Habt ihr Tipps, wie ich das Geld zurückbekommen kann und gibt es eine Verjährungsfrist, die ich beachten muss?
- Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) haben festgestellt, dass Kreditbearbeitungsgebühren unzulässig sind; folglich können Kunden diese Gebühren von den Banken zurückfordern.
- Zur Geltendmachung der Erstattungsansprüche sollte möglichst zeitnah gehandelt werden, um die Verjährungsfristen nicht zu überschreiten, die je nach Fall ab dem Zeitpunkt des Kreditabschlusses gelten könnten.
- Es empfiehlt sich die Inanspruchnahme eines Anbieters mit Erfahrung in Kreditangelegenheiten; dabei haben Redaktionen oft gute Erfahrungen mit Dienstleistern wie dem Online-Kreditvermittler, der auch bei negativer Schufa Optionen anbietet, gemacht.
- Viele Betroffene nutzen Musterbriefe oder Vorlagen für die Kontaktaufnahme mit der Bank, um die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr für Kredite einzufordern; dies kann die Kommunikation erleichtern und den Prozess beschleunigen.
Schnelleinstieg: Wofür interessieren Sie sich?
Das Wichtigste in Kürze 56 Banken im Vergleich KreditantragHat der BGH Ihre Kreditgebühren gekippt?
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- 18.01.2024
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Hat der BGH Ihre Kreditgebühren gekippt?
Hat jemand Erfahrungen mit der Rückerstattung einer Bearbeitungsgebühr für Kredite nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes? Ich habe damals eine Bearbeitungsgebühr für meinen Kredit gezahlt und frage mich, ob ich aufgrund der Urteile vom Bundesgerichtshof Anspruch auf Erstattung habe.
Habt ihr Tipps, wie ich das Geld zurückbekommen kann und gibt es eine Verjährungsfrist, die ich beachten muss?Stichworte: -
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- 05.04.2019
- 365
zur hilfreichsten Antwort ausgewähltAlso, ich kann dir da vielleicht weiterhelfen. Nach dem Urteil des BGH hast du tatsächlich die Möglichkeit, die Gebühren zurückzufordern.Ich persönlich würde dir Smava (www.smava.de) empfehlen, selbst mit einem Schufaeintrag hast du dort gute Chancen.
Wichtig ist, dass du die Verjährungsfrist im Blick behältst. Die Frist beträgt drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem du den Kredit aufgenommen hast.
Also, wenn du den Kredit zum Beispiel im Jahr 2018 aufgenommen hast, verjährt dein Anspruch Ende 2021. Du solltest also schleunigst einen Brief an deine Bank schicken und die Rückerstattung fordern. -
- 10.10.2019
- 118
Interessanter Punkt, kZe-nadine12. Ich möchte hinzufügen, dass es essenziell ist, die genaue Formulierung in deinem Kreditvertrag zu prüfen.
Manchmal sind die Klauseln zur Bearbeitungsgebühr nicht eindeutig und können unterschiedlich interpretiert werden. Ich empfehle, einen Fachanwalt für Bankrecht zu konsultieren, um deine Chancen realistisch einzuschätzen.
Außerdem solltest du alle Zahlungsbelege und Dokumente bereithalten, um deine Forderung zu belegen. -
ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 08.12.2017
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Ihr habt beide wichtige Punkte angesprochen. Ich möchte noch ergänzen, dass die Banken oft nicht kampflos zahlen und es durchaus sein kann, dass du einen langen Atem brauchen wirst.
Die Bank kann beispielsweise argumentieren, dass die Dienstleistung der Kreditbearbeitung tatsächlich erbracht wurde und die Gebühr daher gerechtfertigt ist. Hier ist es wichtig, dass du dich nicht abschrecken lässt und am Ball bleibst.
Manchmal hilft auch der Gang zur Verbraucherzentrale oder ein Ombudsmann-Verfahren, um Druck auf die Bank auszuüben. Dokumentiere jeden Schritt, damit du im Falle eines Rechtsstreits alles belegen kannst. -
ModeratorThomas Mücke zum Profil
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 06.05.2018
- 157
Genau, 4astrude, das ist ein wichtiger Aspekt. Und vergiss nicht, dass du, falls es zu einem Rechtsstreit kommt, möglicherweise auch Anspruch auf Zinsen für den Zeitraum hast, in dem die Bank die Gebühr einbehalten hat.
