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Bürgschaft – Vorteile und Nachteile – alle Verwendungsmöglichkeiten

Sie überlegen, einem Freund oder Verwandten mit einer Bürgschaft zu helfen? Sie benötigen selbst eine Bürgschaft für einen Kredit oder eine Mietwohnung?

In beiden Fällen sollten Sie genau wissen, was die Bürgschaft für den Bürgen bedeutet. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in diesem Beitrag.

Viele Informationen im Internet sind leider nicht vollständig. Allzu oft wird ausgeblendet, dass unterschiedliche Varianten von Bürgschaften gibt. Dieser Beitrag erklärt, welche Bürgschaften es gibt und welche Konsequenzen damit für den Bürgen verbunden sind.

Wussten Sie zum Beispiel, dass eine Bürgschaft sogar vererbt wird? Dass der Bürge nicht (wirklich) kündigen kann? Dass es Bürgschaften gibt, bei denen der Bürge sich nicht nur dem Gläubiger, sondern auch dem Schuldner geradezu ausliefert?

Bürgschaft: Die Grundlagen

Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, für die Verbindlichkeiten eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger einzustehen. Im Klartext: Kommt der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nach, muss der Bürge einspringen.

Eine Bürgschaft wird benötigt, wenn der Schuldner selbst über keine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügt. Ein klassisches Beispiel dafür ist die Anmietung einer Wohnung durch einen Studenten.

Dieser verfügt nicht über ein regelmäßiges Einkommen. Der Vermieter glaubt deshalb nicht, dass der Student seinen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen kann.

Deshalb verlangt er einen Bürgen. In der Praxis wird sich regelmäßig ein Elternteil bereit erklären, die Bürgschaft zu übernehmen. Zahlt der Student seine Miete nicht, kann der Vermieter seine Forderung gegen den Bürgen geltend machen.

Aus Sicht des Vermieters (Gläubigers) ist somit nicht nur die Bonität des eigenen Schuldners, sondern auch die Bonität des Bürgen maßgeblich. Für den Schuldner hat dies einen wesentlichen Vorteil.

Er kann Verträge abschließen, die sonst nicht zur Verfügung stünden. Dies betrifft Mietverträge für Wohnungen genauso wie Darlehensverträge.

Mitantragsteller und Bürgen

Für Kreditvergaben verlangen Banken häufig einen Mitantragsteller. Hierzu haben wir Ihnen einen speziellen Ratgeber verfasst.

Kinder bürgen für Eltern und umgekehrt

Mitunter bürgen zum Beispiel Kinder für ihre Eltern. Dies ist etwa der Fall, wenn der 84-jährige Vater einen Bankkredit aufnehmen möchte. Die Bank stuft das Risiko aufgrund des fortgeschrittenen Alters möglicherweise als zu hoch ein. Bürgt ein Kind des Kreditnehmers, wird der Kredit dennoch genehmigt.

Grundlegende rechtliche Rahmenbedingungen zur Bürgschaft finden sich in § 765 BGB. Hier heißt es in Abs. 1: „Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung der Verbindlichkeit des Dritten einzustehen.“

Der Bürge wird durch den Gläubiger in die Pflicht genommen, wenn der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht erfüllt. Der genaue Ablauf richtet sich auch nach der Art der Bürgschaft.

Bei manchen Bürgschaften (Bürgschaft auf erstes Anfordern) kann der Gläubiger schon beim ersten Zahlungsverzug den Bürgen in Anspruch nehmen.

Andere Bürgschaften (BGB Bürgschaft) verlangen, dass der Gläubiger zunächst erfolglos ins Vermögen des Hauptschuldners zwangsvollstreckt hat.

Kundenerfahrungen zu Banken und Anbietern

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Die wichtigsten Arten von Bürgschaften

Bürgschaften gibt es in verschiedenen Varianten mit unterschiedlichen Konsequenzen. Die Variante einer Bürgschaft ist von dem Anlass zu unterscheiden. Häufig Anlässe sind Mietverträge und Darlehensverträge.

BGB Bürgschaft

Die BGB Bürgschaft wird auch als gewöhnliche Bürgschaft bezeichnet und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Hier kann der Bürge Leistungen an den Gläubiger verweigern.

