist, Einträge nach drei Jahren zu löschen, sofern die Forderung erledigt ist.
Allerdings kann der Gläubiger der Löschung auch vorher zustimmen, wenn die Forderung beglichen wurde. Es ist ratsam, schriftlich mit der Inkassofirma und der Schufa zu kommunizieren und alle Belege aufzubewahren. -
- 19.10.2023
- 366
In meiner Erfahrung ist es essentiell, den Dialog mit der Inkassofirma zu suchen. Kläre zunächst, ob der Eintrag tatsächlich gerechtfertigt ist.
Falls ja, solltest du die Forderung begleichen. Ist die Forderung unberechtigt, kannst du Widerspruch einlegen.
Es ist wichtig, alle Korrespondenzen schriftlich zu führen und Einschreiben mit Rückschein zu nutzen, um einen Nachweis in der Hand zu haben. Bei der Schufa kannst du einen Antrag auf Datenüberprüfung stellen, dies ist einmal jährlich kostenlos möglich.
Sollte der Eintrag nach der Begleichung der Forderung weiterhin bestehen, kannst du eine Selbstauskunft anfordern und daraufhin die Löschung beantragen. Beachte, dass die Schufa eine gewisse Bearbeitungszeit benötigt, um deine Anträge zu bearbeiten.
Es gibt keine pauschale Vorgehensweise, da jeder Fall individuell ist, aber Geduld und eine gute Dokumentation sind unerlässlich. -
ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 21.09.2018
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Kurz gesagt, wenn du den Betrag bereits bezahlt hast, kontaktiere die Inkassofirma und bitte um eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung kannst du dich an die Schufa wenden und eine Korrektur des Eintrags beantragen.
Es ist wichtig, dass du alle Schritte dokumentierst. -
ModeratorThomas Mücke zum Profil
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 11.05.2019
- 361
Ein negativer Schufa-Eintrag kann in der Tat sehr störend sein, vor allem wenn es um zukünftige finanzielle Vorhaben geht. Wenn du den offenen Betrag bereits beglichen hast, ist es dein Recht, eine Löschung des Eintrags zu beantragen.
Die Schufa selbst bietet hierfür auf ihrer Webseite Formulare an. Die Inkassofirma muss der Schufa die Erledigung der Forderung melden, was manchmal etwas dauern kann.
Falls du merkst, dass sich die Prozesse in die Länge ziehen, könnte es hilfreich sein, einen Ombudsmann einzuschalten. Für gewöhnlich gibt es auch Verbraucherzentralen, die in solchen Fällen unterstützen können.
Es ist wichtig, alle Unterlagen und den Schriftverkehr gut aufzubewahren, um im Zweifelsfall deine Position stärken zu können.Kreditvermittler Tipps
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 04.04.2019
- 374
Also, ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Ich habe den Betrag bezahlt und dann die Inkassofirma um eine Bestätigung gebeten.
Die haben das dann auch an die Schufa weitergeleitet, aber es hat eine Weile gedauert, bis der Eintrag verschwunden ist. Manchmal muss man da echt hartnäckig bleiben und immer wieder nachhaken.
Und wie schon gesagt wurde, alles schriftlich machen und Kopien von jedem Schreiben behalten!- 06.04.2019
- 156
Also, ich sags mal so: Du musst echt auf Zack sein mit den Inkassoburschen. Die schlafen nicht und du solltest das auch nicht tun.
Zahl die Kohle, wenn du musst, und dann zackig die Bestätigung schnappen. Mit der gehst du zur Schufa und machst Druck.
Die Schufa will immer alles ganz genau wissen, also gib ihnen, was sie brauchen, und dann sollten die den Eintrag löschen. Manchmal musst du ein paar Mal nachhaken, weil die nicht die Schnellsten sind.
Und falls die Inkassofirma sich querstellt, geh zum Anwalt oder zur Verbraucherzentrale. Die haben Ahnung davon und können dir helfen, deine Rechte durchzusetzen.
Aber immer schön alles aufheben, was du an Papierkram hast, das kann Gold wert sein.Text zu lang?
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
Antwort der RedaktionHallo jessica92,
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- 362
Wenn es um die Löschung eines negativen Inkasso-Eintrags geht, ist es wichtig, die Angelegenheit direkt mit der Inkassofirma zu klären. Sobald die Forderung beglichen ist, solltest du eine schriftliche Bestätigung der Zahlung anfordern.
Diese Bestätigung ist der Schlüssel, um bei der Schufa eine Löschung des Eintrags zu erwirken. Die Schufa selbst hat eine Frist von vier Wochen, um die Löschung vorzunehmen, nachdem sie die Bestätigung von der Inkassofirma erhalten hat.