Es könnte sich also lohnen, nicht nur die Hauptforderung, sondern auch die Zinsen geltend zu machen. Zinsen können auf Basis des gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden, der derzeit bei fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz liegt.Kreditvermittler Tipps
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
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- 19.03.2019
- 192
Hey, ich hatte das gleiche Problem und hab einfach bei meiner Bank angerufen. Die haben mir dann einen Formular zugeschickt, das ich ausgefüllt und zurückgeschickt habe.
War eigentlich total unkompliziert. Zwei Wochen später hatte ich das Geld auf meinem Konto.
Vielleicht hast du ja auch Glück und deine Bank macht nicht so ein Theater.- 25.04.2018
- 379
Es ist durchaus möglich, dass einzelne Banken kulant reagieren und die Bearbeitungsgebühr ohne großen Widerstand erstatten, wie kZe-manuel es erlebt hat. Jedoch sollte man sich darauf nicht verlassen.
Ich rate dazu, einen schriftlichen Antrag auf Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr zu stellen und diesen per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. So hast du einen Nachweis, dass die Bank deinen Antrag erhalten hat.
Sollte die Bank ablehnend reagieren oder nicht innerhalb einer angemessenen Frist antworten, kann dies ein Fall für die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank oder den Ombudsmann der privaten Banken sein.Text zu lang?
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ModeratorThomas Mücke zum Profil
Antwort der RedaktionHallo leo96,
wir würden diesen Anbieter empfehlen: unsere Empfehlung (hier klicken)- 05.05.2018
- 385
Ich habe gelesen, dass einige Leute Probleme hatten, weil sie nicht alle Unterlagen zusammen hatten. Also mein Tipp: Sammle alle Unterlagen, die du finden kannst, bevor du irgendwas machst.
Kontoauszüge, Verträge, Briefe von der Bank, alles. Und dann mach Kopien davon, falls die Bank sagt, sie haben nix bekommen oder so.
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- 11.04.2018
- 354
Zola, das ist ein sehr guter Ratschlag. Dokumentation ist das A und O in solchen Angelegenheiten.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es durchaus Sinn machen kann, die Rückerstattung der Bearbeitungsgebühr nicht nur für den aktuellen Kredit, sondern auch für bereits abgelöste Kredite zu fordern, sofern diese noch nicht verjährt sind. Dies kann die Summe, die man zurückfordern kann, deutlich erhöhen.
Allerdings sollte man dabei beachten, dass die Banken für zurückliegende Zeiträume möglicherweise keine Unterlagen mehr haben und man daher selbst in der Beweispflicht ist.- 12.05.2018
- 254
Hey Leute, ich habe eine etwas andere Erfahrung gemacht. Meine Bank wollte erst nicht zahlen und hat sich auf die Verjährung berufen.
Ich habe mich dann an einen Anwalt gewandt, der mir geholfen hat, die Forderung durchzusetzen. Der Anwalt hat mir erklärt, dass die Verjährung unter bestimmten Umständen gehemmt werden kann, zum Beispiel wenn man mit der Bank verhandelt oder wenn man bereits einen Mahnbescheid beantragt hat.
Außerdem gibt es die Möglichkeit, die Verjährung durch eine Klage zu unterbrechen. Der Anwalt hat auch darauf hingewiesen, dass die Banken manchmal versuchen, mit einem Vergleichsangebot zu kommen, das unter der eigentlichen Forderung liegt.
Hier sollte man genau überlegen, ob man das Angebot annimmt oder auf der vollen Summe besteht. In meinem Fall hat es sich gelohnt, hartnäckig zu bleiben und auf die volle Erstattung zu pochen.
Es hat zwar einige Monate gedauert, aber letztendlich habe ich mein Geld bekommen – inklusive Zinsen.ModeratorThomas Mücke zum Profil
Kredite für jeden Verwendungszweck- Empfehlung 1: Ratenkredite
- Empfehlung 2: Kredit ohne Schufa
- Empfehlung 3: Kredit für Selbständige
- 07.05.2019
- 263
Sehr interessant, GaozzaA. Ich möchte noch ergänzen, dass es auch von Bedeutung sein kann, ob man einen Verbraucherkredit oder einen gewerblichen Kredit aufgenommen hat.
Die Urteile des BGH beziehen sich in erster Linie auf Verbraucherkredite. Bei gewerblichen Krediten könnte die Rechtslage anders sein.