Geregelt ist dies in § 771 BGB: „DerBürge kann die Befriedigung des Gläubigers verweigern, solange nicht der Gläubiger eine Zwangsvollstreckung gegen den Hauptschuldner ohne Erfolg versucht hat (Einrede der Vorausklage).“

Der Bürge ist somit gegen Schlampigkeit, Böswilligkeit und Unwillen des Hauptschuldners in gewissem Umfang geschützt. Erfüllt der Hauptschuldner seine Verbindlichkeiten nicht, muss er selbst mit erheblichen Konsequenzen rechnen.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Anders verhält es sich bei einer Bürgschaft auf erstes Anfordern. Hier muss der Bürge sofort bezahlen, wenn sich der Hauptschuldner im Zahlungsverzug befindet und der Gläubiger den Bürgen zur Leistung auffordert. Die Bürgschaft auf erstes Anfordern ist für Bürgen eher nachteilig.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft verzichtet der Bürge gemäß § 773 Abs. 1 Nr. 1 BGB auf die Einrede der Vorausklage. Dann muss der Gläubiger nicht mehr ins Vermögen des Hauptschuldners zwangsvollstrecken, um auf den Bürgen zugreifen zu können.

Globalbürgschaft

Mit einer Globalbürgschaft erklärt der Bürge, für alle gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten des Hauptschuldners einzustehen.

Die Globalbürgschaft stellt eine erhebliche Benachteiligung des Bürgen dar. Deswegen ist die Bürgschaft auch nicht weit verbreitet und rechtlich häufig unwirksam.

Höchstbetragsbürgschaft

Bürgen können das Risiko einer Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag begrenzen. Dann wird bis zu diesem Betrag gebürgt. In der Praxis ist die Voraussetzung für den Abschluss einer Höchstbetragsbürgschaft, dass der Gläubiger diese akzeptiert.

Zeitbürgschaft

Bei der Zeitbürgschaft ist die Bürgschaft gemäß § 777 BGB bis zum Ablauf einer bestimmten Frist begrenzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Gläubiger nicht auf den Bürgen zugreifen.

Was ist eine Bürgschaft? Im Video einfach erklärt

Dieses Video erklärt Bürgschaften recht einfach verständlich.

Quelle: Kazubitv Video

Bürgschaft beim Kredit

Mit einer Bürgschaft kann ein Darlehensnehmer auch dann Kredit erhalten, wenn er eigentlich nicht über eine hinreichende Bonität verfügt. Dies trifft auf alle unsere Banken in unserem Kreditvergleich zu.

Die Bank wird deshalb nach einem Bürgen fragen, wenn ein Kreditantrag den internen Richtlinien zufolge anders nicht genehmigt werden kann.

In der Praxis sind Bürgschaften bei Ratenkrediten heute nur noch relativ selten anzutreffen. Viel häufiger schlagen Banken vor, den Kredit zu zweit zu beantragen.

Ein zweiter Kreditantragsteller bietet allen Beteiligten Vorteile. Der zweite Antragsteller ist im Vergleich zu seiner Funktion als Bürge rechtlich bessergestellt. Er ist gegenüber dem anderen Kreditnehmer rechtlich gleichgestellt.

Für Banken ist ein zweiter Antragsteller im Hinblick auf das Ausfallrisiko genauso wertvoll wie ein Bürge. Gleichzeitig ist die Abwicklung sehr viel einfacher.

Der zweite Antragsteller kann einfacher in das Antragsverfahren eingebunden werden. Dies betrifft zum Beispiel die Lohnabtretung und die Bonitätsprüfung mittels digitalem Kontocheck, Schufa Auskunft etc.

Bürgschaften bei Krediten sind seltener geworden, aber möglich

Grundsätzlich möglich sind Bürgschaften im Kreditgeschäft jedoch. Zur Anwendung kommt dieses Instrument bei Krediten, bei denen der Darlehensnehmer mit seiner Bonität für die Rückzahlung birgt.

Angestellte etwa unterzeichnen bei Kreditverträgen meistens eine Lohnabtretung. Die regelmäßigen Lohneinkünfte des Kreditnehmers dienen dann als Sicherheit.

Verfügt der Kreditnehmer nicht über abtretbare Lohnansprüche, kann ein Bürge in Betracht kommen. Dies ist etwa der Fall, wenn der Antragsteller erwerbslos oder selbstständig ist. Banken müssen dann fürchten, bei Zahlungsverzug nicht oder nur mit größerem Aufwand an ihr Geld zu kommen.