Sollte es zu Verzögerungen kommen, empfiehlt es sich, die Schufa schriftlich an die Löschung zu erinnern. Die Dokumentation des gesamten Prozesses ist äußerst wichtig, um bei eventuellen Unstimmigkeiten beweisen zu können, dass die Forderung beglichen wurde.Jetzt passenden Kredit anonym ermitteln
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- 29.05.2019
- 289
Ich habe mal gelesen, dass man auch eine vorzeitige Löschung eines Schufa-Eintrags beantragen kann, wenn man die Forderung vorzeitig begleicht und der Gläubiger zustimmt. Das nennt sich Löschungsbewilligung.
Vielleicht kannst du das bei der Inkassofirma ansprechen und sehen, ob sie darauf eingehen. Natürlich nur, wenn du die Forderung schon beglichen hast.
Dann musst du das mit der Schufa klären.- 24.05.2018
- 383
Ich hatte mal einen negativen Eintrag wegen einer alten Handyrechnung, die ich vergessen hatte zu zahlen. Nachdem ich das erledigt hatte, habe ich die Inkassofirma um eine Bestätigung gebeten und diese dann an die Schufa weitergeleitet.
Was ich dir raten würde: Bleib dran und lass dich nicht abwimmeln. Es kann sein, dass du mehrmals nachhaken musst, bis der Eintrag gelöscht wird.
Und falls du Schwierigkeiten hast, die Inkassofirma dazu zu bringen, dir die Bestätigung zu geben, könnte ein Brief vom Anwalt Wunder wirken. Die wissen dann, dass du es ernst meinst.ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- Empfehlung 2: Kredit ohne Schufa
- Empfehlung 3: Kredit für Selbständige
- 03.05.2019
- 294
Aus meiner Sicht ist es entscheidend, proaktiv zu handeln. Zuerst solltest du sicherstellen, dass die Forderung berechtigt ist.
Falls nicht, lege Widerspruch ein. Ist die Forderung berechtigt, begleiche sie und fordere eine Quittung an.
Mit dieser Quittung kannst du bei der Schufa die Löschung des Eintrags beantragen. Es ist auch ratsam, deine Rechte zu kennen.
Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hast du das Recht auf Korrektur falscher Daten. Außerdem, wenn deine Schulden beglichen sind, kannst du eine vorzeitige Löschung beantragen, auch wenn die reguläre Frist von drei Jahren noch nicht abgelaufen ist.
Dazu benötigst du die Zustimmung des Gläubigers. Falls du auf Hindernisse stößt, kann die Unterstützung von einer Verbraucherzentrale oder einem Anwalt sinnvoll sein.
Wichtig ist, dass du alle Schritte dokumentierst und alle Unterlagen sorgfältig aufbewahrst.- 31.05.2018
- 299
Ich hab das mal bei einem Freund miterlebt. Er hat die Schuld bezahlt und dann eine Bestätigung von der Inkassofirma angefordert.
Die Schufa hat den Eintrag aber nicht sofort gelöscht. Mein Freund musste mehrmals anrufen und nachfragen.
Es hat einige Wochen gedauert, bis der Eintrag endlich weg war. Was ich dir sagen will: Bleib am Ball und lass dich nicht entmutigen, wenn es nicht sofort klappt.
Manchmal dauern diese bürokratischen Prozesse einfach länger. Und pass auf, dass du alle Unterlagen, die du von der Inkassofirma und der Schufa bekommst, gut aufbewahrst.
Die können später noch wichtig sein.- 15.05.2019
- 353
Einfach bezahlen, Bestätigung holen und dann ab zur Schufa. Die müssen das dann löschen, wenn alles klar ist.ModeratorThomas Mücke zum Profil
Hallo,
ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.- 12.05.2018
- 254
Ich hab das so gemacht: Erst mal alles bezahlt, dann hab ich mir die Bestätigung von der Inkassofirma geholt. Mit der Bestätigung bin ich zur Schufa und hab die Löschung beantragt.
Die haben zwar ein bisschen gebraucht, aber nach ein paar Wochen war der Eintrag weg. Also, dranbleiben und immer wieder nachhaken, dann klappt das auch mit der Löschung.- 28.10.2018
- 186
Also, ich hab mal gehört, dass man bei der Schufa auch eine Selbstauskunft anfordern kann, um zu sehen, was überhaupt eingetragen ist. Wenn der Eintrag falsch ist oder die Forderung schon beglichen wurde, kann man die Löschung beantragen.
Ich würde auf jeden Fall empfehlen, alles schriftlich zu machen und sich nicht nur auf Telefonate zu verlassen. Und wie die anderen schon gesagt haben, alle Unterlagen gut aufbewahren, falls es später noch zu Diskussionen kommt.- 26.04.2019
- 208
Meine Tante hatte mal so ein Problem. Sie hat einfach hartnäckig mit der Inkassofirma und der Schufa telefoniert, bis der Eintrag gelöscht wurde.
Manchmal hilft es, wenn man einfach nicht locker lässt und immer wieder nachfragt.ModeratorThomas Mücke zum Profil
- 26.09.2018
- 327
Ich habe auch schon mal von einem Fall gehört, wo jemand mit der Inkassofirma eine Ratenzahlung vereinbart hat und nach der letzten Rate eine Löschungsbewilligung bekommen hat. Damit konnte er dann zur Schufa gehen und den Eintrag löschen lassen.