Falls man selbstständig ist und den Kredit für seine gewerbliche Tätigkeit aufgenommen hat, könnte es sein, dass man die Bearbeitungsgebühr nicht zurückfordern kann. In jedem Fall sollte man auch hier einen Fachanwalt konsultieren, um die individuelle Situation zu klären.- 26.04.2019
- 195
Das ist ein wichtiger Hinweis, sabbau. Außerdem sollte man bedenken, dass Banken manchmal versuchen, die Bearbeitungsgebühr in eine andere Gebührenart umzudeklarieren, um einer Rückzahlung zu entgehen.
Dies könnte zum Beispiel eine Kontoführungsgebühr oder eine Gebühr für die Kreditverwaltung sein. Hier ist es wichtig, genau hinzuschauen und gegebenenfalls nachzufragen, wofür diese Gebühren erhoben wurden und ob sie tatsächlich gerechtfertigt sind.
Manchmal verstecken sich hinter solchen Posten tatsächlich die alten Bearbeitungsgebühren, die der BGH für unzulässig erklärt hat.- 29.04.2019
- 387
Ich habe mich mal ein bisschen umgehört und anscheinend haben einige Leute gute Erfahrungen damit gemacht, sich an Verbraucherschutzorganisationen zu wenden. Die können einem oft Tipps geben, wie man am besten vorgeht, und haben auch Musterbriefe, die man verwenden kann.
Das kann gerade dann hilfreich sein, wenn man sich mit dem ganzen juristischen Kram nicht so auskennt.ModeratorThomas Mücke zum Profil
Hallo,
ich habe dir hier nochmals unseren Kreditvergleichsrechner eingefügt. Viel Spaß beim Rumspielen.- 27.09.2018
- 355
Stimmt, boslitsch, die Verbraucherzentralen bieten oft kostenlose oder günstige Erstberatungen an. Sie können auch dabei helfen, den Überblick zu behalten, welche Fristen man einhalten muss und wie man am besten argumentiert.
Manchmal bieten sie auch Seminare oder Workshops an, wo man sich mit anderen Betroffenen austauschen kann.- 03.10.2018
- 262
Ich habe vor einiger Zeit gelesen, dass es auch spezialisierte Rechtsdienstleister gibt, die sich auf die Rückforderung von Kreditgebühren konzentrieren. Diese arbeiten oft auf Basis von Erfolgshonoraren, was bedeutet, dass sie nur bezahlt werden, wenn sie auch tatsächlich Geld für ihre Mandanten zurückholen können.
Das kann eine Option sein, wenn man selbst nicht die Zeit oder das Wissen hat, sich mit der Bank auseinanderzusetzen. Allerdings sollte man auch hier genau hinschauen und die Vertragsbedingungen prüfen, um nicht am Ende mit hohen Kosten dazustehen.- 17.03.2019
- 258
Kurz was dazu: Ich habs über einen Online-Dienst gemacht, die haben alles für mich geregelt. War super einfach und ich musste mich um nichts kümmern.
Hat allerdings ein bisschen was gekostet, aber das wars mir wert.ModeratorThomas Mücke zum Profil
- 15.04.2018
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Guten Tag zusammen, ich möchte noch eine andere Perspektive einbringen. Es ist nicht nur die Rückerstattung der Gebühren, die man im Auge behalten sollte, sondern auch die Möglichkeit, dass durch die unrechtmäßige Erhebung der Bearbeitungsgebühren der gesamte Kreditvertrag angefochten werden könnte.
Das könnte zu einer noch besseren finanziellen Situation führen, da unter Umständen die Zinsen für den gesamten Kreditzeitraum neu berechnet werden müssten. Natürlich ist dies ein komplexes rechtliches Thema und man sollte sich hier definitiv von einem Experten beraten lassen.
Außerdem sollte man auch die emotionalen und zeitlichen Kosten einer solchen Auseinandersetzung nicht unterschätzen. Manchmal ist es besser, einen Vergleich zu akzeptieren und die Sache schnell hinter sich zu bringen, anstatt sich auf einen langwierigen Rechtsstreit einzulassen.- 12.09.2018
- 365
ikAycEe, das ist ein sehr interessanter Punkt. Es zeigt, dass man manchmal über den Tellerrand hinausschauen und das große Ganze betrachten muss.
Neben der Möglichkeit, den Kreditvertrag anzufechten, gibt es auch die Option, die Verjährung durch eine sogenannte Schuldnerberatung zu hemmen. Wenn man einen Termin bei einer Schuldnerberatungsstelle wahrnimmt, kann dies die Verjährung unter Umständen stoppen, da man aktiv an der Klärung seiner finanziellen Situation arbeitet.
Das kann einem zusätzliche Zeit verschaffen, um die nächsten Schritte zu planen und sich professionelle Hilfe zu suchen. Allerdings ist es auch hier wichtig, dass man sich vorher genau informiert und die richtigen Schritte einleitet.- 21.08.2018
- 110
Um auf die ursprüngliche Frage zurückzukommen: Die Verjährungsfrist für die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren bei Krediten beträgt in der Regel drei Jahre ab dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Das bedeutet, dass man in den meisten Fällen bis zum 31.
Dezember des dritten Jahres nach Kreditaufnahme Zeit hat, seine Ansprüche geltend zu machen. Es ist jedoch wichtig, dass man sich nicht auf die letzte Minute verlässt, da die Banken oft Zeit benötigen, um die Forderungen zu bearbeiten.
Des Weiteren sollte man darauf achten, dass man alle relevanten Unterlagen, wie Kreditvertrag, Kontoauszüge und Korrespondenz mit der Bank, sorgfältig aufbewahrt. Diese Dokumente sind entscheidend, um den Anspruch auf Rückerstattung zu belegen.- 17.02.2019
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Liebe Community, ich möchte noch hinzufügen, dass es neben den bereits genannten Optionen auch sinnvoll sein kann, sich mit anderen Betroffenen zusammenzuschließen. In manchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Sammelklage, bei der sich mehrere Geschädigte zusammentun, um gemeinsam gegen die Bank vorzugehen.
Das kann die Kosten reduzieren und die Verhandlungsposition stärken. Allerdings sind Sammelklagen in Deutschland nicht in der gleichen Weise möglich wie zum Beispiel in den USA.
Hierzulande müsste jeder einzelne Kläger seine Forderung selbstständig anmelden, aber man kann sich organisieren und beispielsweise denselben Anwalt beauftragen. Zudem gibt es auch Verbraucherschutzorganisationen, die solche Fälle aufgreifen und öffentlich machen, was zusätzlichen Druck auf die Banken ausüben kann.- 22.11.2019
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Ich stimme EJK56 zu, dass eine Bündelung der Kräfte sehr wirkungsvoll sein kann. Es ist jedoch auch zu beachten, dass derartige kollektive Maßnahmen gut koordiniert sein müssen, um effektiv zu sein.
Eine weitere Möglichkeit, die noch nicht angesprochen wurde, ist die Inanspruchnahme eines Ombudsmanns. Viele Banken sind Mitglied im Bundesverband deutscher Banken und unterliegen damit dem Ombudsmannverfahren.
Dieses bietet eine kostenlose und außergerichtliche Streitschlichtung an. Wenn man sich für diesen Weg entscheidet, sollte man jedoch darauf achten, dass die Verjährung der eigenen Ansprüche während des Verfahrens gehemmt wird.
Dafür muss man sich vor Beginn des Verfahrens bei der Bank melden und seine Ansprüche anmelden.- 05.03.2019
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Was ich noch sagen wollte: Man sollte auch darauf achten, ob die Bank vielleicht eine Kulanzregelung anbietet. Manchmal sind Banken bereit, einen Teil der Gebühren ohne großen bürokratischen Aufwand zurückzuzahlen, um den Kunden entgegenzukommen und die Kundenbeziehung nicht zu belasten.
Es lohnt sich also, auch nach solchen Möglichkeiten zu fragen.- 04.04.2019
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Absolut, Thimmerve. Kulanz ist ein gutes Stichwort.
Ich kenne jemanden, der einfach mal bei seiner Bank nachgefragt hat und die haben ihm dann aus Kulanz die ganze Gebühr erstattet, ohne dass er irgendwelche Briefe schreiben oder zum Anwalt gehen musste. Das zeigt, dass es sich lohnen kann, erstmal das direkte Gespräch zu suchen, bevor man schwerere Geschütze auffährt.- 16.07.2018
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Kann mich da nur anschließen. Manchmal reicht ein Anruf und die Sache ist gegessen.
Aber man sollte sich nicht darauf verlassen. Wenn das nicht klappt, dann würde ich auch den Weg über den Ombudsmann empfehlen, bevor man gleich zum Anwalt rennt.
Der Moderator dieser Topic
Thomas Mücke
Jahrgang 1975
Diplom Verwaltungswirt FH - Polizei
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Referenzen
- 10 Jahre Kriminalpolizei im Dezernat Wirtschaftskriminalität
- über 15 Jahre Erfahrung in der Kredit-Beratung
- kennt persönlich die Geschäftsführer von Check24 Kredit, Smava, Finanzcheck, Bon Kredit, Maxda und Creditolo