Bürgschaften können grundsätzlich für Ratenkredite unabhängig von der Zweckbindung verwendet werden. Auch Bürgschaften für Dispositions- und Rahmenkredite sind möglich. Eine Umschuldung mit einer Bürgschaft ist ebenso denkbar wie die Anschaffung eines Fahrzeugs oder von Konsumgütern.

Damit ein Kredit mit Bürgschaft möglich ist, muss die Bank sich auf dieses Modell einlassen. Dies ist nicht bei allen Banken der Fall. So sind insbesondere Kredite ohne Schufa aus dem Ausland zumeist nicht mit einer Bürgschaft erhältlich.

Welche Unterlagen werden für eine Bürgschaft benötigt?

Die Bank wird die Bonität des Bürgen prüfen. Dabei geht sie grundsätzlich so vor, wie bei einer gewöhnlichen Kreditwürdigkeitsprüfung.

Verlangt werden eine ausgefüllte Selbstauskunft, aktuelle Verdienstnachweise und gegebenenfalls Kontoauszüge. Auch eine Schufa Auskunft wird eingeholt.

Bürgschaft für Mietvertrag

Eine Bürgschaft für Mietverträge kommt zur Anwendung, wenn der Mieter aufgrund seiner Bonität den gewünschten Mietgegenstand nicht erhalten kann. Dies ist der Fall, wenn der Vermieter sich nicht hinreichend sicher ist, ob der Mieter seine Verpflichtungen erfüllen wird.

Ein klassisches Beispiel dafür ist die Anmietung einer Wohnung in begehrten Ballungsgebieten. Hier werden Studenten, Geringverdiener und Existenzgründer es regelmäßig schwer haben, eine Wohnung zu erhalten. Vermieter können zwischen verschiedenen Mietinteressenten auswählen. Üblicherweise wird die Wahl auf Interessenten mit regelmäßigen, gesicherten Einkünften fallen.

Mit einer Bürgschaft ist die Anmietung einer Wohnung auch für Studenten, Existenzgründer und Geringverdiener möglich. Hier liegt der größte Vorteil von Bürgschaften für Mietverträge.

Bürgen Eltern für den Mietvertrag eines Kindes, sind sie rechtlich gesehen in der Pflicht. Die Verpflichtungen aus der Bürgschaft betreffen nicht nur die monatliche Mietzahlung. Auch mögliche Ansprüche des Vermieters im Nachgang des Mietverhältnisses (zum Beispiel Schäden in der Wohnung) müssen im Zweifel durch den Bürgen bezahlt werden.

Wer mit einer Bürgschaft gegenüber dem Vermieter für ein Kind oder einen anderen Verwandten eintreten möchte, sollte die Formvorschriften beachten. Die Bürgschaft bedarf der Schriftform. Ein Musterschreiben dafür gibt es zum Beispiel hier.

Kautionsbürgschaften und mit Kautionsversicherung

Für Mietverträge gibt es mittlerweile gewerbliche Lösungen für Bürgschaften – jedenfalls im Hinblick auf die zu hinterlegende Kaution. Mieter können einen Bürgschaftsvertrag mit einer Bank oder Versicherung abschließen. Diese bürgt dem Vermieter gegenüber dann für die Kaution in Höhe von bis zu drei Monatsmieten.

Wird die Kaution durch einen Mieteaval abgesichert, handelt es sich um ein Bankgeschäft. Kautionsversicherungen gibt es dagegen bei Versicherungsgesellschaften. Der Begünstigte des Vertrags ist der Vermieter.

Risiken bei der Bürgschaft begrenzen

Bürgen sind gut beraten, ihre Risiken bei der Bürgschaft zu begrenzen. Dies ist in der Praxis naturgemäß nicht immer möglich. Verlangt der Gläubiger eine bestimmte Art Bürgschaft und kann das angestrebte Ziel (zum Beispiel Abschluss eines Mietvertrages) anders nicht erreicht werden, sind die Möglichkeiten begrenzt.

Häufig wird empfohlen, Höhe und Dauer der Bürgschaft zu begrenzen. Dies wird insbesondere bei Bürgschaften für Mietwohnungen in begehrten Lagen nicht immer durchsetzbar sein.

Die Art der Bürgschaft ist sehr wichtig für die Risiken des Bürgen. Selbstschuldnerische Bürgschaft und Bürgschaft auf erstes Anfordern sind aus Sicht des Bürgen nachteiliger als klassische BGB Bürgschaften (oder Ausfallbürgschaften).

Der Gläubiger muss hier zunächst ins Vermögen des Hauptschuldners zwangsvollstreckem. Nur, wenn dies erfolglos war, ist der Bürge in der Pflicht.

Generell ist eine Bürgschaft eine recht einseitige Verpflichtung zulasten des Bürgen. Dieser verpflichtet sich, für die Verbindlichkeiten zu haften. Rechte ergeben sich für den Bürgen daraus nicht. Es geht das alte Juristensprichwort: „Bürgen heißt Würgen“.

In Einzelfällen können Bürgschaften sittenwidrig sein. Es gibt allerdings keine Konstellation, in der dies rechtssicher der Fall ist. Sittenwidrig kann eine Bürgschaft mitunter sein, wenn der Bürge durch die Verpflichtung erheblich überfordert ist und er gleichzeitig dem Schuldner emotional sehr nahe steht.

Was passiert, wenn die Person, für die ich bürge, insolvent wird?

Der Super Gau: Der Schuldner wird insolvent und der Bürge muss haften. Was dann genau passiert, hängt von der Art der Bürgschaft ab. Handelt es sich um eine gewöhnliche BGB Bürgschaft, kann der Bürge zunächst die Einrede der Vorausklage erheben.

Dann muss der Gläubiger gemäß § 771 BGB zunächst versuchen, seine Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben. Nur wenn dies nicht gänzlich gelingt, muss der Bürge haften.

Lässt sich im Wege der Zwangsvollstreckung zumindest ein Teil der Forderungen eintreiben, haftet der Bürge für den verbleibenden Teil. Dies gilt auch, wenn es sich um eine Ausfallbürgschaft handelt.

Anders verhält es sich bei selbstschuldnerischen Bürgschaften. Hier darf der Gläubiger sofort auf den Bürgen zugreift. Er wird darüber einmalig schriftlich informieren und seine Forderung stellen. Kommt der Bürge dem nicht nach, folgen Mahnungen und anschließend (vorgerichtliches bzw. gerichtliches) Inkasso.

Was passiert, wenn der Bürge insolvent wird?

Im Fall einer Insolvenz des Bürgen richtet sich das Prozedere ebenfalls nach der Art der Bürgschaft. Bei Ausfallbürgschaften oder klassischen BGB Bürgschaften kann der Gläubiger zunächst nicht auf den Bürgen zugreifen.

Handelt sich um eine selbstschuldnerische Bürgschaft, kann der Gläubiger seine Forderung in die Insolvenz des Bürgen anmelden. Dies ist auch möglich, wenn der Hauptschuldner zu diesem Zeitpunkt noch nicht im Verzug ist.

Grund dafür ist die Regelung in § 41 der Insolvenzordnung. Diese will verhindern, dass Gläubiger bei noch nicht fälligen Forderungen das Nachsehen haben, wenn der Bürge Insolvenz anmeldet.

Die Insolvenz des Bürgen kann im schlimmsten Fall zur Kündigung des Darlehens durch die Bank führen. Dies ist auch dann möglich, wenn der Hauptschuldner noch gar nicht im Verzug ist.

Der Grund dafür ist, dass die Bürgschaft als Sicherheit dient. Im Darlehensvertrag kann festgelegt werden, dass bei einer deutlichen Verschlechterung des Werts der Sicherheiten eine fristlose Kündigung durch die Bank möglich ist.

Welche Bedeutung/Auswirkungen eine Bürgschaft für den Bürgen hat

Eine Bürgschaft ist aus Sicht des Bürgen eine Bürde. Die eigene Bonität des Bürgen leidet unter der einseitigen Verpflichtung. Jede Bürgschaft gegenüber einer Bank wird bei der Schufa eingetragen.

Dadurch kann sich die Kreditwürdigkeit verschlechtern. Möglicherweise erhält der Bürge zum späteren Zeitpunkt ein für sich selbst benötigtes Darlehen nicht oder zu schlechten Konditionen.

Die Bürgschaft wird erst nach Rückzahlung der Hauptforderung aus dem Schufa-Datenbestand gelöscht.

Aus Bürgschaft entlassen werden: geht das?

Eine vorzeitige Entlassung aus der Bürgschaft ist nicht der Regelfall. Die Bürgschaft erlischt, wenn alle verbürgten Verbindlichkeiten zurückgeführt sind.

Ansonsten kann eine Bürgschaft vorzeitig erlöschen, wenn der Gläubiger auf seinen Anspruch gegen den Bürgen verzichtet. Dies dürfte vor allem Bankgeschäft jedoch eher selten der Fall sein.

§ 775 BGB räumt dem Bürgen ein Kündigungsrecht gegen den Hauptschuldner ein. Voraussetzung ist, dass sich die Vermögenslage des Hauptschuldners wesentlich verschlechtert.

Das Kündigungsrecht besteht jedoch nicht gegenüber dem Gläubiger. Aus Sicht des Bürgen ist das Recht laut § 775 BGB deshalb weitgehend wertlos.

Der Bürge kann den Bürgschaftsvertrag mit einer Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigungsfrist entspricht der Kündigungsfrist der verbürgten Schuld.

Dann allerdings steht dem Gläubiger ebenfalls ein Kündigungsrecht zu. Der Bürger müsste dann für die verbleibende Restschuld weiterhin haften.

Der Bürge ist zudem aus der Bürgschaft entlassen, wenn seine Verpflichtungserklärung befristet war und diese Frist abgelaufen ist. Auch bei einer Höchstbetragsbürgschaft endet die Pflicht bei Erreichen des Höchstbetrages.

Kurzum: Bürgen werden in der Praxis erst entlassen, wenn aus Sicht des Gläubigers kein Ausfallrisiko mehr besteht.

Bürgschaften werden vererbt

Bürgschaften werden sogar vererbt. Verstirbt der Hauptschuldner, wird der bisherige Bürge zum neuen Hauptschuldner. Verstirbt der Bürge, fließen die Verpflichtungen aus der Bürgschaft regelmäßig in die Erbmasse ein.

Die Erben müssen die Verbindlichkeiten des Bürgen somit ggf. aus dem Erbe bestreiten. Allerdings können die Erben die Erbschaft ausschlagen.

Pro und contra für Bürgen

Vorteile

  • Verwandte/Freude mit geringer Bonität erhalten Kredite, Mietwohnungen etc.

Nachteile

  • Der Bürge geht eine einseitige finanzielle Verpflichtung ein. Mit der Bürgschaft sind keinerlei Vorteile verbunden.
  • Bürgen sind rechtlich nicht mit dem Hauptschuldner gleichgestellt
  • Die persönliche Bonität des Bürgen leidet
  • Fällt der Hauptschuldner aus, wird die persönliche Beziehung möglicherweise stark belastet

Pro und Contra Liste für den Bürgschaftsempfänger

Vorteile

  • Mit einem Bürgen im Hintergrund sind Mietwohnungen oder Bankkredite erschwinglich
  • Die Chance auf einen Vertragsabschluss steigt, die Konditionen (Kredite) verbessern sich
  • Der Bürgschaftsnehmer ist selbst Hauptschuldner und damit auch Mieter, Kreditnehmer etc. – und somit auf dem Papier eigenständiger

Nachteile

  • Gerät der Hauptschuldner in Zahlungsverzug, erfährt der Bürge zwangsläufig davon
  • Das Verhältnis zum Bürgen kann erheblich belastet werden

Zusammenfassung und Fazit

Bürgen heißt Würgen – dieser alte Juristenspruch besitzt viel Wahrheit. Wer gegenüber einen Vermieter oder eine Bank als Bürge auftritt, haftet einseitig für alle Verbindlichkeiten des Hauptschuldners aus dem Vertrag.

Einmal eingegangen, lässt sich die Bürgschaft kaum noch loswerden. Rechtlich sind Bürgen dem Hauptschuldner dabei nicht einmal gleichgestellt.

Die eigene Bonität leidet unter der Bürgschaft, die unter anderen in der Schufa eingetragen wird.

Wer Freunden oder Verwandten helfen möchte, sollte nach Alternativen suchen. Anstatt für einen Verwandten für einen Mietvertrag zu bürgen, kann der Mietvertrag auch gleich selbst abgeschlossen werden.

Der Verwandte kann als Untermieter in der Wohnung wohnen. Dasselbe gilt für Kredite. Hier könnte anstelle einer Bürgschaft der Antrag zu zweit erfolgen. Banken präferieren dieses Modell längst.

Der rechtliche Status eines zweiten Kreditnehmers ist besser als der eines Bürgen.

Wenn es unbedingt eine Bürgschaft sein muss, sollte das Risiko so weit wie möglich begrenzt werden. Klassische BGB Bürgschaften mit Einrede der Vorausklage und Ausfallbürgschaft sind deutlich besser geeignet als selbstschuldnerische Bürgschaften und Bürgschaften auf erste Anforderung.

Bei letzteren muss der Gläubiger nicht einmal ernsthaft versuchen, das Geld vom Hauptschuldner zu erhalten.

Häufige Fragen – FAQ

Wie funktioniert das mit der Bürgschaft?

Eine Bürgschaft ist eine einseitige Verpflichtung des Bürgen. Sie als Bürge verpflichten sich, für die Verbindlichkeiten des Hauptschuldners gerade zu stehen.
Bürgschaften gibt es für Bankkredite genauso wie für Mietverhältnisse. Zahlt der Hauptschuldner nicht, kann sich der Gläubiger an Sie wenden.

Wie kann ich eine Bürgschaft kündigen?

Sie können eine Bürgschaft nicht kündigen und damit ihre Verpflichtungen einfach hinter sich lassen. Zwar gibt es prinzipiell Kündigungsmöglichkeiten.
Sie können zum Beispiel die Bürgschaft gegenüber dem Hauptschuldner kündigen. Dies gilt dann jedoch nicht gegenüber dem Gläubiger.
Kündigen Sie eine Bürgschaft gegenüber dem Gläubiger, kann dieser häufig selbst vom Vertrag zurücktreten.
Banken werden dann zum Beispiel eine sofortige Rückzahlung des Darlehens verlangen. Unterbleibt diese, müssen Sie im Rahmen ihrer abgegebenen Bürgschaft haften.

Ist eine Bürgschaft ein Vertrag?

Bürgschaftsverträge bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in § 765 ff BGB. Es gibt verschiedene Varianten von Bürgschaften. So gibt es klassische BGB Bürgschaften, Ausfallbürgschaften und Bürgschaften auf erstes Anfordern.

Von der Art der Bürgschaft hängt ab, welche Verpflichtungen genau der Bürge einlösen muss. Bei Ausfallbürgschaften und  BGB Bürgschaften muss der Gläubiger zum Beispiel zunächst eine erfolglose Zwangsvollstreckung ins Vermögen des Hauptschuldners betrieben haben.
Erst dann kann er sich an den Bürgen werden. Bei Bürgschaften auf erstes Anfordern darf der Gläubiger sofort bei Eintritt des Zahlungsverzugs den Bürgen die Pflicht nehmen.

Was ist eine Bürgschaft, leicht erklärt?

Eine Bürgschaft ist eine Verpflichtungserklärung des Bürgen zugunsten des Gläubigers zulasten von sich selbst.
Der Bürge ermöglicht dem Hauptschuldner den Abschluss eines bestimmten Vertrages. Dabei kann es sich um ein Mietvertrag oder um einen Darlehensvertrag handeln.

Was ist eine Bürgschaft laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)?

Eine Bürgschaft laut BGB (auch als BGB Bürgschaft bezeichnet) ist die klassische Bürgschaft.
Hier besteht grundsätzlich seitens des Bürgen das Recht zur Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB. Auf dieses Recht kann jedoch verzichtet werden.

Warum will die Bank einen Bürgen von mir?

Wenn die Bank einen Bürgen verlangt, reicht die Bonität für den Kredit nicht aus. In der Regel werden Banken vorschlagen, den Kredit zusammen einem zweiten Kreditnehmer zu beantragen.
Dies ist die Regel und kommt es häufiger vor als die relativ komplizierten Bürgschaften. Der zweite Antragsteller ist Ihnen anders als ein Bürge dann rechtlich gleichgestellt.

Pascal Mayer

Pascal Mayer

Jahrgang 1982

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Pascal Mayer ist 1982er Baujahr und lebt in Süddeutschland. Pascal schrieb und schreibt für eine Vielzahl von Anbietern und Vergleichsportalen mit Bezug zum Thema Kredit. Dazu gehören etwa die Volkswagen Bank, Creditolo (Kreditvermittler) und FinCompare (FinTech).
Auch für andere Vergleichs- und Finanzportale war Pascal bereits aktiv. Dazu gehören z. B. BankLupe.de (ein Projekt der ING-DiBa), Digitalkredit.de, Erfahrungen.com, Finanzen.net und Testberichte.de.
Vor seiner Zeit als Finanzautor war Pascal bei verschiedenen Unternehmen der Branche aktiv – darunter z. B. bei der DAB Bank.
Pascal Mayer schreibt für uns unter einem Pseudonym.