Vielleicht ist das auch eine Option für dich.- 07.05.2019
- 240
Einfach nicht aufgeben und immer wieder bei der Schufa nachhaken. Die sind manchmal etwas langsam, aber wenn du dranbleibst, klappt das.- 27.10.2023
- 421
Es gibt auch die Möglichkeit, einen Ombudsmann einzuschalten, wenn du mit der Schufa nicht weiterkommst. Das kann helfen.- 23.09.2018
- 342
Check mal, ob du nicht auch einen Anwalt einschalten kannst. Manchmal brauchen die Inkassofirmen und die Schufa einen kleinen Schubs, damit sie schneller arbeiten.
Und wie alle sagen: Dokumentiere alles, was du machst, das kann später echt wichtig sein.- 09.02.2018
- 255
Es ist wichtig, die rechtlichen Aspekte zu beachten. Nach der vollständigen Begleichung der Forderung ist der Gläubiger verpflichtet, die Erledigung der Schufa mitzuteilen.
Sollte der Eintrag dennoch bestehen, kannst du eine Beschwerde bei der Datenschutzaufsichtsbehörde einreichen. Die Schufa hat dann eine Frist von einem Monat, um den Sachverhalt zu klären.
Falls du eine Bestätigung über die Begleichung der Forderung besitzt, kann dies den Prozess beschleunigen. Zudem solltest du prüfen, ob der Eintrag tatsächlich berechtigt war.
Bei unberechtigten Forderungen hast du das Recht auf sofortige Löschung.- 03.10.2018
- 233
Manchmal kann es auch helfen, wenn du der Schufa zeigst, dass du die Angelegenheit ernst nimmst. Schicke alle Unterlagen, die du hast, und erkläre deine Situation.
Wenn du ihnen zeigen kannst, dass du die Forderung beglichen hast und der Eintrag immer noch da ist, werden sie vielleicht schneller handeln.- 22.02.2019
- 373
Ich hab mal gelesen, dass es auch von Vorteil sein kann, wenn du einen Nachweis hast, dass die Forderung die einzige war und dass du ansonsten eine saubere Schufa hast. Das kann die Schufa vielleicht überzeugen, den Eintrag schneller zu löschen.- 20.09.2018
- 341
Es ist wichtig, zu wissen, dass die Schufa gesetzlich dazu verpflichtet ist, Daten korrekt und aktuell zu halten. Wenn du also nachweisen kannst, dass die Forderung beglichen wurde, muss die Schufa den Eintrag aktualisieren.
Es kann jedoch bis zu sechs Wochen dauern, bis die Schufa die Informationen von der Inkassofirma erhält und den Eintrag aktualisiert. Sollte die Schufa nicht reagieren, kannst du eine schriftliche Beschwerde einreichen und notfalls den Datenschutzbeauftragten deines Bundeslandes kontaktieren.- 25.05.2018
- 254
Ich habe mal von einem Fall gehört, wo jemand mit der Schufa und der Inkassofirma eine Einigung erzielt hat, dass der Eintrag als erledigt markiert wird. Das ist nicht ganz das Gleiche wie eine Löschung, aber es zeigt zumindest, dass die Forderung beglichen wurde.
Vielleicht ist das auch eine Möglichkeit.- 14.12.2017
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Bei mir war es so, dass ich erst die Schuld beglichen habe und dann mit der Bestätigung zur Schufa gegangen bin. Die haben dann noch mal bei der Inkassofirma nachgefragt und als die das bestätigt haben, wurde der Eintrag als erledigt markiert.
Es hat ein paar Wochen gedauert, aber letztendlich war der Eintrag weg.- 12.03.2019
- 296
Es ist zu beachten, dass die Schufa nicht die einzige Auskunftei ist, die solche Einträge speichert. Es gibt auch andere Auskunfteien wie Creditreform oder Bürgel, die ähnliche Daten sammeln.
Es ist daher ratsam, nicht nur bei der Schufa, sondern auch bei anderen Auskunfteien eine Selbstauskunft anzufordern. Wenn du einen negativen Eintrag bei einer anderen Auskunftei hast, kann das ebenfalls deine Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.
Außerdem solltest du überprüfen, ob die Forderung der Inkassofirma überhaupt rechtens war. Manchmal werden Inkassokosten berechnet, die unangemessen hoch sind.
In solchen Fällen kannst du dich an die Verbraucherzentrale wenden.- 12.08.2018
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Ich habe auch schon von Fällen gehört, in denen die Inkassofirma gar nicht berechtigt war, einen Eintrag bei der Schufa zu machen. Man sollte also immer genau prüfen, ob die Forderung und der Eintrag rechtmäßig sind.
Wenn nicht, kann man rechtliche Schritte einleiten.
Der Moderator dieser Topic
Thomas Mücke
Jahrgang 1975
Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei
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Referenzen
- 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
- über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
- kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo